Auf Basis der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs bis Ende 2015 nach Solvency I.
Mit Inkraftsetzung von Solvency II ab 1. Jänner 2016 werden die Definition und Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Kapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency II-Vorgaben ersetzt.
Die Solvabilitätsquote auf Basis der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nach Solvency I beträgt per 31. Dezember 2015 301,7 Prozent. Die anrechenbaren Eigenmittel betragen 3.511,5 Millionen Euro; darin sind bis zur Hälfte des Eigenmittelerfordernisses anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 250,0 Millionen Euro und bis zu einem Viertel des Eigenmittelerfordernisses anrechenbare nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 290,9 Millionen Euro enthalten. Das Solvenzerfordernis beträgt 1.163,8 Millionen Euro.
7.4.1. Gesetzliche Anforderungen
Die Risikokapitalanforderungen und die verfügbaren Eigenmittel werden derzeit nach dem geltenden Solvency-I-Regulativ ermittelt. Diese werden bei Inkrafttreten der Solvency II-Bestimmungen ersetzt. Um einen reibungslosen Übergang zwischen diesen differierenden Berechnungsverfahren zu garantieren, führt UNIQA seit 2008 Parallelrechnungen durch. Eine Konsequenz dieser Bemühungen ist eine frühe gruppenweite Einführung der neuen Methoden und Prozesse. Dadurch werden Lücken und Defizite früh erkannt und zeitgerecht bereinigt.
7.4.2. Interne Kapitalausstattung
UNIQA definiert seinen Risikoappetit auf Basis eines „Economic Capital Model“ (ECM). Die Bedeckung der quantifizierbaren Risiken mit anrechenbaren Eigenmitteln (Kapitalquote) soll 2016 zwischen 170 und 190 Prozent liegen.
Mit 31. Dezember 2014 belief sich die Solvenzquote nach dem ECM auf 150 Prozent. Details zum Stichtag 31. Dezember 2015 inklusive einer detaillierten Veränderungsanalyse finden sich im ECM-Bericht.
7.4.3. S&P-Modell
Zusätzlich zu regulatorischen und internen Vorschriften werden auch Kapitalanforderungen einer externen Ratingagentur berücksichtigt, um die Kreditwürdigkeit objektiv darzustellen und vergleichbar zu machen. UNIQA unterzieht sich daher regelmäßig der Bewertung der Ratingagentur Standard & Poor’s. Das Rating der UNIQA Insurance Group AG wird von Standard & Poor’s mit „A-“ bewertet. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft und die UNIQA Versicherung AG in Liechtenstein mit „A-“. Die Ergänzungskapitalanleihen begeben im Jahr 2013 (350,0 Millionen Euro Tier 2, First Call Date 31. Juli 2023) und im Jahr 2015 (500,0 Millionen Euro Tier 2, First Call Date 27. Juli 2026) werden von Standard & Poor’s mit „BBB“ bewertet. Daneben bestehen weitere Anleihen ohne Rating (250,0 Millionen Euro Restricted Tier 1, First Call Date 31. Dezember 2016). Den Ausblick für alle Gesellschaften bewertet Standard & Poor’s mit „stabil“. UNIQA berücksichtigt die Auswirkungen auf sein Rating in seinem Kapitalplanungsprozess mit dem Ziel, dieses entlang der Unternehmensstrategie nachhaltig zu steigern.