Das Risiko eines einzelnen Versicherungsvertrags liegt darin, dass das versicherte Ereignis eintritt. Der Eintritt wird als zufällig und daher nicht vorhersehbar angesehen. Das Risiko in der Lebensversicherung ist im Ausland aufgrund des geringen Volumens (rund 20%) von untergeordneter Bedeutung. Im Inland bestehen – speziell in der klassischen Lebensversicherung – verschiedene Risiken. Das Versicherungsunternehmen übernimmt dieses Risiko gegen eine entsprechende Prämie. Zur Kalkulation der Prämien stützt sich der Aktuar auf folgende vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen:
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Zins: Der Rechnungszins wird so niedrig angesetzt, dass dieser in jedem Jahr mit Sicherheit erwirtschaftet werden kann.
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Sterblichkeit: Die Sterbewahrscheinlichkeiten werden je nach Versicherungsart bewusst vorsichtig kalkuliert.
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Kosten: Diese werden so kalkuliert, dass die auf den Vertrag entfallenden Kosten dauerhaft aus der Kostenprämie abgedeckt werden können.
Durch die vorsichtige Wahl der Rechnungsgrundlagen entstehen planmäßig Gewinne, die den Versicherungsnehmern im Wege der Gewinnbeteiligung entsprechend dem Gewinnplan in angemessener Höhe gutgeschrieben werden.
Die Kalkulation der Prämien stützt sich weiters auf die Annahme eines großen homogenen Bestands von unabhängigen Risiken, sodass die Zufälligkeit, die einem einzelnen Versicherungsvertrag innewohnt, durch das Gesetz der großen Zahl ausgeglichen wird.
Folgende Risiken bestehen für ein Lebensversicherungsunternehmen:
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Die Rechnungsgrundlagen erweisen sich trotz vorsichtiger Wahl als unzureichend.
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Zufällige Schwankungen wirken sich für den Versicherer nachteilig aus.
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Der Versicherungsnehmer übt gewisse implizite Optionen zu seinem Vorteil aus.
Die Risiken des Versicherers lassen sich in versicherungstechnische und finanzielle Risiken einteilen.
Kapital- und Risikoversicherungen
Das Portefeuille von UNIQA besteht größtenteils aus langfristigen Versicherungsverträgen. Kurzfristige Todesfallversicherungen spielen eine untergeordnete Rolle.
In der folgenden Tabelle wird die Anzahl der Versicherungsverträge nach Tarifgruppen und Versicherungssummen aufgeteilt, wobei die Gesellschaften UNIQA Personenversicherung AG, Raiffeisen Versicherung AG, Salzburger Landes-Versicherung AG und CALL DIRECT Versicherung AG berücksichtigt sind.
Anzahl der Versicherungsverträge |
Kapital- |
Renten- |
Renten- |
Risiko- | ||
| ||||||
0 bis 20.000 € |
767.070 |
84.657 |
7.548 |
139.658 | ||
20.000 bis 40.000 € |
173.036 |
31.235 |
3.359 |
37.493 | ||
40.000 bis 100.000 € |
72.468 |
18.070 |
2.474 |
125.609 | ||
100.000 bis 200.000 € |
8.598 |
4.347 |
761 |
67.935 | ||
Mehr als 200.000 € |
2.032 |
1.528 |
272 |
9.113 |
Sterblichkeit
Bei Versicherungen mit Todesfallcharakter wird implizit ein Sicherheitszuschlag auf die Risikoprämien eingerechnet, indem der Prämienkalkulation eine Periodentafel (AöSt 1990/92 bzw. AöSt 2000/02) zugrundegelegt wird.
Durch Risikoselektion (Gesundheitsprüfung) lässt sich erreichen, dass die Sterbewahrscheinlichkeiten des Bestands stets kleiner sind als die der gesamten Bevölkerung, weiters bewirkt der Sterblichkeitsfortschritt, dass die realen Sterbewahrscheinlichkeiten stets kleiner sind als die in der Periodentafel ausgewiesenen Werte.
Homogenität und Unabhängigkeit der versicherten Risiken
Ein Versicherungsunternehmen ist bestrebt, sein Portefeuille aus möglichst homogenen unabhängigen Risiken zusammenzustellen, entsprechend dem klassischen deterministischen Ansatz der Prämienkalkulation. Da dies in der Praxis aber kaum möglich ist, resultiert daraus für den Versicherer ein nicht zu unterschätzendes Risiko durch zufällige Schwankungen, insbesondere durch Ausbruch epidemischer Erkrankungen, da sich hier nicht nur die kalkulatorischen Sterbewahrscheinlichkeiten als zu niedrig erweisen können, sondern auch die Voraussetzung der Unabhängigkeit der Risiken nicht mehr gegeben ist.
Im Portefeuille enthaltene Kumulrisiken können durch Rückversicherungsverträge gemindert werden. Als erster Rückversicherer fungiert die UNIQA Versicherungen AG mit einem Selbstbehalt von 200.000 € pro versichertes Leben; die Exzedenten sind im Wesentlichen bei Swiss Re, Münchener Rück und Gen Re in Rückdeckung. Mit Swiss Re existiert weiters ein Katastrophenexzedenten-Vertrag (CAT-XL), bei dem allerdings Schäden infolge von Epidemien ausgeschlossen sind.
