Die Mitglieder des Vorstands erhalten ihre Bezüge ausschließlich von der Konzernobergesellschaft, der UNIQA Versicherungen AG.
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2009 |
2008 |
Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Aufwendungen für Vergütungen der Vorstandsmitglieder beliefen sich auf: |
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Fixe Bezüge |
2.895 |
2.370 |
Erfolgsabhängige Bezüge |
0 |
0 |
Summe |
2.895 |
2.370 |
Davon wurden anteilig an die operativen Tochtergesellschaften weiterverrechnet: |
2.750 |
2.252 |
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Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten: |
2.522 |
2.624 |
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Für Pensionsverpflichtungen gegenüber diesen Personen wurden am 31. Dezember rückgestellt: |
21.746 |
20.513 |
Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen:
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2009 |
2008 |
Für das laufende Geschäftsjahr (Rückstellung) |
323 |
391 |
Sitzungsgelder |
35 |
44 |
Summe |
358 |
435 |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten keine Vergütungen.
Die Angaben gemäß § 239 Abs. 1 UGB i.V.m. § 80b VAG, welche als Pflichtangaben für einen befreienden Abschluss nach IFRS in den Anhang aufzunehmen sind, definieren sich für den Einzelabschluss nach den Vorschriften des österreichischen UGB in erweitertem Umfang. Der Einzelabschluss umfasst in Ergänzung zu den Organfunktionen (Vorstand) der UNIQA Versicherungen AG auch die Vorstandsbezüge der Tochtergesellschaften, soweit die vertragsrechtliche Grundlage mit der UNIQA Versicherungen AG besteht.