Angaben gemäß § 243a UGB


Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB

  1. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.
  2. Infolge von Stimmrechtsbindungen sind die Anteile der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH zusammenzuzählen. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind zwischen den erstgenannten vier Aktionären vereinbart.
  3. Die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft hält indirekt über die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. und die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH insgesamt 31,40 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 30,58 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft.
  4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer üben das Stimmrecht unmittelbar aus.
  6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
  7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2019 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 81.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 81.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 27. Mai 2018 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2015 hielt die Gesellschaft 819.650 Stück eigene Aktien.
  8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionären dieser Beteiligungsgesellschaft.
  9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB

Die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden im Konzernabschluss (Risikobericht) beschrieben.

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