Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresabschluss der UNIQA Versicherungen AG – grundsätzlich die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. 40 verbundene Unternehmen bildeten keinen Bestandteil des Konsolidierungskreises. Sie waren für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auch insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung. Daher umfasste der Konsolidierungskreis – neben der UNIQA Versicherungen AG – 52 inländische und 83 ausländische Tochtergesellschaften, an denen der UNIQA Versicherungen AG die Mehrheit der Stimmrechte zustand.

Im Berichtsjahr wurde der Konsolidierungskreis um folgende Gesellschaft erweitert:

Angaben in Millionen Euro

Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung

Periodenüber-
schuss/
-fehlbetrag

Erworbene Anteile
Prozent

Anschaf-
fungskosten

Goodwill

UNIQA Life AD Skopje, Mazedonien

1.1.2011

0,0

100,0

3,5

0,0

RHG Management GmbH, Wien

30.9.2011

0,0

100,0

4,6

0,0

UNIQA Finanzbeteiligung GmbH, Wien

1.10.2011

0,0

100,0

0,0

0,0

SH.A.F.P SIGAL LIFE UNIQA GROUP AUSTRIA Sh.A., Tirana

1.10.2011

0,0

51,0

0,1

0,0

SIGAL LIFE UNIQA GROUP AUSTRIA sh.a, Prishtinë

1.10.2011

0,0

100,0

3,5

0,0

Kremser Landstraße Projektentwicklung GmbH, Wien

31.12.2011

0,0

100,0

18,7

0,0

Schöpferstraße Projektentwicklung GmbH, Wien

31.12.2011

0,0

100,0

12,7

0,0

"Bonadea" Immobilien GmbH, Wien

31.12.2011

0,0

100,0

8,8

0,0

Im 1. Quartal wurde die UNIQA Life AD Skopje in Mazedonien und im 4. Quartal die SIGAL Life UNIQA GROUP AUSTRIA sh.a, Pristina in Kosovo gegründet. An der SH.A.F.P SIGAL LIFE UNIQA GROUP AUSTRIA Sh.A. in Albanien wurden 51 Prozent erworben.

Die Auswirkungen auf die wesentlichen Vermögens- und Schuldenpositionen durch die Veränderung des Konsolidierungskreises sind unter Nr. 5 des Konzernanhangs ersichtlich.

Bei den assoziierten Gesellschaften handelte es sich um zehn inländische Unternehmen, die für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, 15 Unternehmen waren von untergeordneter Bedeutung und wurden mit den Zeitwerten bilanziert.

In Anwendung von IAS 39 und im Sinn der zu diesem Statement vorliegenden Interpretation des IASB (SIC 12) werden voll beherrschte Investmentfonds in die Konsolidierung mit einbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

Veränderungen im 1. Quartal 2012

Es gibt keine wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen an Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens, das zuvor neu bewertet wurde, verrechnet. Bei der Erstkonsolidierung finden grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile an dem konsolidierten Tochterunternehmen Berücksichtigung. Soweit andere (konzernfremde) Gesellschafter am Bilanzstichtag über einen Anteil am Eigenkapital des Tochterunternehmens verfügen, wird dieser dem Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter zugeordnet.

Erfolgte der Anteilserwerb vor dem 1. Jänner 1995, so wurde aufgrund der Übergangsvorschriften eine Verrechnung der Unterschiedsbeträge mit dem Gewinnvortrag vorgenommen.

Negative Unterschiedsbeträge, die aus Unternehmenszusammenschlüssen nach dem 31. März 2004 resultieren, sind nach einer erneuten Überprüfung sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen.

In Anwendung von IFRS 3 unterliegt der Goodwill keiner planmäßigen Abschreibung. Die Werthaltigkeit bestehender Goodwills aus Anteilserwerben wird im Rahmen eines jährlichen Impairment-Tests überprüft. Soweit erforderlich, wird eine Wertminderung erfasst.

