2. Klimawandel (ESRS E1)

2.1 Angaben gemäss EU-Taxonomie

Die Angaben zur EU-Taxonomie basieren auf der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. Ergänzt wird diese durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139, (EU) 2021/2178, und (EU) 2023/2486 sowie durch die Bekanntmachung der Kommission (C/2024/6691) zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (dritte Bekanntmachung der Europäischen Kommission).

Die Angaben gemäß EU-Taxonomie aus dem Jahr 2024 sind den Meldebögen in der Nichtfinanziellen Erklärung 2024 zu entnehmen.

UNIQA hat aktuell keine strategischen Zielsetzungen mit Bezug auf die Kennzahlen der EU-Taxonomie. Im Bereich der Nichtlebensversicherung werden künftig jedoch Elemente wie klimarisikobasierte Vorteile für Kund:innen entsprechend den Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen (engl. „Substantial Contribution Criteria“) in der Produktentwicklung berücksichtigt.

Hinweis zur Anwendung der EU-Taxonomie Meldebögen

Das Europäische Parlament hat die Einspruchsfrist (sogenannte „Scrutiny Period“) für den am 4. Juli 2025 durch die Europäische Kommission verabschiedeten delegierten Rechtsakt aus dem Omnibus I-Paket zur Vereinfachung der Taxonomieberichterstattung bis Januar 2026 verlängert. Aufgrund dieser zum Zeitpunkt der Berichtserstellung bestehenden Rechtsunsicherheit hat UNIQA entschieden auf die Anwendung der Änderungen für das Geschäftsjahr zu verzichten und weiterhin die Meldebögen wie im Vorjahr zu verwenden.

2.1.1 Prämien in der Nichtlebensversicherung und taxonomiefähige Aktivitäten

2.1.1.1 Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse

Im Geschäftsjahr ergab sich in der Marktpraxis weiterhin noch kein einheitliches Verständnis zur Bestimmung der Taxonomiekonformität, beispielsweise bei der Berechnung der Prämienanteile, die Deckungen zur Anpassung an den Klimawandel betreffen. Dies erfolgte im Geschäftsjahr auf Basis der langfristigen Schadenshistorien, die sich aus schlagend gewordenen klimabezogenen Risiken ergaben.

2.1.1.2 Grundsätze der Berichterstattung

Versicherungsunternehmen sind gemäß der EU-Taxonomie Verordnung (Wirtschaftsaktivitäten 10.1 und 10.2) verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebensversicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als ökologisch nachhaltig gelten. Die in der EU-Taxonomie genannten Sparten sind:

  • Krankheitskostenversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Arbeitsunfallversicherung

  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

  • Sonstige Kraftfahrtversicherung

  • See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

  • Feuer- und andere Sachversicherungen und

  • Beistand

Die von UNIQA als taxonomiefähig klassifizierten Sparten sind:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

  • Sonstige Kraftfahrtversicherung

  • See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und

  • Feuer- und andere Sachversicherungen

  • Beistand

Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – nach den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung (2021/2178) – eine detaillierte Analyse der taxonomiefähigen Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämien, getrennt nach direktem und indirektem Geschäft und vor sowie nach etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels analysiert. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden das Privatkunden- und das Firmenkundengeschäft separat analysiert und im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Ebenso wurde der Anteil an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ermittelt. Dabei wurden die Prämien nach den Vorgaben des Entwurfs der dritten Bekanntmachung der Europäischen Kommission in Prämienanteile aufgeschlüsselt, die Deckungen zur Anpassung an den Klimawandel betreffen. Weiters wurden die in der delegierten Verordnung festgelegten technischen Bewertungskriterien (engl. „Technical Screening Criteria“ (TSC)), die Einhaltung des Mindestschutzes (engl. „Minimum Social Safeguards“ (MSS)) sowie die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Umweltziele (engl. „Do No Significant Harm“ (DNSH)) überprüft.

2.1.1.3 Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation

Für das Privatkundengeschäft, das standardisierte KMU-Geschäft und das übernommene nicht fakultative Rückversicherungsgeschäft konnten die oben genannten Nachweise nicht dokumentiert und damit in den taxonomiekonformen Prämien auch nicht angesetzt werden, da für das Privatkundengeschäft aktuell keine klimarisikobasierten Vorteile vorgesehen sind, für das standardisierte KMU-Geschäft und das übernommene nicht fakultative Rückversicherungsgeschäft die Einhaltung des Mindestschutzes nicht nachgewiesen werden konnte.

Im Rahmen des Firmenkundengeschäfts in maßgeschneiderter Vertragsform und den dort berechneten Teilprämien zu Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen, konnte die Einhaltung der „Substantial Contribution Criteria“, „Do-No-Significant-Harm-Criteria“ und die Einhaltung der „Minimum Social Safeguards“ für das Geschäftsjahr nachgewiesen werden.

Zur Erfüllung der „Do-No-Significant-Harm-Criteria“ wurden Prämien aus Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung fossiler Brennstoffe und Prämien aus der Versicherung von Fahrzeugen, Sachanlagen oder anderen Anlagen, die diesen Zwecken dienen, aus den taxonomiefähigen Prämien exkludiert.

„Substantial Contribution Criteria“ konnten für das Firmenkundengeschäft ebenso nachgewiesen werden, nicht jedoch für das Privatkundengeschäft. Die Kriterien „Führungsrolle bei der Modellierung und Bepreisung von Klimarisiken“, „Produktgestaltung“, „Innovative Versicherungslösungen“, „Weitergabe von Daten“ und „Hohes Leistungsniveau nach einer Katastrophe“ konnten für das Firmenkundengeschäft entsprechend belegt werden. Für das Privatkundengeschäft konnten die Kriterien in Bezug auf die Produktgestaltung hingegen nicht als erfüllt nachgewiesen werden.

Wie bereits im Vorjahr konnten auch im Geschäftsjahr die Nachweise zur Erfüllung des „Minimum Social Safeguards“-Kriteriums für Firmenkund:innen erbracht werden. Die Einhaltung der in Art. 18 der EU-Taxonomie Verordnung spezifizierten internationalen Standards und Frameworks wurde sowohl durch die „Vor-Offerte-ESG Risikobewertung“ als auch durch die Analyse der bestehenden Portfoliokund:innen überprüft. Mehr Details sind im Kapitel Klimawandel im Firmenkundengeschäft und im Kapitel Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2) zu finden.

Auch für den eigenen Betrieb (einschließlich der Beziehungen zu Lieferant:innen) konnten Prozesse zur Einhaltung der Mindestschutzkriterien für Menschen- und Arbeitsrechte, Prävention von Korruption und Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb nachgewiesen werden.

Im Geschäftsjahr betrug der Anteil der taxonomiefähigen Prämie 6,9 Prozent (2024: 7,0 Prozent), davon 5,3 Prozent taxonomiefähig und nicht konform (2024: 5,9 Prozent), sowie 1,5 Prozent taxonomiefähig und konform (2024: 1,1 Prozent). Die taxonomiekonforme Prämie betrug 76,7 Millionen Euro (2024: 51,2 Millionen Euro). Die gestiegene taxonomiekonforme Prämie ist auf die Ausweitung der Analyse auf weitere Sparten und auf das übernommene Firmenkundengeschäft (ausgenommen nicht fakultative Rückversicherung), sowie auf einen höheren Anteil an Firmenkund:innen in einzelnen Ländern, welche das „Minimum Social Safeguards“-Kriterium einhalten, zurückzuführen. Aufgrund der komplexen Vertragsstrukturen in den verschiedenen Rückversicherungsarten, ist es nicht möglich, den genauen Rückversicherungsanteil der taxonomiekonformen Prämien auszuweisen. Wenn man in einem Näherungsverfahren, die Rückversicherungsprämie in das Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen gesetzt hätte, würde sich der Rückversicherungsanteil auf 9,2 Prozent (2024: 20,5 Prozent) (7,1 Millionen Euro (2024: 10,5 Millionen Euro)) belaufen.

Meldebogen: Der versicherungs­technische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungs­unternehmen

 

Wesentlicher Beitrag
zur Anpassung an den Klimawandel

Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)

 

Wirtschaftstätigkeiten (1)

Absolute Prämien, Jahr 2025
(2)

Anteil der Prämien, Jahr 2025
(3)

Anteil der Prämien, Jahr 2024
(4)

Klima­schutz
(5)

Wasser- und Meeres­ressourcen
(6)

Kreislauf­wirtschaft
(7)

Umweltver­schmutzung
(8)

Biologische Vielfalt und Ökosysteme
(9)

Mindest­schutz
(10)

 

in Millionen Euro

%

%

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft (ökologisch nachhaltig)

76,7

1,5

1,1

J

J

J

J

J

J

A.1.1. Davon rückversichert

n/a

n/a

n/a

J

J

J

J

J

J

A.1.2. Davon aus der Rückversicherungs­tätigkeit stammend

0,0

0,0

0,0

J

J

J

J

J

J

A.1.2.1. Davon rückversichert (Retrozession)

0,0

0,0

0,0

J

J

J

J

J

J

A.2. Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebens­versicherungs- und Rückversicherungs­geschäft (nicht taxo­nomie­konforme Tätigkeiten)

269,0

5,3

5,9

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft

4.699,1

93,1

93,0

 

 

 

 

 

 

Insgesamt (A.1 + A.2 + B)

5.044,7

100,0

100,0

 

 

 

 

 

 

2.1.2 Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten

2.1.2.1 Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse

Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Jene Unternehmen, die laut Art. 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU berichtspflichtig sind, sind zu einer Offenlegung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet. Dazu gehören große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro oder einem Nettoumsatzerlös über 50 Millionen Euro. Diese Unternehmen müssen Angaben zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung machen. Dieser Scope wird auch für die Gegenpositionen der Investitionen von UNIQA herangezogen. Dabei erfolgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung des externen Datenanbieters ISS.

Die Kennzahlen zur Taxonomiefähigkeit und -konformität bezüglich Umsatz sowie Investitionsausgaben von UNIQA basieren auf Daten von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen.

Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien aller sechs Umweltziele für die Berechnung der Taxonomiefähigkeit und -konformität berücksichtigt:

  • Klimaschutz

  • Anpassung an den Klimawandel

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Der Erfassungsbereich umfasst folgende Vermögenswerte (exklusiv Vermögenswerte von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen):

  • Sachanlagen

  • Kapitalanlagen

  • Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Der der Berechnung zugrunde liegende Erfassungsbereich gemäß Meldebogen Annex X der Delegierten Verordnung 2021/2178 beträgt 19.425,3 Millionen Euro (2024: 18.226,4 Millionen Euro) und stellt somit 71,1 Prozent (2024: 67,9 Prozent) der Abdeckung dar.

2.1.2.2 Grundsätze der Berichterstattung

Die Berechnung der unternehmensbezogenen Kennzahlen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung bezieht sich auf die im konsolidierten Konzernbericht für das Geschäftsjahr veröffentlichten Investments der UNIQA Insurance Group AG.

Direktinvestitionen und eigens verwaltete Fonds

Die Daten zu eigens verwalteten, nicht gelisteten Fonds werden vom externen Datenanbieter SOF sowie dem Asset Manager Stepstone geliefert.

Alle anderen eigens gemanagten Fonds werden auf Positionsebene nach deren Taxonomiefähigkeit und -konformität auf Basis von Daten von ISS untersucht. Dieser Ansatz gilt auch für Direktinvestitionen. Sofern ein Drittfonds innerhalb eines eigens gemanagten Fonds inkludiert ist, wird für den Drittfonds der nachfolgend beschriebene Ansatz verfolgt.

Drittfonds

Die Daten zur Taxonomiefähigkeit und -konformität von Drittfonds werden von ISS verwendet. Die Taxonomiefähigkeit und -konformität auf individueller Positionsebene der Unternehmen innerhalb der Drittfonds wird dabei nicht von UNIQA untersucht.

Immobilien

Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Wirtschaftsaktivitäten 7.1 Neubau und 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden gemäß EU-Taxonomie) wurde die Einhaltung der „Substantial Contribution Criteria“ und der „Do-No-Significant-Harm Criteria“ nachgewiesen. Dazu wurde für den Großteil der Objekte mit einem Energieausweis der Energieeffizienzklasse C oder besser eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Dies betraf rund 77,1 Prozent (2024: 74,4 Prozent) der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro (2024: 3,0 Milliarden Euro). (für Details siehe Kapitel zum Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie).

2.1.2.3 Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation

Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses angewendeten IFRS-Bewertungsmethoden erfolgte die Berechnung der Kennzahlen zur Taxonomie durchgängig auf Basis der beizulegenden Zeitwerte. Die Differenzen zu den im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten resultieren im Wesentlichen aus den in der Konzernbilanz teils zu Anschaffungskosten bewerteten Finanzimmobilien sowie aus den nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Beteiligungen.

2.1.2.4 Zusätzliche Angaben laut Annex X EU-Taxonomie-Verordnung – KPI gemäß Art. 8

Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emittent:innen wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert.

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen bezogen auf sämtliche Investments beträgt 28,9 Prozent (2024: 32,1 Prozent).

2.1.2.5 Zusätzliche Angaben bzgl. Annex XII EU-Taxonomie-Verordnung

Basierend auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf spezifische öffentliche Bekanntmachungen für diese Wirtschaftstätigkeiten werden folgende zusätzlich Angaben offengelegt:

In Art. 1 werden die Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, in Art. 2 die Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 genannt.

Investitionen in Unternehmen mit relevantem Engagement, die unter die unten genannten Wirtschaftszweige fallen, sollten in den entsprechenden Vorlagen 1-5 von Anhang XII ausgewiesen werden.

UNIQA veröffentlicht gemäß Annex XII der Verordnung 2022/1214 die Meldebögen für Kernenergie und fossile Gase. Dabei hat UNIQA keine zweckgebundenen Finanzierungen in den genannten Bereichen und investiert nicht gezielt in Unternehmen in den genannten Aktivitäten. Das Exposure ergibt sich aufgrund der Offenlegung der Meldebögen seitens der Gegenparteien.

Der Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten in den Bereichen Kernenergie und fossile Gase hat sich basierend auf der Umsatzkennzahl im Geschäftsjahr auf 0,02 Prozent (2024: 0,25 Prozent) (Meldebogen 2 – Nenner Perspektive) verringert. Basierend auf den Betriebsausgaben hat sich der Anteil im Geschäftsjahr auf 0,01 Prozent (2024: 0,24 Prozent) verringert.

2.1.2.6 Vergleich zum Vorjahr

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder damit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für die Berechnung des KPI erfasst werden, betrug im Vorjahr auf Umsatzbasis 13,00 Prozent (dies entspricht einem absoluten Wert von 2.369,0 Millionen Euro). Der entsprechende Wert für das Geschäftsjahr lag bei 14,3 Prozent (2.777,2 Millionen Euro). Auf CapEx-Basis lag der Wert für das Vorjahr bei 1,07 Prozent (195,4 Millionen Euro) im Vergleich zu 3,6 Prozent ( 706,7 Millionen Euro) im Geschäftsjahr. Die positive Entwicklung ist teilweise darauf zurückzuführen, dass zusätzliche Daten vor allem für Anleihen mit bekannter Mittelverwendung (Green Bonds) in die Berechnung inkludiert wurden.

Die taxonomiekonformen Aktivitäten setzen sich zu 82,6 Prozent aus dem Sektor Grundstücks- und Wohnungswesen (2024: 93 Prozent), zu 4,0 Prozent aus dem Sektor Baugewerbe (2024: 3 Prozent), zu 6,7 Prozent aus dem Sektor Energieversorgung (2024: 2 Prozent) sowie zu 6,7 Prozent aus den übrigen Sektoren (2024: 2 Prozent) zusammen.

Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen

 

%

 

 

In Millionen Euro

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

 

 

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

 

Umsatzbasiert:

14,3

 

Umsatzbasiert:

2.777,2

CapEx-basiert:

3,6

 

CapEx-basiert:

706,7

Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

 

 

Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

 

Erfassungsquote:1)

71,1

 

Erfassungsbereich:1)

19.425,3

 

 

 

 

 

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs

 

%

 

 

In Millionen Euro

Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden.

0,0

 

Der Wert der Derivate als Geldbetrag.

8,5

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

4,9

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

955,8

Für Finanzunternehmen:

10,1

 

Für Finanzunternehmen:

1.957,1

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

2,1

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

416,8

Für Finanzunternehmen:

4,1

 

Für Finanzunternehmen:

796,7

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

11,1

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

2.160,9

Für Finanzunternehmen:

20,2

 

Für Finanzunternehmen:

3.917,4

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:2)

53,7

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:2)

10.434,2

Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

77,6

 

Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

15.068,8

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:3)

 

 

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:4)

 

Umsatzbasiert:

15,7

 

Umsatzbasiert:

3.049,2

CapEx-basiert:

13,8

 

CapEx-basiert:

2.683,2

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:3)

 

 

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:4)

 

Umsatzbasiert:

11,8

 

Umsatzbasiert:

2.285,0

CapEx-basiert:

8,7

 

CapEx-basiert:

1.683,0

 

 

 

 

 

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI

 

%

 

 

In Millionen Euro

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

 

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

 

Umsatzbasiert:

1,7

 

Umsatzbasiert:

338,0

CapEx-basiert:

2,8

 

CapEx-basiert:

540,1

Für Finanzunternehmen:

 

 

Für Finanzunternehmen:

 

Umsatzbasiert:

0,5

 

Umsatzbasiert:

94,6

CapEx-basiert:

0,5

 

CapEx-basiert:

103,0

Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

 

 

Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungs­unternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

 

Umsatzbasiert:

14,0

 

Umsatzbasiert:

2.713,5

CapEx-basiert:

3,3

 

CapEx-basiert:

641,0

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:5)

 

 

Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:5)

 

Umsatzbasiert:

11,8

 

Umsatzbasiert:

2.286,7

CapEx-basiert:

0,0

 

CapEx-basiert:

5,8

1)

Hier wird auf die konsolidierte Bilanz der UNIQA Insurance Group AG (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen, Sonstige Kapitalanlagen, Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation verwiesen.

2)

Andere Gegenpartien werden mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nichtfinanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann, deklariert.

3)

Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert.

4)

Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert.

5)

Andere Gegenparteien umfassen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Investitionen in Drittfonds.

Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel

Taxonomiekonforme Aktivitäten – sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden

 

%

 

 

%

 

 

%

(1) Klimaschutz1)

 

 

(a) Übergangstätigkeiten:

 

 

(b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz:

2,3

 

Umsatz:

0,1

 

Umsatz:

0,8

CapEx:

3,4

 

CapEx:

0,1

 

CapEx:

0,8

(2) Anpassung an den Klimawandel1)

 

 

(a) Übergangstätigkeiten:

 

 

(b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz:

11,9

 

Umsatz:

0,0

 

Umsatz:

0,0

CapEx:

0,1

 

CapEx:

0,0

 

CapEx:

0,0

(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

 

 

 

 

 

(b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz:

0,0

 

 

 

 

Umsatz:

0,0

CapEx:

0,0

 

 

 

 

CapEx:

0,0

(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

 

 

 

 

 

(b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz:

0,0

 

 

 

 

Umsatz:

0,0

CapEx:

0,0

 

 

 

 

CapEx:

0,0

(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

 

 

 

 

 

(b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz:

0,0

 

 

 

 

Umsatz:

0,0

CapEx:

0,0

 

 

 

 

CapEx:

0,0

(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

 

 

 

 

 

(b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz:

0,0

 

 

 

 

Umsatz:

0,0

CapEx:

0,0

 

 

 

 

CapEx:

0,0

1)

Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Aktivitäten in Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wird zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der Zahlen als tatsächlicher Anteil der Taxonomiekonformität der KPI angegeben

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

 

1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

2.

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

3.

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

 

 

 

Zeile

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

 

4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten

Ja

Meldebögen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

2.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

3.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

3,0

0,0

3,1

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

2,0

0,0

2,2

0,0

0,0

0,0

4.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

5.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

6.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschafts­­tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

2.752,7

14,2

445,6

2,3

2.307,1

11,9

CapEx-basiert

679,8

3,5

657,0

3,4

22,6

0,1

8.

Anwendbarer KPI insgesamt

umsatzbasiert

2.755,9

14,2

448,8

2,3

2.307,6

11,9

CapEx-basiert

682,0

3,5

659,4

3,4

22,6

0,1

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

2.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

3.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

3,0

0,1

3,1

0,1

0,0

0,0

CapEx-basiert

2,0

0,3

2,2

0,3

0,0

0,0

4.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

5.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

6.

Betrag und Anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

2.752,7

99,9

445,6

16,2

2.307,1

83,7

CapEx-basiert

679,8

99,7

657,0

96,3

22,6

3,3

8.

Gesamtbetrag und ‑anteil der taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

2.755,9

100,0

448,8

16,3

2.307,1

83,7

CapEx-basiert

682,0

100,0

659,4

96,7

22,6

3,3

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

2.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

3.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,3

0,0

0,0

0,0

0,1

0,0

CapEx-basiert

0,1

0,0

0,1

0,0

0,0

0,0

4.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

4,0

0,0

0,0

0,0

1,5

0,0

CapEx-basiert

1,5

0,0

1,5

0,0

0,4

0,0

5.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

7,9

0,0

0,0

0,0

3,3

0,0

CapEx-basiert

3,3

0,0

3,3

0,0

0,0

0,0

6.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,2

0,0

0,0

0,0

0,3

0,0

CapEx-basiert

0,3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

1.762,2

9,1

1.087,6

5,6

681,8

3,5

CapEx-basiert

785,9

4,0

778,0

4,0

7,8

0,0

8.

Gesamtbetrag und ‑anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomie­konformen Wirtschafts­tätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

1.774,6

9,1

1.087,6

5,6

687,0

3,5

CapEx-basiert

791,0

4,1

782,8

4,0

8,2

0,0

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

2.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,4

0,0

3.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

1,0

0,0

CapEx-basiert

0,4

0,0

4.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,1

0,0

CapEx-basiert

0,1

0,0

5.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

6.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

0,0

0,0

CapEx-basiert

0,0

0,0

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

3.047,9

15,7

CapEx-basiert

2.682,3

13,8

8.

Gesamtbetrag und ‑anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert

3.049,2

15,7

CapEx-basiert

2.683,2

13,8

2.2 KLIMAWANDEL (E1)

2.2.1 Übergangsplan für den Klimaschutz (E1-1)

2.2.1.1 UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition

Die Klimastrategie ist das Kernstück der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie, da die Klimatransition und die Reduktion von Treibhausgasemissionen die rasche Umsetzung klarer und effizienter Maßnahmen erfordern. Als Versicherung übernimmt UNIQA Verantwortung sowohl für direkte als auch für indirekte Treibhausgasemissionen, die durch Finanzierungen, Veranlagungen und Sachversicherungen entstehen. Ziel ist es, das Geschäftsmodell an den im Übereinkommen von Paris vereinbarten Zielen auszurichten.

UNIQA ist bewusst, dass der Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft Zeit, Engagement und Innovation erfordert. Deshalb verpflichtet UNIQA sich, Fortschritte regelmäßig zu überprüfen und Pläne und Maßnahmen weiterzuentwickeln, um das Ziel, von Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft und in der eigenen Betriebsführung bis zum Jahr 2040 in Österreich und konzernweit bis 2050 in allen Unternehmensbereichen (Veranlagung, Versicherungsgeschäft, eigene Betriebsführung) zu erreichen.

Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die bestmögliche Reduktion der operativen Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Restniveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechenden Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen der Ziele des Übereinkommens von Paris vereinbar ist, und andererseits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert. Das Netto-Null-Ziel von UNIQA entspricht aktuell nicht den Definitionen der ESRS, da noch kein Zielwert für die Treibhausgasemissionsreduktion in den Jahren 2040 bzw. 2050 festgelegt wurde, sondern nur Zwischenziele definiert wurden. Der Fokus der Aktivitäten liegt derzeit auf der weitgehenden Reduktion der Bruttoemissionen entsprechend definierter Referenzpfade. Maßnahmen zur Neutralisierung verbleibender Restemissionen im angestrebten Netto-Null-Zieljahr sind bislang nicht definiert.

Um das genannte Ziel zu erreichen, hat UNIQA kerngeschäftsspezifische Dekarbonisierungsmaßnahmen, Strategien, Standards und Guidelines entwickelt und einen konzernweiten Übergangsplan erarbeitet. Die Verabschiedung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie im Jahr 2019 war der erste große Schritt der Klimatransition. Er beinhaltete den Kohleausstieg in der Veranlagung und im Versicherungsgeschäft und führte zur Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Strategie wurde Ende des Jahres 2020 implementiert und im Jahr 2021 durch den Beitritt von UNIQA zur Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der österreichischen Green Finance Alliance (GFA) weiter gestärkt. Im Jahr 2023 wurden die Klimazwischenziele von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert. Dabei wurden konzernweit Klimazwischenziele für vier Bereiche des Veranlagungsportfolios sowie für die eigene Betriebsführung validiert. Dies ist für UNIQA ein wichtiger Schritt zur optimalen Ausrichtung des Portfolios und der Treibhausgasemissionen des eigenen Betriebs an den Zielen des Übereinkommens von Paris.

Die Publikation „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ ist ein erster Weg zu einem Übergangsplan (Transitionsplan) und beschreibt das Vorgehen und den weiteren Weg zu einer umfassenden Klimatransition. Da Nachhaltigkeit zentral in das seit dem Jahr 2025 geltende neue Strategieprogramm, „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ eingebettet ist und die UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der ökonomisches Streben mit einer klaren ökologischen und sozialen Verpflichtung gegenüber Umwelt und Gesellschaft verbindet, werden auch entsprechende Ziele und Maßnahmen festgelegt. Diese kerngeschäftsspezifischen Strategien richten ihre Ziele und Maßnahmen an etablierten internationalen und nationalen Rahmenwerken aus und werden, ebenso wie der Übergangsplan, laufend überprüft und nachgeschärft. Die Integration dieser Ziele und Maßnahmen in die finanzielle Planung ist derzeit im Aufbau und wird im Jahr 2026 durch eine Detailplanung der Zwischenzielerreichung vorangetrieben. „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ wurde in Abstimmung mit den unterschiedlichen Unternehmensbereichen entwickelt, im Oktober 2024 vom Vorstand verabschiedet und im Dezember 2024 publiziert. Im Rahmen des neuen Strategieprogramms ist es das Ziel von UNIQA, bis zum Jahr 2028 konkrete Aktionspläne zur Erreichung der gesetzten Zwischenziele zu definieren und so den Übergangsplan zu vervollständigen. Der aktuelle Fortschritt im Bereich der Klimatransition wird in den Subkapiteln zu ESRS E1 „Klimawandel“ dargestellt.

Auch wenn in Zukunft die Neutralisierung von Restemissionen notwendig sein wird, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, legt UNIQA in Bezug auf alle Maßnahmenpakete und Zielsetzungen den aktuellen Fokus auf die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Somit werden an erster Stelle der Verbrauch von (fossiler) Energie und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen so weit wie möglich vermieden bzw. die fossilen Anteile reduziert und Energiequellen nachhaltig ersetzt. Diesbezüglich bestehen bereits umfangreiche Dekarbonisierungspläne und -strategien. Derzeit werden demnach keine Maßnahmen im Bereich der Kompensation gesetzt. UNIQA verwendet keinen internen CO2-Preis.

Als Unternehmen, dessen Schwerpunkt im Versicherungsgeschäft liegt, investiert UNIQA nicht direkt in Vermögenswerte, die in Zusammenhang mit der Erzeugung oder Verarbeitung von Kohle, Erdöl oder Erdgas stehen. Deshalb erfolgt keine Berichterstattung über langfristige Investitionen in diese Bereiche. Über Investitionen in Kapitalanlageprodukte, die durch Unternehmen mit Bezug zu Kohle, Erdöl oder Erdgas begeben wurden, sowie über die Übernahme von Versicherungsschutz für derartige Unternehmen besteht eine indirekte Verbindung zur Erzeugung oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe. Gemäß der Dekarbonisierungsstrategie besteht ein Ausstiegsplan aus fossilen Brennstoffen, der im Unterkapitel zu Klimathemen in der Veranlagung beschrieben wird. UNIQA ist nicht aus den mit dem Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerten gemäß EU-Benchmarking Verordnung ausgeschlossen.

2.2.1.2 Fortschritte beim Übergangsplan im Geschäftsjahr

Im Geschäftsjahr wurden die Treibhausgasemissionsdaten konzernweit vertieft analysiert und eine Guidance für alle Konzernunternehmen erarbeitet, die insbesondere die Umstellung auf Grünstrom als größten Hebel zur Senkung der Scope-2-Treibhausgasemissionen adressiert. Für die Elektrifizierung des Fuhrparks liegt die Detailplanung seit 2025 vor. UNIQA ist damit auf Kurs, die gesetzten Ziele 100 Prozent E-Autos in Österreich bis 2030 sowie 20 Prozent international bis 2030 zu erreichen. Aufbauend darauf wird im Jahr 2026 ein detaillierter Planungsprozess starten, um die Erreichung des SBTi-validierten Scope-1- und -2-Ziels (–42 Prozent bis 2030 gegenüber 2021) systematisch zu evaluieren und Maßnahmen zu hinterlegen. Zu Verbesserung der Datenqualität im Bereich der finanzierten Treibhausgasemissionen ist UNIQA im Geschäftsjahr PCAF beigetreten. Parallel werden neue Zielsetzungsmethoden wie beispielsweise der SBTi FINZ (Financial Institution Net-Zero) Standard und Indikatoren für Portfolio-bezogene Treibhausgasemissionsperformance (iPEPs) des Umweltbundesamts (UBA) für das Underwriting-Portfolio evaluiert. Der Fossilausstieg schreitet planmäßig voran, da im Geschäftsjahr zusätzliche Kriterien in Kraft getreten sind (5-Prozent Schwellenwert bei Investitionen im Kohlesektor; keine neuen Versicherungsverträge mit Erdgasunternehmen, welche mehr als 30 Prozent ihrer Umsätze aus dem Erdgassektor erwirtschaften). Engagements mit Unternehmen, in die investiert wird, verlaufen erfolgreich und unterstützen die Dekarbonisierung in wesentlichen Portfoliopositionen. Die interne Evaluierung der SBTi-Ziele für Investitionen bestätigt, dass UNIQA auf Zielerreichungskurs ist. Inhaltliche Anpassungen des Transitionsplans waren nicht erforderlich.