Antiselektion
In den Portefeuilles der Raiffeisen Versicherung AG und der UNIQA Personenversicherung AG befinden sich große Bestände von Risikoversicherungen mit Prämienanpassungsklauseln. Diese erlauben dem Versicherer, die Prämien im Fall einer (wenig wahrscheinlichen) Verschlechterung des Sterblichkeitsverhaltens anzuheben. Dabei ist allerdings die Gefahr einer möglichen Antiselektion gegeben: Gute Risiken würden eher kündigen und schlechtere weiter im Bestand verbleiben.
Rentenversicherungen
Sterblichkeit
Eine große Unsicherheit bedeutet die Verringerung der Sterbewahrscheinlichkeiten für die Rentenversicherung: Der Sterblichkeitsfortschritt infolge des medizinischen Fortschritts und infolge geänderter Lebensgewohnheiten ist kaum extrapolierbar.
Versuche einer Vorhersage dieses Effekts wurden bei der Erstellung der Generationentafeln unternommen. Allerdings existieren solche Tafeln nur für die österreichische Bevölkerung, und diese Daten sind nicht auf andere Länder anwendbar. Darüber hinaus hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Auswirkungen dieser Änderungen jeweils stark unterschätzt wurden, sodass für Rentenversicherungsverträge stets Nachreservierungen vorgenommen werden mussten.
Antiselektion
Das Rentenwahlrecht bei aufgeschobenen Rentenversicherungen führt ebenfalls zu einer Antiselektion: Nur diejenigen Versicherungsnehmer, die sich sehr gesund fühlen, wählen die Rentenzahlung, alle anderen wählen die teilweise oder vollständige Kapitalzahlung. Auf diese Weise setzt sich der Rentenbestand tendenziell aus wesentlich gesünderen Personen, d.h. schlechteren Risiken, zusammen, als es dem Mittel der Bevölkerung entspricht.
Diesem Phänomen lässt sich durch entsprechende Modifikationen der Rentnersterbetafeln begegnen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Forderung, dass die Ausübung des Rentenwahlrechts spätestens ein Jahr vor Ablauf im Voraus angekündigt werden muss.
Finanzielle Risiken
Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neugeschäft der Kalkulation zugrundegelegt werden darf, richtet sich nach der Höchstzinssatzverordnung und beträgt derzeit 1,75% p.a. (Lebensaktie, Zukunftsplan) bzw. 2,25% p.a. (sonstige Lebensversicherungen). Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen bis zu 4,0% p.a.; der mittlere Rechnungszinssatz im Bestand beträgt 2,71 % (2009: 2,75%) p.a.
Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen garantiert werden, besteht das finanzielle Risiko gerade darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zinstragende Titel (Anleihen, Ausleihungen etc.) investiert wird, stellt die Unvorhersehbarkeit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Besonders schwer wiegt das Zinsrisiko bei Rentenversicherungen, da es sich hier um sehr langfristige Verträge handelt.
Das Zinsrisiko wirkt auf folgende Arten:
Anlage- und Wiederanlagerisiko
Prämien, die in der Zukunft eingehen, müssen zu einem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden.
Verhältnis Assets zu Liabilities
Aus praktischen Gründen ist das Ziel der Fristenkongruenz (Duration Matching) auf Anlage- und Forderungsseite nicht vollständig zu realisieren: Die Duration der Assets beträgt 5,1 (2009: 4,9) Jahre, die der Liabilities ist jedoch wesentlich länger. Hier öffnet sich ein sogenannter Duration Gap, der bewirkt, dass sich bei sinkenden Zinsen das Verhältnis Assets zu Liabilities verringert.
Wert impliziter Optionen
Lebensversicherungsverträge enthalten implizite Optionen, die vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden können. Die Möglichkeiten des teilweisen oder vollständigen Rückkaufs bzw. der teilweisen oder vollständigen Prämienfreistellung sind zwar Finanzoptionen, diese Optionen werden jedoch nicht unbedingt infolge korrekter finanzrationaler Entscheidungen ausgeübt. Das bedeutet jedoch im Fall eines Massenrückkaufs (z.B. als Folge einer wirtschaftlichen Krise) ein erhebliches Risiko für das Versicherungsunternehmen.
Die Frage, ob ein Kapital- bzw. ein Rentenwahlrecht ausgeübt werden soll, ist neben subjektiven Motiven des Versicherungsnehmers auch von finanzrationalen Überlegungen geprägt; je nach dem bei Ablauf gültigen Zinsniveau wird ein Versicherungsnehmer sich für das Kapital bzw. die Rente entscheiden, sodass diese Optionen einen wesentlichen (Geld-)Wert für den Versicherungsnehmer und somit ein entsprechendes Risiko für den Versicherer darstellen.
Ein weiteres finanzielles Risiko ist die Garantie eines Verrentungsfaktors. Hier garantiert das Versicherungsunternehmen, eine im Voraus nicht bekannte Summe (nämlich den Wert der Fondsanteile bei Ablauf bzw. bei der klassischen Lebensversicherung den Wert der Versicherungssumme einschließlich Gewinnbeteiligung) gemäß einem bei Abschluss festgesetzten Zinssatz und einer bei Abschluss festgelegten Sterbetafel (es handelt sich hierbei um ein nicht ausschließlich finanzielles Risiko) zu verrenten.
Neben diesen versicherungstechnischen bzw. finanziellen Risiken muss noch das Kostenrisiko genannt werden: Der Versicherer garantiert, während der gesamten Laufzeit des Vertrags nur gerade die kalkulierten Kosten zu entnehmen. Hier besteht das unternehmerische Risiko, dass die Kostenprämien nicht ausreichen (z.B. durch Inflation hervorgerufene Kostensteigerungen).