[GRI 102-56]

Bericht über die unabhängige Prüfung

An den Vorstand der
UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien

Bericht über die unabhängige Prüfung ausgewählter, nichtfinanzieller Leistungsindikatoren bzw. Themenbereiche sowie der Offenlegung der in § 243b Abs. 6 UGB i.V.m. § 243b Abs. 2-5 UGB sowie in § 267a Abs. 6 UGB i.V.m. § 267a Abs. 2-5 UGB geforderten Informationen im (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht für das Jahr 2017 der UNIQA Insurance Group AG

Einleitung

Wir haben Prüfungshandlungen zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit zu den Themenbereichen Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholder-Dialog sowie zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Themenbereiche Mitarbeiter, Umwelt und Beschwerdemanagement im (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht für das Jahr 2017 (nachfolgend: „Bericht“) durchgeführt. Des Weiteren erfolgte eine Prüfung dahingehend, ob sämtliche in § 243b Abs. 6 UGB i.V.m. § 243b Abs. 2-5 UGB sowie in § 267a Abs. 6 UGB i.V.m. § 267a Abs. 2-5 UGB geforderten Informationen im Bericht offengelegt werden.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der UNIQA Insurance Group AG sind verantwortlich für die Erstellung des Berichtsinhaltes in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien sowie für die Auswahl der zu überprüfenden Angaben. Die Berichtskriterien umfassen die in den vom Global Sustainability Standards Board (GSSB) herausgegebenen GRI Standards enthaltenen Prinzipien der Berichterstattung sowie die in § 243b Abs. 6 UGB i.V.m. § 243b Abs. 2-5 UGB sowie in § 267a Abs. 6 UGB i.V.m. § 267a Abs. 2-5 UGB genannten Anforderungen an den Bericht.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung von sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe besteht darin, auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit („Limited Assurance“) über die im Bericht abgebildete Wesentlichkeitsanalyse, der ihr zugrunde liegende Stakeholder-Dialog, die im Bericht enthaltenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu den Themenbereichen Mitarbeiter, Umwelt und Beschwerdemanagement sowie, ob sämtliche nach § 243b Abs. 6 UGB i.V.m. § 243b Abs. 2-5 UGB sowie in § 267a Abs. 6 UGB i.V.m. § 267a Abs. 2-5 UGB geforderten Angaben im Bericht enthalten sind, abzugeben.

Wir haben die Prüfungshandlungen entsprechend dem International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised), Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information, herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), zur Erlangung einer begrenzten Prüfsicherheit durchgeführt.

Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit aussagen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Wesentlichkeitsanalyse, der ihr zugrunde liegende Stakeholder-Dialog sowie die im Bericht enthaltenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu den Themenbereichen Mitarbeiter, Umwelt und Beschwerdemanagement in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien nach den GRI Standards aufgestellt worden sind sowie nicht alle in § 243b Abs. 6 UGB i.V.m. § 243b Abs. 2-5 UGB sowie in § 267a Abs. 6 UGB i.V.m. § 267a Abs. 2-5 UGB geforderten Angaben enthalten sind.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt, soweit sie für die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit relevant sind:

  • Befragung der von der UNIQA Insurance Group AG genannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsstrategie, der Nachhaltigkeitsgrundsätze und des Nachhaltigkeitsmanagements
  • Befragung von Mitarbeitern zur Beurteilung der Methoden der Datengewinnung und -aufbereitung sowie der internen Kontrollen
  • Abgleich der im Bericht abgebildeten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu den Themenbereichen Mitarbeiter, Umwelt und Beschwerdemanagement mit den zur Verfügung gestellten Berechnungsunterlagen
  • Des Weiteren erfolgten Prüfungshandlungen dahingehend, ob im (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht sämtliche gemäß § 243b Abs. 6 UGB i.V.m. § 243b Abs. 2-5 UGB sowie in § 267a Abs. 6 UGB i.V.m. § 267a Abs. 2-5 UGB geforderten Informationen offengelegt werden. Eine inhaltliche Prüfung dieser Angaben erfolgte nicht.

Zusammenfassende Beurteilungen

Auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Bericht abgebildete Wesentlichkeitsanalyse, der ihr zugrunde liegende Stakeholder-Dialog sowie die im Bericht enthaltenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu den Themenbereichen Mitarbeiter, Umwelt und Beschwerdemanagement in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien nach den GRI Standards aufgestellt worden sind.

Des Weiteren sind uns auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen keine Sachverhalte bekannt geworden, dass nicht sämtliche gemäß § 243b Abs. 6 UGB i.V.m. § 243b Abs. 2- 5 UGB sowie in § 267a Abs. 6 UGB i.V.m. § 267a Abs. 2-5 UGB geforderten Informationen im Bericht offengelegt werden.

Ergänzende Hinweise

Ohne das oben dargestellte Ergebnis unserer Prüfung einzuschränken, sprechen wir folgende Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements und der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Gesellschaft aus:

  • Weitere Harmonisierung inkl. Automatisierung der konzernweiten Berichterstattungsprozesse für nichtfinanzielle Informationen
  • Die im Bericht dargestellten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für den Bereich Mitarbeiter wurden mit Stichtag 30.09.2017 erhoben (Offenlegung siehe Bericht, Tabelle „Kennzahlen Mitarbeiter 20171)). Diesbezüglich empfehlen wir, für die zukünftige Berichterstattung den Stichtag auf den 31.12. festzulegen

Verwendungsbeschränkung

Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Auftragsbedingungen

Die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ in der Fassung vom 21.2.2011 (AAB 2011), herausgegeben von der Österreichischen Kammer der Wirtschafts-treuhänder, sind Grundlage dieses Auftrags. Unsere Haftung ist gemäß Kapitel 8 AAB 2011 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haftungssumme das Fünffache des vereinnahmten Honorars. Dieser Betrag bildet den Haftungshöchstbetrag, der nur einmal bis zu diesem Maximalbetrag ausgenutzt werden kann, dies auch, wenn es mehrere Anspruchsberechtigte gibt oder mehrere Ansprüche behauptet werden.

Wien, 3. April 2018

Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

Mag. Gerhard Marterbauer (Unterschrift)

Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer

Mag. Christof Wolf (Unterschrift)

Mag. Christof Wolf
Wirtschaftsprüfer

Gesellschaftssitz Wien, Handelsgericht Wien, FN 36059 d, DVR 0508951, WT-Code 800192, UID: ATU16060704
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (www.deloitte.at).

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "UK private company limited by guarantee" („DTTL“), deren Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren UNIQA Insurance Groupenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Unter www.deloitte.com/about finden Sie eine detaillierte Beschreibung von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen.