Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Erstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen erfolgt überwiegend zum Bilanzstichtag der UNIQA Versicherungen AG, dem 31. Dezember. Für die Erfassung im Konzernabschluss werden die Jahresabschlüsse der UNIQA Versicherungen AG und der einbezogenen Tochterunternehmen einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der IFRS/IAS bzw. hinsichtlich der versicherungstechnischen Rückstellungen, Abschlusskosten und versicherungstechnischen Aufwendungen sowie Erträge nach den Bestimmungen der US-GAAP modifiziert.

Wertpapiertransaktionen werden grundsätzlich mit dem „Settlement Date“ erfasst. Die beizulegenden Werte leiten sich in der Regel von einem aktiven Markt ab.

Immaterielle Vermögensgegenstände

betreffen Goodwill, aktivierte Abschlusskosten, den Bestandswert aus Lebens- sowie Schaden- und Unfallversicherungsverträgen und sonstige Posten.

Als Goodwill gilt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis des Anteils an einem Tochterunternehmen und dem konzernanteiligen Eigenkapital nach der Aufdeckung stiller Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Aktivierte Abschlusskosten im Versicherungsbereich, die einen unmittelbaren Bezug zum Neugeschäft bzw. zu Verlängerungen von bereits bestehenden Verträgen haben und mit diesem variieren, werden aktiviert und während der Laufzeit der sie betreffenden Versicherungsverträge abgeschrieben. Beziehen sie sich auf Schaden- und Unfallversicherungen, so erfolgt die Abschreibung nach der wahrscheinlichen Vertragsdauer und über längstens fünf Jahre. In der Lebensversicherung werden die Abschlusskosten über die Laufzeit in dem Verhältnis getilgt, in dem die erwarteten Ertragsüberschüsse in jedem einzelnen Jahr zum insgesamt aus den Verträgen prognostizierten Überschuss stehen. Die Abschreibung der Abschlusskosten für langfristige Krankenversicherungen erfolgt mit dem Anteil, den die verdienten Prämien am Barwert der zukünftig zu erwartenden Prämien haben. Die Veränderungen der aktivierten Abschlusskosten werden als Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ausgewiesen.

In Bezug auf das Lebensversicherungsgeschäft erfolgt die Fortschreibung des Bestandswerts entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins).

Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben wird.

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken,

die als langfristige Kapitalanlagen gehalten werden, sind gemäß IAS 40 mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Beträge planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, angesetzt. Eigengenutzte Grundstücke und Bauten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (IAS 16) bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen generell der Nutzungsdauer von längstens 80 Jahren. Die Abschreibung der Immobilien erfolgt zeitabhängig.

Angaben zu den Marktwerten finden sich im Anhang unter Nr. 1 und Nr. 3.

Anteile an verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen

Soweit die Jahresabschlüsse verbundener und assoziierter Unternehmen wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert oder „at Equity“ einbezogen sind, werden diese gemäß IAS 39 als „Available for Sale“ bewertet.

Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen werden mit Ausnahme der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Wertpapiere, der Hypothekendarlehen und der übrigen Ausleihungen mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert; dieser wird durch Ermittlung eines Marktwerts oder Börsekurses festgestellt. Handelt es sich um Kapitalanlagen, für die kein Marktwert ermittelt werden kann, erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts durch interne Bewertungsmodelle, externe Gutachten oder aufgrund von Einschätzungen, welche Beträge unter den gegenwärtigen Marktbedingungen bei ordnungsgemäßer Verwertung erzielt werden können.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere, Hypothekendarlehen und übrige Ausleihungen

Maßstab für deren bilanziellen Ausweis bilden die „Amortised Cost“. Das heißt, die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag verändert ergebniswirksam – zeitanteilig bzw. kapitalanteilig – den Buchwert. In den sonstigen Ausleihungen enthaltene Posten werden mit dem Nennbetrag abzüglich zwischenzeitlicher Tilgungen ausgewiesen.

Jederzeit veräußerbare Wertpapiere

werden im Jahresabschluss mit dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen Marktwert und historischen Anschaffungskosten sind nach Abzug von Rückstellungen für latente Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung und für latente Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Nur im Fall einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird eine erfolgswirksame Abschreibung (Impairment) durchgeführt. Dabei werden die Marktwertschwankungen über die letzten neun Monate sowie die absolute Differenz zwischen Anschaffungskosten und Marktwert zum Bilanzstichtag als Grundlage für die Beurteilung eines notwendigen Impairments herangezogen. Für nicht festverzinsliche Wertpapiere wird dann von einer nachhaltigen Wertminderung ausgegangen, wenn die höchste Kursnotiz innerhalb der letzten neun Monate unter den Anschaffungskosten liegt oder die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Marktwert größer als 20 Prozent ist. Für festverzinsliche Wertpapiere werden diese beiden Auswahlkriterien ebenfalls herangezogen, um für die so ermittelten Bestände eine genaue bonitätsbezogene Prüfung einer nachhaltigen Wertminderung pro Wertpapier vorzunehmen. Darüber hinaus werden Fremdwährungsdifferenzen aus festverzinslichen Wertpapieren erfolgswirksam erfasst. Für nicht festverzinsliche Wertpapiere werden Fremdwährungsdifferenzen, soweit sie nicht Wertpapiere betreffen, deren Wertminderung durch Impairment erfasst wird, ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Der Zeitwert sonstiger Beteiligungen basiert zum Teil auf externen und internen Unternehmensbewertungen.

Kapitalanlagen – Handelsbestand (Trading)

Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Kapitalanlagen – erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet (Fair Value Option)

Strukturierte Produkte werden nicht in das Grundgeschäft und das Derivat zerlegt, sondern als Einheit bilanziert. Der Ausweis der strukturierten Produkte erfolgt daher zur Gänze innerhalb der Bilanzposition „Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente“. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Wertpapierpositionen „Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet“ werden gemäß IAS 39 (11A) ABS-Anleihen, strukturierte Anleihen, Hedge-Fonds sowie ein spezieller Rentenfonds mit hohem Derivatanteil ausgewiesen.

Bewertungsmethoden und Annahmen, die der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zugrunde gelegt wurden

Der beizulegende Zeitwert von Vermögenswerten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird unter Bezugnahme auf die notierten Marktpreise bestimmt (beinhaltet Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, notierte Aktien).

Der beizulegende Zeitwert sonstiger finanzieller Vermögenswerte (ohne derivative Instrumente) wird in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsmodellen basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Verwendung von Preisen bei beobachtbaren aktuellen Markttransaktionen und Händlernotierungen für ähnliche Instrumente bestimmt.

Der beizulegende Zeitwert derivativer Instrumente wird unter Verwendung notierter Preise berechnet. Wenn solche Preise nicht verfügbar sind, wird von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente bei Derivaten ohne optionale Komponenten sowie von Optionspreismodellen bei Derivaten mit optionalen Komponenten Gebrauch gemacht. Devisentermingeschäfte werden bewertet aufgrund notierter Terminkurse und Zinsstrukturkurven, die aus notierten Marktzinsen im Hinblick auf die Fälligkeiten der Verträge abgeleitet werden. Zinsswaps werden mit dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme bewertet. Die Diskontierung erfolgte mit den einschlägigen Zinsstrukturkurven, welche aus notierten Zinssätzen abgeleitet wurden.

Einlagen bei Kreditinstituten und andere Kapitalanlagen

werden mit dem Marktwert bilanziert.

Kapitalanlagen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung

Diese Kapitalanlagen betreffen Lebensversicherungsverträge, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die der Versicherungsnehmer das Risiko trägt, also die fonds- oder die indexgebundene Lebensversicherung. Die betreffenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusammengefasst, mit dem Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen der Gesellschaften geführt. Die Versicherungsnehmer haben Anspruch auf die insgesamt erzielten Erträge aus diesen Anlagen. Die Höhe der bilanzierten Kapitalanlagen entspricht grundsätzlich den versicherungstechnischen Rückstellungen (vor Rückversicherungsabgabe) im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Zeitwertschwankungen der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen ergebnismäßig ausgeglichen.

Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen

werden unter Berücksichtigung der Rückversicherungsverträge auf der Aktivseite ausgewiesen.

Forderungen

Ihr Bilanzansatz entspricht dem jeweiligen Nennwert, und zwar unter Berücksichtigung geleisteter Tilgungen sowie angemessener Wertberichtigungen.

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand

werden zum Nennbetrag bewertet.

Sonstige Sachanlagen

In diesem Bilanzposten erfasste Sachanlagen und Vorräte sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Sachanlagen werden während ihrer Nutzungsdauer (bis maximal zehn Jahre) zeitabhängig abgeschrieben.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem rechnerischen Nennwert je Aktie, der bei der Emission der Aktien erreicht wurde.

Die Kapitalrücklage stellt den Betrag dar, der bei der Ausgabe der Aktien über den rechnerischen Nennwert hinaus eingenommen wurde.

Die Neubewertungsrücklage enthält nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung jederzeit veräußerbarer Wertpapiere.

Zu den Gewinnrücklagen gehört der einbehaltene Gewinn des UNIQA Konzerns.

Der Betrag der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird nach Abzug latenter Steuern und latenter Gewinnbeteiligung im Eigenkapital unter der Position Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungszusagen dargestellt.

Der Bestand eigener Aktien wird vom Eigenkapital (Gewinnrücklagen) abgezogen.

Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital stellen die proportionalen Minderheitenanteile am Eigenkapital dar.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Prämienüberträge

werden grundsätzlich einzeln für jeden Versicherungsvertrag und taggenau ermittelt. Stammen sie aus dem Lebensversicherungsgeschäft, so zählen sie zur Deckungsrückstellung.

Deckungsrückstellung

Deckungsrückstellungen werden in den Sparten Unfall- sowie Lebens- und Krankenversicherung gebildet. Ihr Bilanzansatz ergibt sich nach aktuariellen Grundsätzen aus dem Barwert der zukünftigen Leistungen des Versicherers abzüglich des Barwerts der erwarteten zukünftigen Prämien. Berechnet wird die Deckungsrückstellung des Lebensversicherers unter Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rechnungsgrundlagen.

Für Verträge mit überwiegend Investmentcharakter (zum Beispiel fondsgebundene Lebensversicherung) werden für die Bewertung der Deckungsrückstellung die Vorschriften des Statement of Financial Accounting Standards Nr. 97 (FAS 97) verwendet. Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus den Zuführungen der Anlagebeträge, der Wertentwicklung der zugrundeliegenden Kapitalanlagen und den vertragsgemäßen Entnahmen. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer allein das Kapitalanlagerisiko mit den entsprechenden Chancen, aber auch den Verlustmöglichkeiten trägt, wird die Deckungsrückstellung in dem separaten Passivposten „Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung“ ausgewiesen.

Die Deckungsrückstellung für Krankenversicherungen wird mittels Rechnungsgrundlagen berechnet, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestands anzuwenden („Locked-in Principle“).

Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Schadenrückstellung in der Sachversicherung enthält die durch realistische Schätzung mit anerkannten statistischen Verfahren unter Berücksichtigung aktueller bzw. erwarteter Rechnungsgrößen ermittelten zukünftigen Zahlungsverpflichtungen einschließlich des dazugehörenden Schadenregulierungsaufwands. Dies gilt sowohl für bereits gemeldete als auch für eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden. In Bereichen, in denen die Vergangenheitswerte keine Anwendung statistischer Verfahren zulassen, werden Einzelschadenreservierungen vorgenommen.

In der Lebensversicherung wird mit Ausnahme der Spätschadenrückstellung einzelvertraglich gerechnet.

In der Krankenversicherung wird die Schadenrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung des bekannten Leistungsrückstands geschätzt.

