A
- Abgegebene Rückversicherungsprämien
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Anteil der Prämien, die dem Rückversicherer dafür zustehen, dass er bestimmte Risiken in Rückdeckung übernimmt.
- Abgegrenzte Prämien
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Die rechnungsmäßig abgegrenzten Prämien, die den Ertrag des Geschäftsjahres bestimmen. Zu ihrer Ermittlung werden neben den verrechneten Bruttoprämien die auf das Geschäftsjahr entfallenden Veränderungen der Prämienüberträge, der Stornorückstellung und des Aktivums für noch nicht verrechnete Prämien berücksichtigt.
- Aktivierte Abschlusskosten
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Beinhalten die Kosten des Versicherungsunternehmens, die im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer bzw. der Verlängerung bestehender Versicherungsverträge stehen. Unter anderem sind hier Kosten wie Abschlussprovisionen sowie Kosten der Antragsbearbeitung und der Risikoprüfung zu erfassen.
- Anschaffungskosten
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Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
- Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital
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Anteile am Eigenkapital verbundener Unternehmen, die nicht von Unternehmen des Konzerns gehalten werden.
- Anteile konzernfremder Gesellschafter am Periodenüberschuss
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Anteile am Periodenüberschuss, die nicht dem Konzern, sondern Konzernfremden, die Anteile an verbundenen Unternehmen halten, zuzurechnen sind.
- Asset Allocation
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Die Struktur der Kapitalanlagen, d.h. die anteilige Zusammensetzung der gesamten Kapitalanlagen aus den verschiedenen Kapitalanlagearten (z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen, Immobilien, Geldmarkt).
- Asset Liability Management
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Managementkonzept, bei dem Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensaktiva und -passiva aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess Strategien zu den Aktiva und Passiva formuliert, umgesetzt, überwacht und revidiert, um bei vorgegebenen Risikotoleranzen und Beschränkungen die finanziellen Ziele zu erreichen.
- Assoziierte Unternehmen
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Beteiligungsgesellschaften, die nach der sogenannten Equity-Methode mit dem anteiligen Eigenkapital in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Möglichkeit maßgeblicher Einflussnahme des Konzerns auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des assoziierten Unternehmens, und zwar unabhängig davon, ob dieser Einfluss tatsächlich ausgeübt wird.
- At Amortised Cost
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Bilanzansatz mit den fortgeführten Anschaffungskosten, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag zeit- bzw. kapitalanteilig den Anschaffungskosten ergebniswirksam zugerechnet bzw. von diesen abgesetzt wird.
- Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
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Dieser Posten umfasst Abschlussaufwendungen, Aufwendungen für die Bestandsverwaltung und die Durchführung der Rückversicherung. Nach Abzug der erhaltenen Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft verbleiben die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung.
B
- Bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere
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Diese Wertpapiere (Held to Maturity) umfassen Forderungspapiere, die in Daueranlageabsicht grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen. Sie sind „at Amortised Cost“ bilanziert.
C
- Combined Ratio
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Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung.
- Corporate Governance
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Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und Kontrolle.
D
- Deckungsrückstellung
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Rückstellung in Höhe der bestehenden Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen vornehmlich in der Lebens- und Krankenversicherung. Die Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden als Saldo des Barwerts der künftigen Verpflichtungen abzüglich des Barwerts der künftigen Prämien ermittelt.
- Depotforderung, Depotverbindlichkeit
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Forderung des Rückversicherungsunternehmens an Vorversicherer, die ihm aufgrund des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts als Kapitalanlagesurrogat entsteht. Ihre Höhe ist deckungsgleich mit dem Betrag der bei Vorversicherern gestellten Sicherheiten. Depotverbindlichkeit analog.
- Derivative Finanzinstrumente
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Finanzkontrakte, deren Werte von der Kursentwicklung eines ihnen zugrunde liegenden Vermögensgegenstands abhängen.
- Direktes Geschäft/Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
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Betrifft die Versicherungsverträge, die ein Erstversicherer mit Privatpersonen oder Unternehmen abschließt. (Dagegen: In Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft [indirektes Geschäft] bezieht sich auf das von einem anderen Erst- oder Rückversicherer übernommene Geschäft.)
- Diversifikation
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Diversifikation ist ein geschäftspolitisches Instrument, bei dem es ganz allgemein darum geht, die Aktivitäten eines Unternehmens auf verschiedene Gebiete zu streuen, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden.
- Duration
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Die Duration bezeichnet die gewichtete durchschnittliche Laufzeit einer zinssensitiven Kapitalanlage oder eines Portfolios und ist ein Risikomaß für die Sensitivität von Kapitalanlagen bei Zinssatzänderungen.
E
- Eigenbehalt
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Der Teil der übernommenen Risiken, den der Versicherer/Rückversicherer nicht in Rückdeckung gibt.
- Eigenkapitalrendite (ROE)
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Die Eigenkapitalrendite (vor Steuern) ist das Verhältnis des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum durchschnittlichen Gesamt-Eigenkapital (ohne Berücksichtigung des enthaltenen Periodenüberschusses). Die Kennzahl wird üblicherweise zur Bestimmung der Effizienz eines Unternehmens herangezogen.
- Equity-Methode
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Nach dieser Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bilanziert. Der Wertansatz entspricht grundsätzlich dem konzernanteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen. Im Fall von Anteilen an Unternehmen, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen, wird jeweils deren Konzerneigenkapital entsprechend angesetzt. Im Rahmen der laufenden Bewertung ist dieser Wertansatz um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen fortzuschreiben; die anteiligen Jahresergebnisse werden dabei dem Konzernergebnis zugerechnet.
- Ergänzungskapital
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Eingezahltes Kapital, das dem Versicherungsunternehmen vereinbarungsgemäß auf mindestens fünf Jahre unter Verzicht auf Kündigung zur Verfügung gestellt wird und für das Zinsen nur ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuss gedeckt sind. Ebenso zeichnet sich Ergänzungskapital dadurch aus, dass es vor Liquidation nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit eingetretenen Nettoverluste zurückgezahlt werden darf bzw. im Liquidationsfall erst nach Befriedigung oder Sicherstellung jener Forderungen zurückzuzahlen ist, die weder Eigen- noch Partizipationskapital darstellen.
- Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert)
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Kennzahl, für die das Konzernergebnis durch die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien geteilt wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht ausgeübte oder noch zur Ausübung stehende Bezugsrechte in die Berechnung der Anzahl der Aktien und in das Konzernergebnis ein.
F
- FAS
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US-amerikanische Financial Accounting Standards (Rechnungslegungsvorschriften), die Einzelheiten zu US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) festlegen.
- Fortgeführte Anschaffungskosten
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Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden um dauerhafte Wertminderungen reduziert bzw. es werden Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag bis zur Fälligkeit des Rückzahlungsbetrags den Anschaffungskosten ergebniswirksam ab- oder hinzugerechnet.
G
- Geldflussrechnung
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Zeigt die Veränderung der flüssigen Mittel in einer Periode getrennt nach den Bereichen laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit (Zahlungsmittelherkunft, Zahlungsmittelverwendung).
- Gesamtrechnung
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Ausweis der Bilanzposten vor Abzug der Beträge, die auf das in Rückdeckung gegebene Geschäft entfallen.
- Gewinnbeteiligung
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In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
- Goodwill, auch Firmenwert
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Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis eines Tochterunternehmens und dessen anteiligem Eigenkapital nach der Auflösung der dem Erwerber zuzuordnenden stillen Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs.
H
- Handelsbestände
-
Schuldtitel und Aktien sowie andere Finanzinstrumente (im Wesentlichen Derivate und strukturierte Produkte), die überwiegend für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden. Sie sind mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert.
- Hedging
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Absicherung gegen unerwünschte Kurs- oder Preisentwicklungen durch eine adäquate Gegenposition, insbesondere mithilfe derivativer Finanzinstrumente.
I
- IAS
-
International Accounting Standards – Internationale Rechnungslegungsvorschriften.
- IFRS
-
International Financial Reporting Standards (Internationale Grundsätze zur Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards. Bereits verabschiedete Standards werden weiter als International ¬Accounting Standards (IAS) zitiert.
J
- Jederzeit veräußerbare Wertpapiere
-
Die jederzeit veräußerbaren Wertpapiere (Available for Sale) enthalten diejenigen Wertpapiere, die weder bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen noch für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden; diese jederzeit veräußerbaren Wertpapiere werden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt.
K
- Kostenquote
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Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie.
N
- Nachrangige Verbindlichkeiten
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Verbindlichkeiten, die im Liquidations- oder Konkursfall erst nach den übrigen Verbindlichkeiten erfüllt werden dürfen.
