Der Aufsichtsrat hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr laufend über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns bzw. der Gesellschaft vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche und schriftliche Berichte den Aufsichtsrat unterrichtet. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurde der Aufsichtsrat rechtzeitig und umfassend informiert.
Schwerpunkte der Beratungen
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Ergebnissituation der Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist im Jahr 2010 zu fünf Sitzungen zusammengetreten. In der Sitzung vom 16. März befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit den vorläufigen Unternehmensergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2009. Im Mittelpunkt der Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. April stand die Befassung mit dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 sowie die Berichterstattung des Vorstands über die Entwicklung der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2010. Die aufgrund der in der Hauptversammlung erfolgten Veränderungen im Aufsichtsrat erforderliche Neukonstituierung des Aufsichtsrats erfolgte am 31. Mai. In der Sitzung vom 21. September befasste sich der Aufsichtsrat im Wesentlichen mit der Entwicklung des Unternehmens im 1. Halbjahr 2010 und der Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms; Herr Dr. Andreas Brandstetter wurde in Nachfolge von Herrn Dr. Konstantin Klien per 1. Juli 2011 zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2010 und der Planung für das Geschäftsjahr 2011 erörterte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. November die Ergebnisse der Selbstevaluierung. Weiters wurde der Beschluss gefasst, die Herren Hartwig Löger, Dr. Wolfgang Kindl und Mag. Kurt Svoboda per 1. Juli 2011 in den Vorstand der Gesellschaft zu berufen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Um die Arbeit des Aufsichtsrats zu erleichtern und effizient zu gestalten, wurden neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss weitere Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet. Der Arbeitsausschuss erörterte vor allem die Ergebnisentwicklung der Gruppe, befasste sich mit der Unternehmensstrategie und übernahm aufgrund der personenidenten Zusammensetzung auch eine Reihe der dem Prüfungsausschuss zugewiesenen Aufgaben. Er ist im Jahr 2010 zu fünf Sitzungen zusammengetreten und hat eine Maßnahmenentscheidung im schriftlichen Umlaufweg vorgenommen. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschäftigte sich in zwei Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder, mit Fragen der Vergütungspolitik und der Nachfolgeplanung. Der Veranlagungsausschuss beriet in fünf Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung und Fragen der Kapitalstruktur. Der Prüfungsausschuss unter Einschluss des auch in der Funktion als Prüfungsausschuss zusammentretenden Arbeitsausschusses tagte in sechs Sitzungen, behandelte sämtliche Abschlussunterlagen und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und befasste sich im Besonderen mit den Berichten der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.
Jahres- und Konzernabschluss
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Versicherungen AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Jahr 2010 wurden durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Einklangsprüfung des Corporate Governance Berichts nach §243b UGB wurde von der Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud Corporate Governance Forschung CGF GmbH durchgeführt und hat in ihrem abschließendem Ergebnis zu keinen wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der UNIQA Versicherungen+ AG gebilligt und sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2010 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.
Der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegte Gewinnverwendungsvorschlag wurde vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2011 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 40 Cent je Aktie vorgeschlagen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für den Einsatz und die geleistete Arbeit.
Wien, im April 2011
Für den Aufsichtsrat
Dr. Christian Konrad