| | KonsolidierungKonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss sind neben dem Jahresabschluss der UNIQA Versicherungen AG grundsätzlich die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. 38 verbundene Unternehmen bildeten keinen Bestandteil des Konsolidierungskreises. Sie waren für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auch insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung. Daher umfasste der Konsolidierungskreis neben der UNIQA Versicherungen AG 37 inländische und 77 ausländische Tochtergesellschaften, an denen der UNIQA Versicherungen AG die Mehrheit der Stimmrechte zustand.
Im Berichtsjahr wurde der Konsolidierungskreis um folgende Gesellschaften erweitert:
Im 1. Quartal 2008 wurden weitere 36,0% an der albanischen Versicherungsholding SIGAL Holding sH.A. erworben. Somit beträgt der Anteil an der SIGAL Gruppe im UNIQA Konzern 45,6%. Der Anteil wird unter Anteile an assoziierten Unternehmen in der Bilanz ausgewiesen. An der ukrainischen Gesellschaft Credo-Classic wurde der Anteil von 35,5% auf 61,0% aufgestockt. Die Gesellschaft wird seit 31. März 2008 vollkonsolidiert.
Im 4. Quartal 2008 wurden 100% des Aktienkapitals der rumänischen Sachversicherung UNITA S.A. übernommen, zu der auch eine Beteiligung von 92,3% an der AGRAS S.A. gehört. Aufgrund der noch nicht endgültig testierten Bilanz der UNITA S.A. für das Geschäftsjahr 2008 konnte die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die erworbenen Vermögensgegenstände und Schuldposten zum Stichtag noch nicht endgültig vorgenommen werden. Die endgültige Aufteilung auf Vermögensgegenstände, Schuldposten und Goodwill Purchase Price Allocation wird innerhalb von zwölf Monaten nach Akquisition erfolgen.
Im Dezember wurde die Beteiligung an der Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs AG auf 24,9% aufgestockt, der Ausweis in der Bilanz erfolgt unter Anteile an assoziierten Unternehmen.
Die Auswirkungen auf die wesentlichen Vermögens- und Schuldenpositionen durch die Veränderung des Konsolidierungskreises sind unter Nr. 5 des Konzernanhangs ersichtlich.
Bei den assoziierten Gesellschaften handelte es sich um 15 inländische und zwei ausländische Unternehmen, die für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, zehn Unternehmen waren von untergeordneter Bedeutung und wurden mit den Zeitwerten bilanziert.
In Anwendung von IAS 39 und im Sinn der zu diesem Statement vorliegenden Interpretation des IASB (SIC 12) werden voll beherrschte Investmentfonds in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Veränderungen im 1. Quartal 2009In Gründung befindet sich die Lebensversicherung Raiffeisen Life IC LLC, mit
Sitz in Moskau. KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden
die Anschaffungskosten der Beteiligungen an Tochterunternehmen mit dem
anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens, das zuvor neu bewertet
wurde, verrechnet. Bei der Erstkonsolidierung finden grundsätzlich die
Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile an dem konsolidierten
Tochterunternehmen Berücksichtigung. Soweit andere (konzernfremde)
Gesellschafter am Bilanzstichtag über einen Anteil am Eigenkapital des
Tochterunternehmens verfügen, wird dieser dem Ausgleichsposten für
Anteile anderer Gesellschafter zugeordnet.
Erfolgte der Anteilserwerb vor dem 1. Jänner 1995, so wurde aufgrund der
Übergangsvorschriften eine Verrechnung der Unterschiedsbeträge mit dem
Gewinnvortrag vorgenommen.
Negative Unterschiedsbeträge, die aus Unternehmenszusammenschlüssen
nach dem 31. März 2004 resultieren, sind nach einer erneuten Überprüfung
sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen.
In Anwendung von IFRS 3 unterliegt der Goodwill keiner planmäßigen
Abschreibung. Die Werthaltigkeit bestehender Goodwills aus
Anteilserwerben wird im Rahmen eines jährlichen Impairment-Tests überprüft.
Soweit erforderlich wird eine Wertminderung erfasst.
Impairment-Test Der Geschäfts- oder Firmenwert („Goodwill) ergibt sich aus Unternehmenszusammenschlüssen
oder -erwerben. Er stellt die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und
dem anteiligen Zeitwert identifizierbarer Vermögenswerte, Schulden und bestimmter
Eventualverbindlichkeiten dar. Gemäß IAS 36 wird der Goodwill nicht planmäßig
abgeschrieben, sondern zu Anschaffungskosten, vermindert um allenfalls aufgelaufene
Wertminderungen, ausgewiesen.
