Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Anfang März 2021 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Zusammenhang mit Covid-19-bedingten Betriebsunterbrechungen zugunsten der Versicherungsbranche entschieden. In dieser Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass eine Deckungsverpflichtung des Versicherers aus der Seuchen-Betriebsunterbrechung nur bei einer Betriebsschließung aufgrund des Epidemiegesetzes besteht, nicht aber aufgrund eines angeordneten Betretungsverbots nach der Covid-19-Verordnung. Hieraus werden sich voraussichtlich positive Auswirkungen auf die Schadenzahlungen im Geschäftsjahr 2021 ergeben.