6. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen


Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Nachfolgend werden die wesentlichsten Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden IFRS-Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben:

6.1 Wertminderungstest

Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte

Der Firmenwert ergibt sich aus Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben. Er stellt die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen und entsprechenden Nettozeitwert identifizierbarer Vermögenswerte, Schulden und bestimmter Eventualverbindlichkeiten dar. Gemäß IAS 36 wird der Firmenwert nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zu Anschaffungskosten, vermindert um allenfalls aufgelaufene Wertminderungen, ausgewiesen.

Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert „Cash-Generating Units“ (CGU) zugeordnet. Diese CGU sind die kleinsten identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Überprüfung der Werthaltigkeit impliziert einen Vergleich des aus Verkauf oder Nutzung erzielbaren Betrags jeder CGU, dem Barwert der zukünftigen Cashflows, mit ihrem zu bedeckenden Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen sowie etwaigen Kapitalerhöhungen und internen Darlehen. Übersteigt dieser sich daraus ergebende Wert den auf Basis der Ertragswertmethode ermittelten erzielbaren Betrag dieser Einheit, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der Wertminderungstest wurde im 4. Quartal 2015 durchgeführt. UNIQA hat den Firmenwert auf folgende CGUs aufgeteilt, die sich mit den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, decken. Eine Ausnahme hiervon bilden die österreichischen Gesellschaften, die einzeln bzw. die Salzburger-Landesversicherung AG und die UNIQA Österreich Versicherungen AG als Gruppe betrachtet wurden, sowie die Sigal Gruppe, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Mazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden:

  • Albanien/Kosovo/Mazedonien als Teilkonzern „Sigal Group“ (SEE)
  • Bosnien und Herzegowina (SEE)
  • Bulgarien (SEE)
  • Italien (WE)
  • Kroatien (SEE)
  • Liechtenstein (WE)
  • UNIQA Österreich (AT)
  • Raiffeisen Versicherung Österreich (AT)
  • FINANCE LIFE (AT)
  • Polen (CE)
  • Rumänien (EE)
  • Russland (RU)
  • Schweiz (WE)
  • Serbien (SEE)
  • Montenegro (SEE)
  • Slowakei (CE)
  • Tschechien (CE)
  • Ukraine (EE)
  • Ungarn (CE)
  • UNIQA Re

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes

Die der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes zugrunde liegenden Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Segment-Betas sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden, und basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.

Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (Deutsche Treasury Bonds mit Laufzeit 30 Jahre) verwendet.

Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten 5 Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Bilanzsegmente Sach, Leben und Kranken beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Segment der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Das vom österreichischen Markt geprägte Krankenversicherungssegment wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Lebens- und Krankenversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.

Die Marktrisikoprämie wurde auf Basis des gängigen Standards der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Österreich festgelegt. Die Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Damodaran definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Yield Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) mit demselben Rating zu risikofreien US-Staatsanleihen erhoben und um den Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst. Darüber hinaus wird eine Verringerung des Länderrisikos aufgrund der weiteren Entwicklung im Laufe der nächsten Jahre angenommen.

Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nicht-Eurozonen-Länder. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.

Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte – Ermittlung des erzielbaren Betrags

Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird von UNIQA auf Basis des Nutzungswerts (value in use) unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Discounted Cash Flow – DCF) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).

Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach Bilanzsegmenten, die dann in Summe den Unternehmenswert ergeben.

Betriebliche Ertragsteuern wurden mit einem durchschnittlichen Effektivsteuersatz der letzten drei Jahre angesetzt.

Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)

Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre

Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs von UNIQA mit Beteiligung von UNIQA International in Verbindung mit einem in diesen Dialog integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.

Phase 2: Ewige Rente

Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Das Wachstum in der Aufholphase bis zur Phase 2 wurde aufgrund einer Projektion der Entwicklung der Versicherungsmärkte eruiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Versicherungsmärkte in Bezug auf Versicherungsdichte und -durchdringung in 40‑60 Jahren dem österreichischen Niveau anpassen.

Der Kapitalisierungszinssatz ist nachfolgend für alle CGUs aufgelistet.