Die Rückstellung für das übernommene Geschäft entspricht im Allgemeinen den Angaben der Vorversicherer.

Rückstellung für Prämienrückerstattung und Gewinnbeteiligung

Die Rückstellung für Prämienrückerstattung enthält zum einen die den Versicherungsnehmern gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zustehenden Beträge für die erfolgsabhängige und die erfolgsunabhängige Gewinnbeteiligung sowie zum anderen den Betrag, der sich aus der von den unternehmensrechtlichen Vorschriften abweichenden Bewertung der Vermögensgegenstände und Verpflichtungen der Lebensversicherer ergibt. Die Zuführung zur Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung beträgt überwiegend 85 Prozent der Bewertungsdifferenzen vor Steuern. Aus diesen Bewertungsunterschieden können auch aktivische Posten entstehen, die ebenfalls hier ausgewiesen werden.

Übrige versicherungstechnische Rückstellungen

Die Position umfasst im Wesentlichen die Drohverlustrückstellung für übernommenes Rückversicherungsgeschäft sowie eine Rückstellung für zu erwartende Storni und Prämienausfälle.

Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung.

Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die der Versicherungsnehmer das Risiko trägt oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die Bewertung korrespondiert grundsätzlich mit den zu Zeitwerten bilanzierten Kapitalanlagen der fondsgebundenen und der indexgebundenen Lebensversicherung.

Andere Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme der UNIQA Group werden Pensionsrückstellungen gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Die zukünftigen Verpflichtungen werden dabei über die gesamte Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter aufgebaut. Der Berechnung liegen aktuelle Sterbe-, Invaliditäts- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten, erwartete Gehalts-, Anwartschafts- und Rentensteigerungen sowie ein realitätsnaher Rechnungszinssatz zugrunde. Der marktgerecht und stichtagsbezogen festgelegte Rechnungszins entspricht der Marktrendite von langfristig hochwertigen Industrieanleihen oder von Staatsanleihen.

Der Betrag der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste ist gemäß IAS 19.93A ff nach Abzug latenter Steuern und latenter Gewinnbeteiligung erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Der Betrag der sonstigen Rückstellungen richtet sich nach der voraussichtlichen Inanspruchnahme der Rückstellungen. Verbindlichkeiten und übrige Passiva sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Steuerabgrenzung

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sind nach IAS 12 zu bilden für zeitlich begrenzte Differenzen aus dem Vergleich eines bilanzierten Vermögensgegenstands oder einer Verpflichtung mit dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtlich zahlungswirksame Steuerbelastungen bzw. -entlastungen, welche unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auflösung anzusetzen sind. Darüber hinaus sind nach IAS latente Steuern aus steuerlich noch nicht genutzten Verlustvorträgen zu aktivieren, sofern sie in der Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit genutzt werden können.

Wertberichtigungen (Impairment)

Grundsätzlich wird mindestens einmal im Jahr eine Überprüfung des bilanzierten Betrags von Aktiva hinsichtlich drohender Wertminderung vorgenommen. Wertpapiere, deren Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft und/oder wesentlich eingestuft wird, werden erfolgswirksam abgeschrieben. Der gesamte Immobilienbestand wird wiederkehrend durch externe Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen einer Bewertung unterzogen. Besteht eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung von Vermögensgegenständen, so verringert sich deren Bilanzwert.

Prämien

Von den verrechneten Prämien im Bereich der fonds- oder der indexgebundenen Lebensversicherung werden nur die zur Deckung des Risikos und der Kosten kalkulierten Teile als Prämien ausgewiesen.

Betriebene Versicherungszweige

(selbst abgeschlossen und teilweise in Rückdeckung übernommen)

  • Lebensversicherung
  • Fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung
  • See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Leitungswasserschadenversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Sturmschadenversicherung
  • Haushaltsversicherung
  • Hagelversicherung
  • Tierversicherung
  • Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Kreditversicherung
  • Sonstige Versicherungen
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