Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats


Die Mitglieder des Vorstands erhalten ihre Bezüge ausschließlich von der Konzernobergesellschaft, der UNIQA Versicherungen AG.

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2009
Tsd. €

2008
Tsd. €

Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Aufwendungen für Vergütungen der Vorstandsmitglieder beliefen sich auf:

 

 

Fixe Bezüge

2.895

2.370

Erfolgsabhängige Bezüge

0

0

Summe

2.895

2.370

Davon wurden anteilig an die operativen Tochtergesellschaften weiterverrechnet:

2.750

2.252

 

 

 

Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten:

2.522

2.624

 

 

 

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber diesen Personen wurden am 31. Dezember rückgestellt:

21.746

20.513

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen:

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2009
Tsd. €

2008
Tsd. €

Für das laufende Geschäftsjahr (Rückstellung)

323

391

Sitzungsgelder

35

44

Summe

358

435

Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten keine Vergütungen.

Die Angaben gemäß § 239 Abs. 1 UGB i.V.m. § 80b VAG, welche als Pflichtangaben für einen befreienden Abschluss nach IFRS in den Anhang aufzunehmen sind, definieren sich für den Einzelabschluss nach den Vorschriften des österreichischen UGB in erweitertem Umfang. Der Einzelabschluss umfasst in Ergänzung zu den Organfunktionen (Vorstand) der UNIQA Versicherungen AG auch die Vorstandsbezüge der Tochtergesellschaften, soweit die vertragsrechtliche Grundlage mit der UNIQA Versicherungen AG besteht.

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