29. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Aktivbezüge der Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG beliefen sich im Berichtsjahr auf 3.356 Tausend Euro (2017: 2.790 Tausend Euro). Die Pensionsaufwendungen für Vorstandsmitglieder betrugen 669 Tausend Euro (2017: 677 Tausend Euro). Die Aufwendungen für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 483 Tausend Euro (2017: 717 Tausend Euro).

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 482 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 wurden Vergütungen in Höhe von 739 Tausend Euro rückgestellt. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Berichtsjahr 67 Tausend Euro (2017: 61 Tausend Euro) ausbezahlt.

Es gibt keine Vorschüsse und Kredite an bzw. Haftungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Für das Geschäftsjahr 2018 werden in den Jahren 2019 und 2022 voraussichtliche Auszahlungen (STI) in Höhe von insgesamt 1.585 Tausend Euro erfolgen.