Im Geschäftsjahr wurde eine ESG Customer Strategie in Ergänzung zur in Österreich geltenden ESG-Retail-Strategie für die internationalen UNIQA Versicherungsgesellschaften entwickelt und implementiert. Sie konzentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess, Klimarisikoprävention, soziale Themen und die Beratungsansätze. Damit sollen jene Kund:innen unterstützt werden, die von entsprechenden klimabedingten Auswirkungen und Risiken betroffen sind. Die ESG Customer Strategie treibt das gesamte Privatkundengeschäft in Bezug auf ESG voran und lässt dabei Spielraum für lokale Handlungs- und Umsetzungsmöglichkeiten offen. Dies ist notwendig, da das Privatkundengeschäft in den internationalen UNIQA Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich ist.

Details zu den Fortschritten finden sich in den jeweiligen Unterkapiteln.

2.2.1.3 Übergangsplan in der Veranlagung

Die Veranlagungsstrategie von UNIQA orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, dem Übereinkommen von Paris, sowie dem übergeordneten Ziel, konzernweit bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Durch eine CO2-orientierte Analyse des Portfolios werden frühzeitig Klimarisiken und -chancen erkannt und die Transformationsbereitschaft der Emittent:innen gemäß den Zielen des Übereinkommens von Paris bewertet. Nachhaltige Investitionen tragen zur Finanzierung der Transformation bei, reduzieren das Exposure gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und steigern nachhaltigkeitsbedingte Chancen.

Der Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgasemissionsintensität (WACI – Weighted Average Carbon Intensity) und des CO2-Fußabdrucks (Carbon Footprint) sieht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine Reduktion um 60 Prozent(WACI) und 48 Prozent(Carbon Footprint) bis zum Jahr 2030 vor (gegenüber dem Basisjahr 2021). Die validierten SBTi-Ziele von UNIQA bestätigen die Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C.

Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels wurden mehrere Dekarbonisierungshebel identifiziert:

  • Dekarbonisierungsstrategie: Ausstieg aus fossilen Energieträgern und Nuklearenergie bis zum Jahr 2035. Neue Investitionen in Kohle, Erdöl und Erdgas werden schrittweise eingeschränkt und schließlich vollständig eingestellt.

  • Reduktion der Treibhausgasemissionsintensität: Durch die Steuerung der Portfolioeffizienz wird die Treibhausgasemissionsintensität von Investitionen schrittweise reduziert.

  • Förderung von SBTi-Zielen: UNIQA unterstützt Emittent:innen bei der Setzung eigener wissenschaftsbasierter Klimaziele.

Durch Sustainable Investments werden Emittent:innen finanziert, die zur Treibhausgasemissionsreduktion oder zu sozialen Projekten beitragen. Diese lassen sich in die Kategorien Green, Social und Sustainability Bonds, SFDR-Artikel-9-Fonds sowie nachhaltige Infrastrukturprojekte und Technologien untergliedern. Engagement-Aktivitäten fördern die Dekarbonisierungsanstrengungen der Unternehmen und sollen Desinvestitionen nach Möglichkeit verhindern. Im Geschäftsjahr liegt der Wert der Sustainable Investments bei 2,5 Milliarden Euro. Damit hat UNIQA das Ziel erreicht.

Um das Risiko von Residualemissionen einzelner Unternehmen, in die UNIQA investiert, bis 2050 zu minimieren, sollten diese idealerweise von den Unternehmen selbst neutralisiert werden. Das Netto-Null-Ziel bis zum Jahr 2050 für Investitionen erfordert, dass verbleibende Treibhausgasemissionen durch Emissionszertifikate ausgeglichen werden. Zur Reduktion des finanziellen Risikos wird an einem schrittweisen Ausstieg aus Investitionen in fossile Energieträger und Nuklearenergie gearbeitet, seit dem Jahr 2022 erfolgen zudem gezielte Engagement-Aktivitäten mit den Unternehmen. Der Fokus liegt dabei auf Unternehmen, die gemeinsam 65 Prozent der durch UNIQA finanzierten Treibhausgasemissionen verursachen. Zusätzlich zu den Engagement-Aktivitäten besteht ein Limitsystem für Direktinvestitionen in treibhausgasintensive Emittent:innen. Investitionen sind nur zulässig, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Die Investition erfolgt in Form eines Green, Social oder Sustainability Bonds.

  • Der Emittent bzw. die Emittentin hat sich zu einem Plan zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet.

  • Der Emittent bzw. die Emittentin hat einen überdurchschnittlichen ESG-Status von ISS erhalten.

  • Die Investition wurde vom Asset-Liability-Management-Ausschuss genehmigt.

Derzeit hat UNIQA noch keine spezifischen Ziele oder Pläne in Bezug auf die Entwicklung von taxonomiefähigen und -konformen Umsätzen, CapEx oder OpEx entwickelt. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich beobachtet und gegebenenfalls bei künftigen Strategieanpassungen berücksichtigt.

Der auf Kapitalanlagen bezogene Übergangsplan ist in der vom Vorstand genehmigten UNIQA Group Responsible Investment Guideline festgehalten. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans für die Veranlagung sowie die gesetzten Maßnahmen werden in den Subkapiteln zu Klimathemen in der Veranlagung im Detail dargestellt.

2.2.1.4 Übergangsplan im Firmenkundengeschäft

Die Strategie von UNIQA im Firmenkundengeschäft orientiert sich an den Prinzipien des Klimaschutzes, dem Übereinkommen von Paris sowie dem übergeordneten Ziel, bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis 2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die strategischen Hauptziele umfassen die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Stärkung der Resilienz der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken sowie die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen. Durch eine umfassende Nachhaltigkeitsrisikobewertung werden klimarelevante Risiken und Chancen erkannt und Kund:innen in ihrer Transformationsbereitschaft unterstützt.

Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels im Firmenkundengeschäft hat UNIQA mehrere Dekarbonisierungshebel definiert:

  • Ausstieg aus fossilen Brennstoffen: UNIQA verfolgt eine schrittweise Ausstiegsstrategie aus Geschäften mit fossilen Energieträgern. Seit 2024 werden keine neuen Verträge mit Unternehmen im Bereich Rohöl abgeschlossen, seit 2025 gilt dies auch für Erdgasunternehmen, ausgenommen solche, die wissenschaftsbasierte Klimaziele im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verfolgen.

  • Ausbau des Geschäfts mit erneuerbaren Energien: UNIQA unterstützt konsequent den Ausbau erneuerbarer Energien und entwickelt spezifische Versicherungslösungen für Unternehmen im Bereich Wind-, Solar- und Wasserkraft. Ziel ist es, den Wandel zu kohlenstofffreier Energie zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der Kund:innen zu steigern.

  • Engagement mit CO2-intensiven Kund:innen: Seit 2024 führt UNIQA jährlich eine Analyse der zehn größten Treibhausgasemittent:innen je Markt durch, um gezielte Maßnahmen zur Treibhausgasemissionsreduktion anzustoßen. Dabei wird das Engagement mit Kund:innen aus CO2-intensiven Branchen vertieft, um sie in ihrer Klimatransformation zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris bleiben.

Zur Erfüllung der steigenden Marktanforderungen wird im Firmenkundengeschäft die Entwicklung innovativer Nachhaltigkeitsprodukte gefordert.

Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie wurden Zwischenziele zur Reduktion von versicherungsbedingten Scope-3-Emissionen bis zum Jahr 2040 für Österreich und bis zum Jahr 2050 für die anderen Länder, in denen UNIQA tätig ist, gesetzt. Diese Fünf-Jahres-Zwischenziele unterstützen die Umsetzung der Klimastrategie. Die Qualifizierung der Klimaziele im Firmenkundengeschäft in Bezug auf eine Ausrichtung an den Zielen des Übereinkommens von Paris ist aktuell mangels methodischer Vorgaben und Standards nicht möglich.

Der Übergangsplan ist im UNIQA Group ESG Underwriting Standard verankert und wurde vom Vorstand genehmigt. Die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung liegt bei den für das Geschäftsfeld Corporate Business & Affinity verantwortlichen Leitungsfunktionen der beiden Segmente UNIQA Österreich und UNIQA International.

Ein allfälliger Anpassungsbedarf der Strategie wird fortlaufend beobachtet und gegebenenfalls in künftige Umsetzungsmaßnahmen integriert. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans sowie die gesetzten Maßnahmen werden laufend überprüft und sind im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft dargestellt.

2.2.1.5 Übergangsplan im Privatkundengeschäft

Zentrale Elemente der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategien im Bereich Privatkundengeschäft sind die Anpassung an den Klimawandel sowie Klimaschutz. Ziel ist es, durch die nachhaltige Gestaltung von Privatkundenprodukten, Chancen und Risiken in Bezug auf die konzernweite Klimatransition zu adressieren und das Ziel von Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft bis zum Jahr 2040 in Österreich und konzernweit bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Dabei sind neben der Anpassung an den Klimawandel auch die Themen Energie und CO2-Emissionen relevant.

Als Dekarbonisierungshebel wurden die durch Kund:innen verursachten CO2-Emissionen identifiziert. Dekarbonisierung im Bereich der Privatkund:innen wird unter anderem durch eine Incentivierung in Richtung nachhaltiger Mobilität vorangetrieben. Dazu zählen beispielsweise die E-Deckung, ein speziell für Elektrofahrzeuge entwickelter Versicherungsschutz, oder das CO2-Pricing-Modell im neuen Verkaufsprodukt Kfz. Dieses in Österreich eingeführte Produkt bietet Preisreduktionen für verbrauchsarme Fahrzeuge. Ein wichtiger Schritt im Übergang des Privatkundengeschäfts in Richtung Netto-Null-Emissionen stellt die Herstellung von Rahmenbedingungen für nachhaltige Produktentwicklung dar. Die Anpassung an den Klimawandel, die Förderung von erneuerbaren Energien und die Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie ein Fokus auf Diversität und Inklusion sind in Österreich durch eine zusätzliche interne Guideline im Produktentwicklungsprozess verankert. Zukünftige Produkte sollen ESG-Produktmerkmale integrieren, um präventive Maßnahmen der Kund:innen zu fördern und ihre Resilienz gegen Klimaschäden und Extremwetterereignisse zu steigern. Die ESG Customer Strategie orientiert sich inhaltlich an der österreichischen ESG-Retail-Strategie und priorisiert die Bereiche nachhaltige und innovative Produktentwicklung sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden in diesem Bereich. Der Anwendungsbereich umfasst die UNIQA Versicherungsgesellschaften außerhalb von Österreich. Ab 2026 wird die interne Guideline für die Verankerung von Nachhaltigkeit im Produktentwicklungsprozess auch auf dem internationalen Markt für die lokale Implementierung zur Verfügung stehen.

Bei alldem legt UNIQA großen Wert auf eine stetige Steigerung des Nachhaltigkeitsbewusstseins bei den Vertriebsmitarbeiter:innen. Durch gezielte Schulungen und Awareness-Programme im Vertrieb wird sichergestellt, dass die Vertriebsmitarbeiter:innen Informationen zur Verfügung haben, um für Beratungsgespräche optimal vorbereitet zu sein. Zudem zielt dieser Beratungsansatz darauf ab, Kund:innen stets passende nachhaltige Produkte anzubieten. Unterstützend setzt UNIQA dabei auf intensive Marktforschung, um den Marktveränderungen gerecht zu werden, Trends frühzeitig zu erkennen und die Bedürfnisse der Kund:innen in Bezug auf Nachhaltigkeit bestmöglich zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang arbeitet UNIQA an einer quantitativen Bewertung und Zielsetzung für die Pfeiler der Nachhaltigkeitsstrategie im Privatkundengeschäft. Als erste Maßnahme wird eine Datengrundlage geschaffen, die als Basis für künftige Zielsetzungen dienen wird.

Konzernweit werden auch bereits diverse Maßnahmen in Bezug auf die definierten Dekarbonisierungshebel umgesetzt. Details dazu finden sich im Kapitel zu Klimathemen im Privatkundengeschäft.

Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans im Privatkundengeschäft sowie die gesetzten Maßnahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Privatkundengeschäft dargestellt.

2.2.1.6 Übergangsplan für Immobilien und Fuhrpark

Ziel ist es hier, sowohl für selbst genutzte, im Eigentum von UNIQA stehende als auch für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und den Fuhrpark bis 2040 in Österreich und bis 2050 in den anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Übereinkommen von Paris bildet die Basis für die nachhaltige Bewirtschaftung des Immobilienportfolios. UNIQA hat sich daher im Rahmen der SBTi zur Erreichung eines Zwischenziels verpflichtet, das erfolgreich validiert wurde. Dieser Reduktionspfad entspricht gemäß SBTi dem 1,5°C-Ziel.

Die größten Dekarbonisierungshebel von UNIQA im Bereich der eigengenutzten Immobilien und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien liegen in der Nutzung erneuerbarer Energien, der Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse-Heizungen, dem verstärkten Einsatz von zertifiziertem Ökostrom sowie in der Steigerung der Energieeffizienz. Im Bereich der Betriebsökologie ist zudem die Elektrifizierung des Fuhrparks als weiterer Hebel zu nennen.

Die Dekarbonisierung der Immobilien über thermische- oder bautechnische Sanierungen, Energiemonitoring, Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungssysteme oder die Umstellung auf nachhaltige Leucht- und Kühlmittel wird seit mehreren Jahren aktiv vorangetrieben. Die aus bereits durchgeführten Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bilden die Grundlage für die künftige Umsetzung von ESG-relevanten Maßnahmen.

Das Immobilienportfolio besteht aus unterschiedlichen Assetklassen innerhalb des Immobiliensektors und reicht vom traditionellen Wiener Zinshaus bis hin zu hochwertigen Büroimmobilien. Ebenso unterschiedlich sind die in diesen Gebäuden genutzten Heizungsarten. Der relevante Anteil nachhaltiger Heizungsformen wie Fernwärme und Wärmepumpen soll fortlaufend erhöht werden, während der Anteil von Öl- und Gasheizungen reduziert wird.

UNIQA setzt als zentralen Dekarbonisierungshebel außerdem auf E‑Mobilität mit dem Ziel 100 Prozent E‑Fahrzeuge in Österreich bis 2030 und konzernweit bis 2040 zu erreichen. Als Zwischenziel werden 20 Prozent E‑Fahrzeuge international bis 2030 angestrebt.

Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans bei Immobilien und im Fuhrpark sowie die gesetzten Maßnahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen bei Immobilien und Betriebsökologie dargestellt.

2.2.2 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Treibhausgasemissionen, die direkt oder indirekt Wirtschaftsaktivitäten von UNIQA zuzuordnen sind. Sie umfasst die Treibhausgasemissionen aus verschiedenen Quellen und Aktivitäten innerhalb des Unternehmens. Diese werden in die Kategorie Scope 1, Scope 2 und Scope 3 unterteilt und beruhen jeweils auf spezifischen Quellen und Berechnungsmethoden.

Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2: Inkludiert Treibhausgasemissionen aus selbstgenutzten und vermieteten Immobilien und dem Fuhrpark. Scope-2-Treibhausgasemissionen werden nach einer markt- und standortbasierten Methode dargestellt. UNIQA ist nicht von regulierten Emissionshandelssystemen abgedeckt. Es besteht ein SBTi-validiertes Klimazwischenziel für Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aus selbstgenutzten Immobilien und dem Fuhrpark. Dieses sieht eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 42 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2021 vor.

