8. Risikomanagementziele für 2013


8.1. Internes Kontrollsystem

Die Finalisierung der konzernweiten Implementierung des internen Kontrollsystems ist ein wesentliches Teilprojekt für 2013 im Rahmen des Risikomanagementprozesses. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems ist die Sicherstellung der effizienten Prozessabläufe sowie der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der finanziellen und nicht finanziellen Berichterstattung.

Neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen legt die UNIQA Group einen besonders hohen Wert auf die transparenten und effizienten Prozesse, die eine Voraussetzung sind für die Erreichung der im Rahmen der Neuausrichtung der UNIQA Group definierten strategischen Ziele.

In der IKS-Richtlinie, die sowohl auf Gruppenebene als auch auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde, sind die Mindestanforderungen des internen Kontrollsystems hinsichtlich Methoden und Umfang definiert. Zentrale Elemente dieser Richtlinie stehen im Einklang mit dem Rahmenwerk, das vom COSO („Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission“) entwickelt wurde.

In der IKS-Richtlinie wird vorgegeben, dass für folgende Kernprozesse (und dessen Subprozesse) das interne Kontrollsystem zu implementieren ist:

  • Rechnungslegung
  • Kapitalveranlagung
  • Produktentwicklung
  • Inkasso/Exkasso
  • Underwriting
  • Schadenbearbeitung
  • Risikomanagementprozess
  • Rückversicherung
  • IT-Prozesse

Das Ziel ist dabei, dass Risiken, die im Prozessablauf auftreten können, rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Dazu sollen nach der Risikoidentifikationsphase für alle wesentlichen Risiken Schlüsselkontrollen definiert werden, welche die Risiken verringern bzw. eliminieren. Neben den Prozessen der Rechnungslegung, in denen wir durch geeignete Kontrollen das Fehlerrisiko in den Konzernabschlüssen minimieren wollen, ist uns ein einwandfreier Ablauf der Prozesse aus dem Kerngeschäft ein großes Anliegen.

Unser Ziel für 2013 ist, auf Basis der bereits vorhandenen Dokumentation das interne Kontrollsystem in den Prozessalltag zu verankern. Um das zu gewährleisten, wird ein Monitoring- System auf allen Prozess- und Organisationsebenen aufgebaut, mit dem die Kontrollqualität regelmäßig überprüft werden soll. In weiterer Folge soll unser IKS-System jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 243a Abs. 2 UGB

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist seit dem Jahr 2009 ein IKS-Prozess definiert und in Betrieb.

Die Zielsetzung des IKS des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer Abschluss erstellt wird. Neben den im Risikobericht beschriebenen Risiken erstreckt sich das RMS auch auf weitere Risiken, ebenso auf solche in betrieblichen Abläufen, Compliance, interner Berichterstattung etc.

Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld

Der Rechnungslegungsprozess der UNIQA Group ist konzernweit standardisiert. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien, Betriebsorganisationshandbücher sowie Bilanzierungs- und Konsolidierungshandbücher. Die Abwicklung ist für inländische verbundene Unternehmen weitgehend zentralisiert. Für ausländische Konzerngesellschaften erfolgt der Rechnungslegungsprozess großteils dezentral.

Identifikation und Kontrolle der Risiken

Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur der bestehenden Risiken durchgeführt und angemessene Kontrollmaßnahmen definiert. Die wichtigsten Kontrollen wurden in Richtlinien und Anweisungen vorgegeben und mit einem Berechtigungskonzept versehen. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichsroutinen wie auch die Abnahme von Systemkonfigurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungsprozess werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Die Vorgehensweise bei der Identifikation und Kontrolle der Risiken wird regelmäßig durch einen externen unabhängigen Berater evaluiert.

8.2. ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)

Die UNIQA Group vervollständigt im Jahr 2013 die ORSA Entwicklungen, die im Jahr 2012 begonnen wurden. „Own Risk and Solveny“ Assessment ist ein wesentliches Governance-Element unter Solvency II und umfasst neben der eigenen adäquaten Risikobewertung eine intensive Befassung mit der Geschäftsstrategie, dem damit benötigten Kapitalerfordernis und in weiterer Folge der Optimierung des Kapitaleinsatzes.

