Arbeitsweise des Vorstands


Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands ist in der Geschäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstandssitzungen finden regelmäßig (wöchentlich) statt, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschließen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern.

Den Sitzungen des Vorstands der UNIQA Versicherungen AG werden die Vorstandsvorsitzenden der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der Raiffeisen Versicherung AG – Hartwig Löger und Klaus Pekarek – mit beratender Stimme beigezogen. Das so gebildete Gremium stellt das Group Executive Board dar.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.

© UNIQA Group 2013