Treibhausgasemissionen Scope 3: Inkludiert finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen und Staatsanleihen (Kategorie 15) gem. PCAF-Standard Part A. UNIQA hat keine Zwischenziele für finanzierte Treibhausgasemissionen definiert, jedoch werden umfassende Ziele inklusive validierter SBTi-Ziele für die Kapitalanlagen im Subkapitel zu Klimathemen in der Veranlagung dargestellt. Weitere Scope-3-Kategorien gemäß GHG – Protokoll wurden analysiert und aufgrund ihrer Höhe als nicht wesentlich klassifiziert. UNIQA überwacht die Wesentlichkeit weiterer Scope-3-Kategorien laufend. Neben den Treibhausgasemissionen in Scope 3.15 berichtet UNIQA außerdem versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen aus dem Firmenkundengeschäft und fahrzeugbezogene Treibhausgasemissionen für das Privatkundengeschäft gemäß PCAF-Standard Part C. Diese werden jedoch nicht als Teil der Tabelle dargestellt, sondern in den Unterkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft und im Privatkundengeschäft berichtet.

Die anteiligen Treibhausgasemissionen aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von UNIQA an der STRABAG SE werden im Rahmen der finanzierten Treibhausgasemissionen (Scope 3.15) und innerhalb entsprechender Ziele berichtet.

Die Vorjahrszahlen für die finanzierten Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen sowie der Gesamtenergieverbrauch der Immobilien wurden neu berechnet und angepasst. Die Details befinden sich in den Kapiteln Klimawandel in der Veranlagung und Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie.

Der Anteil der Scope-3-Treibhausgasemissionen, die aufgrund von Primärdaten berechnet wurden, beläuft sich auf 74,5 Prozent (2024 angepasst: 36,2 Prozent, 2024 veröffentlicht: 44,1 Prozent).

Biogene Scope-1-Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse betragen 297 Tonnen CO2 (2024 angepasst: 194 Tonnen CO2, 2024 veröffentlicht: 110 Tonnen CO2). Biogene Scope-2-Treibhausgasemissionen (markt- und standortbasiert) betragen 14.895 Tonnen CO2 (2024 angepasst: 14.774 Tonnen CO2, 2024 veröffentlicht: 17.725 Tonnen CO2). Aus Gründen der Datenverfügbarkeit sind die ausgewiesenen Scope-2-Treibhausgasemissionen an biogenem CO2 nach der standortbasierten Methode gleich jenen nach der marktbasierten Methode. Aufgrund von eingeschränkter Datenverfügbarkeit, können die biogenen Scope-3-Treibhausgasemissionen nicht ermittelt und ausgewiesen werden.

Die detaillierten Berechnungsmethoden und Annahmen sowie Umfang und spezifischen Quellen von Treibhausgasemissionsfaktoren werden in den entsprechenden Unterkapiteln erläutert.

THG-Emissionen insgesamt

 

Rückblickend

Etappenziele und Zieljahre

Basisjahr

2024 veröffent­licht

2024 angepasst

2025

Abw. zu VJ in %

2030

2050

Jährlich % des Ziels/Basisjahr

Scope-1-Treibhausgasemissionen

Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.2)

21.435

20.788

18.540

–10,8

–42 %1)

n. a.

–15,9 %

Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgas­emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)

n. a.

0 %

0 %

0 %

0,0

n. a.

n. a.

n. a.

Scope-2-Treibhausgasemissionen

Standortbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.2)

33.236

24.532

26.672

8,7

n. a.

n. a.

n. a.

Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.2)

19.581

13.504

13.085

–3,1

–42 %1)

n. a.

–15,9 %

Scope-3-Treibhausgasemissionen

Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.

6.444.779

6.198.289

5.927.010

–4,4

n. a.

n. a.

n. a.

1 Erworbene Waren und Dienstleistungen

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

2 Investitionsgüter

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

5 Abfallaufkommen in Betrieben

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

6 Geschäftsreisen

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

9 Nachgelagerter Transport

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

10 Verarbeitung verkaufter Produkte

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

11 Verwendung verkaufter Produkte

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

14 Franchises

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

15 Investitionen

n. a.

6.444.779

6.198.289

5.927.010

–4,4

n. a.

n. a.

n. a.

THG-Emissionen insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

THG-Emissionen insgesamt (standortbasiert) (t CO2e)

n. a.

6.499.450

6.243.608

5.972.222

–4,3

n. a.

n. a.

n. a.

THG-Emissionen insgesamt (marktbasiert) (t CO2e)

n. a.

6.485.795

6.232.581

5.958.635

–4,4

n. a.

n. a.

n. a.

1)

Das Science Based Target von UNIQA differenziert nicht zwischen Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen und beschränkt sich auf Treibhausgasemissionen von eigengenutzten Immobilien und dem Fuhrpark.

2)

Das Science Based Target von UNIQA beschränkt sich nur auf eigengenutzte Immobilien und den Fuhrpark. In der Tabelle sind auch Treibhausgasemissionen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien enthalten. Deshalb wird der Basiswert und die Zielerreichung im Kapitel Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie angegeben.

Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionsintensität pro Nettoerlös wurden die verrechneten Prämien als Bezugsgröße für den Nettoerlös herangezogen. Die verrechneten Prämien sind im Teil Performance in der Tabelle „Kennzahlen UNIQA Group“ im Abschnitt „Geschäftsverlauf im Konzern“ angegeben.

Treibhausgasemissions­intensität pro Nettoerlös (verrechnete Prämien)

 

2025

2024
angepasst

2024
veröffentlicht

Treibhausgasgesamt­emissionen (standortbasiert) pro Nettoerlös (t CO2e/Million Euro Nettoerlös)

715

796

829

Treibhausgasgesamt­emissionen (marktbasiert) pro Nettoerlös (t CO2e/Million Euro Nettoerlös)

713

795

827

2.3 Klimawandel in der Veranlagung

2.3.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

UNIQA hat im Zusammenhang mit Investitionen wesentliche Auswirkungen und Risiken mit dem Fokus auf Klimawandelanpassung identifiziert. Wesentliche negative Auswirkungen bestehen in der zu geringen Nutzung der Position als Kapitalgeberin, um sich für die Erreichung nachhaltiger Ziele bzw. die Umsetzung nachhaltiger Strategien einzusetzen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen zu geringe Anreize verspüren, wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu ergreifen. Investitionen in bestimmte Unternehmen könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität bei Investor:innen verlieren, was sich nachteilig auf deren Unternehmenswert auswirken könnte. Dies könnte in weiterer Folge negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA haben und im schlimmsten Fall zu sogenannten Stranded Assets führen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die in CO2- oder energieintensiven Sektoren tätig sind. Auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell stark mit der Produktion oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe verknüpft ist, stehen vor erheblichen Herausforderungen. UNIQA begegnet diesen klimabezogenen Übergangsrisiken mit unterschiedlichen Konzepten und Maßnahmen. Diese zielen darauf ab, einerseits die Auswirkungen von Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und andererseits das finanzielle Risiko für UNIQA zu minimieren. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl ökologische als auch ökonomische Herausforderungen proaktiv und nachhaltig adressiert werden.

2.3.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Die Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Veranlagungen sind zentral in der UNIQA Group Responsible Investment Guideline geregelt. Die Guideline legt dabei die Rahmenbedingungen der nachhaltigen Veranlagung für Direktinvestitionen in Unternehmen und Staaten sowie öffentliche Drittfonds fest. Die Letztverantwortung für die Umsetzung der weiter unten beschriebenen Strategien trägt der Head of Asset Management.

Dekarbonisierungsstrategie und Nuklearenergie im Bereich der Kapitalanlagen

Die Dekarbonisierungsstrategie verfolgt das Ziel, bis spätestens 2030 aus Kohle und Erdöl bzw. bis 2035 aus Erdgas und Nuklearenergie auszusteigen und die Treibhausgasemissionsintensität (engl. WACI „Weighted Average Carbon Intensity“) der Investitionen kontinuierlich zu senken. Zusätzlich soll die Verringerung des CO2 Fußabdrucks (engl. „Carbon Footprint“) des Investmentportfolios den Weg zur Dekarbonisierung weiter unterstützen. Sowohl das WACI- als auch das Carbon-Footprint-Ziel zur Dekarbonisierung steht in Einklang mit den Empfehlungen zum Reduktionspfad der NZAOA, basierend auf der Beurteilung des „No or low overshoot 1,5°C“-Szenarios des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), und ist damit auch mit dem Übereinkommen von Paris vereinbar. Diese Strategie soll zu einer deutlichen Verringerung der Treibhausgasemissionsintensität sowie zur Reduktion des Exposures gegenüber fossilen Energieträgern und Nuklearenergie führen. Durch den geregelten Ausstieg aus fossilen Energien wird das Risiko von Stranded Assets reduziert und damit zur Sicherung der Werthaltigkeit der Kapitalanlagen beigetragen.

Die Dekarbonisierungsstrategie gliedert sich in folgende Meilensteine:

Kohle
  • Umsetzung von Kohle-Ausschlusskriterien seit 2019

  • Seit April 2022 keine Investitionen in Fonds, die Unternehmen mit mehr als 10 Prozent Umsatz aus Geschäften der thermischen Kohleförderung beinhalten

  • Seit 2025 keine Direktinvestitionen in oder Finanzierungen von Unternehmen oder Projekten, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Kohlesektor erzielen, einschließlich Kohleförderung (Abbau), Verarbeitung und Stromerzeugung. Zusätzlich gilt eine separate Umsatzschwelle von 5 Prozent für die Erzeugung von Wärme aus Kohle.

Erdöl
  • Seit 2023 keine Direktinvestitionen in oder Finanzierungen für neue unkonventionelle Ölprojekte (Schieferöl, Ölsande und Arktisöl), die Aktivitäten im Ölsektor umfassen, darunter Ölförderung (Gewinnung), Verarbeitung, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung

  • Seit 2025 keine neuen Direktinvestitionen in oder neue Finanzierungen für konventionelle Projekte oder für Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten im Ölsektor erzielen, einschließlich Ölförderung, Verarbeitung und Stromerzeugung. Zusätzlich gilt eine separate Umsatzschwelle von 30 Prozent für die Erzeugung von Wärme aus Erdöl.

  • Bis Ende 2030 wird UNIQA alle Direktinvestitionen in Unternehmen und Projekte, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten im Erdölsektor erzielen, einschließlich Ölförderung, Verarbeitung, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung, beenden.

  • Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-zertifizierte Ziele haben

Erdgas
  • Ab 2026 wird UNIQA keine neuen Direktinvestitionen mehr tätigen oder neue Finanzierungen für Erdgasprojekte oder für Unternehmen bereitstellen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten im Erdgassektor erzielen, einschließlich Gasförderung (Gewinnung), Verarbeitung und Stromerzeugung. Darüber hinaus gilt eine separate Umsatzschwelle von 30 Prozent für die Erzeugung von Wärme aus Gas.

  • Bis Ende 2035 wird UNIQA alle Direktinvestitionen in Unternehmen und Projekte beenden, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten im Erdgassektor erzielen, darunter Gasförderung, Verarbeitung, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung.

  • Ausnahmen bestehen für Unternehmen die SBTi-zertifizierte Ziele haben oder vollständige EU-Taxonomiekonformität hinsichtlich Umsatz oder CapEx aufweisen. Projekte sind ausgenommen, wenn sie vollständige EU-Taxonomiekonformität hinsichtlich Umsatz oder CapEx aufweisen.

Nuklearenergie
  • Seit 2025 keine neuen Direktinvestitionen in oder neue Finanzierungen für neue Projekte im Energiesektor, die Kernspaltung zur Erweiterung der Kernkraftinfrastruktur nutzen

  • Bis Ende 2035 wird UNIQA alle Direktinvestitionen in Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus Aktivitäten im Energiesektor erzielen, die Kernspaltung nutzen, sowie aus allen Projekten, deren Zweck die Erzeugung von Energie aus Kernspaltung ist, beenden.

  • Ausnahmen bestehen für Unternehmen die SBTi-zertifizierte Ziele haben oder vollständige EU-Taxonomiekonformität hinsichtlich Umsatz oder CapEx aufweisen. Projekte sind ausgenommen, wenn sie vollständige EU-Taxonomiekonformität hinsichtlich Umsatz oder CapEx aufweisen.

Engagement-Strategie

Die Engagement-Strategie gemäß der UNIQA Group Responsible Investment Guideline setzt sich aus proaktivem und reaktivem Engagement zusammen.

Unter proaktivem Engagement werden direkte bilaterale Engagements mit einzelnen investierten Unternehmen verstanden. Es werden bilaterale Gespräche mit den ESG-Verantwortlichen der jeweiligen Unternehmen geführt, um deren konkrete Ziele voranzutreiben.

Durch bilaterales Engagement wird angestrebt, diese Unternehmen zu unterstützen und anzuleiten, ihre Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren, nachhaltigere Geschäftspraktiken zu implementieren und ihre Offenlegungen zu erhöhen. Die Strategie basiert auf der Überzeugung, dass gezielte Maßnahmen bei den Unternehmen mit den höchsten Treibhausgasemissionen den größten positiven Einfluss auf die Klimaziele von UNIQA haben werden.

Im Zuge des Engagements wird der Fokus zur Förderung des Klimaschutzes auf folgende Bereiche gesetzt:

  • Umsetzung eines Governance-Rahmens, der Verantwortlichkeiten und Aufsichtspflichten zu Klimarisiken festlegt

  • Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris sowie die Festlegung von SBTi-validierten Zielen, sofern noch nicht gesetzt

  • Transparente Offenlegung zur Darstellung der Resilienz der Unternehmensstrategie gegenüber verschiedenen Klimaszenarien

Unter reaktivem Engagement wird das kollaborative Engagement verstanden, das UNIQA im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Investoreninitiative Climate Action 100+ (CA 100+) verfolgt. Dabei tritt eine Gruppe internationaler Investor:innen mit Unternehmen in Kontakt, die zu den weltweit 169 Treibhausgasemissionsintensivsten zählen, um deren Klimastrategie und Offenlegungspolitik mit wissenschaftsbasierten Klimazielen in Einklang zu bringen.

ISS ermöglicht es Investor:innen in Form eines normenbasierten Engagements mit Unternehmen in Kontakt zu treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße gegen normative Kriterien in den Bereichen Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt oder Bestechung und Korruption begehen bzw. keine Vorkehrungen treffen, um auf diese angemessen zu reagieren und Gegenmaßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD).

Strategie für Sustainable Investments

UNIQA finanziert Unternehmen, die einen Beitrag zur Treibhausgasemissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Dabei werden die Nachhaltigkeitsdefinitionen der Green, Social und Sustainability Bonds gemäß den Prinzipien der International Capital Market Association (ICMA) verwendet. Weiters werden Fonds, die gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation) als Artikel-9-Fonds eingestuft werden, in den Kreis der Sustainable Investments aufgenommen. Diese verstehen sich als Investitionen mit Verfolgung eines Nachhaltigkeitsziels nach der Definition der SFDR. Darüber hinaus wird in Infrastrukturprojekte investiert, wie Projekte zu erneuerbarer Energie, die einen positiven Beitrag zu zumindest einem Sustainable Development Goal (SDG) leisten, ohne dabei einen negativen Effekt auf andere Ziele zu haben. Die Sustainable Investment Strategie ist in der UNIQA Group Responsible Investment Guideline festgehalten. Die Sustainable Investments werden regelmäßig vom Risk Management überwacht. Die Sustainable Investments unterstützen die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Förderung von Infrastrukturprojekten im Bereich erneuerbarer Energien. Sustainable Investments werden nicht auf Basis ihrer Treibhausgasemissionen analysiert, sondern entsprechend ihres Transformationspotenzials.

