Rechnungslegungs- Vorschriften
„International Financial Reporting Standards (IFRS)
Als börsenotiertes Unternehmen ist UNIQA verpflichtet
einen
Konzernabschluss nach international anerkannten
Rechnungsgrundsätzen aufzustellen. Der vorliegende
Konzernabschluss und Konzernlagebericht folgt somit nicht
den Rechnungslegungsvorschriften nach VAG, sondern den
„International Financial Reporting Standards (IFRS) bzw. den
„International Accounting Standards (IAS) in der jeweils verpflichtend
anzuwendenden Fassung. Eine vorzeitige Anwendung
geänderter Standards erfolgte nicht.
Den in 2004 veröffentlichten IFRS 4 für Versicherungsverträge
wendet UNIQA Versicherungen AG seit 2005 an. Der Standard
verlangt die weitestgehende Beibehaltung der bisherigen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der versicherungstechnischen
Positionen.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden daher wie bisher in
Übereinstimmung mit IFRS 4 die Bestimmungen der US Generally
Accepted Accounting Principles (US-GAAP) herangezogen.
Für die Bilanzierung und Bewertung versicherungsspezifischer
Posten der Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung wurde
FAS 120 beachtet; bei geschäftstypischen Abschlussposten der
Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherung FAS 60 und
im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsgebundene
Lebensversicherung, bei der der Versicherungsnehmer allein das
Kapitalanlagerisiko trägt, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert.