Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regelungen des Kodex für das Geschäftsjahr 2014 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH mit Ausnahme von Regel 77 bis 83 ÖCGK und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Bezug auf Regel 77 bis 83 ÖCGK evaluiert. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance (Fassung Juli 2012).
Nach erfolgter Evaluierung konnten die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH bestätigen, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung der UNIQA umfasst waren – im Geschäftsjahr 2014 eingehalten hat. Einige Regeln waren auf UNIQA im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar.
Wien, am 25. März 2015
Andreas Brandstetter Wolfgang Kindl Kurt Svoboda |
Hannes Bogner Thomas Münkel |