Cash-Generating Unit

Diskontfaktor

 

Diskontfaktor
ewige Rente

 

Wachstums­abschlag ewige
Rente

Angaben in Prozent

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Schaden/Unfall
Leben & Kranken

Bei der Sigal Group und den Regionen beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder

Quelle: Damodaran und abgeleitete Faktoren

Bosnien und Herzegowina

17,3

17,9

13,3

14,0

7,1

Bulgarien

10,7

11,3

9,8

10,5

6,5

Italien

10,7

11,3

10,7

11,3

1,0

Kroatien

11,3

11,9

10,5

11,2

5,6

Liechtenstein

6,5

7,1

6,9

7,6

1,0

Montenegro

14,6

15,3

10,6

11,3

6,5

Österreich

7,8

8,5

7,8

8,5

1,0

Polen

8,2

8,8

9,5

10,1

4,7

Rumänien

10,3

11,0

10,8

11,5

6,2

Russland

24,3

24,9

12,3

13,0

5,5

Schweiz

6,5

7,1

6,9

7,6

1,0

Serbien

15,9

16,5

13,7

14,3

7,2

Albanien/Kosovo/Mazedonien als Teilkonzern der „Sigal Group“ (SEE)

12,9–16,1

13,6–16,7

11–12,7

11,7–13,3

6,8–8,1

Slowakei

9,1

9,7

8,9

9,5

4,8

Tschechien

9,1

9,7

8,8

9,5

4,5

Ukraine

73,5

74,2

22,2

22,8

7,6

Ungarn

11,6

12,2

11,3

12,0

5,5

 

 

 

 

 

 

Regionen

 

 

 

 

 

Österreich

7,8

8,5

7,8

8,5

1,0

Westeuropa (WE)

6,5–10,7

7,1–11,3

6,9–10,7

7,6–11,3

1,0

Zentraleuropa (CE)

8,2–11,6

8,8–12,2

8,8–11,3

9,5–12,0

4,5–5,5

Osteuropa (EE) inkl. Russland

10,3–73,5

11,0–74,2

10,8–22,2

11,5–22,8

6,2–7,6

Südosteuropa (SEE)

10,7–17,3

11,3–17,9

9,8–13,7

10,5–14,3

6,5–8,1

In 2014 wurden folgende Zinssätze verwendet:

Cash-Generating Unit

Diskontfaktor

 

Diskontfaktor
ewige Rente

 

Wachstums­abschlag ewige
Rente

Angaben in Prozent

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Schaden/Unfall

Leben & Kranken

Schaden/Unfall
Leben & Kranken

Bei der Sigal Group und den Regionen beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder

Quelle: Damodaran und abgeleitete Faktoren

Bosnien und Herzegowina

17,8

18,6

14,1

14,9

7,1

Bulgarien

8,4

9,2

10,6

11,4

6,5

Italien

11,2

11,9

10,1

10,9

1,0

Kroatien

10,7

11,5

11,5

12,3

5,6

Liechtenstein

7,1

7,8

7,6

8,4

1,0

Montenegro

15,3

16,0

11,3

12,1

6,5

Österreich

8,3

9,1

8,3

9,1

1,0

Polen

8,5

9,2

10,2

10,9

4,7

Rumänien

11,9

12,6

11,7

12,5

6,2

Russland

16,7

17,4

12,9

13,7

5,5

Schweiz

7,1

7,8

7,6

8,4

1,0

Serbien

16,5

17,3

14,4

15,1

7,2

Albanien/Kosovo/Mazedonien als Teilkonzern der "Sigal Group" (SEE)

14,2–15,5

14,9–16,3

11,5–13,4

12,2–14,1

6,8–8,1

Slowakei

9,6

10,4

9,4

10,1

4,8

Tschechien

8,5

9,3

9,5

10,3

4,5

Ukraine

27,0

27,7

17,4

18,1

7,6

Ungarn

10,9

11,7

12,0

12,8

5,5

 

 

 

 

 

 

Regionen

 

 

 

 

 

Österreich

8,3

9,1

8,3

9,1

1,0

Westeuropa (WE)

7,1–11,2

7,8–11,9

7,6–10,1

8,4–10,9

1,0

Zentraleuropa (CE)

8,5–10,9

9,2–11,7

9,4–12,0

10,1–12,8

4,5–5,5

Osteuropa (EE) inkl. Russland

11,9–27,0

12,6–27,7

11,7–17,4

12,5–18,1

6,2–7,6

Südosteuropa (SEE)

8,4–17,8

9,2–18,6

10,6–14,4

11,4–15,1

6,5–8,1

Unsicherheit und Sensitivität

Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden.

