Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Versicherungen AG, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 6. April 2010
Dr. Konstantin Klien |
Dr. Andreas Brandstetter |
Mag. Hannes Bogner |
Karl Unger |
Dr. Gottfried Wanitschek |