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Konsolidierung


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Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresabschluss der UNIQA Versicherungen AG – grundsätzlich die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. 43 verbundene Unternehmen bildeten keinen Bestandteil des Konsolidierungskreises. Sie waren für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auch insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung. Daher umfasste der Konsolidierungskreis – neben der UNIQA Versicherungen AG – 30 inländische und 52 ausländische Tochtergesellschaften, an denen der UNIQA Versicherungen AG die Mehrheit der Stimmrechte zustand.

Im Berichtsjahr wurde der Konsolidierungskreis um folgende Gesellschaften erweitert:

Vitosha AD, Sofia 1.1.2006 –1,1 20 6,3 10,0
Vitosha Life AD,
Sofia
1.1.2006 0,3 99,7 0,0 0,0
Vitosha Auto OOD,
Sofia
1.1.2006 0,0 100 0,0 0,0
Aspernbrücken-
gasse Errichtungs-
und Betriebs
GmbH, Wien
1.4.2006 –0,1 100 6,1 0,1
Floreasca
Tower
SRL, Bukarest
1.1.2006 1,1 100 8,8 0,1
Pretium Ingatlan
Kft., Budapest
1.10.2006 0,0 100 20,0 0,0
UNIQA poslovni
centar korzo
d.o.o., Rijeka
1.10.2006 –0,2 100 5,0 0,0
RK Invest Kft.,
Budapest
1.4.2006 0,0 100 5,2 0,0
Knesebeckstraße
8–9
Grundstücks-
gesellschaft mbH,
Berlin
1.4.2006 –0,3 100 0,4 1,0
Credo-Classic,
Kiew
1.7.2006 0,0 35 14,1 8,8
UNIQA LIFE, Kiew (Neugründung) 1.7.2006 0,0 100 0,8 0,1
Zepter osiguranje
A.D., Belgrad
1.10.2006 –0,9 80 14,1 17,0

Mit Wirksamkeit 25. Jänner 2006 wurden 20 % der Anteile an der Vitosha-Gruppe (Bulgarien) sowie jederzeit ausübbare Kaufoptionen bezüglich der Mehrheit der gesamten Anteile erworben. Aufgrund der Erfüllung des Kontrolltatbestandes werden diese Gesellschaften bereits voll konsolidiert.

Die Auswirkungen auf die wesentlichen Vermögens- und Schuldenpositionen durch die Veränderung des Konsolidierungskreises sind unter Nr. 5 des Konzernanhangs ersichtlich.

Bei den assoziierten Gesellschaften handelte es sich um 14 inländische und zwei ausländische Unternehmen, welche wir für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksichtigten, acht Unternehmen waren von untergeordneter Bedeutung und wurden mit den Zeitwerten bilanziert.

Im Zuge der Umstrukturierung innerhalb der Austria Hotel Gruppe wurden vier Gesellschaften konzernintern verschmolzen (Hotel Burgenland in Eisenstadt Betriebsgesellschaft m.b.H., Seminarhotel Baden Betriebsgesellschaft m.b.H., Grand Hotel Bohemia s.r.o. und Hotel International Praha a.s.).

In Anwendung von IAS 39 und im Sinne der zu diesem Statement vorliegenden Interpretation des IASB (SIC 12) werden voll beherrschte Investmentfonds in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen an Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Bei der Erstkonsolidierung finden grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile an dem konsolidierten Tochterunternehmen Berücksichtigung. Soweit andere (konzernfremde) Gesellschafter am Bilanzstichtag über einen Anteil am Eigenkapital des Tochterunternehmens verfügen, ordnen wir ihn dem Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter zu.

Erfolgte der Anteilserwerb vor dem 1. Jänner 1995, so wurde aufgrund der Übergangsvorschriften eine Verrechnung der Unterschiedsbeträge mit dem Gewinnvortrag vorgenommen.

In Anwendung von IFRS 3 unterliegt der Goodwill keiner planmäßigen Abschreibung. Die Werthaltigkeit bestehender Goodwills aus Anteilserwerben wird im Rahmen eines jährlichen Impairment-Tests überprüft. Soweit erforderlich wird eine Wertminderung erfasst. Dabei wird in diskontierter Betrachtungsweise unter Anwendung eines risikoadäquaten Zinssatzes der Barwert aller zukünftigen Ergebnisbeiträge aus den wirtschaftlichen Einheiten dem aktivierten Goodwill zuzüglich dem anteiligen Eigenkapital gegenübergestellt.

