Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse


Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet die vom Gesetz, von der Satzung und seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Angelegenheiten mit. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen.

Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss des Aufsichtsrats für Vorstands­angelegen­heiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungsausschuss agiert.

Der bestellte Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichts­rats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss entscheidet grundsätzlich in allen Angelegenheiten, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung beziehungsweise kraft Gesetzes sind jedoch ausgenommen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats entspricht in der personellen Zusammensetzung dem Arbeitsausschuss und nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr.

Der Veranlagungsausschuss schließlich berät den Vorstand in dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschäftigte sich in seinen vier Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder sowie mit Fragen der Vergütungspolitik und der Nachfolgeplanung.

Der Arbeitsausschuss befasste sich in zwei Sitzungen vor allem mit der Unternehmensstrategie, mit der Kapitalerhöhung (Re-IPO) der Gruppe und mit grundsätzlichen Überlegungen und Umsetzungen zur Anpassung der Veranlagungspolitik in Immobilien. Zwei schriftliche Beschlüsse wurden im Zusammenhang mit dem Re-IPO gefasst; weiters wurden zwei Maßnahmen­entscheidungen aufgrund der gebotenen Dringlichkeit getroffen.

Der Prüfungsausschuss tagte in drei Sitzungen und behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands; weiters wurde die Planung der Abschlussprüfungen 2013 der Gesellschaften der Unternehmens­gruppe vorgenommen und über die Ergebnisse von Vorprüfungen informiert. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.

Der Veranlagungsausschuss beriet in drei Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrichtung des Risiko- und Asset-Liability-Managements.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

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