Zum Zweck der Werthaltigkeitsprüfung hat der UNIQA Konzern den
Geschäfts- oder Firmenwert in „Cash-Generating Units (CGU) unterteilt.
Diese CGU repräsentieren die niedrigstmögliche Ebene im Unternehmen,
auf der ein Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke
und gemäß der Strategie beobachtet wird.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit impliziert einen Vergleich des realisierbaren
Werts jeder CGU mit ihrem Buchwertansatz, bestehend aus
Geschäfts- und Firmenwert und dem anteiligen Eigenkapital. Übersteigt
dieser Buchwertansatz der CGU den auf Basis der Ertragswertmethode
ermittelten realisierbaren Wert dieser Einheit, wird eine Wertminderung
vorgenommen.
Der UNIQA Konzern hat den Geschäfts- oder Firmenwert auf folgende
CGU aufgeteilt:
- Bosnien
- Bulgarien
- Deutschland als Teilkonzern
- Italien als Teilkonzern
- Kroatien
- Liechtenstein
- Österreich
- Polen
- Rumänien
- Schweiz
- Serbien/Montenegro als Teilkonzern
- Slowakei
- Tschechien
- Ukraine
- Ungarn
Der Nutzwert wird vom UNIQA Konzern unter Anwendung allgemein
anerkannter Bewertungsgrundsätze ermittelt. Der Wert aller CGU wird
unter Anwendung der Ertragswertmethode ermittelt. Ausgangspunkt
für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase)
der CGU und die Schätzung der von dieser CGU auf lange
Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse (ewige Rente) sowie der internen
Wachstumsrate.
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse
unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Eine Unterscheidung
der Bewertungsmethodik nach Bilanzsegment erfolgt dabei nicht, da die Unternehmung
dabei als Einheit (CGU) betrachtet wird. Als Basis für die Bewertung wird mit
einem Discounted Cashflow-Modell der Ertragswert der einzelnen CGU aufgrund
der geplanten zukünftigen Ergebnisse berechnet.
Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat
eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs zwischen der
UNIQA Zentrale, Wien, und den operativen Einheiten in Verbindung mit
einem in diesen Dialog integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess.
Die Unternehmensplanung umfasst im allgemeinen einen Zeitraum von fünf
Jahren. Soweit erforderlich, wurden zwecks Ermittlung der ewigen Rente
die geplanten Ergebnisse angepasst, damit sie den langfristig erzielbaren
nachhaltigen Ergebnissen entsprechen.
Betriebliche Ertragsteuern wurden für die Jahre 20092013 mit dem
Effektivsteuersatz der letzten drei Jahre angesetzt.
Der Kapitalisierungszinssatz basiert auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell (CAPM)
und als angemessen erachteten Wachstumsraten. Die der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
zugrunde liegenden Annahmen bezüglich risikofreiem Zinssatz, Marktrisikoprämie
und Segment-Betas sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs-
und Controlling-Prozess verwendet werden.
Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis
diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die
Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und
realistisch abzubilden.