Governance

Die Überprüfung der Implementierung der Group Responsible Investment Guideline erfolgt mindestens einmal jährlich durch das Responsible Investment Steering Committee. Unter dem Vorsitz des Head of Asset Management setzt sich dieses aus der Leitung des Group Asset Managements, Vertreter:innen aus dem ESG-Team des Asset Managements und des Portfolio-Managements sowie Vertreter:innen aus dem Group ESG Office zusammen. In jährlichen Berichten wird dieses Gremium über den Status der ESG-Aktivitäten informiert. In internen Meetings mit dem Head of Asset Management wird zudem über aktuelle Entwicklungen und Fortschritte berichtet. Das ESG-Team des Asset Managements steht in laufendem Kontakt mit dem Group ESG-Office, das die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie koordiniert.

2.3.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Durch gezielte Dekarbonisierung, Engagements und nachhaltige Investitionen wird die klimafreundliche Transformation gefördert und die ESG-Performance des Portfolios gestärkt. Im Folgenden werden die konkreten Maßnahmen erklärt, mit denen UNIQA im Bereich der Investments aktiv zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beiträgt.

Dekarbonisierung

Die aktuellen direkten Investitionsvolumina und finanzierte Treibhausgasemissionen in die folgenden Kohle-, Erdöl- und Erdgasaktivitäten, die die jeweiligen Umsatzgrenzen übertreffen, sind in der untenstehenden Liste zusammengefasst:

  • 2,1 Millionen Euro (2024: 8,1 Millionen Euro) und 10.854 t CO2e (2024: 84.446 t CO2e) in Unternehmen mit > fünf Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Kohlesektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung)

  • 61,8 Millionen Euro (2024: 88,0 Millionen Euro) und 261.027 t CO2e (2024: 385.861 t CO2e) in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdölsektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung)

  • 34,1 Millionen Euro (2024: 55,0 Millionen Euro) und 60.210 t CO2e (2024: 107.166 t CO2e) in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdgassektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung)

  • keine Exposition in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Exploration für alle fossilen Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas)

Aufgrund verbesserter Datenqualitätskontrollen wurde in den Vorjahreszahlen zum direkten Investitionsvolumen in Unternehmen mit mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus Aktivitäten im Erdölsektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung) ein Fehler festgestellt. Die Vorjahreszahl wurde daher neu berechnet und von 80,4 auf 88,0 Millionen Euro angepasst.

Die Exposition in Unternehmen mit Aktivitäten in Kohle, Öl oder Gas wird anhand von ISS ESG-Daten ermittelt, ergänzt durch manuelle Prüfungen auf der Grundlage relevanter NACE-Codes und der Validierung anhand von Unternehmensangaben sowie der Global Coal Exit List und der Global Oil & Gas Exit List von Urgewald.

Der Rückgang der in Kohle-, Erdöl- und Erdgasunternehmen investierten Werte im Vergleich zum Vorjahr ist in erster Linie auf verkaufte und fällige Positionen zurückzuführen. Darüber hinaus wurden 2025 keine neuen Investitionen in Unternehmen aus dem Bereich fossile Brennstoffe getätigt.

Carbon Footprint

UNIQA hat im Geschäftsjahr eine neue Kennzahl eingeführt, um die CO2e-Belastung des Investmentportfolios zu überwachen. Die Kennzahl „Carbon Footprint“ (CO2-Fußabdruck) bewertet die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen der Unternehmen, in die investiert ist, pro investierter Million Euro und ist ähnlich wie der WACI eine Treibhausgasemissionsintensitätskennzahl.

Engagement-Aktivitäten

Im Zuge des Engagements werden Dekarbonisierungsanstrengungen durch aktiven Dialog mit den Unternehmen gefördert. Ambitionen im Engagement mit Unternehmen ergänzen die Bemühungen um das Management der Auswirkungen auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Alle bisher durchgeführten bilateralen Engagement-Fälle verliefen positiv, sodass keine Notwendigkeit für etwaige Eskalationsmaßnahmen entsprechend der Engagement-Strategie aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft der Unternehmen bestand.

Im Geschäftsjahr wurden gemäß der proaktiven bilateralen Engagement-Strategie drei Unternehmen (2024: zwei Unternehmen) kontaktiert, die entsprechend ihrem Anteil an den finanzierten Treibhausgasemissionen ausgewählt wurden, um einen ersten Überblick über die klimarelevanten Ziele, Maßnahmen und Strategien der Engagement-Partner:innen zu verschaffen. Diese drei Unternehmen (2024: zwei Unternehmen) repräsentieren zusammen 52,5 Prozent (2024: 39,3 Prozent) der finanzierten Treibhausgasemissionen. Die bilateralen Engagements stellen einen Prozess von mehreren Jahren dar. Der Schwerpunkt der Engagements liegt darauf, die Unternehmen, in die investiert wird, zu ermutigen, sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten zu ergreifen, die mit den Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen. Dazu gehört auch, die Unternehmen dazu anzuhalten, wissenschaftsbasierte Ziele (SBTi) festzulegen, sofern dies noch nicht geschehen ist, als Teil der umfassenden Klimastrategie der UNIQA Gruppe. Zur Unterstützung dieser Bemühungen fördert UNIQA auch Verbesserungen in den Bereichen Klimagovernance und Transparenz.

Im Rahmen der Mitgliedschaft bei CA 100+ ist UNIQA seit 2023 als mitwirkendes Engagement-Unternehmen an einem kollaborativen Engagement-Fall mit einem Energieproduzenten beteiligt. Das Engagement, dessen Fokus auf der Förderung von Dekarbonisierungsmaßnahmen des betroffenen Unternehmens liegt, stellt einen Prozess über mehrere Jahre dar. Aufgrund interner Umstrukturierungen innerhalb des Zielunternehmens und Veränderungen bei den leitenden Engagement-Unternehmen fanden im Geschäftsjahr jedoch keine Engagement-Aktivitäten statt. Das Engagement wird voraussichtlich im folgenden Jahr fortgesetzt.

Gemeinsam mit ISS ist UNIQA im Geschäftsjahr neun normenbasierten Engagements (2024: zehn normenbasierten Engagements) beigetreten. Darunter befinden sich ein Fall zu Governanceverstößen (2024: keine), drei Fälle zu Sozialverstößen (2024: acht Fälle zu Sozialverstößen) und fünf Fälle zu umweltbezogenen Verstößen (2024: zwei Fälle zu umweltbezogenen Verstößen). In sieben (2024: acht) von neun Fällen (2024: zehn Fällen) wurden von den betroffenen Unternehmen bereits Maßnahmen gesetzt oder Verpflichtungen ausgesprochen, die zur Wiedergutmachung des Verstoßes beitragen. Zu anderen zwei Fällen (2024: zwei Fällen) ist ISS in Kontakt mit den Unternehmen, um weitere Informationen bezüglich etwaiger Maßnahmen oder Verpflichtungen zur Wiedergutmachung einzuholen.

Geplante Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie

SBTi-Ziele: Zur Erreichung der SBTi-Ziele ist geplant, Investitionen in SBTi-validierte Unternehmen vorzunehmen und Engagements mit Unternehmen im Portfolio zu führen, damit sich diese selbst SBTi-Ziele setzen. Weiters tragen die Fortführung der Fossil-Fuel-Phase-out-Strategie und die Limitierung von Unternehmen mit hohen Treibhausgasemissionen zur Erreichung der Ziele bei.

Portfoliodekarbonisierung: Durch die weitere Ausrichtung des Portfolios entlang der Verpflichtungen aus den Mitgliedschaften von UNIQA soll die ESG-Qualität der Kapitalanlagen kontinuierlich verbessert werden. Die Dekarbonisierungs- und Engagement-Maßnahmen sollen im Sinne der SBTi auch in den Folgejahren fortgeführt werden. Der Hauptfokus der Nachhaltigkeitsanalyse liegt im Einklang mit der Dekarbonisierungsstrategie auch in Zukunft auf Treibhausgasemissionen.

Die Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie, die oben beschrieben wurden. umfassen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen in Unternehmen, die in den Bereichen Kohle, Erdöl, Erdgas und Nuklearenergie tätig sind.

Geplante Maßnahmen zur Engagement-Strategie

Die Engagement-Aktivitäten im Geschäftsjahr haben zu positiven Ergebnissen geführt: Die Zielunternehmen haben entweder bereits Treibhausgasemissionsreduktionsziele festgelegt oder sind dabei, solche Ziele festzulegen. Darüber hinaus haben diese Unternehmen Transparenz bei ihren klimabezogenen Offenlegungen gezeigt. Mit Blick auf die Zukunft werden sich die Engagement-Bemühungen zunehmend auf die Umsetzung von Aktionsplänen zur Erreichung dieser Ziele sowie gegebenenfalls auf die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Klimagovernance konzentrieren.

Geplante Maßnahmen für Sustainable Investments

Das ursprüngliche Ziel, bis 2025 ein Volumen von 2 Milliarden Euro an Sustainable Investments aufzubauen, wurde erstmals bereits im Jahr 2023 erreicht. Ein Volumen von 2 Milliarden Euro soll im Jahr 2026 beibehalten werden.

2.3.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

Ziele im Zusammenhang mit der Dekarbonisierungsstrategie

SBTi-Ziele für das Investmentportfolio

Der Fokus der SBTi-Ziele im Zuge der Dekarbonisierungsstrategie liegt auf der Reduktion der Treibhausgasemissionsintensität, der Förderung von erneuerbaren Energien und dem Investment in SBTi-validierte Unternehmen.

UNIQA hat sich Zwischenziele in vier Assetklassen der Investments gesetzt, die von der SBTi validiert wurden und dem 1,5°C-Zielpfad entsprechen.

Die SBTi-Zwischenziele betrafen im Basisjahr 2021 einen Anteil von 23 Prozent der Kapitalanlagen. Dabei handelt es sich um die laut SBTi-Guidance erforderlichen Aktivitäten. Der verbleibende Teil der Kapitalanlagen setzte sich zu 19 Prozent aus optionalen Aktivitäten und zu 58 Prozent aus Aktivitäten außerhalb des Geltungsbereichs zusammen. Investments, die dem fondsgebundenen und dem indexgebundenen Lebensversicherungsgeschäft zugeordnet sind, wurden im Rahmen der Zielsetzung nicht berücksichtigt, da UNIQA nur begrenzten Einfluss auf die Auswahl der Investments hat.

SBTi – Klimaziele für das Investmentportfolio

Zieldefinition

Einheit

Basisjahr (2021)

2024

2025

Zieljahr
(2027)

Zieljahr
(2030)

Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen

SBTi validierter Anteil des Investitions­volumens dieser Assetklasse

% der Kapitalanlagen

23 %

22,2 %

21,7 %

48 %

Projektfinanzierung zur Stromerzeugung

Reduktion der finanzierten Treibhausgas­emissionen um 74,2 % pro MWh

t CO2e/MWh

0,224

0,039

0,035

0,058

Andere langfristige Unternehmenskredite

SBTi validierter Anteil des Investitions­volumens dieser Assetklasse

% der Kapitalanlagen

3 %

0,0 %

0,0 %

34 %

Unternehmenskredite für stromerzeugende Unternehmen

Bereitstellung von Unternehmenskrediten ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung bis 2030

Derzeit gibt es Unternehmenskredite ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung. Das Ziel ist es, auch weiterhin nur Unternehmenskredite für erneuerbare Stromerzeugung zu finanzieren.

 

Das SBTi-Ziel für börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen misst den Prozentsatz der Investitionen in Unternehmen mit validierten SBTi-Zielen. Diese Anlageklasse macht den Großteil des SBTi-Zielsetzungsumfangs von UNIQA aus und entspricht etwa 98,6 Prozent des investierten Volumens. Der Anteil der Unternehmen mit validierten SBTi-Zielen ist von 23 Prozent im Basisjahr auf 21,7 im Geschäftsjahr zurückgegangen. Der Anteil der Unternehmen, die sich zur Festlegung von SBTi-Zielen verpflichtet haben, ist jedoch auf 29,2 Prozent gestiegen, was darauf hindeutet, dass der Anteil der Unternehmen mit validierten SBTi-Zielen bis 2027 voraussichtlich 50,9 Prozent erreichen wird. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass UNIQA weiterhin auf dem richtigen Weg ist, um sein SBTi-Ziel für diese Anlageklasse zu erreichen.

Ein ähnlicher Ansatz wurde bei Unternehmenskrediten verfolgt, wo der Anteil der Unternehmen mit validierten SBTi-Zielen von 3 Prozent im Basisjahr auf 0,0 im Geschäftsjahr zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf die Fälligkeit der Emittenten zurückzuführen, die zuvor solche Ziele festgelegt hatten und inzwischen aus dem Portfolio ausgeschieden sind. Da diese Anlagenklasse nur 0,01 Prozent des gesamten Anlageportfolios von UNIQA ausmacht und nur wenige klimaintensive Unternehmen umfasst, steht sie nicht im Mittelpunkt der Dekarbonisierungsbemühungen von UNIQA, und es ist unwahrscheinlich, dass das SBTi-Ziel für dieses Segment vollständig erreicht wird.

Das Ziel für die Projektfinanzierung im Bereich Stromerzeugung umfasst zwei Windprojekte und ein Gasprojekt. Im Vergleich zum Basisjahr sind die finanzierten Treibhausgasemissionen pro erzeugter Megawattstunde um 84,4 Prozent gesunken, was in erster Linie auf eine geringere Exposition zu dem Gasprojekt im Vergleich zu den Windprojekten und auf eine geringere Stromerzeugung aus dem Gasprojekt zurückzuführen ist.

Der Parameter für das SBTi-Ziel der Assetklasse „Projektfinanzierung zur Stromerzeugung“ ist die Treibhausgasemissionsintensität der Stromerzeugung der finanzierten Projekte (Tonnen CO2-Äquivalent pro produzierte Megawattstunde). Der Emissionsfaktor, der zur Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen herangezogen wird, stammt vom Deutschen Bundesumweltamt (UBA) für Windprojekte und von IPCC für das Gasprojekt.

Die Daten zur produzierten Energie werden direkt von den betroffenen Unternehmen bezogen. Die abgedeckten Vermögenswerte der einzelnen Zielkategorien werden regelmäßig überprüft. Entsprechend dem SBTi-Framework werden die Ziele in Fünf-Jahres-Abständen erneuert.

Ziele für die Weighted Average Carbon Intensity

Der Fokus der Portfoliodekarbonisierung liegt auf Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen. Deren Treibhausgasemissionen werden mithilfe der gewichteten durchschnittlichen Treibhausgasemissionsintensität (engl. WACI „Weighted Average Carbon Intensity“) berechnet. Mithilfe des WACI wird das Portfolio entsprechend der Treibhausgasemissionseffizienz der Unternehmen gesteuert. Sofern der WACI-Beitrag einer Investition zu einer Überschreitung des Limits für den Portfolio-WACI führen würde, wäre die Investition nicht möglich.

Für die Berechnung des WACI werden Direktinvestitionen in Aktien, besicherte und unbesicherte festverzinsliche Wertpapiere, Barmittel sowie Derivate berücksichtigt. Positionen, deren Daten auf Sektordurchschnitten oder einem PCAF-Datenqualitätsscore von 5 basieren, werden aufgrund der niedrigen Datenqualität aus der Berechnung ausgeschlossen. Für das Geschäftsjahr werden 86,0 Prozent des Investitionsvolumens der relevanten Anlageklassen durch den WACI abgedeckt.