Um diese Forderungen umsetzen zu können, ist es erforderlich, die Sichtweise der Entwicklung der Eigenmittelposition und der Position des Kapitalerfordernisses in den Planungsprozess zu integrieren.

Dies erfordert einerseits die methodische Entwicklung der entsprechenden Projektionsansätze und auf der anderen Seite die konzertierte Integration in die Systemlandschaft der UNIQA Group. Ein Bestandteil des ORSA ist eine fundierte Stresstest- und Sensitivitätssystematik mit der die Risikotragfähigkeit in potenziellen Extremsituationen überprüft wird.

Diese Methoden sind im Rahmen entsprechender komplexer Unternehmensprozesse anzuwenden, die in einer Group ORSA Policy festgehalten sind.

8.3. Asset Liability Management (ALM)/Marktrisikomanagement

ALM ist für UNIQA ein wesentliches Tool zur effizienten Unterstützung des Kerngeschäfts durch die Kapitalveranlagung. Im vergangenen Jahr wurden durch Etablierung eines ressortübergreifenden ALM-Prozesses, auf die jeweiligen Geschäftsmodelle der inländischen Konzerngesellschaften abgestimmte strategische und taktische Asset Allocations beschlossen und implementiert. Diese Vorgaben haben zum Ziel, eine adäquate Fristenkongruenz zwischen Akitva und Passiva zu gewährleisten. Voraussetzung dafür war eine Weiterentwicklung des Limitwesens und Migration der damit verbundenen Berechnungen auf ein neues System sowie die Erstellung eines konzernweiten Konzepts für effizientes Liquiditätsmanagement. Für das Jahr 2013 ist geplant, den ALM-Prozess um gezielte Kapitalallokationen für bestimmte Risikoarten zu erweitern. Einen weiteren wichtigen Meilenstein stellt der Aufbau zentraler ALM- Kompetenzen für die internationalen Tochtergesellschaften dar.

Weiters werden die 2012 begonnenen Projekte zur Überarbeitung und Automatisierung der Markt- und Kreditrisikomodelle final implementiert bzw. ebenfalls auf die internationalen Tochtergesellschaften ausgerollt. Einen wesentlichen Baustein dabei stellt die Neukonzipierung von Bewertungsmethoden, insbesondere für komplexere Finanzinstrumente, dar. Dafür wurde neben dem Aufbau der notwendigen personellen Ressourcen ein umfangreiches Projekt abgewickelt, das 2013 abgeschlossen wird. Die Implementierung dieses neuen Systems wird wesentlich zur Verbesserung der Darstellung der aktuellen Risikosituation im Finanzbereich beitragen und die Möglichkeiten von Risiko- und Szenarioberechnungen, insbesondere für die weitere Umsetzung von ALM, stark ausweiten.

Neben dem Limitwesen für Finanzrisiken wurden im Jahr 2012 auch die dazugehörigen IT-Tools zur Limitüberprüfung ersetzt,modernisiert sowie standardisiert. Auf Basis der dadurch neu geschaffenen Möglichkeiten für Limitberechnung und -überprüfung wird auch das Limitwesen 2013 noch stärker auf ökonomische Kennzahlen bzw. Risikotragfähigkeit ausgerichtet werden.

8.4. Rückversicherung

Im vergangenen Jahr hat EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) ihrer Aufgabe entsprechend Empfehlungen für die lokalen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union publiziert hinsichtlich der Verwendung von externen Modellen in konzerninternen Modellen die zur Ermittlung des Kapitalbedarfs nach Solvency II verwendet werden. Dies ist bei UNIQA in besonderem Maße bei der Bewertung des Naturgefahren-Exposures der Fall.

