Arbeitsweise des Vorstands


Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands ist in der Geschäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, welche der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstandssitzungen finden regelmäßig (wöchentlich) statt, in welchen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, über Maßnahmen beschließen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.

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