Als börsenotiertes Unternehmen ist UNIQA verpflichtet ...
Als börsenotiertes Unternehmen ist UNIQA verpflichtet einen Konzernabschluss
nach international anerkannten Rechnungsgrundsätzen aufzustellen.
Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss gemäß § 245a UGB
ausschließlich in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, auf.
Eine vorzeitige Anwendung geänderter Standards erfolgte nicht.
Den in 2004 veröffentlichten IFRS 4 für Versicherungsverträge wendet
UNIQA Versicherungen AG seit 2005 an. Der Standard verlangt die
weitestgehende
Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
der versicherungstechnischen Positionen.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden daher wie bisher in Übereinstimmung
mit IFRS 4 die Bestimmungen der US Generally Accepted
Accounting Principles (US-GAAP) herangezogen. Für die Bilanzierung
und Bewertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensversicherung
mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet; bei geschäftstypischen
Abschlussposten der Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherung
FAS 60 und im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsgebundene
Lebensversicherung, bei der der Versicherungsnehmer allein das
Kapitalanlagerisiko trägt, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert.
Die ab 1. Jänner 2007 erforderlichen Angaben gemäß IFRS 7 sind erstmals
in diesem Bericht enthalten. Neben der bereits in den Vorjahren erfolgten
Darstellung der Wertpapiere in „Gehalten bis zur Endfälligkeit, „Jederzeit
veräußerbar, „Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet und „Derivative
Finanzinstrumente (Handelsbestand) werden zusätzliche Angaben für
jederzeit
veräußerbare Wertpapiere für folgende Anlageklassen dargestellt,
welche
für die interne Risikoberichterstattung herangezogen werden:
- Anteile an verbundenen Unternehmen
- Aktien
- Aktienfonds
- Anleihen, nicht kapitalgarantiert
- andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- Beteiligungen und andere Kapitalanlagen
- festverzinsliche Wertpapiere
Bei der Forderung inklusive Forderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
gibt es zusätzliche Angaben zu überfälligen, noch nicht wertberichtigten
Forderungen.