Folgende Studien und Materialien dienten als Bezugsquellen:
- SwissRe Versicherungsdichte CEE
- Sigma 3/2008 Versicherungsdichte CEE
- Raiffeisen Research Inflationsratenentwicklung
- Eurostat BIP-Wachstum, Zinsentwicklung
- WIIW (Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche)
Kaufkraftparitäten, BIP-Wachstum CEE
- Damodaran Länderrisiken, Growth Rate Estimations, Multiples
Der Kapitalisierungszinssatz und die interne Wachstumsrate sind nachfolgend
für alle signifikanten CGU aufgelistet:
Bosnien |
19,99% |
10,49% |
Bulgarien |
12,51% |
6,01% |
Deutschland |
8,25% |
7,25% |
Italien |
10,55% |
8,55% |
Kroatien |
11,51% |
10,51% |
Liechtenstein |
6,85% |
6,35% |
Österreich |
8,68% |
7,68% |
Polen |
10,94% |
9,94% |
Rumänien |
12,51% |
5,51% |
Schweiz |
6,85% |
6,35% |
Serbien/Montenegro |
19,99% |
10,49% |
Slowakei |
10,66% |
9,66% |
Tschechien |
10,66% |
9,66% |
Ukraine |
18,58% |
11,58% |
Ungarn |
10,94% |
9,94% |
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und
ihrer Einschätzung werden Sensitivitätsanalysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz
und die Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGU stark
abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den
einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten),
vor allem in den CEE Märkten, und der damit zusammenhängenden
Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Diese Prognosen und die damit
verbundene tatsächliche zukünftige Marktsituation in den derzeit durch
retrozessive Märkte und die anhaltende Wirtschaftskrise gekennzeichneten
Entwicklung sind die größte Unsicherheit im Zusammenhang
mit den Bewertungsergebnissen. Dabei ist dem statistisch belegbaren
Entwicklungsszenario, dass jede Krise nach zwei bis drei Jahren einen danach
anhaltenden Aufwärtstrend kausal nach sich zieht, rechentechnisch
insofern Rechnung getragen, als dies bei der Ableitung der ewigen Rente
mit einem Annähern auf ein gewogenes Durchschnittslevel berücksichtigt
wurde. Wechselkursrisiken wurden insofern konservativ bewertet, als die
Kurse zum 31. Dezember 2008 langfristig fortgeschrieben wurden. Für den
Fall, dass sich die Wirtschaftskrise in ihrer Intensität und Dauer als massiver
herausstellt, als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden
Prognosen angenommen, könnten außerplanmäßige Abschreibungen auf
die einzelnen CGU resultieren.
Die BIP-Entwicklung in den relevanten Märkten zeigt in einer Historie ab
2006 nachstehende Entwicklung, welche mit dieser Prognose für 2010
und die Folgejahre den Anlass zu einem wieder stetigen Aufwärtstrend in
den CEE-Märkten gibt und die Krise 2008 und 2009 zwar als reale, jedoch
nur temporäre Verlangsamung des Wirtschaftswachstums erscheinen lässt,
sodass derzeit nicht mit einem langfristigem Ausfall dieser Kernmärkte für
UNIQA zu rechnen ist.
Polen |
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|
BIP (% im Jahresvergleich) |
6,2 |
6,7 |
4,8 |
0,8 |
0,0 |
Ungarn |
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|
BIP (% im Jahresvergleich) |
4,1 |
1,1 |
0,6 |
5,0 |
1,0 |
Tschechische Republik |
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|
BIP (% im Jahresvergleich) |
6,9 |
6,0 |
3,1 |
2,6 |
1,3 |
Slowakische Republik |
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|
BIP (% im Jahresvergleich) |
8,5 |
10,4 |
6,4 |
0,8 |
3,5 |
Kroatien |
|
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|
Reales BIP (% im Jahresvergleich) |
4,8 |
5,6 |
2,0 |
3,2 |
1,1 |
Bosnien und Herzegowina |
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|
Reales BIP (% im Jahresvergleich) |
6,9 |
6,8 |
5,5 |
0,5 |
2,8 |
Serbien |
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|
Reales BIP (% im Jahresvergleich) |
5,6 |
7,1 |
6,5 |
0,5 |
2 |
Bulgarien |
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|
Reales BIP (% im Jahresvergleich) |
6,3 |
6,2 |
6,0 |
0,5 |
2,5 |
Rumänien |
|
|
|
|
|
Reales BIP (% im Jahresvergleich) |
7,9 |
6,2 |
7,1 |
0,5 |
1,5 |
Ukraine |
|
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|
BIP (% im Jahresvergleich) |
7,3 |
7,9 |
2,1 |
8,0 |
1,0 |
Albanien |
|
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|
Reales BIP (% im Jahresvergleich) |
5,0 |
6,0 |
6,0 |
3,5 |
4,5 |
Unter Berücksichtigung der diesen Berechnungen zugrunde liegenden
Daten- und Statistikquellen (siehe oben) und der Trendszenarien wie
z.B. BIP-Prognosen per CGU oder Entwicklung der Versicherungsdichte
per CGU, die den Planrechnungen und Planentwicklungen der einzelnen
CGU zugrunde liegen, wurden im Jahr 2008 beim Impairment-Test keine
Unterdeckungen eruiert.
Der wirtschaftliche Ausblick, vor allem in den Märkten Ukraine, Serbien und
Rumänien, aber auch die generelle Wirtschafts- und Finanzmarktentwicklung gibt
für 2009 Anlass zur regelmäßigen Durchführung von Impairment-Tests.
