Grundsätze für die Erfolgsbeteiligung des Vorstands
In Form von Bonus-Vereinbarungen wird den Vorstandsmitgliedern ein variabler Einkommensbestandteil zur Verfügung gestellt und bei Erfüllung definierter Anspruchsvoraussetzungen als Einmalzahlung auf Basis der jeweiligen Ergebnissituation gewährt. Grundlage für die Bemessung des Bonus ist die Eigenkapitalverzinsung auf Basis des IFRS-Konzern-Jahresabschlusses der UNIQA Versicherungen AG. Der Vorstand berichtet dem Personalausschuss im Zusammenhang mit den Bilanzierungsarbeiten über die Entwicklung der Reservesubstanz der Unternehmensgruppe. Der Personalausschuss kann Veränderungen der Reservesubstanz bei der Bemessung der Bonuszahlungen adäquat berücksichtigen und eine bereinigte Konzern-Eigenkapitalverzinsung feststellen. Gegenüber dem Vorjahr kam es bei den Grundsätzen für die Erfolgsbeteiligung zu keinen Änderungen.
Grundsätze der im Unternehmen für den Vorstand gewährten betrieblichen Altersversorgung und deren Voraussetzungen
Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart, wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der ÖPAG Pensionskassen AG bestehen. Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach ASVG an. Bei einem früheren Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversorgung sind Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen.
Grundsätze für Anwartschaften und Ansprüche des Vorstands des Unternehmens im Falle der Beendigung der Funktion
Es sind Abfertigungszahlungen in Anlehnung an die Regelungen des Angestelltengesetzes vereinbart. Die Versorgungsansprüche bleiben im Falle der Beendigung der Vorstandsfunktion grundsätzlich aufrecht, jedoch kommt eine Kürzungsregelung zum Tragen.