Über diese Erklärung
Die vorliegende Erklärung wurde in Übereinstimmung mit dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG, EU-Richtlinie 2014/95/EU) erstellt und umfasst diejenigen Nachhaltigkeitsbelange, die auch die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von UNIQA widerspiegeln.
UNIQA wendet zum 31. Dezember 2025 gemäß § 908 Abs. 2b UGB den § 267a UGB in der vor dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, BGBl. I Nr. 6/2026) geltenden Fassung an und nimmt für den Stichtag 31. Dezember 2025 eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in den Konzernlagebericht auf.
§ 267a UGB in der vor dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, BGBl. I Nr. 6/2026) geltenden Fassung nennt eine Reihe von Themen, auf die die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nach UGB – unabhängig vom angewendeten Berichtsstandard – einzugehen hat, sofern diese für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens erforderlich sind. Diese werden im vorliegenden Bericht insbesondere in den Kapiteln E1 und E4 (Umweltbelange), S1 und S2 (Arbeitnehmer- und Sozialbelange), S1 sowie S2 und S4 (Achtung der Menschenrechte) und G1 (Bekämpfung von Korruption und Bestechung) dargestellt.