Die Kaufpreisallokation des Erwerbspreises für die UNITA Vienna
InsuranceGroup S.A. gemäß IFRS 3 ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses
Konzerngeschäftsberichts noch im Gange.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich nach der
Equity-Methode mit dem konzernanteiligen Eigenkapital bewertet.
Die Ermittlung von Unterschiedsbeträgen erfolgt nach den Grundsätzen
für die Kapitalkonsolidierung und ist Bestandteil der Anteile an assoziierten
Unternehmen. Die Fortschreibung der Entwicklung der assoziierten
Unternehmen wird auf Grundlage der letzten verfügbaren Abschlüsse vorgenommen.
Bei der Feststellung des Werts von Anteilen an assoziierten Unternehmen wird
in der Regel ein IFRS-Abschluss eingefordert. Soweit keine IFRS-Abschlüsse
vorgelegt werden, muss mangels vorliegender Bewertungsgrundlagen
auf die Anpassung der Jahresabschlussposten dieser Gesellschaften an die
konzerneinheitlichen Bewertungsmaßstäbe verzichtet werden; es ergibt
sich jedoch daraus keine wesentliche Auswirkung auf den vorliegenden
Konzernabschluss.
Zur Schuldenkonsolidierung werden die Forderungen an Konzerngesellschaften
mit den Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen
aufgerechnet. Differenzbeträge sind in der Regel erfolgswirksam. Zwischenergebnisse
aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert,
wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
keine untergeordnete Bedeutung haben. Erlöse und sonstige Erträge aus
konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden mit den sie betreffenden
Aufwendungen verrechnet. Ausweis und ErgebnisdarstellungDie Rechnungslegung nach IFRS erlaubt ein verkürztes Gliederungsschema
der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Zusammenfassung
vieler Einzelposten zu Einheiten verstärkt die Aussagekraft des
Jahresabschlusses. Erläuternde Angaben zu diesen Posten enthält
der Konzernanhang. Durch die Formatierung auf Tsd. € können sich
Rundungsdifferenzen ergeben. SegmentberichterstattungIn der primären Segmentberichterstattung werden die Hauptgeschäftsfelder
Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung
dargestellt. Dabei werden die Konsolidierungsgrundsätze auf
Geschäftsvorfälle innerhalb eines Segments angewendet. Daneben werden
die Hauptpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung auch nach regionalen
Gesichtspunkten aufgegliedert. WährungsumrechnungDie Berichtswährung der UNIQA Versicherungen AG ist der Euro. Sämtliche
Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen, die nicht in
Euro berichten, werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag nach folgenden
Richtlinien umgerechnet:
- Aktiva, Passiva und Überleitung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags
zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag
- Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresdurchschnittskurs
- Eigenkapital (außer Jahresüberschuss/-fehlbetrag) zum
historischen Kurs
Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral mit
dem Eigenkapital verrechnet.
Wesentliche Wechselkurse sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Schweizer Franken CHF |
1,4850 |
1,6547 |
Slowakische Kronen SKK |
30,1260 |
33,5830 |
Tschechische Kronen CZK |
26,8750 |
26,6280 |
Ungarische Forint HUF |
266,7000 |
253,7300 |
Kroatische Kuna HRK |
7,3555 |
7,3308 |
Polnische Zloty PLN |
4,1535 |
3,5935 |
Bosnisch-Herzegowinische Konvertible Mark BAM |
1,9687 |
1,9517 |
Rumänische Lei (neu) RON |
4,0230 |
3,6080 |
Bulgarische Lew (neu) BGN |
1,9558 |
1,9558 |
Ukrainische Hrywnja UAH |
10,9199 |
7,3633 |
Serbische Dinar RSD |
89,7909 |
78,7950 |
SchätzungenZur Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS ist es bei verschiedenen
Positionen notwendig, Annahmen für die Zukunft zu treffen. Diese
Schätzungen können den Wertansatz von Vermögenswerten und Schulden
am Bilanzstichtag sowie die Höhe von Aufwendungen und Erträgen im
Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen. Die folgenden Positionen beinhalten
ein nicht unerhebliches Risiko, dass es im Folgejahr zu wesentlichen
Anpassungen von Vermögenswerten oder Schulden kommen kann:
- aktivierte Abschlusskosten
- Geschäfts- oder Firmenwert
- Anteile an assoziierten Unternehmen/Kapitalanlagen soweit die
Bewertung nicht auf Basis von Börsepreisen oder sonstigen
Marktpreisen erfolgt
- versicherungstechnische Rückstellungen
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
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