Angaben gemäß § 243a


Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB

1. Das Grundkapital der UNIQA Versicherungen AG („die Gesellschaft“) beträgt 142.985.217 € und setzt sich aus 142.985.217 auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen. Das Grundkapital wurde voll eingezahlt. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten.

2. Infolge von Stimmrechtsbindungen sind die Anteile der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., der Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit, der UQ Beteiligung GmbH, der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH und der Raiffeisen Centrobank AG zusammenzuzählen. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind zwischen den erstgenannten drei Aktionären vereinbart.

3. Die Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung hält indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH und indirekt (durchgerechnet) über die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. insgesamt 37,91% des Grundkapitals der Gesellschaft; die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft hält indirekt über die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. (durchgerechnet), die UQ Beteiligung GmbH, die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH und die Raiffeisen Centrobank AG 41,65% des Grundkapitals der Gesellschaft (Beteiligungsverhältnisse gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 18. Dezember 2009).

4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.

5. Es bestehen keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle.

6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, welches das 70. Lebensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

7. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis einschließlich 30. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 71.492.608 € zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 18. Mai 2013 ermächtigt, höchstens 14.298.521 Stück eigene Aktien durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2010 hielt die Gesellschaft 819.650 Stück eigene Aktien.

8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionären dieser Beteiligungsgesellschaft.

9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB

Die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess werden im Konzernanhang (Risikobericht) beschrieben.

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