4. Kapitalisierung


Auf Basis der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs nach Solvency I.

Mit Inkraftsetzung von Solvency II werden die Definition und Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Kapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency II-Vorgaben ersetzt.

Die Solvabilitätsquote auf Basis der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen beträgt per 31. Dezember 2014 295,4 Prozent. Die anrechenbaren Eigenmittel betragen 3.442,2 Millionen Euro; darin sind bis zur Hälfte des Eigenmittelerfordernisses anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 250,0 Millionen Euro und bis zu einem Viertel des Eigenmittelerfordernisses anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 286,5  Millionen Euro enthalten. Das Solvenzerfordernis beträgt 1.165,2 Millionen Euro.

4.1. Gesetzliche Anforderungen

Die Risikokapitalanforderungen und die verfügbaren Eigenmittel werden derzeit nach dem geltenden Solvency-I-Regulativ ermittelt. Diese werden bei Inkrafttreten der Solvency-II-Bestimmungen ersetzt. Um einen reibungslosen Übergang zwischen diesen differierenden Berechnungsverfahren zu garantieren, führt die UNIQA Group seit 2008 Parallelrechnungen duch. Eine Konsequenz dieser Bemühungen ist eine frühe gruppenweite Einführung der neuen Methoden und Prozesse. Dadurch werden Lücken und Defizite früh erkannt und zeitgerecht bereinigt.

4.2. Interne Kapitalausstattung

Die UNIQA Group definiert ihren Risikoappetit auf Basis eines „Economic Capital Model“ (ECM). Die Bedeckung der quantifizierbaren Risiken mit anrechenbaren Eigenmitteln (Kapitalquote) soll 2015 zwischen 150 und 160 Prozent liegen. Mittelfristig soll die Kapitalquote mindestens bei 170 Prozent liegen.

Mit 31. Dezember 2013 belief sich die Solvenzquote nach dem ECM auf 160,9 Prozent. Details zum Stichtag 31. Dezember 2014 inklusive einer detaillierten Veränderungsanalyse finden sich im ECM-Bericht.

4.3. S&P-Modell

Zusätzlich zu regulatorischen und internen Vorschriften werden auch Kapitalanforderungen einer externen Ratingagentur berücksichtigt, um die Kreditwürdigkeit objektiv darzustellen und vergleichbar zu machen. Die UNIQA Group unterzieht sich daher regelmäßig der Bewertung der Ratingagentur Standard & Poor’s. Das Rating der UNIQA Insurance Group AG wird von Standard & Poor’s mit „A-“ bewertet. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft, die UNIQA Versicherung AG in Liechtenstein mit "A-" und die Ergänzungskapitalanleihe mit „BBB“. Den Ausblick für alle Gesellschaften bewertet Standard & Poor’s mit „stabil“. Die UNIQA Group berücksichtigt die Auswirkungen auf ihr Rating in ihrem Kapitalplanungsprozess mit dem Ziel, dieses entlang der Unternehmensstrategie nachhaltig zu steigern.

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