Die Entwicklung der WACI-Kennzahl wird durch das Risikomanagement über ein Limitsystem überwacht.

Die derzeitige Zielsetzung der WACI-Kennzahl ergibt sich aus den Anforderungen der Net Zero Asset Owner Alliance.

WACI

Angabe in t CO2e/Million Euro Umsatz

Basisjahr
(2021)

2024

2025

Zieljahr
(2025)

Zieljahr
(2030)

Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen

99

44

42

60

40

Für Unternehmen wird diese Kennzahl als Summe der Scope-1- und der Scope-2-Treibhausgasemissionen pro Umsatz des Unternehmens, gewichtet nach dem Investitionsvolumen, berechnet. Eine Aufschlüsselung nach Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen erfolgt dabei nicht. Die Daten werden von ISS bezogen und basieren zum größten Teil auf berichteten Daten der Unternehmen. Emissionsdaten, die nicht von Unternehmen berichtet werden, werden von ISS geschätzt. Dabei werden nicht berichtende Unternehmen mit ähnlichen berichtenden Unternehmen desselben Subsektors verglichen, die in weiterer Folge als Benchmark dienen. In einem zweiten Schritt wird eine statistische Regressionsanalyse auf Basis der Subsektoren durchgeführt, um verschiedene finanzielle Indikatoren zu bestimmen, die als Schätzwerte für die Emissionsdaten dienen.

Scope-3-Treibhausgasemissionen der Unternehmen werden zusätzlich gemonitort, jedoch nicht in die Kennzahl miteinbezogen. Derzeit werden Scope-3-Treibhausgasemissionen als nicht uneingeschränkt aussagekräftig erachtet, da die Daten zum Teil nicht plausibel und vollständig offengelegt werden. Dies wurde auch von der Net Zero Asset Owner Alliance bestätigt, die Leitlinien für die Festlegung von Zielen für Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen herausgegeben hat, während Scope-3-Treibhausgasemissionen in erster Linie zu Offenlegungszwecken vorgesehen sind.

Im Geschäftsjahr hat sich die WACI-Kennzahl im Vergleich zum Basisjahr um 57,5 Prozent reduziert. Dies ist auf verringerte Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen sowie auf steigende Umsätze zurückzuführen.

Da sowohl der WACI-Zielpfad als auch die SBTi-Ziele in regelmäßigen Zeitintervallen erneuert werden müssen, wird im Prozess der Aktualisierung der Ziele auf etwaige Weiterentwicklungen in den Methodologien von Net Zero Asset Owner Alliance und SBTi zurückgegriffen. Ebenso werden bei der Erneuerung der Ziele etwaige regulatorische Veränderungen miteinbezogen.

Ziele im Zusammenhang mit dem Carbon Footprint

Im Geschäftsjahr hat sich UNIQA mit dem Carbon Footprint ein neues Ziel gesetzt, welches auch Teil der langfristigen Vergütung (LTI) des Vorstands ist. Im Jahr 2030 soll höchstens ein Wert von 52 tCO2e pro investierter Million Euro erreicht werden.

Carbon Footprint

Angabe in t CO2e/Million Euro investiert

Basisjahr
(2021)

2024

2025

Zieljahr
(2030)

Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen

100

68

46

52

Der Carbon Footprint errechnet sich, indem die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen der investierten Unternehmen durch deren Unternehmenswert (EVIC) dividiert und anschließend mit dem investierten Volumen pro Position multipliziert werden. Anschließend werden die sich daraus ergebenden finanzierten Treibhausgasemissionen pro Position über alle Positionen im Scope summiert und durch das gesamte Investitionsvolumen des relevanten Scopes dividiert.

Für die Berechnung des Carbon Footprint werden Direktinvestitionen in börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen berücksichtigt, die unter die PCAF-Methodologie zur Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen fallen. Positionen, deren Daten auf Sektordurchschnitten oder einem PCAF-Datenqualitätsscore von 5 basieren, werden aufgrund der niedrigen Datenqualität aus der Berechnung ausgeschlossen. Für das Geschäftsjahr werden 94,8 Prozent des Investitionsvolumens der relevanten Anlageklassen durch den Carbon Footprint abgedeckt. Die Emissionsdaten stammen wie beim WACI auch von ISS. Zusätzlich werden auch die Daten zum Unternehmenswert inklusive Cash (EVIC – Enterprice Value including Cash), der für die Berechnung der Kennzahl verwendet wird, von ISS herangezogen. Während der WACI die Treibhausgasemissionen der Portfoliounternehmen im Verhältnis zu ihrem Umsatz misst und damit die CO2e-Effizienz ihrer Geschäftstätigkeit angibt, spiegelt der Carbon Footprint die tatsächliche Exposition von UNIQA zu finanzierten Treibhausgasemissionen wider, indem er die Treibhausgasemissionen pro investierter Kapitaleinheit im relevanten Portfolio misst.

Der Carbon Footprint liegt zum Bilanzstichtag bei 46 tCO2e pro investierter Million Euro, was einer Reduktion im Vergleich zum Wert im Basisjahr (100 tCO2e pro investierter Million Euro) von 54,0 Prozent entspricht. Die Reduktion ist auf geringere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen als auch auf höhere Unternehmenswerte im Jahr 2025 im Vergleich zum Basisjahr zurückzuführen.

Ziele im Zusammenhang mit der Engagement-Strategie

Derzeit bestehen keine konkreten Zielwerte für die Engagement-Kennzahlen. Bis zum Jahr 2027 liegt entsprechend der Mitgliedschaft in der Net Zero Asset Owner Alliance der Fokus der bilateralen Engagements auf jenen Unternehmen, die zusammen für 65 Prozent der finanzierten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.

Ziele für Sustainable Investments

Durch Sustainable Investments finanziert UNIQA Unternehmen, die einen Beitrag zur Treibhausgasemissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Owner Alliance hat sich UNIQA ein Zielvolumen von 2 Milliarden Euro an Sustainable Investments bis zum Jahr 2025 gesetzt. Im Geschäftsjahr liegt der Wert der Sustainable Investments bei 2,5 Milliarden Euro (2024: 2,4 Milliarden Euro). Damit hat UNIQA das Ziel erreicht. Der Anteil an Sustainable Investments am Gesamtportfolio beläuft sich damit auf 11,1 Prozent (2024: 11,0 Prozent). Das Volumen und die Zusammensetzung der Sustainable Investments werden in einem monatlichen Monitoring durch das Risikomanagement geprüft.

Die Sustainable Investments setzen sich zusammen aus:

  • 80,4 Prozent (2024: 78,1 Prozent) Green Bonds

  • 8,4 Prozent (2024: 7,3 Prozent) Social Bonds

  • 5,1 Prozent (2024: 5,0 Prozent) Sustainability Bonds

  • 1,8 Prozent (2024: 5,0 Prozent) Artikel-9-Fonds gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

  • 4,4 Prozent (2024: 4,7 Prozent) nachhaltige Infrastrukturprojekte und Technologien (Windkraftprojekte, Sozialeinrichtungen)

Das Ziel für 2026 ist ein Volumen von 2 Milliarden Euro beizubehalten.

2.3.5 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Die finanzierten Treibhausgasemissionen in der Kategorie 3.15 geben eine Indikation über die Treibhausgasemissionen, die durch Investitionen in Unternehmen und Staaten finanziert werden. Diese Kennzahlen geben die Möglichkeit, die Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel zu steuern.

Absolute finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen (Scope 3.15)

Die absoluten finanzierten Treibhausgasemissionen von Unternehmen werden berechnet, indem die Eigentumsquote an einem Unternehmen mit seinen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen pro Million Euro Unternehmenswert (EVIC) multipliziert wird. Die finanzierten Treibhausgasemissionen umfassen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen der Unternehmen, in die investiert wird. Die in der dritten Version des PCAF-Standards im Dezember 2025 eingeführte Methodik zu zweckgebundenen Anlageklassen (Use of Proceeds) wird ebenfalls in Zukunft umgesetzt, vorbehaltlich der Datenqualität und der Umsetzbarkeit in Systeme. Im Geschäftsjahr wurde UNIQA Unterzeichner der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF). PCAF stellt standardisierte Methoden für klimaspezifische Bilanzierung von Vermögensklassen bereit und bietet durchschnittliche Emissionsfaktoren auf Sektorebene, die auf Portfoliopositionen angewendet werden, für die keine Emissionsdaten von ISS vorliegen. Dadurch hat UNIQA eine 100-prozentige Treibhausgasemissionsabdeckung für ihre Direktinvestitionen in Anlagenklassen erreicht, für die eine PCAF-Methodik existiert – darunter börsennotierte Aktien, Unternehmensanleihen, Unternehmenskredite, Projektfinanzierungen und Staatsanleihen. Für die Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen wendet UNIQA die zweite Version des PCAF-Standards an und beabsichtigt, die neu eingeführten PCAF-Anlageklassen, einschließlich subnationaler und verbriefter Anlageklassen, in zukünftigen Berichtsperioden, sobald die ESRS die Anwendung der dritten Version des PCAF-Standards vorsehen, zu berücksichtigen. Im Einklang mit PCAF unter Verwendung der durchschnittlichen Emissionsfaktoren wurden die Vorjahreszahlen zu den absoluten finanzierten Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen, zum investierten Volumen sowie dem PCAF-Datenqualitätsscore neu berechnet und angepasst. Die Vorjahreszahl der Treibhausgasemissionsabdeckung wurde daher von 82,3 auf 100 Prozent angepasst. Bezogen auf das gesamte von UNIQA verwaltete Vermögen – das auch Anlageklassen ohne anwendbare PCAF-Methodik umfasst – liegt die aktuelle Treibhausgasemissionsabdeckung bei 59,5 Prozent (2024 angepasst: 58,6 Prozent). Die Abdeckung für das Vorjahr wurde neu berechnet und von 52,0 auf 58,6 Prozent angepasst.

Um die Genauigkeit der ESG-Daten zu gewährleisten, führt UNIQA Plausibilitätsprüfungen von ESG-Indikatoren durch. Diese Prüfungen werden mit verschiedenen Methoden durchgeführt, beispielsweise durch Summenprüfungen der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen und durch Überprüfung der Daten der zehn Unternehmen mit der höchsten Exposition, in die investiert wird.

Die geprüften Indikatoren werden mit den Werten von ISS und den von den Unternehmen berichteten Werten verglichen. Bei Abweichungen bewertet UNIQA die Plausibilität der Daten und ändert diese gegebenenfalls direkt oder kontaktiert ISS, um Abweichungen zu untersuchen, wenn weitere Klarstellungen erforderlich sind.

Die absoluten finanzierten Treibhausgasemissionen unterliegen dem konzernweiten Ziel, bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Im Geschäftsjahr betragen die finanzierten Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen 3.880.569 Tonnen CO2e (2024 angepasst: 4.274.283 Tonnen CO2e). Das investierte Volumen beträgt 6.109,2 Millionen Euro (2024 angepasst: 5.556,8 Millionen Euro). Die finanzierten Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen, sowie das investierte Volumen wurden für das Vorjahr neu berechnet und von 4.520.772 auf 4.274.283 Tonnen CO2e sowie von 5.929,3 auf 5.556,8 Millionen Euro angepasst.

Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf einen leichten Rückgang der absoluten Treibhausgasemissionen zurückzuführen. Der Hauptgrund der Gesamtreduzierung ist der Anstieg der Unternehmenswerte (EVIC), der zu einem Rückgang der finanzierten Treibhausgasemissionen führt.

Der Investitionswert und die Abdeckung stiegen aufgrund höherer Bewertungen der Unternehmen im Portfolio. Gleichzeitig sind die Treibhausgasemissionen der Unternehmen, in die investiert wurde, zurückgegangen, und die Exposition in Unternehmen aus dem Bereich fossiler Brennstoffe wurde weiter reduziert.

Im Vergleich zu den 2024 veröffentlichten finanzierten Treibhausgasemissionen wurden einzelne Anlageklassen, die zuvor in die Berechnung einbezogen wurden, aber nicht unter den PCAF-Standard Version 2 fallen, bei der Neuberechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen für 2024 und der Berechnung für 2025 ausgeschlossen. Sobald UNIQA die neue Version 3 des PCAF-Standards anwendet, werden die einzelnen Anlageklassen, die unter diese Version fallen, in die Berechnung einbezogen.

Scope 3, Kategorie 15:
Finanzierte Treibhausgasemissionen der Unternehmen

Angaben in t CO2e

2025

2024
angepasst

2024
veröffentlicht

Scope 1 und Scope 2

284.728

401.025

311.638

Scope 3

3.595.841

3.873.258

4.209.134

Gesamt

3.880.569

4.274.283

4.520.772

In der folgenden Tabelle sind die finanzierten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) nach NACE-Codes (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) für das Geschäftsjahr aufgeschlüsselt. Für das gesamte Portfolio ergibt sich ein durchschnittlicher gewichteter PCAF-Datenqualitätsscore von 1,5 (2024 angepasst: 1,8). Der PCAF-Datenqualitätsscore wurde für das Vorjahr neu berechnet und von 1,4 auf 1,8 angepasst. Der PCAF-Datenqualitätsscore ist ein Bewertungsrahmen, der die Qualität von Daten zur Messung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen in Finanzportfolios beurteilt. Er reicht von der höchsten Qualitätsstufe 1 bis zur niedrigsten Stufe 5. Der PCAF-Datenqualitätsscore basiert auf der Verfügbarkeit und Genauigkeit der Daten, die zur Berechnung der Treibhausgasemissionen verwendet werden, wobei niedrigere Datenqualitätsscores für direkte und überprüfbare und höherwertige Datenqualitätsscores für Schätzungen oder ungenaue Daten vergeben werden. Der PCAF-Datenqualitätsscore wird von ISS geliefert, nach dem finanzierten Volumen gewichtet und auf Ebene der NACE-Codes aggregiert berichtet. Die Veränderung des PCAF-Datenqualitätsscore im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Verwendung der von PCAF bereitgestellten Durchschnittsemissionsfaktoren pro Sektor zurückzuführen.

Aufgrund der Verwendung der Durchschnittsemissionsfaktoren pro Sektor, deckt der PCAF-Datenqualitätsscore 100 Prozent der finanzierten Treibhausgasemissionen von UNIQA ab.

NACE-Code

 

Investiertes Volumen

Finanzierte Emissionen

PCAF-Datenqualitäts­faktor

 

Angaben in Millionen Euro

Angaben in t CO2e

 

 

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

B – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

9,8

18,5

11,7

12.450

22.605

13.306

2,4

3,0

1,8

C – Verarbeitendes Gewerbe

492,4

507,3

441,1

85.803

126.693

117.163

1,7

1,7

1,2

D – Energieversorgung

314,6

349,7

187,5

33.954

94.146

34.151

1,8

2,4

1,1

E – Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

F – Baugewerbe

1.462,6

795,4

790,5

129.598

132.998

132.940

1,0

1,0

1,0

G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

24,1

34,6

28,1

759

1.669

1.439

1,8

2,2

1,8

H – Verkehr und Lagerei

193,2

235,3

141,8

14.900

14.606

7.625

2,6

2,6

1,1

I – Gastgewerbe

16,7

15,4

15,4

32

20

20

2,1

2,0

2,0

J – Information und Kommunikation

200,0

205,5

175,4

2.985

2.828

2.659

1,5

1,8

1,2

K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs­dienstleistungen

3.246,1

3.147,5

3.948,7

1.375

1.540

1.528

1,5

1,7

1,1

L – Grundstücks- und Wohnungswesen1)

59,3

131,1

27,3

214

238

99

2,5

4,2

1,5

M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

13,7

14,5

14,0

552

614

613

2,2

1,8

1,7

N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

5,3

3,5

0,5

9

10

6

4,6

4,4

1,0

O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

47,9

70,7

15,1

1.464

2.299

0

4,4

4,9

2,2

P – Erziehung und Unterricht

Q – Gesundheits- und Sozialwesen

18,5

21,6

5,5

534

663

87

3,8

4,0

1,0

R – Kunst, Unterhaltung und Erholung

2,6

2,6

94

94

5,0

5,0

S – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

T – Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

2,6

3,6

4

5

5,0

5,0

U – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

126,4

2

1,2

Aggregiert auf Portfolioebene

6.109,2

5.556,8

5.929,3

284.728

401.025

311.638

1,5

1,8

1,4

1)

Diese Position beinhaltet nur Real-Estate-Fonds. Physische Real-Estate-Investitionen sind nicht inkludiert.

