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Wegweiser: HomeKonzernjahresabschlussAnhangRechnungslegungs- Vorschriften
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Rechnungslegungs- Vorschriften


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„International Financial Reporting Standards“ (IFRS)

Als börsenotiertes Unternehmen ist UNIQA verpflichtet einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungsgrundsätzen aufzustellen. Der vorliegende Konzernabschluss und Konzernlagebericht folgt somit nicht den Rechnungslegungsvorschriften nach VAG, sondern den „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) bzw. den „International Accounting Standards“ (IAS) in der jeweils verpflichtend anzuwendenden Fassung. Eine vorzeitige Anwendung geänderter Standards erfolgte nicht.

Den in 2004 veröffentlichten IFRS 4 für Versicherungsverträge wendet UNIQA Versicherungen AG seit 2005 an. Der Standard verlangt die weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der versicherungstechnischen Positionen.

Im vorliegenden Konzernabschluss wurden daher wie bisher in Übereinstimmung mit IFRS 4 die Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) herangezogen. Für die Bilanzierung und Bewertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet; bei geschäftstypischen Abschlussposten der Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherung FAS 60 und im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der der Versicherungsnehmer allein das Kapitalanlagerisiko trägt, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert.