1 Versicherungstechnische Risiken


Das Risiko eines Versicherungsvertrags ist der Eintritt des versicherten Ereignisses. Per Definition ist der Eintritt dieses Risikos zufällig und daher unvorhersehbar. Aufgrund des Gesetzes der großen Zahl wird das Risiko für ein ausreichend großes Versicherungs-Portefeuille kalkulierbar. Je größer das Portefeuille ist, das aus ähnlichen Versicherungsverträgen besteht, desto besser ist das Ergebnis (der Schaden) abschätzbar. Aus diesem Grund streben Versicherungen nach Wachstum.

Abgegrenzte Prämien (Gesamtrechnung)

Tsd. €

2010

5.343.587

2009

4.994.207

2008

4.901.214

2007

4.432.436

2006

4.444.802

2005

4.299.227

2004

3.560.558

2003

2.967.476

Das Prinzip der Versicherung baut auf dem Gesetz der großen Zahl auf: Von vielen Bedrohten sind nur wenige wirklich von einem Schaden betroffen. Für den Einzelnen ist der Schadeneintritt ungewiss, für das Kollektiv aber weitgehend bestimmt. In der Theorie gleichen sich daher schadenbelastende und schadenfreie Risiken aus. Das versicherungstechnische Risiko besteht nun in der Gefahr, dass der effektive Schadenbedarf einer bestimmten Periode vom erwarteten Bedarf abweicht. Es lässt sich in das Zufallsrisiko, das Änderungsrisiko und das Irrtumsrisiko unterteilen.

Zufallsrisiko bedeutet, dass bedingt durch den reinen Zufall mehr Schäden eintreten als erwartet. Unter dem Änderungsrisiko versteht man, dass sich nicht vorhergesehene Änderungen in den Risikofaktoren auf die tatsächlichen Schadenzahlungen auswirken. Das Irrtumsrisiko kommt dadurch zustande, dass sich durch die falsche Beurteilung der Risikofaktoren Abweichungen ergeben.

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