Absolute finanzierte Treibhausgasemissionen aus Staatsanleihen (Scope 3.15)

Die finanzierten Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Staatsanleihen decken die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3- Treibhausgasemissionen der Staaten ab. Die Scope-1-Treibhausgasemissionen stellen dabei Treibhausgasemissionen dar, die aus Produktionsprozessen innerhalb der Landesgrenzen resultieren. Während Scope-2-Treibhausgasemissionen durch den Import von Energie außerhalb der Landesgrenze entstehen, stammen Scope-3-Treibhausgasemissionen von allen anderen nicht-energiebezogenen Importen außerhalb der Landesgrenze. Die Daten für Scope-1-Treibhausgasemissionen von Staaten, die diese jährlich berichten, bezieht ISS im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Treibhausgasemissionsdaten von Staaten, die diese nicht jährlich aktualisieren, werden von ISS mithilfe klimarelevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen Behörden und internationalen Organisationen geschätzt.

Treibhausgasemissionsdaten für Scope 2 und Scope 3 bezieht ISS aus OECD-Daten, die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Handel beinhalten. 64 Länder haben Emissionsdaten auf dieser Basis berichtet. 137 Länder werden von der OECD in der Kategorie „Rest of the World“ zusammengeführt. ISS teilt die Treibhausgasemissionen aus dieser Kategorie auf die einzelnen Länder mithilfe makroökonomischer Indikatoren auf.

Die Daten decken 100 Prozent (2024: 99,2 Prozent) der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Die von UNIQA finanzierten Treibhausgasemissionen ergeben sich nach der PCAF-Methodologie aus dem Wert der jeweiligen Staatsanleihe, dividiert durch das inflationsbereinigte Bruttoinlandsprodukt, multipliziert mit der Summe der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen des Staats.

Die finanzierten Treibhausgasemissionen aus Staatsanleihen für das Geschäftsjahr betragen 2.046.441 Tonnen CO2e (2024: 1.924.006 Tonnen CO2e). Das investierte Volumen beträgt 7.474,5 Millionen Euro (2024:7.105,6 Millionen Euro).

Die Steigerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr ist auf höhere Investitionsvolumina in Staatsanleihen und steigende Scope-3-Treibhausgasemissionen zurückzuführen, insbesondere in EU-Ländern.

Scope 3, Kategorie 15:
Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Staatsanleihen

Angaben in t CO2e

2025

2024

Scope 1

1.203.259

1.229.887

Scope 2

22.157

21.135

Scope 3

821.025

672.983

Gesamt

2.046.441

1.924.006

2.4 Klimawandel im Firmenkundengeschäft

2.4.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Bezug auf das Firmenkundengeschäft mehrere wesentliche Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel identifiziert. Durch das Angebot von nachhaltigen Produkten und Produktkomponenten sowie Beratungsleistungen die Kund:innen die Möglichkeit geben, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren, ergeben sich sowohl positive Auswirkungen auf die Kund:innen als auch eine finanzielle Chance für UNIQA. Umgekehrt können das Fehlen von Steuerungskennzahlen, Strategien, Richtlinien und Aktionsplänen und das damit verbundene mangelnde Engagement von UNIQA dazu führen, dass Kund:innen nicht bereit sind, ihre negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und dessen Vermeidung zu beheben. Der Klimawandel stellt aber auch für UNIQA selbst ein zentrales physisches Risiko dar, da er die Häufigkeit und die Intensität von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hagel, Stürmen oder extremen Temperaturen erhöht. Diese könnten zu Schäden bei den Kund:innen führen, die in den aktuellen Versicherungsprämien noch nicht berücksichtigt sind.

2.4.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Die Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit im Versicherungsgeschäft mit Firmenkund:innen sind zentral in der UNIQA Corporate Business Strategy geregelt. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Chief Corporate & Affinity Officer.

Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst drei Hauptkomponenten:

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken

  • Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios

  • Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte und -produktkomponenten

2.4.2.1 Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken

Diese Komponente beinhaltet eine aktive Rolle von UNIQA bei der Unterstützung der Kund:innen, um deren finanzielle Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Auswirkungen der Anpassung an den Klimawandel zu steuern.

Beratung und Prävention: UNIQA berät Unternehmen, wie sie ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Risiken, die durch den Klimawandel entstehen, stärken können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung sogenannter Erste-Hilfe-Maßnahmen, indem den Versicherungsnehmer:innen Beratungsleistungen zur Schadenminderung bei Unwetterereignissen zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Folgen von Klimarisiken entwickelt und angeboten.

Kompetenzerweiterung und Qualitätsverbesserung: In diesem Bereich sollen die Kompetenz der Kund:innen im Umgang mit Klimarisiken erweitert, die Qualität standardmäßiger Risikoresilienzmaßnahmen verbessert und umfassende Beratung angeboten werden, um den wachsenden Bedarf von Unternehmen in Bezug auf neu entstehende Klimarisiken zu decken.

UNIQA Sustainable Business Solutions: Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt UNIQA Kund:innen aktiv dabei, sich besser gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Mit UNIQA Sustainable Business Solutions werden seit 2024 Services wie Klimarisikoanalysen angeboten, die eine fundierte Bewertung individueller Gefährdungspotenziale ermöglicht. Ergänzend dazu werden für kleine und mittlere Unternehmen Berichte nach dem „EFRAG Voluntary Standard for SMEs“ erstellt, die eine strukturierte und praxisnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen. Darüber hinaus wird bereits an weiteren Services im Bereich Nachhaltigkeit und Risikomanagement gearbeitet. Diese Leistungen tragen dazu bei, die Resilienz der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken zu erhöhen und deren nachhaltige Transformation zu fördern.

2.4.2.2 Dekarbonisierungsstrategie und Nuklearenergie im Bereich des Versicherungsgeschäfts

Im Jahr 2023 wurden Dekarbonisierungsziele zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen veröffentlicht und folgende Maßnahmen definiert:

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen

Erste Schritte in Richtung Dekarbonisierung wurden bereits im Jahr 2019 mit der Verpflichtung eingeleitet, kein Neugeschäft mit Kund:innen mit Kohleaktivitäten abzuschließen. Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) hat UNIQA einen Zeitplan für den Ausstieg aus dem Kohle-, Erdöl- und Erdgasgeschäft veröffentlicht. Seither wird jährlich über die Prämien aus dem fossilen Brennstoffgeschäft und den Dekarbonisierungsstatus der betroffenen Kund:innen berichtet. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versicherungsgeschäft umfasst folgende Eckpunkte:

Kohle
  • Seit 2019 keine neuen Versicherungsverträge mit Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Kohlesektor (Exploration, Verarbeitung/Produktion, Distribution, Verstromung, Wärmeerzeugung) erzielen

  • Seit 2023 kein Neugeschäft mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Kohlesektor erzielen

  • Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Kohlesektor erzielen

Erdöl
  • Seit 2024 keine neuen Versicherungsverträge mit Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdölaktivitäten (Exploration, Verarbeitung/Produktion, Distribution, Verstromung, Wärmeerzeugung) erzielen

  • Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Erdölsektor erzielen

Erdgas
  • Seit 2025 keine neuen Versicherungsverträge mit Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdgasaktivitäten (Exploration, Produktion, Verarbeitung, Distribution, Verstromung, Wärmeerzeugung) erzielen

  • Bis 2035 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Erdölsektor erzielen

  • Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und der dadurch stark in Mitleidenschaft gezogenen Energieinfrastruktur machte UNIQA im Geschäftsjahr abweichend von dem in der Dekarbonisierungsstrategie festgelegten Gasausstieg eine vorübergehende Ausnahme für das Staatsgebiet der Ukraine und bot neue Versicherungsdeckung für kleine Gaskraftwerke an

Von dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versicherungsgeschäft sind Unternehmen ausgenommen, die sich öffentlich zur Dekarbonisierung ihres Kerngeschäfts entsprechend dem Übereinkommen von Paris bekennen.

Nuklearenergie

Nuklearenergierisiken versichert UNIQA weder direkt noch im Wege der Rückversicherung.

Ausbau des Geschäfts mit erneuerbaren Energien

Um den Anstieg der globalen Temperaturen im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu beschränken, ist eine Dekarbonisierung der Energieversorgung von entscheidender Bedeutung. UNIQA entwickelt vor diesem Hintergrund Versicherungslösungen für erneuerbare Energien, um diesen wachsenden Sektor unterstützen zu können.

Das Prämienvolumen im Bereich erneuerbare Energien wächst Jahr für Jahr. Die Prämien für erneuerbare Energien sind dabei wie folgt definiert:

  • Prämien von Unternehmen, deren Hauptwirtschaftstätigkeit die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie, Wind, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie) ist

  • Prämien für versicherte erneuerbare Energieobjekte von Unternehmen mit anderen Wirtschaftstätigkeiten (z. B. Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke, Biomassekraftwerke)

Engagement mit den Unternehmen mit dem höchsten Treibhausgasemissionsanteil im Portfolio

Eine Portfolioanalyse der versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen zeigte eine breite Streuung der CO2-Emissionsanteile, die größten Anteile entfielen jedoch auf große Industrieunternehmen. Deshalb wurde das Ziel formuliert, die Top-10-Treibhausgasemittent:innen in jedem Markt einer Detailanalyse zu unterziehen. Seit dem Jahr 2024 werden deshalb in jedem Land, in dem UNIQA tätig ist und in dem versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen berechnet werden, jene zehn Kund:innen, die am meisten zu den Treibhausgasemissionen des Portfolios beitragen, auf das Vorhandensein einer Klimastrategie und von Zielen analysiert, die in Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris stehen. Die Kennzahl dient als Unterstützung auf dem Weg zum Netto-Null-Emissionsziel von UNIQA und verbessert den Überblick, wie mit der konkreten Kundenstruktur in jedem Markt, insbesondere in den Branchen mit hohen Treibhausgasemissionen, auf das Dekarbonisierungsziel für das Portfolio hingearbeitet werden kann. Beispiele für diese Branchen sind der Schwerindustriesektor, der Energiesektor oder der Transportsektor.

Genaue Definitionen und Zeitpläne sind in der Dekarbonisierungserklärung öffentlich zugänglich. Die sinkenden absoluten Prämien von Unternehmen, die einen Bezug zu den fossilen Brennstoffen haben, und ihr sinkender Anteil an den Versicherungsprämien belegen die Umsetzung der gesetzten Ziele und bestätigen die stabile Entwicklung in Richtung Dekarbonisierung des Portfolios.

2.4.2.3 Entwicklung von Nachhaltigkeitsprodukten und -komponenten

UNIQA forciert die Entwicklung von innovativen Nachhaltigkeitsprodukten und -komponenten, um auf die wachsenden Marktanforderungen und den steigenden Bedarf an umweltfreundlichen Lösungen zu reagieren. Diese Strategie umfasst auch die Erschließung von neuen Geschäftsfeldern, in deren Rahmen Kund:innen bei der Reduktion von negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Themen Klimawandelvermeidung, Anpassung an den Klimawandel sowie Energieverbrauch unterstützt werden.

Über spezifische Lösungen und Produktkomponenten fördert UNIQA auch eine nachhaltige Wiederherstellung nach Schadensereignissen. Im Geschäftsjahr wurde beispielsweise die Produktkomponente „Green Clause“ angeboten, auf deren Basis im Schadenfall auch die Mehrkosten zur ökologischen Wiederherstellung beschädigter Objekte übernommen werden.

2.4.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Ein wesentlicher Schritt im Rahmen der Maßnahmen im Firmenkundengeschäft im Geschäftsjahr war die Weiterentwicklung der 2024 gestarteten Beratungstätigkeit im Bereich nachhaltiger Geschäftslösungen (UNIQA Sustainable Business Solutions), die nun durch ein deutlich erweitertes Spektrum an Expertise geprägt ist. Zudem wurde die Berechnung der versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen sowie der Kennzahlen für das Geschäft mit Kund:innen, welche im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen oder erneuerbaren Energien stehen, auf das gesamte Nichtlebensversicherungsgeschäft ausgeweitet und für das Vorjahr rückwirkend berechnet und angepasst. Das Geschäftsjahr markiert darüber hinaus das erste Zieljahr für die Treibhausgasemissionsreduktionsziele (Basisjahr 2022), wodurch ein Abgleich der Zielerreichung erfolgen kann. Durch die Implementierung eines ESG-Standards im Underwriting wurde der Prozess zur Bewertung von Anfragen im Bereich fossiler Energieträger standardisiert. Parallel dazu richtet UNIQA den Fokus weiterhin auf Lösungen und Partnerschaften zur Versicherung erneuerbarer Energien, die sich durch stabile Produkte und verlässliche Kooperationen auszeichnen.

Im Geschäftsjahr stand einerseits die im Privatkundengeschäft bereits umgesetzte und für das standardisierte Firmenkundengeschäft ab dem 1. Jänner 2026 ergänzte ESG-Guideline im Fokus. Darüber hinaus wurden Workshops mit Marktrecherche zum Thema Nachhaltigkeit angeboten.

Zudem wird ab dem 1. Jänner 2026 in Österreich im standardisierten Firmenkundengeschäft, analog zum im Kapitel über das Privatkundengeschäft erwähnten ESG-Produkt-Check, ebenfalls ein verpflichtender ESG-Produkt-Check im Produktentwicklungsprozess durchgeführt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass ESG-Aspekte in künftigen Produktentwicklungen berücksichtigt werden.

Fortschritte bei der Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios

UNIQA verfolgt im Rahmen der Klimastrategie konsequent das Ziel, das Firmenkundenportfolio im Einklang mit den Klimazielen des Übereinkommens von Paris zu dekarbonisieren. Im Rahmen dieser Bemühungen werden fortlaufend Unternehmen aus den Bereichen Kohle, Erdöl und Erdgas analysiert. Dabei liegt der Fokus auf der Bewertung des Engagements dieser Kund:innen in Bezug auf klimabezogene Ziele und Dekarbonisierungsstrategien. Aufgrund der geringen Datenverfügbarkeit wurden Klein- und Mittelbetriebe, die standardisierte Produkte beziehen, in der Analyse sowie in der Berechnung der Kennzahlen nicht berücksichtigt.

