Im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung wurden auch Verluste ausländischer Tochtergesellschaften im Rahmen der Gruppenbesteuerung miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht ‑ zu einem ungewissem Zeitpunkt ‑ eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Soweit keine Beteiligungsveräußerung oder eigene Verlustverwertung der Tochtergesellschaften absehbar sind, werden diese steuerlichen Verbindlichkeiten in diskontierter Betrachtung mit null angesetzt.
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2014 |
31.12.2013 |
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern |
43.272 |
40.712 |
davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit |
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bis zu 1 Jahr |
18.545 |
14.187 |
von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren |
24.303 |
26.525 |
von mehr als 5 Jahren |
425 |
0 |