Folgende Institutionen und Materialien dienten unter anderem als Bezugsquellen:

  • Eigenes Research
  • Damodaran – Länderrisiken, Growth Rate Estimations, Multiples

Sensitivitätsanalysen

Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden stichprobenhaft auch Sensitivitätsanalysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.

Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Diese Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation sind angesichts der in einzelnen Märkten noch anhaltenden Wirtschaftskrise die größte Unsicherheit im Zusammenhang mit den Bewertungsergebnissen.

Für den Fall, dass sich die Erholung aus der Wirtschaftskrise in ihrer Intensität und Dauer als langsamer herausstellt und sich auch die Versicherungsmärkte gänzlich abweichend entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten außerplanmäßige Abschreibungen auf die einzelnen CGUs resultieren. Trotz der langsameren Konjunktursteigerung ist die Ertragserwartung zu den Vorjahren nicht maßgeblich verändert.

Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich bei einem Zinsanstieg um 50 Basispunkte für die Länder Rumänien und Ungarn eine Annäherung bzw. Unterschreitung des Nutzungswerts zum Buchwert ergeben könnte. Bei einem stärkeren Zinsanstieg von 100 Basispunkten oder mehr wären auch Bosnien-Herzegowina, Italien, Serbien und die Slowakei betroffen. Ändern sich die zugrunde gelegten Cashflows um ‑5,0 Prozent, so besteht ebenfalls das Risiko einer Annäherung bzw. Unterschreitung des Nutzungswerts zum Buchwert in Ungarn. Diese Liste erweitert sich um Bosnien-Herzegowina, Italien, Rumänien und die Slowakei ab einer Abweichung von mehr als ‑10,0 Prozent in den Cashflows.

2015 wurde aufgrund von Wechselkurseffekten sowie der erforderlichen Anpassungen des Diskontierungszinses infolge der Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Wertminderung in Höhe von 13,1 Millionen Euro für die Ukraine vorgenommen.

In der folgenden Tabelle sind die erzielbaren Beträge zum Zeitpunkt des Wertminderungstest für alle CGUs mit wesentlichen Firmenwerten dargestellt.

Cash-Generating Unit

Erzielbarer Betrag

Erzielbarer Betrag übersteigt Buchwert
um

Wertminderung der Periode

Angaben in Tausend Euro

Bulgarien

99.916

27.800

0

Italien

361.076

20.029

0

Rumänien

183.564

17.601

0

Backtesting

Die Planungen für die einzelnen Länder werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen. Hier soll für unternehmensinterne Zwecke herausgefunden werden, wie akkurat Ergebnisse durch die operativen Einheiten geplant werden und Hinweise für die nachfolgende Entwicklung aufgezeigt werden. Auf Basis dieses Backtestings sollen Rückschlüsse für die aktuelle Planung gezogen werden, um die Planungsgenauigkeit für die kommenden Finanzpläne zu erhöhen.

6.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt im Rahmen des Wertminderungstests nach IAS 36 sowie für die Anhangangaben nach IFRS 13 mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von Ertragswert- und Sachwertverfahren erstellt. In der Regel erfolgt dies anhand der DCF-Methode durch die Diskontierung künftig erwarteter Zahlungsströme aus den jeweiligen Immobilien. Dafür ist es erforderlich, Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate) zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Es liegt in der Natur der oben erwähnten Bewertungsverfahren, dass sie sensibel auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter reagieren. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag sorgfältig auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements bzw. der Gutachter hinsichtlich der aktuell vorherrschenden Marktverhältnisse ermittelt. Diese Einschätzungen werden zu jedem Bewertungsstichtag aktualisiert.

6.3 Latente Steueransprüche

Zum 31. Dezember 2015 wies UNIQA latente Steueransprüche von 9,4 Millionen Euro (saldiert) aus, wovon 11,7 Millionen Euro auf steuerliche Verlustvorträge entfielen. Die latenten Steueransprüche resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen, Teilwertabschreibungen nach § 12 KStG und aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz und deren Steuerwerten. Latente Steueransprüche werden bilanziert, soweit es wahrscheinlich ist, dass ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis für ihre Realisierung zur Verfügung stehen wird. Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche bedingt die Einschätzung über die Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Dabei werden Höhe und Art dieser zu versteuernden Einkünfte, die Perioden, in denen sie anfallen werden, sowie zur Verfügung stehende Steuerplanungsmaßnahmen berücksichtigt. Die entsprechenden Analysen und Prognosen – und im Ergebnis die Ermittlung der latenten Steueransprüche – werden in den jeweiligen Ländern von den lokalen Steuer- und Finanzfachleuten vorgenommen. Weil die Auswirkungen der zugrunde liegenden Schätzungen wesentlich sein können, gibt es konzerneinheitliche Verfahren, die die Konsistenz und Zuverlässigkeit des Beurteilungsprozesses gewährleisten. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die in einem ordentlichen Verfahren geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Bilanzierung latenter Steueransprüche wird entsprechend konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.

