Als börsenotiertes Unternehmen ist UNIQA verpflichtet ...
Als börsenotiertes Unternehmen ist UNIQA verpflichtet, einen
Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungsgrundsätzen
aufzustellen. Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss gemäß § 245a
UGB ausschließlich in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden
sind, auf. Der vorliegende Konzernabschluss und Konzernlagebericht
folgt somit nicht den Rechnungslegungsvorschriften nach VAG, sondern
den International Financial Reporting Standards (IFRS) bzw. den
International Accounting Standards (IAS) in der jeweils verpflichtend anzuwendenden
Fassung. Der im November 2006 veröffentlichte IFRS 8
„Operative Segmente wurde erstmals im 1. Quartal 2008 angewendet.
Das bedeutet, dass die bisher in der primären Segmentberichterstattung
dargestellten Hauptgeschäftsfelder Schaden- und Unfallversicherung,
Krankenversicherung und Lebensversicherung für den Ausweis gemäß
IFRS 8 verwendet werden. Eine vorzeitige Anwendung anderer geänderter
Standards erfolgte nicht.
Den in 2004 veröffentlichten IFRS 4 für Versicherungsverträge wendet
die UNIQA Versicherungen AG seit 2005 an. Der Standard verlangt
die weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der versicherungstechnischen Positionen.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden daher wie bisher in Übereinstimmung
mit IFRS 4 die Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) herangezogen. Für die Bilanzierung
und Bewertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensversicherung
mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet; bei geschäftstypischen
Abschlussposten der Kranken- sowie der Schaden- und Unfallversicherung
FAS 60 und im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsgebundene
Lebensversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer allein das
Kapitalanlagerisiko trägt, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert.
Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt nach IAS 39 unter Ausweis
der erforderlichen Angaben gemäß IFRS 7, zuletzt angepasst im Oktober
2008. Neben der Darstellung der Wertpapiere in „Gehalten bis zur
Endfälligkeit, „Jederzeit veräußerbar, „Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet
und „Derivative Finanzinstrumente (Handelsbestand) werden
zusätzliche Angaben für jederzeit veräußerbare Wertpapiere für folgende
Anlageklassen dargestellt, welche für die interne Risikoberichterstattung
herangezogen werden:
- Anteile an verbundenen Unternehmen
- Aktien
- Aktienfonds
- Anleihen, nicht kapitalgarantiert
- andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- Beteiligungen und andere Kapitalanlagen
- festverzinsliche Wertpapiere