In der Geschäftsordnung sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters beschreibt sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands an den Aufsichtsrat und legt einen Katalog der Maßnahmen fest, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen.