23. Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit Inkraftsetzung von ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt.

Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern.

UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe von mindestens 170 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen.

UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Im S&P-Kapitalmodell erreicht UNIQA mittlerweile eine signifikante Überdeckung des aktuellen Niveaus. UNIQA geht davon aus, langfristig zumindest eine Überdeckung des AA-Niveaus zu sichern und dadurch auch das Rating nachhaltig entlang der Unternehmensstrategie zu verbessern.

Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2013 (350,0 Millionen Euro Tier 2, First Call Date: 31. Juli 2023) begebene Ergänzungskapitalanleihe, im Jahr 2015 (500,0 Millionen Euro Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026) und im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) begebene nachrangige Anleihe werden von S&P mit „BBB“ bewertet. Den Ausblick für alle Gesellschaften bewertet S&P mit „stabil“.

Weitere quantitative und qualitative Informationen über das Kapitalmanagement nach Solvency II sind im „Solvency and Financial Condition Report“ (SFCR) enthalten.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
MCR (Mindestkapitalanforderung)
Bezeichnet ein Mindestmaß an Sicherheit, das die anrechenbaren Basiseigenmittel nicht unterschreiten sollten. Die MCR wird durch eine Formel in Relation zur Solvency Capital Requirement berechnet.