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| Wegweiser: HomeKonzernjahresabschlussAnhangSonstige Angaben |
| | Sonstige AngabenBezüge des Vorstands und des AufsichtsratsDie Mitglieder des Vorstands erhalten ihre Bezüge ausschließlich von der Konzernobergesellschaft,
der UNIQA Versicherungen AG.
Die dem Geschäftsjahr
zuzurechnenden Aufwendungen für Vergütungen
der Vorstandsmitglieder beliefen sich auf: |
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fixe Bezüge |
2.236 |
1.902 |
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erfolgsabhängige Bezüge |
1.815 |
1.540 |
Summe |
4.051 |
3.442 |
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davon wurden anteilig an die operativen Tochtergesellschaften
weiterverrechnet: |
3.848 |
3.270 |
Frühere Vorstandsmitglieder
und deren Hinterbliebene erhielten: |
2.665 |
2.574 |
Für Pensionsverpflichtungen
gegenüber diesen Personen wurden am
31. Dezember rückgestellt: |
21.054 |
24.796 |
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen:
Für das laufende Geschäftsjahr (Rückstellung) |
410 |
410 |
Sitzungsgelder |
41 |
39 |
Total |
451 |
449 |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten keine Vergütungen.
Die Angaben gemäß § 239 Abs. 1 UGB i. V. m. 80 b VAG, welche als Pflichtangaben
für einen befreienden Abschluss nach IFRS in den Anhang aufzunehmen sind, definieren
sich für den Einzelabschluss nach Vorschriften des österreichischen UGB in erweitertem
Umfang. Der Einzelabschluss umfasst in Ergänzung zu den Organfunktionen (Vorstand)
der UNIQA Versicherungen AG auch die Vorstandsbezüge der Tochtergesellschaften,
soweit die vertragsrechtliche Grundlage mit der UNIQA Versicherungen AG besteht. Grundsätze für die Erfolgsbeteiligung des Vorstands
In Form von Bonus-Vereinbarungen wird den Vorstandsmitgliedern für das
Geschäftsjahr 2007 ein variabler Einkommensbestandteil zur Verfügung
gestellt
und als Einmalzahlung auf Basis der Ergebnissituation 2007 gewährt.
Grundlage für die Bemessung des Bonus ist die Eigenkapitalverzinsung
auf Basis des IFRS-Konzern-Jahresabschlusses 2007 von UNIQA
Versicherungen AG.
Grundsätze der im Unternehmen für den Vorstand
gewährten betrieblichen Altersversorgung und deren
Voraussetzungen
Es sind Ruhebezüge. eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und
Waisenversorgung vereinbart. Der Ruhebezug fällt bei Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen
für die Alterspension nach ASVG an. Die Pensionshöhe errechnet sich aus einem
Prozentsatz einer vertraglich festgelegten Bemessungsgrundlage. Bei einem früheren
Pensionsanfall entsprechend den im ASVG vorgesehenen Übergangsbestimmungen reduziert
sich der Pensionsanspruch. Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversorgung
sind Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen.
Grundsätze für Anwartschaften und Ansprüche
des Vorstandes des Unternehmens im Falle der
Beendigung der Funktion
Es sind Abfertigungszahlungen in Anlehnung an die Regelungen des Angestelltengesetzes
vereinbart. Die Versorgungsansprüche bleiben im Falle der Beendigung der Vorstandsfunktion
grundsätzlich aufrecht, jedoch kommt eine Kürzungsregelung zum Tragen, welche
sich an der Restdauer bis zum Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für die
Alterspension nach ASVG orientiert. Vergütungsschema AufsichtsratDie Vergütungen an den Aufsichtsrat werden von der ordentlichen
Hauptversammlung
als Gesamtsumme für die Tätigkeit im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschlossen. Der den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern gebührende
Vergütungsbetrag orientiert sich der Höhe nach an der funktionalen
Stellung im Aufsichtsrat und an der Anzahl der Ausschussmandate. Freigabe zur VeröffentlichungDer vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der
Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung
freigegeben.
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Dr. Konstantin Klien
Vorsitzender des Vorstands |
Mag. Hannes Bogner
Mitglied des Vorstands |
Dr. Andreas Brandstetter
Mitglied des Vorstands |
Karl Unger Mitglied des Vorstands |
Dr. Gottfried Wanitschek Mitglied des Vorstands |
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© 2007 by UNIQA Versicherungen AG | | | |