Mit den sich daraus neu ergebenden Anforderungen werden 2013 neben dem Risikomanagement sowohl die Naturgefahrenspezialisten der UNIQA Re AG als auch in entsprechenden Projekten mitwirkende Mitarbeiter von lokalen Gesellschaften befasst sein. Es werden zunächst Wissensdatenbanken zusammengetragen werden, die externen Tools und Modelle müssen in allen Details verstanden werden, und letztlich müssen die Auswertungen daraus in besonderer, aufwändiger Weise analysiert und bewertet werden. Die dadurch erworbenen Kenntnisse, die angesichts der EIOPA-Anforderungen weit über das übliche Basiswissen hinausgehen müssen, sind in der Folge allen mit der Thematik befassten Stellen des Konzerns in Schulungen zu vermitteln. UNIQA beschränkt sich dabei nicht nur auf die eigentlich angesprochenen Gesellschaften in Ländern der Europäischen Union. Die neu definierten Qualitätsansprüche werden zum Standard für alle unsere Konzerngesellschaften.

8.5. Versicherungstechnik – Konzernaktuariat

Produkte & Profitabilität

Die UNIQA Group hat, ausgehend von Analysen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Lebensversicherungsgeschäfts, im Jahr 2011 begonnen, standardisierte Profitabilitätsanalysen im Rahmen von Konzernrichtlinien zu definieren. Seit 01. Jänner 2012 besteht für alle Gesellschaften der UNIQA Group, die das Geschäft der Lebensversicherung betreiben, eine Verpflichtung, Produkte vor Einführung einem Profit Testing zu unterziehen. Das Profit Testing nimmt einen festen Platz im definierten Produktentwicklungsprozess jeder Gesellschaft ein und folgt nun einem standardisierten Vorgehen.

Die wichtigsten Eckpfeiler der definierten Richtlinie bilden der Produktannahmeprozess und die Mindestanforderungen an Profitabilität. Der Produktannahmeprozess regelt die Einbindung der relevanten Kernfunktionen Aktuariat und Risikomanagement sowie die Interaktion zwischen operativer Einheit und der Holding-Funktion der UNIQA Group. In jedem Fall bestehen Informationspflichten an die Gruppenfunktion und in Fällen der Unterschreitung der Mindestkriterien ein Freigabeerfordernis durch die Gruppenfunktion. Die Mindestkriterien sind so gesetzt, dass nur Produkte eingeführt werden, die sowohl in der besten Schätzung als auch in einer vordefinierten Stresssituation einen positiven Wertbeitrag bringen.

Die skizzierte Richtlinie wurde nun in ähnlicher Form im Jahr 2012 auch für das Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung entwickelt und wird per 01. Februar 2013 verpflichtender Bestandteil im Rahmen des definierten Produktentwicklungsprozesses. Im Fokus stehen im Jahr 2013 insbesondere Produkte der Kfz-Sparten. Die Zielsetzung für 2013 ist eine konsequente Umsetzung der definierten Richtlinie zur Erreichung einer transparenten Sicht über Produkteinführungen im Konzern und dadurch die Schaffung der Grundlage, um eine wertorientierte Steuerung in der Produktentwicklung zu integrieren.

Aktuarielles Monitoring des Kerngeschäfts

Um einen der strategischen Eckpfeiler der UNIQA Group – die Fokussierung auf die Profitabilität des Kerngeschäfts – zu unterstützen, wurde ein aktuarielles Monitoring definiert, das als standardisiertes Beobachtungssystem die versicherungstechnische Entwicklung in den Bereichen der Lebens- sowie Schaden- und Unfallversicherung darstellen soll. Das definierte Berichtswesen kommt erstmals zum Stichtag 31.Dezember 2012 zum Einsatz, vereint bisherige Auswertungen zu einem kompakten Gesamtinstrument und soll auf Quartalsbasis einen umfassenden Einblick in die wesentlichen aktuariellen Kennziffern geben. Neben einer Deckungsbeitragsrechnung nach Sparten und Bewegungsstatistiken bilden vor allem die Gewinnquellenanalyse in der Lebensversicherung und eine detaillierte Analyse der Reserveabwicklung das Kernstück des Monitorings.

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