- Neubewertungsrücklage
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Nicht realisierte Gewinne und Verluste, die aus der Differenz zwischen dem Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten resultieren, werden nach Abzug latenter Steuern und latenter Gewinnbeteiligung (im Bereich der Lebensversicherung) erfolgsneutral in diese Rücklage eingestellt.
P
- Prämien
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Verrechnete Gesamtprämien. Alle im Geschäftsjahr vorgeschriebenen Prämien aus Versicherungsverträgen des selbst abgeschlossenen und des in Rückdeckung übernommenen Geschäfts.
- Prämienüberträge
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Der Teil der Prämieneinnahmen, der das Entgelt für die Versicherungszeit nach dem Bilanzstichtag darstellt, am Bilanzstichtag also noch nicht verdient ist. Prämienüberträge sind in der Bilanz mit Ausnahme der Lebensversicherung als gesonderter Posten unter den versicherungstechnischen Rückstellungen auszuweisen.
R
- Retrozession
-
Retrozession bedeutet die Rückversicherung des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts und wird von professionellen Rückversicherungsunternehmen sowie in der aktiven Rückversicherung anderer Versicherungsunternehmen als risikopolitisches Instrument eingesetzt.
- Risiko
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Die Möglichkeit, dass negative Faktoren die künftige wirtschaftliche Lage des Unternehmens beeinflussen. Darüber hinaus versteht man in der Versicherungswirtschaft unter Risiko die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt, weil sich eine versicherte Gefahr verwirklicht. Häufig wird auch das versicherte Objekt bzw. die versicherte Person als Risiko bezeichnet.
- Risikomanagement
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Laufende, systematische und kontinuierliche Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von potenziellen Risiken, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens mittel- und langfristig gefährden könnten. Ziel ist es, den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern, die Unternehmensziele mithilfe geeigneter Maßnahmen gegen störende Ereignisse abzusichern und den Unternehmenswert zu steigern.
- Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
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Sie wird auch Schadenrückstellung genannt und berücksichtigt Verpflichtungen aus am Abschlussstichtag bereits eingetretenen, aber noch nicht bzw. noch nicht vollständig abgewickelten Versicherungsfällen.
- Rückstellung für Prämienrückerstattung und Gewinnbeteiligung
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Der für die künftige Ausschüttung an die Versicherungsnehmer vorgesehene Teil des Überschusses wird in die Rückstellung für Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung eingestellt. In der Rückstellung werden auch latente Beträge berücksichtigt.
- Rückversicherung
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Ein Versicherungsunternehmen versichert einen Teil seines Risikos bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
S
- Schadenquote
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Versicherungsleistungen in der Schaden- und Unfallversicherung im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie.
- Solvabilität
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Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens.
- Steuerabgrenzung (aktive/passive)
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Die Steuerabgrenzung beruht auf den zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehenden sowie den aus der konzerneinheitlichen Bewertung resultierenden temporären Unterschiedsbeträgen. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen der einbezogenen Konzernunternehmen; am Bilanzstichtag bereits beschlossene Steueränderungen sind berücksichtigt.
- Stresstest
-
Bei Stresstests handelt es sich um eine spezielle Form der Szenarioanalyse. Ziel ist es, eine quantitative Aussage über das Verlustpotenzial von Portfolios bei extremen Marktschwankungen treffen zu können.
U
- US-GAAP
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US-amerikanische Generally Accepted Accounting Principles (Rechnungslegungsgrundsätze).
V
- Value at Risk
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Methode zur Risikoquantifizierung. Hierbei errechnet man den Erwartungswert eines Verlustes, der bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit innerhalb eines definierten Zeitraums auftreten kann.
- Verbundene Unternehmen
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Als verbundene Unternehmen gelten die Muttergesellschaft und deren Tochterunternehmen. Tochtergesellschaften sind Unternehmen, bei denen die Muttergesellschaft gemäß dem Control-Prinzip beherrschenden Einfluss auf die Geschäftspolitik ausüben kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Mutterunternehmen direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte aller Stimmrechte verfügt, wenn vertragliche Beherrschungsrechte bestehen oder die Möglichkeit existiert, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder anderer Leitungsorgane der Tochtergesellschaft zu bestimmen.
- Versicherungsleistungen
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Aufwendungen (nach Abzug der Anteile der Rückversicherer) für Versicherungsfälle, für Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung und für Veränderung der Deckungsrückstellung bzw. der versicherungstechnischen Rückstellungen.