Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse


Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet die vom Gesetz, von der Satzung und seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Angelegenheiten mit. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen.

Der Aufsichtsrat setzt sich seit der Hauptversammlung vom 26. Mai 2014 aus neun Kapitalvertretern zusammen (bisher waren es zehn Kapitalvertreter). Die Herren Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler, Hofrat Dr. Ewald Wetscherek und Mag. Dr. Günther Reibersdorfer schieden aus dem Gremium aus. Frau Kory Sorenson, erfüllend die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK für Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 Prozent, und Herr Dr. Markus Andréewitch wurden im Rahmen der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. Frau Dr. Nadine Gatzert hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Das Präsidium des Aufsichtsrats wurde von sechs auf vier Kapitalvertreter reduziert. Die Funktionen des 4. und des 5. Vorsitzenden-Stellvertreters wurden aufgegeben.

Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss agiert. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschäftigte sich in seinen drei Sitzungen mit dienstrechtlichen Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder sowie mit Fragen der Vergütungspolitik und der Nachfolgeplanung.

Der bestellte Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung beziehungsweise kraft Gesetzes sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2014 keine Sitzungen ab.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsausschuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung des (Konzern-) Abschlussprüfers, behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. Weiters wurde die Planung der Abschlussprüfungen 2014 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe vorgenommen und über die Ergebnisse von Vorprüfungen informiert. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.

Der Veranlagungsausschuss schließlich berät den Vorstand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrichtung des Risiko- und Asset-Liability-Managements.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

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