18. Nachrangige Verbindlichkeiten


Angaben in Tausend Euro

31.12.2013

31.12.2012

Ergänzungskapital

600.000

450.000

Im Juli 2003 wurden von der UNIQA Insurance Group AG Teilschuldverschreibungen im Nennwert von 45.000 Tausend Euro und von der UNIQA Österreich Versicherungen AG Teilschuldverschreibungen im Nennwert von 155.000 Tausend Euro über eingezahltes Ergänzungskapital gemäß § 73c Abs. 2 VAG begeben. Im 4. Quartal 2013 wurden diese Ergänzungskapitalanleihen im Nennbetrag von 200.000 Tausend Euro gekündigt und zurückgekauft.

Im Dezember 2006 wurden von der UNIQA Insurance Group AG Inhaberschuldverschreibungen im Nennwert von 150.000 Tausend Euro über eingezahltes Ergänzungskapital gemäß § 73c Abs. 2 VAG begeben. Nach den Bedingungen der Inhaberschuldverschreibungen wird das eingezahlte Kapital der UNIQA Insurance Group AG auf mindestens fünf Jahre unter Verzicht auf die ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt. Eine Verzinsung erfolgt nur, soweit sie im Jahresüberschuss der Emittentin gedeckt ist. Der Zinssatz bis Dezember 2016 beträgt 5,079 Prozent.

Im Jänner 2007 wurden von der UNIQA Insurance Group AG zusätzliche Inhaberschuldverschreibungen im Nennwert von 100.000 Tausend Euro über eingezahltes Ergänzungskapital gemäß § 73c Abs. 2 VAG begeben. Nach den Bedingungen der Inhaberschuldverschreibungen wird das eingezahlte Kapital der UNIQA Insurance Group AG auf mindestens fünf Jahre unter Verzicht auf die ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt. Eine Verzinsung erfolgt nur, soweit sie im Jahresüberschuss der Emittentin gedeckt ist. Der Zinssatz bis Dezember 2016 beträgt 5,342 Prozent.

Im Juli 2013 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Ergänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millionen Euro erfolgreich bei institutionellen Investoren in Europa platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden. Der Koupon beträgt 6,875 Prozent pro Jahr. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllt sowohl die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung (Ergänzungskapital unter Solvency I) als auch die absehbaren Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung unter dem Solvency II-Regime, das 2016 in Kraft treten soll. Die Emission diente weiters dazu, ältere Ergänzungskapitalanleihen von österreichischen Versicherungskonzerngesellschaften zu ersetzen und die Kapitalausstattung und die Kapitalstruktur von UNIQA in Vorbereitung auf Solvency II zu stärken und langfristig zu optimieren. Seit Ende Juli listet die Ergänzungskapitalanleihe an der Börse in Luxemburg. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt.

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