39. Fremdwährungs­umrechnung

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz.

Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden – abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis umgegliedert werden.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.

Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet.

In der Position werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem auf die fortgeführten entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst.

Wesentliche Wechselkurse

 

Euro- Stichtagskurse

Euro- Durchschnittskurse

 

31.12.2021

31.12.2020

1 – 12/2021

1 – 12/2020

Schweizer Franken (CHF)

1,0331

1,0802

1,0800

1,0720

Tschechische Kronen (CZK)

24,8580

26,2420

25,6942

26,4138

Ungarische Forint (HUF)

369,1900

363,8900

359,2377

352,2423

Polnische Złoty (PLN)

4,5969

4,5597

4,5736

4,4518

Rumänische Lei (RON)

4,9490

4,8683

4,9206

4,8379

Ukrainische Hrywnja (UAH)

30,8866

34,6022

32,3684

30,9282

Russische Rubel (RUB)

85,3004

91,4671

87,6021

83,1271

Albanische Lek (ALL)

120,7600

123,2600

122,5062

124,0777

US-amerikanische Dollar (USD)

1,1326

1,2271

1,1844

1,1452

Japanische Yen (JPY)

130,3800

126,4900

130,0262

121,8885

Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte („available for sale“) enthalten finanzielle Vermögenswerte, die weder bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen noch für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertschwankungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.