Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse


Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet die vom Gesetz sowie in der Satzung und seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Angelegenheiten mit. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss des Aufsichtsrats für Vorstandsangelegenheiten bestellt.

Der bestellte Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss entscheidet grundsätzlich in allen Angelegenheiten, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung beziehungsweise kraft Gesetzes sind jedoch ausgenommen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entspricht in der personellen Zusammensetzung dem Arbeitsausschuss. Der Prüfungsausschuss unter Einschluss der Tätigkeit des Arbeitsausschusses in der Funktion als Prüfungsausschuss nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Veranlagungsausschuss schließlich berät den Vorstand in dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschäftigte sich in seinen zwei Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder, insbesondere im Zusammenhang mit der Neuausrichtung von UNIQA.

Der Arbeitsausschuss erörterte in zwei Sitzungen vor allem die Ergebnisentwicklung der Gruppe, befasste sich mit der Unternehmensstrategie und traf drei Maßnahmenentscheidungen aufgrund der gebotenen Dringlichkeit im schriftlichen Umlaufweg.

Der Prüfungsausschuss unter Einschluss des auch in der Funktion als Prüfungsausschuss zusammentretenden Arbeitsausschusses tagte in zwei Sitzungen, behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und befasste sich im Besonderen mit den Berichten der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen. Der Veranlagungsausschuss beriet in fünf Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung und Fragen der Kapitalstruktur. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet. Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

© UNIQA Group 2013