Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,


2015 war ein herausforderndes Jahr für die europäische Versicherungswirtschaft. Mit der Entscheidung der EZB, Anleihenkäufe in beträchtlichem Umfang durchzuführen, sanken die Renditen auf europäische Staatsanleihen bester Bonität auf neue Tiefstände. Das trifft alle langfristigen Investoren in sichere festverzinsliche Wertpapiere und damit auch die Versicherungswirtschaft. Ungeachtet dessen konnte UNIQA im Jahr 2015, dem vierten vollen Jahr des Strategieprogramms UNIQA 2.0, das beste Ergebnis seit Bestehen der Unternehmensgruppe erwirtschaften.

Die Eckpfeiler des Strategieprogramms bleiben unverändert: Die Anzahl der Kunden soll bis zum Jahr 2020 in den beiden bestehenden Kernmärkten weiter gesteigert werden, indem sich UNIQA auf seine Kernkompetenz als Erstversicherer konzentriert. Das Unternehmen strebt die weitere schrittweise Verbesserung des versicherungstechnischen Ergebnisses insgesamt, eine Erhöhung der ökonomischen Ertragskraft des Lebensgeschäfts – vor allem in Österreich – sowie ein sorgsames, rentables Wachstum in Zentral- und Osteuropa an.

Eine Herausforderung, gleichzeitig aber auch eine Chance, stellt die zunehmende Digitalisierung des gesamten gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Lebens dar. Um sich auf diese Veränderung im Kundenverhalten vorzubereiten und gleichzeitig die Informationstechnologie der gesamten Gruppe neu auszurichten, wird UNIQA 2016 ein signifikantes Investitionsprogramm starten. Dieses Programm erfolgt aus einer Position der Stärke heraus: Die ökonomische Kapitalquote beträgt zum Jahresende 2015 182,2 Prozent. Die geplanten Investitionen werden jedoch in Kombination mit dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld aus heutiger Sicht dazu führen, dass das Ergebnis vor Steuern in 2016 deutlich unter dem Niveau von 2015 liegen wird. Sie sind allerdings unabdingbare Voraussetzung für die langfristige, solide Absicherung der Ergebnisse der Unternehmensgruppe.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2015 laufend über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurde dieser rechtzeitig und umfassend informiert.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird laufend die Teilnahme an Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen angeboten. Im Jahr 2015 fanden zwei Spezialseminare zu den Themen „Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, Regelwerk Solvency II und internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS)“ sowie „Compliance und Audit unter dem neuen Regelwerk Solvency II“ statt.

Schwerpunkte der Beratungen

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2015 zu sechs Sitzungen zusammen. Darüber hinaus traf er zwei Entscheidungen im Umlaufweg.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Ergebnissituation der Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

In der Sitzung vom 5. März befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Unternehmensgruppe im Geschäftsjahr 2014 und den Entwicklungen in den ersten Wochen des Geschäftsjahres 2015.

Im Fokus der Sitzung vom 14. April standen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2015. Weiters befasste sich der Aufsichtsrat mit den Tagesordnungspunkten der 16. ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2015.

In der Sitzung vom 21. Mai widmete sich der Aufsichtsrat im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2015.

In der Sitzung vom 26. Mai erfolgte die Neukonstituierung des Aufsichtsrats aufgrund der Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder.

Mit Umlaufbeschluss vom 31. Mai genehmigte der Aufsichtsrat die Neuemission einer Hybridkapitalanleihe in Höhe von 500 Millionen Euro.

Am 29. Juli fasste der Aufsichtsrat im Umlaufweg den Beschluss zum Verkauf der Beteiligung an der Casinos Austria Aktiengesellschaft.

Am 10. September beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2015, der aktuellen Entwicklung im 3. Quartal 2015 und dem Forecast für das Geschäftsjahr 2015. Darüber hinaus befasste er sich mit der Eigenmittelplanung der Konzerngesellschaften unter Solvency II.

Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2015 und der aktuellen Entwicklung im 4. Quartal 2015 befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. November mit dem Forecast für das Geschäftsjahr 2015. Weiters evaluierte er seine Tätigkeit entsprechend dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK).

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit des Aufsichtsrats zu erleichtern und effizient zu gestalten, sind neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss weitere Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet.

Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzungen abgehalten. Mit Umlaufbeschluss vom 17. Juli genehmigte der Arbeitsausschuss die Konditionen der emittierten Hybridkapitalanleihe.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der gleichzeitig auch die Funktionen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahrnimmt, beschäftigte sich in zwei Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder sowie mit Fragen der Vergütungsstrategie und der Nachfolgeplanung.

Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und Asset-Liability-Managements.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2015 in drei Sitzungen in Anwesenheit des (Konzern-)Abschlussprüfers. In der Sitzung vom 14. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands behandelt, zudem wurde im Besonderen der Jahrestätigkeitsbericht 2014 des Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 21. Mai stellte der Abschlussprüfer die Planung der Abschlussprüfungen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2015 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. Im Zuge der Sitzung vom 26. November informierte der Abschlussprüfer über die bisherigen Ergebnisse der Vorprüfungen. Ein Bericht des Abschlussprüfers über die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements wurde zur Kenntnis genommen. Dem Prüfungsausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie in der EU anzuwenden sind – erstellte Konzernabschluss- und Konzernlagebericht für das Jahr 2015 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Einklangsprüfung des Corporate-Governance-Berichts nach § 243b UGB sowie die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2015 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme von Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH geprüft wurde. Die Prüfungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2015 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2015 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2015 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2015 gemäß § 96 Absatz 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2016 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 47 Cent je Aktie vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UNIQA Group für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Wien, im April 2016
Für den Aufsichtsrat

Dr. Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats

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