Der Vorstand der UNIQA Versicherungen AG hat am 21. September 2010 beschlossen, von der in der Hauptversammlung 2010 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf über die Wiener Börse Gebrauch zu machen. Diese Ermächtigung erstreckt sich auf bis zu 14.298.521 auf Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht einem Anteil von höchstens 10% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstands am selben Tag zugestimmt. Das fünfte Rückkaufprogramm startete am 19. November 2010 und soll bis voraussichtlich 18. Mai 2013 laufen.
Zweck des Rückkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung für die UNIQA Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. UNIQA behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch zur Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung zu verwenden. Der Gegenwert je zurückgekaufter Aktie darf in absoluter Höhe nicht weniger als 8,00 € und nicht mehr als 25,00 € betragen. Bis zum Jahresende 2010 hat UNIQA im Rahmen dieses Rückkaufprogramms jedoch noch keine eigenen Aktien zurückgekauft.