Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowie neue und geänderte Standards
Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.
Erstmals anzuwendende Änderungen
Die nachstehenden Änderungen des Standards, dessen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2025 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.
Erstmals anzuwendende Änderungen |
Erstmalig durch UNIQA anzuwenden |
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IAS 21 |
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: |
1. Jänner 2025 |
Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards
Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt. Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.
Inhalt |
Erstmalig durch UNIQA anzuwenden |
Endorsement durch die EU |
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Neue Standards |
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IFRS 18 |
Darstellung und Angaben im Abschluss |
1. Jänner 2027 |
Ja |
IFRS 19 |
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben |
n. a. |
Nein |
Geänderte Standards |
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IFRS 9, IFRS 7 |
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten |
1. Jänner 2026 |
Ja |
IFRS 9, IFRS 7 |
Änderungen in Bezug auf Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen |
1. Jänner 2026 |
Ja |
IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 |
Jährliche Verbesserungen – 11. Ausgabe |
1. Jänner 2026 |
Ja |
IAS 21 |
Änderungen bezüglich der Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung |
1. Jänner 2027 |
Nein |
IFRS 18 – Darstellung und Angaben im Abschluss
Am 9. April 2024 veröffentlichte das IASB den neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“, der den bisherigen IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen wird. Der Standard ist ab dem 1. Jänner 2027 verpflichtend anzuwenden.
Die wesentlichen Neuerungen, die mit IFRS 18 einhergehen, sind die Struktur der Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung, der Konzernbilanz sowie der Konzerngeldflussrechnung. Neue Anforderungen an die Management-defined performance measures sowie erweiterte Anhangangaben sind ebenfalls eine Konsequenz.
Die Umgliederung des Ergebnisses der nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen aus der operativen Kategorie in die Investitionskategorie stellt die aus derzeitiger Sicht wesentlichste Veränderung gegenüber der derzeitigen Darstellung nach IAS 1 dar. Überdies wird es voraussichtlich zu keinen wesentlichen Darstellungsänderungen kommen, da IFRS 17 die anzuwendende Struktur für Versicherungen vorgibt und diese durch IFRS 18 nicht verändert wird.