Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB

  1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
  2. Bezüglich der Anteile der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH besteht ein Stimmrechtsbindungsvertrag. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind vereinbart.
  3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft.
  4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus.
  6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
  7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochter­unternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2021 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen.
  8. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionär:innen dieser Gesellschaft.
  9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.