Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats


Die Mitglieder des Vorstands erhalten ihre Bezüge ausschließlich von der Konzernobergesellschaft, der UNIQA Versicherungen AG.

 

2010
Tsd. €

2009
Tsd. €

Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Aufwendungen für Vergütungen der Vorstandsmitglieder beliefen sich auf:

 

 

Fixe Bezüge

2.747

2.895

Erfolgsabhängige Bezüge

1.959

0

Summe

4.705

2.895

Davon wurden anteilig an die operativen Tochtergesellschaften weiterverrechnet:

4.470

2.750

 

 

 

Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten:

2.556

2.522

 

 

 

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber diesen Personen wurden am 31. Dezember rückgestellt:

23.548

21.746

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen:

 

2010
Tsd. €

2009
Tsd. €

Für das laufende Geschäftsjahr (Rückstellung)

380

323

Sitzungsgelder

39

35

Summe

419

358

Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten keine Vergütungen.

Die Angaben gemäß § 239 Abs. 1 UGB i.V.m. § 80b VAG, welche als Pflichtangaben für einen befreienden Abschluss nach IFRS in den Anhang aufzunehmen sind, definieren sich für den Einzelabschluss nach den Vorschriften des österreichischen UGB in erweitertem Umfang. Der Einzelabschluss umfasst in Ergänzung zu den Organfunktionen (Vorstand) der UNIQA Versicherungen AG auch die Vorstandsbezüge der Tochtergesellschaften, soweit die vertragsrechtliche Grundlage mit der UNIQA Versicherungen AG besteht.

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