Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Versicherungen AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 21. März 2013
Andreas Brandstetter Thomas Münkel Wolfgang Kindl |
Hannes Bogner Kurt Svoboda |