Freigabe zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Versicherungen AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 21. März 2013
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Andreas Brandstetter Thomas Münkel Wolfgang Kindl |
Hannes Bogner Kurt Svoboda |