Als wirtschaftliche Einheit wird dabei nicht das einzelne Unternehmen, sondern die zusammengehörige Unternehmensgruppe eines Landes betrachtet. Zu einem Impairment kommt es daher nur, wenn auf dieser Ebene ein Abschreibungsbedarf ermittelt wird.

Negative Unterschiedsbeträge, die aus Unternehmenszusammenschlüssen nach dem 31. März 2004 resultieren, sind nach einer erneuten Überprüfung sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen.

Anteile an assoziierten Unternehmen bewerten wir grundsätzlich nach der Equity-Methode mit dem konzernanteiligen Eigenkapital. Die Ermittlung von Unterschiedsbeträgen erfolgt nach den Grundsätzen für die Kapitalkonsolidierung und ist Bestandteil der Anteile an assoziierten Unternehmen. Die Fortschreibung der Entwicklung der assoziierten Unternehmen wird auf Grundlage der letztverfügbaren Abschlüsse vorgenommen.

Bei der Feststellung des Wertes von Anteilen an assoziierten Unternehmen wird in der Regel ein IFRS-Abschluss eingefordert. Soweit keine IFRS-Abschlüsse vorgelegt werden, muss mangels vorliegender Bewertungsgrundlagen auf die Anpassung der Jahresabschlussposten dieser Gesellschaften an die konzerneinheitlichen Bewertungsmaßstäbe verzichtet werden; es ergibt sich jedoch daraus keine wesentliche Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss.

Zur Schuldenkonsolidierung werden die Forderungen an Konzerngesellschaften mit den Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen aufgerechnet. Differenzbeträge sind in der Regel erfolgswirksam. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen eliminieren wir, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns keine untergeordnete Bedeutung haben. Erlöse und sonstige Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden mit den sie betreffenden Aufwendungen verrechnet.

Ausweis und Ergebnisdarstellung

Die Rechnungslegung nach IFRS erlaubt ein verkürztes Gliederungsschema der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Zusammenfassung vieler Einzelposten zu Einheiten verstärkt die Aussagekraft des Jahresabschlusses. Erläuternde Angaben zu diesen Posten enthält der Konzernanhang. Durch die Formatierung auf Tsd. € können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Segmentberichterstattung

In der primären Segmentberichterstattung werden die Hauptgeschäftsfelder Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung dargestellt. Dabei werden die Konsolidierungsgrundsätze auf Geschäftsvorfälle innerhalb eines Segments angewendet. Daneben werden die Hauptpositionen der Gewinn- und Verlustrechnung auch nach regionalen Gesichtspunkten aufgegliedert.

Währungsumrechnung

Die Berichtswährung der UNIQA Versicherungen AG ist Euro. Sämtliche Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen, die nicht in Euro berichten, werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag nach folgenden Richtlinien umgerechnet:

  • Aktiva, Passiva und Überleitung des Jahresüberschusses/-fehlbetrages zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag,
  • Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresdurchschnittskurs,
  • Eigenkapital (außer Jahresüberschuss/-fehlbetrag) zum historischen Kurs.

Sich dabei ergebende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.

Wesentliche Wechselkurse sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Schweizer Franken CHF 1,6069 1,5551
Slowakische Kronen SKK 34,4350 37,8800
Tschechische Kronen CZK 27,4850 29,0000
Ungarische Forint HUF 251,7700 252,8700
Kroatische Kuna HRK 7,3504 7,3715
Polnische Zloty PLN 3,8310 3,8600
Bosnisch-Herzegowinische
konvertible Mark BAM
1,9581 1,9558
Rumänische Lei (neu) RON 3,3840 3,6800
Bulgarische Lew (neu) BGN 1,9558 1,9563
Ukrainische Hrywnja UAH 6,6631
Serbische Dinar RSD 79,8438

Schätzungen

Zur Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS ist es bei verschiedenen Positionen notwendig, Annahmen für die Zukunft zu treffen. Diese Schätzungen können den Wertansatz von Vermögenswerten und Schulden am Bilanzstichtag sowie die Höhe von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen. Die folgenden Positionen beinhalten ein nicht unerhebliches Risiko, dass es im Folgejahr zu wesentlichen Anpassungen von Vermögenswerten oder Schulden kommen kann:

  • aktivierte Abschlusskosten

  • Geschäfts- oder Firmenwert

  • Anteile an assoziierten Unternehmen/Kapitalanlagen – soweit die Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt

  • versicherungstechnische Rückstellungen

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
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