6.4 Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen

Hierfür sei auf die Ausführungen und Sensitivitätsanalysen in den Erläuterungen zu dieser Bilanzposition unter Erläuterung 28 verwiesen.

6.5 Versicherungstechnische Rückstellungen

Hierfür sei auf die Ausführungen und Sensitivitätsanalysen unter Erläuterung 7.5 verwiesen.

6.6 Kapitalanlagen

Hierfür sei auf die Ausführungen und Sensitivitätsanalysen unter den Erläuterungen 7.5 und 13 verwiesen.

6.7 Sonstige Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen

Einer besonderen Beobachtung unterliegen weiterhin die Assets der STRABAG SE Beteiligung, der Bestand an Asset Backed Securities (ABS) und der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) bzw. der HETA Asset Resolution AG (HETA).

UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2015 mit 13,8 Prozent (31. Dezember 2014: 13,8 Prozent) beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weiterhin als assoziierte Beteiligung. Der Buchwert der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2015 beträgt 463,0 Millionen Euro (31. Dezember 2014: 456,5 Millionen Euro).

UNIQA hat 0,7 Prozent (2014: 1,8 Prozent) der Kapitalanlagen in ABS veranlagt. In Folge der sich weiter verbesserten Liquiditätssituation für ABS-Wertpapiere ergaben sich im Jahr 2015 mehrere Entwicklungen, die UNIQA in der Entscheidung darin beeinflusst haben, von dem in Krisenzeiten entwickelten und auf prognostizierten Ausfallserwartungen basierenden internen Bewertungsansatz abzugehen. Der Wechsel auf eine auf marktdatenbasierte Bewertung des ABS-Portfolios führte zu einer Umgliederung des ABS-Portfolios von Bewertungsstufe drei auf zwei. Dies hatte eine Marktwerterhöhung in Höhe von 5,3 Millionen Euro zur Folge.

Als Konsequenz des am 1. August 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Sanierung der verstaatlichten Hypo Alpe Adria International AG (HaaSanG), welches die Löschung der Nachrangverbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria International AG (HAA) ohne Rücksichtnahme auf bestehende Garantien des Bundeslandes Kärnten bewirkte, wurden im Jahr 2014 von UNIQA gehaltene Anleihen mit einem Nominale von 36 Millionen Euro und einem Verlust von 34,1 Millionen Euro vollständig wertberichtigt. Die gegen diese gesetzliche Maßnahmen von UNIQA und anderen Gläubigern veranlassten rechtlichen Schritte gipfelten in einer Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs am 3. Juli 2015, G239/2014 u.a., wonach das HaaSanG sowie die Verordnung der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 und § 4 Abs. 1 HaaSanG (HaaSanV) zur Gänze aufgehoben wurden. Infolgedessen wurden die im Jahr 2014 ausgebuchten nachrangigen Anleihen mit einem Nominalwert von 36 Millionen Euro per 30. September 2015 wieder in die Bilanz aufgenommen. Der bilanzierte Wert dieser Anleihen beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 6,8 Millionen Euro.

Am 1. März 2015 erließ die FMA einen Bescheid über ein Schuldenmoratorium der HETA Asset Resolution AG (HETA) mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Mai 2016, wonach unter anderem auf Anleiheverbindlichkeiten, Nachrangkapital und Schuldscheindarlehen keine Zins- und Tilgungszahlungen zu tätigen sind. Abgesehen von den nachrangigen Verbindlichkeiten sind von dieser Maßnahme im Bestand von UNIQA noch vom Bundesland Kärnten garantierte Senior-Anleihen mit einem Nominale von 25 Millionen Euro betroffen. Deren Wert zum Bilanzstichtag beläuft sich auf 17,1 Millionen Euro.

Nicht betroffen von den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ist lediglich eine durch die Republik Österreich besicherte nachrangige Verbindlichkeit der HETA mit einem Bilanzwert von 10,6 Millionen Euro (Nominalwert: 10 Millionen Euro).

© UNIQA Group 2016