Anteile an assoziierten Unternehmen

Anteile an assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich nach der Equity-Methode mit dem konzernanteiligen Eigenkapital bewertet. Die Ermittlung von Unterschiedsbeträgen erfolgt nach den Grundsätzen für die Kapitalkonsolidierung und ist Bestandteil der Anteile an assoziierten Unternehmen. Die Fortschreibung der Entwicklung der assoziierten Unternehmen wird auf Grundlage der letzten verfügbaren Abschlüsse vorgenommen.

Bei der Feststellung des Werts von Anteilen an assoziierten Unternehmen wird in der Regel ein IFRS-Abschluss eingefordert. Soweit keine IFRS-Abschlüsse vorgelegt werden, muss mangels vorliegender Bewertungsgrundlagen auf die Anpassung der Jahresabschlussposten dieser Gesellschaften an die konzerneinheitlichen Bewertungsmaßstäbe verzichtet werden; es ergibt sich jedoch daraus keine wesentliche Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss.

Schuldenkonsolidierung

Zur Schuldenkonsolidierung werden die Forderungen an Konzerngesellschaften mit den Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen aufgerechnet. Differenzbeträge sind in der Regel erfolgswirksam. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns keine untergeordnete Bedeutung haben. Erlöse und sonstige Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden mit den sie betreffenden Aufwendungen verrechnet.

Ausweis und Ergebnisdarstellung

Die Rechnungslegung nach IFRS erlaubt ein verkürztes Gliederungsschema der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Zusammenfassung vieler Einzelposten zu Einheiten verstärkt die Aussagekraft des Jahresabschlusses. Erläuternde Angaben zu diesen Posten enthält der Konzernanhang. Durch die Formatierung auf Tausend Euro können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Segmentberichterstattung

In der primären Segmentberichterstattung werden die Hauptgeschäftsfelder Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung dargestellt. Dabei werden die Konsolidierungsgrundsätze auf Geschäftsvorfälle innerhalb eines Segments angewendet. Daneben werden die Hauptpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung auch nach regionalen Gesichtspunkten aufgegliedert.

Währungsumrechnung

Die Berichtswährung der UNIQA Versicherungen AG ist der Euro. Sämtliche Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen, die nicht in Euro berichten, werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag nach folgenden Richtlinien umgerechnet:

  • Aktiva, Passiva und Überleitung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag
  • Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresdurchschnittskurs
  • Eigenkapital (außer Jahresüberschuss/-fehlbetrag) zum historischen Kurs

Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.

Wesentliche Wechselkurse sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Euro-Stichtagskurse

31.12.2011

31.12.2010

Schweizer Franken CHF

1,2156

1,2504

Tschechische Kronen CZK

25,7870

25,0610

Ungarische Forint HUF

314,5800

277,9500

Kroatische Kuna HRK

7,5370

7,3830

Polnische Złoty PLN

4,4580

3,9750

Bosnisch-herzegowinische konvertible Mark BAM

1,9558

1,9592

Rumänische Lei (neu) RON

4,3233

4,2620

Bulgarische Lew (neu) BGN

1,9558

1,9558

Ukrainische Hrywnja UAH

10,3708

10,4950

Serbische Dinar RSD

107,0795

106,1300

Russische Rubel RUB

41,7650

40,8200

Albanische Lek ALL

138,5500

139,1900

Mazedonische Denar MKD

61,7613

62,6973

Schätzungen

Zur Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS ist es bei verschiedenen Positionen notwendig, Annahmen für die Zukunft zu treffen. Diese Schätzungen können den Wertansatz von Vermögenswerten und Schulden am Bilanzstichtag sowie die Höhe von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen. Die folgenden Positionen beinhalten ein nicht unerhebliches Risiko, dass es im Folgejahr zu wesentlichen Anpassungen von Vermögenswerten oder Schulden kommen kann:

  • Bestands- und Firmenwert
  • Anteile an assoziierten Unternehmen/Kapitalanlagen – soweit die Bewertung nicht auf Basis von Börsepreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt
  • Versicherungstechnische Rückstellungen
  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
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