Bericht des Aufsichtsrats


Der Aufsichtsrat hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr laufend über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns bzw. der Gesellschaft vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche und schriftliche Berichte den Aufsichtsrat unterrichtet. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurde der Aufsichtsrat rechtzeitig und umfassend informiert.

Schwerpunkte der Beratungen

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Ergebnissituation der Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist im Jahr 2009 zu fünf Sitzungen zusammengetreten. In der Sitzung vom 26. März befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit den vorläufigen Unternehmensergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2008. Im Mittelpunkt der Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. April stand die Befassung mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 sowie die Berichterstattung des Vorstands über die Entwicklung der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2009 und die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit der Veneto Banca in Italien. Die aufgrund der in der Hauptversammlung erfolgten Veränderungen im Aufsichtsrat erforderliche Neukonstituierung des Aufsichtsrats erfolgte am 25. Mai. In der Sitzung vom 15. September befasste sich der Aufsichtsrat im Wesentlichen mit der Entwicklung des Unternehmens im 1. Halbjahr 2009. Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2009 und der Planung für das Geschäftsjahr 2010 beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 24. November die Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital und erörterte die Ergebnisse der Selbstevaluierung.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit des Aufsichtsrats zu erleichtern und effizient zu gestalten, wurden neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss weitere Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet. Der Arbeitsausschuss erörterte vor allem die Ergebnisentwicklung der Gruppe, befasste sich mit der Unternehmensstrategie, traf eine Reihe von Maßnahmenentscheidungen und übernahm aufgrund der personenidenten Zusammensetzung auch eine Reihe der dem Prüfungsausschuss zugewiesenen Aufgaben. Er ist im Jahr 2009 zu fünf Sitzungen zusammengetreten und hat vier Maßnahmenentscheidungen im schriftlichen Umlaufweg vorgenommen. Der Personalausschuss beschäftigte sich in drei Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder und der Verlängerung der Vorstandsmandate. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung und Fragen der Kapitalstruktur. Der Prüfungsausschuss behandelte in seiner Sitzung sämtliche Abschlussunterlagen und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und berichtete darüber dem Aufsichtsrat. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Versicherungen AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Jahr 2009 wurden durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Einklangsprüfung des Corporate Governance Berichts nach §243b UGB wurde von der Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud Corporate Governance Forschung CGF GmbH durchgeführt und hat in ihrem abschließendem Ergebnis zu keinen wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der UNIQA Versicherungen AG gebilligt und sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2009 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegte Gewinnverwendungsvorschlag wurde vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2010 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 40 Cent je Aktie vorgeschlagen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für den Einsatz und die geleistete Arbeit.

Wien, im April 2010

Für den Aufsichtsrat

Dr. Christian Konrad

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