Änderungen von wesentlichen Rechnungs­legungsmethoden sowie neue und geänderte Standards

Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.

Erstmals anzuwendende Änderungen

Die nachstehenden Änderungen des Standards, dessen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2025 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.

Standardänderungen

Erstmals anzuwendende Änderungen

Erstmalig durch UNIQA anzuwenden

IAS 21

Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit

1. Jänner 2025

Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards

Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt. Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards

Inhalt

Erstmalig durch UNIQA anzuwenden

Endorsement durch die EU

Neue Standards

IFRS 18

Darstellung und Angaben im Abschluss

1. Jänner 2027

Ja

IFRS 19

Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

n. a.

Nein

Geänderte Standards

IFRS 9, IFRS 7

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

1. Jänner 2026

Ja

IFRS 9, IFRS 7

Änderungen in Bezug auf Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen

1. Jänner 2026

Ja

IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7

Jährliche Verbesserungen – 11. Ausgabe

1. Jänner 2026

Ja

IAS 21

Änderungen bezüglich der Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung

1. Jänner 2027

Nein

IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss

Am 9. April 2024 veröffentlichte das IASB den neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“, der den bisherigen IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen wird. Der Standard ist ab dem 1. Jänner 2027 verpflichtend anzuwenden.

Die wesentlichen Neuerungen, die mit IFRS 18 einhergehen, sind die Struktur der Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung, der Konzernbilanz sowie der Konzerngeldflussrechnung. Neue Anforderungen an die Management-defined performance measures sowie erweiterte Anhangangaben sind ebenfalls eine Konsequenz.

Die Umgliederung des Ergebnisses der nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen aus der operativen Kategorie in die Investitionskategorie stellt die aus derzeitiger Sicht wesentlichste Veränderung gegenüber der derzeitigen Darstellung nach IAS 1 dar. Überdies wird es voraussichtlich zu keinen wesentlichen Darstellungsänderungen kommen, da IFRS 17 die anzuwendende Struktur für Versicherungen vorgibt und diese durch IFRS 18 nicht verändert wird.

Equity-Methode
Nach dieser Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bilanziert. Der Wertansatz entspricht grundsätzlich dem konzernanteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen. Im Fall von Anteilen an Unternehmen, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen, wird jeweils deren Konzerneigenkapital entsprechend angesetzt. Im Rahmen der laufenden Bewertung ist dieser Wertansatz um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen fortzuschreiben; die anteiligen Jahresergebnisse werden dabei dem Konzernergebnis zugerechnet.
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IAS
„International Accounting Standards“ (internationale Rechnungslegungsvorschriften)
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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