1.3 Krankenversicherung


Die Krankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben (82% Inland und 18% Ausland). Folglich liegt auch der Schwerpunkt für das Risikomanagement im Inland.

Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken berücksichtigt und in Österreich „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird. Kündigungen durch den Versicherer sind – außer wegen Obliegenheitsverletzungen des Versicherten – nicht möglich. Die Kalkulation der Prämien ist daher so durchzuführen, dass diese bei gleichbleibenden Wahrscheinlichkeiten ausreichen, um die in der Regel mit dem Alter steigenden Versicherungsleistungen zu decken. Die Wahrscheinlichkeiten und Kostenstrukturen können sich im Lauf der Zeit häufig ändern. Aus diesem Grund gibt es für die Krankenversicherung die Möglichkeit, die Prämien immer wieder den veränderten Rechnungsgrundlagen anzupassen.

Bei der Übernahme der Risiken wird auch das vorhandene Risiko der Personen überprüft. Wird dabei festgestellt, dass bereits eine Erkrankung vorhanden ist, die ein höheres Kostenrisiko als beim kalkulierten Bestand erwarten lässt, so wird entweder diese Erkrankung aus der Erstattung ausgeschlossen, ein adäquater Risikozuschlag verlangt oder das Risiko nicht gezeichnet.

Durch die Kalkulation „nach Art der Lebensversicherung“ wird in der Krankenversicherung ein Deckungskapital (Alterungsrückstellung) aufgebaut, das in späteren Jahren wieder abgebaut wird, da daraus ein immer größerer Teil der mit dem Alter steigenden Leistungen finanziert wird.

Der Rechnungszinssatz für diese Deckungsrückstellung beträgt vorsichtige 3%, sodass das Veranlagungsrisiko der Krankenversicherung in Österreich relativ gering ist. Sollte zu erwarten sein, dass 3% in Zukunft nicht mehr zu erreichen wären, müsste diese Tatsache für die zukünftigen Leistungen berücksichtigt und in die Prämienanpassung einbezogen werden.

Die operationalen Risiken sind im Wesentlichen durch die IT-Architektur und durch Fehler bestimmt, die aus den Geschäftsprozessen (Vertragsgestaltung, Risikoprüfung und Leistungsabrechnung) entstehen können. Durch ein Risikomanagement sollen diese Risiken sehr klein gehalten werden.

Die gesetzlichen Risiken sind vor allem dadurch gegeben, dass durch gesetzliche Änderungen Einfluss auf das bestehende Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung genommen wird. Darunter fallen insbesondere Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, durch welche die derzeitigen Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Gegebenheiten erschwert oder unmöglich gemacht bzw. die Ertragsmöglichkeiten stark verringert würden. Hier werden die Entwicklungen im Rahmen des Versicherungsverbands beobachtet und gegebenenfalls versucht, auf Fehlentwicklungen aus Sicht der privaten Krankenversicherer einzuwirken.

Im 4. Quartal 2007 wurde die EU-Richtlinie bezüglich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Versicherung, in Österreich durch das Versicherungsänderungsgesetz 2006 (VersRÄG 2006) umgesetzt, auch in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Da die Unterschiede zwischen Männern und Frauen nachgewiesen werden können, mussten nur die Entbindungskosten zwischen Männern und Frauen aufgeteilt werden, die explizit in EU-Richtlinie und VersRÄG als Ausnahme von der risikogerechten Kalkulation definiert wurden. Bisher sind keine negativen Auswirkungen auf die Geschäftsergebnisse zu erkennen.

Das Risiko des Krankenversicherungsgeschäfts im Ausland wird vor allem von der Mannheimer Krankenversicherung (ca. 123,7 Mio. € Jahresprämie) sowie von der UNIQA Assicurazioni in Mailand (ca. 31,4 Mio. € Jahresprämie) dominiert. Die restlichen Prämien (ca. 23,8 Mio. €) sind auf mehrere Unternehmen aufgeteilt und haben dort nur untergeordnete Bedeutung. Selten ist im Ausland lebenslanges Krankenversicherungsgeschäft ohne Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer vorhanden, sodass auch aus diesem Grund das Risiko als gering einzustufen ist.

Das größte Risiko der Mannheimer Krankenversicherung resultiert aus der gesetzlichen Situation in Deutschland. Durch die künftige teilweise Mitgabe von Alterungsrückstellungen könnte die Gefahr bestehen, dass gute Risiken die Mannheimer Krankenversicherung verlassen. Tarifanpassungen sollten aber den überwiegenden Teil dieses Risikos abwenden können.

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