Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex für das Geschäftsjahr 2015 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgte die Evaluierung durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance (Fassung: Jänner 2015).
Nach erfolgter Evaluierung konnten die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH bestätigen, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK– soweit diese von der Entsprechenserklärung von UNIQA umfasst waren – im Geschäftsjahr 2015 eingehalten hat. Einige Regeln waren auf UNIQA im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar.
Wien, am 18. März 2016
Andreas Brandstetter Hannes Bogner Thomas Münkel |
Wolfgang Kindl Kurt Svoboda |