Bruttoprämien im Firmenkundengeschäft Nichtlebensversicherung
Bereich von Kohle-/Rohöl-/Erdgasunternehmen

in Millionen EUR

2025

2024
angepasst

2024
veröffentlicht

Kohle

15,4

16,1

16,5

Rohöl

4,4

5,0

1,7

Erdgas

11,1

12,4

22,4

Anteil der Prämien von Kohleunternehmen an den Schaden- und Unfallversicherungsprämien

0,3 %

0,3 %

0,4 %

Anteil der Prämien von Rohölunternehmen an den Schaden- und Unfallversicherungsprämien

0,1 %

0,1 %

0,0 %

Anteil der Prämien von Erdgasunternehmen an den Schaden- und Unfallversicherungsprämien

0,2 %

0,3 %

0,5 %

Seit dem Jahr 2023 wurden alle im Portfolio verbliebenen Kund:innen, die einen Bezug zu fossilen Brennstoffen haben, anhand von öffentlich verfügbaren Daten hinsichtlich ihres Engagements für klimabezogene Ziele und relevanter Klimastrategien überwacht. Die Ergebnisse dieses ersten Schritts ergaben einen klaren Überblick darüber, welche Kund:innen möglicherweise Gegenstand weiterer Analysen sein werden. In diesem Fall würde eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme erfolgen. Umgekehrt sind jene Unternehmen, die sich wissenschaftsbasierte Klimaziele gesetzt haben (Zeithorizont: Jahr 2050, inklusive fünfjähriger Zwischenziele) und die ihr Kerngeschäft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris dekarbonisieren, von der Ausstiegsverpflichtung ausgenommen. Jene Kund:innen, die bereits Klima- bzw. Dekarbonisierungsziele veröffentlichen, machen nach der Analyse der veröffentlichten Daten im Geschäftsjahr 8,2 Prozent (2024 angepasst: 8,4 Prozent, 2024 veröffentlicht: 15,9 Prozent) aus. Bis Ende des Jahres 2026 soll mit jenen Kund:innen, die einen Bezug zu Kohle und Erdöl haben und die noch keinen eigenen Dekarbonisierungspfad definiert haben, zusammengearbeitet werden, um Bestätigung über ihre Klimapläne zu erhalten. Die Verträge mit jenen Kund:innen, die einen Bezug zu Kohle und Erdöl haben und die sich nicht zu Plänen zur Treibhausgasemissionsreduktion im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verpflichten, werden nicht verlängert. Für Kund:innen, die einen Bezug mit Erdgas haben, ist ab dem Jahr 2031 die Anwendung des gleichen Verfahrens geplant.

Status von Kohle-/Rohöl-/Erdgaskund:innen im Firmenkundengeschäfts­portfolio

 

Kund:innen (gesamt)

davon Status A

davon Status B

davon Status C

 

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Kohle

157

136

76

21

18

12

42

35

16

94

83

48

Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Rohöl

438

443

20

23

20

6

17

20

2

398

403

12

Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Erdgas

202

226

137

21

30

19

38

52

32

143

144

86

Die in der Tabelle dargestellten Status sind wie folgt zu verstehen:

Status A: Das Unternehmen legt Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimapfad fest. Informationen in öffentlichen Quellen verfügbar.

Status B: Kein öffentlicher Dekarbonisierungsplan, dennoch werden Maßnahmen ergriffen, um eine eigene Nachhaltigkeitsagenda zu entwickeln.

Status C: Keine relevanten Informationen zur Klimastrategie verfügbar.

Anteil der Kund:innen mit Netto-Null-Zielen

Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) möchte UNIQA sicherstellen, dass sich alle nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) beziehungsweise seit 2024 nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtigen versicherten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union bis 2040 für ihr jeweiliges Kerngeschäft Netto-Null-Ziele gesetzt haben. Die Angaben des Vorjahres basieren weiterhin auf den NFRD-Kriterien, jene für das Geschäftsjahr wurden bereits an die Kriterien des Omnibus-I-Pakets (Richtlinie (EU) 2026/470), welches die Änderungen der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen beschreibt, angepasst. Damit wird sichergestellt, dass eine konsistente Basis der Kundendaten für zukünftige Jahre vorhanden ist. Davon umfasst sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Die Angabe zur Abdeckung der Kund:innen mit SBTi-Zielen wird nicht mehr berichtet, da dies gemäß aktualisiertem Handbuch der GFA keine Anforderung mehr darstellt.

Anteil der nach NFRD/CSRD berichtspflichtigen Kund:innen mit Netto-Null-Zielen

 

2025

2024
angepasst

2024
veröffentlicht

Zieljahr (2040)

Verhältnis zwischen Anzahl der NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen mit Netto-Null-Zielsetzung für das Kerngeschäft und der Gesamtanzahl der NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen

68,6 %

55,3 %

48,3 %

100 %

Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttoprämien von NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen mit Netto-Null-Zielsetzung für das Kerngeschäft und den Bruttoprämien aller NFRD/CSRD-berichtspflichtigen, versicherten Unternehmen

66,8 %

78,3 %

54,1 %

100 %

ESG-Risikobewertung im Underwriting

Um Geschäftsprozesse an neu auftretende Nachhaltigkeitsrisiken anzupassen, hat UNIQA im Jahr 2023 den UNIQA Corporate Business ESG Underwriting Standard geschaffen. Dieser bildet eine Ergänzung zum UNIQA Corporate Business Standard. Er definiert die kritischen Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Geschäftsentscheidungen und beschreibt, wie bei Kund:innen in Branchen mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken vorzugehen ist. Der Standard deckt auch die geforderte Zusammenarbeit mit Kund:innen vor und nach einem Schadensfall ab, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken zu erhöhen.

Aufbauend auf diesem Standard wurde im Geschäftsjahr die ESG-Risikobewertung als fester Bestandteil in das Underwriting integriert. Die ESG-Risikobewertung erfolgt anhand zwei Kriterien. Bei fossilen Energieträgern liegt der Fokus auf der Verpflichtung zum Ausstieg aus dem fossilen Energiegeschäft. Bei allen anderen Angebotsanfragen mit Prämienvolumen, die eine definierte Schwelle überschreiten, ist vorgesehen, dass eine vertiefte Prüfung durchgeführt wird. Diese umfasst einerseits ob das Unternehmen über belastbare eigene ESG-Verpflichtungen und -Prozesse verfügt und andererseits, ob kritische ESG-bezogene Vorfälle vorliegen. Bei Kund:innen, die einen Bezug zu fossilen Brennstoffen haben, wird die vertiefte Prüfung immer durchgeführt.

Zudem wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – sowohl Underwriter als auch Makler:innen – Zugang zu Schulungen über die ESG-Risikobewertung und deren Abläufe haben und dass durch einen systematischen Check auf mögliche Due-Diligence-Verstöße eine konsistente Prüfung relevanter Angebotsanfragen gewährleistet werden kann.

Folgende Nachhaltigkeitsrisiken werden bewertet:

Nachhaltigkeitsrisiken

E – Umweltthemen

S – Soziale Themen

G – Governance Themen

Klimawandel

Menschenrechte

Korruption und Geldwäsche

Umweltverschmutzung

Arbeitsrechte

Schlechte Unternehmensführung

Ressourcennutzung

Arbeitsbedingungen

Schlechte Produkt- und Servicequalität

Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme

Lieferkettenrisiken

Rechtskonformität

Abfall & Kreislaufwirtschaft

Auswirkungen auf lokale Communities

 

In der Berichterstattung wird ausgewiesen, wie viele dieser Anfragen nicht weiterverfolgt wurden, bei wie vielen Unternehmen eine Aufnahme in die Watchlist erfolgte und wie viele Anfragen nach erfolgter ESG-Prüfung regulär weiterbearbeitet wurden. Dies ermöglicht es auch, die finanziellen Auswirkungen der Übergangsrisiken zu quantifizieren.

Die Risikobewertung in Bezug auf ESG-Themen erfolgt im gesamten Nichtlebensversicherungsgeschäft für Kund:innen, die nicht standardisierte Produktlösungen erhalten. Für standardisierte Produktlösungen, die kleine und mittlere Unternehmen abdecken, wird für neue Angebote ab dem Jahr 2026 in Österreich eine neue Lösung in Form einer Selbstverpflichtungserklärung integriert.

In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisse der ESG-Risikobewertung dargestellt:

Ergebnisse der ESG-Risikobewertung

 

2025

2024

Anzahl der ESG-Risikoanfragen

510

120

davon abgelehnt

43

69

davon unter Auflagen fortfahren

128

21

davon fortfahren

339

30

Die Ablehnung erfolgte, bei Anfragen, bei denen es sich gemäß UNIQA Decarbonization Statement um unzulässige fossile Tätigkeiten, bei denen keine Dekarbonisierungspläne vorliegen, handelt. Ebenso erfolgt die Ablehnung bei systematischen, nachgewiesenen Verstößen gegen grundlegende ESG‑Normen. Eine Aufnahme in die Watchlist bzw. ein Fortführen unter Auflagen erfolgt bei schwerwiegenden Vorfällen oder bei Unternehmen mit Bezug zu fossilen Brennstoffen, die Dekarbonisierungspläne veröffentlicht haben. Sollte eine tiefere Analyse des Transitionsstatus der Kund:innen notwendig sein, startet UNIQA ein Engagement.

Ergebnisse der Analyse der Unternehmen mit dem höchsten Treibhausgasemissionsanteil im Portfolio

UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie für das Firmenkundengeschäft verpflichtet, als eine der Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Portfolios eine Analyse der Top-10-Treibhausgasemittent:innen durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Top-10-Treibhausgasemittent:innen zusammen 29,3 Prozent (2024 angepasst: 29,5 Prozent, 2024 veröffentlicht: Hälfte) der Gesamttreibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) ausmachen. Für die Analyse wurden mehrere Parameter definiert, darunter die eigene Netto-Null-Verpflichtung, die SBTi-Verpflichtungen sowie die Verfügbarkeit fundierter Informationen zur Nachhaltigkeitsagenda. Die Analyse zeigt, dass sich 45,2 Prozent (2024 angepasst: 45,5 Prozent, 2024 veröffentlicht: 35,0 Prozent) dieser Unternehmen Netto-Null-Ziele gesetzt haben, 31,5 Prozent (2024 angepasst: 30,9 Prozent, 2024 veröffentlicht: 44,0 Prozent) der Unternehmen bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeitsagenda offenlegen, auch wenn sie sich nicht explizit zu Netto-Null verpflichtet haben und 23,4 Prozent (2024 angepasst: 23,6 Prozent, 2024 veröffentlicht: 21,0 Prozent) der Unternehmen keine Informationen zur Nachhaltigkeit veröffentlichen.

Geschäft mit erneuerbaren Energien

Im Geschäftsjahr konnte im Bereich erneuerbare Energien ein Prämienvolumen in Höhe von 42,7 Millionen Euro (2024 angepasst: 37,9 Millionen Euro, 2024 veröffentlicht: 23,3 Millionen Euro) erreicht werden.

UNIQA Firmenkundengeschäft unterstützt kontinuierlich das Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien in allen Ländern, in denen UNIQA tätig ist. Beispiele dafür sind strategische Partnerschaften mit Versicherungsvermittlern sowie Photovoltaik- und Windkraftunternehmen. Außerdem bietet UNIQA spezielle Produkte für Photovoltaikkraftwerke sowie für kleine Photovoltaikanlagen. Zudem konnten weitere Geschäftsmöglichkeiten im Bereich Energiespeicher erschlossen werden. Darüber hinaus wird in der Planungsphase von Projekten für erneuerbare Energien Beratung angeboten, um die Sicherheit und Resilienz der Anlagen zu unterstützen. Damit erfolgt ein weiterer Beitrag zur Förderung nachhaltiger Energieprojekte und zur Stärkung der Resilienz moderner Energieinfrastrukturen.

Alle beschriebenen Maßnahmen können im Rahmen der Geschäftstätigkeit ohne besondere zusätzliche Aufwendungen umgesetzt werden.

2.4.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie öffentlich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen des Versicherungsportfolios zu erreichen. Auf dem Weg dorthin wurden Fünf-Jahres-Zwischenziele für die Reduktion der versicherungsbedingten Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. Das Jahr 2022 dient als Basisjahr.

Ziele für versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen
(Scope 1 & 2)

 

Österreich

Andere Länder,
in denen UNIQA tätig ist

Basiswert 2022 in tCO2e

29.603

87.855

2025

–5 %

–5 %

2030

–20 %

–15 %

2035

–40 %

–25 %

2040

–60 %

–40 %

2045

–45 %

2050

–50 %

Im Geschäftsjahr lagen die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen oberhalb des Zwischenzielpfads. Ein wesentlicher Treiber ist die derzeit noch eingeschränkte Primärdatenabdeckung. In diesen Fällen erfolgt die Ermittlung auf Basis der Emissionsfaktoren der entsprechenden Wirtschaftszweige. Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen ist auf die Erhöhung des Prämienvolumens zurückzuführen. Zudem kann der gezielte Ausbau von Deckungen für erneuerbare Energien und klimafreundliche Infrastruktur kurzfristig zu höheren ausgewiesenen Treibhausgasemissionen führen, da die aktuell verwendeten sektoralen Intensitäten technologiebezogene Unterschiede (zum Beispiel erneuerbar vs. konventionell) noch nicht durchgängig abbilden.

Gleichzeitig zeigt die Einführung des Omnibus-I-Pakets (Richtlinie (EU) 2026/470), welches die Änderungen der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen umfasst, dass künftig weniger Unternehmen der CSRD‑Berichtspflicht unterliegen werden und damit der erwartete Anstieg an Primärdaten ausbleibt. Vor diesem Hintergrund wird die bestehende Zielarchitektur ab 2026 evaluiert, insbesondere mit Blick darauf, Dekarbonisierungsziele verstärkt an Portfolioteile mit belastbaren Primärdaten zu knüpfen, um Fortschritte an realen Emissionsreduktionen im Portfolio zu koppeln und methodenbedingte Effekte zu reduzieren.

Aufgrund des erweiterten Umfangs sowie der im Abschnitt THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6) beschriebenen Methodikänderung wurden die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 für das Basisjahr 2022 im Geschäftsjahr rückwirkend neuberechnet und für das österreichische Portfolio von 34.336 auf 29.603 Tonnen CO2e und für das internationale von 58.087 auf 87.855 Tonnen CO2e geändert. Trotz des erweiterten Umfanges sind die neu berechneten Treibhausgasemissionen im österreichischen Portfolio für das Basisjahr gesunken. Das ist auf die Verwendung der aktualisierten Emissionsfaktoren sowie der Änderung in den Primärdaten bei einzelnen Kund:innen zurückzuführen.

Bei der Festlegung der Dekarbonisierungszwischenziele wurden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Lokale Dekarbonisierungsambitionen der aus der Sicht des Prämienvolumens wichtigsten Länder, in denen UNIQA tätig ist (Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Kroatien, Bulgarien)

  • Aktuelle Branchenverteilung des Portfolios

  • Wichtige Dekarbonisierungsinitiativen (z. B. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien)

  • National festgelegte Treibhausgasemissionsreduktionspläne der Länder für die vertretenen Industrien (insbesondere Energie, Schwerindustrie, Transport und Abfall). Diese Ambitionen sind derzeit allerdings nicht dahingehend validiert, ob sie mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen.

  • Das Ambitionsniveau der Zwischenziele entspricht den Dekarbonisierungsverpflichtungen der vertretenen Länder und wird durch die eigene umfassende Dekarbonisierungsstrategie gestärkt.

  • Derzeit bestehen bei UNIQA keine spezifischen Ziele im Zusammenhang mit Prämien aus erneuerbaren Energien und mit Nachhaltigkeitsprodukten

Entsprechend der Definition im UNIQA Klimatransitionsplan bedeutet Netto-Null-Emissionen die bestmögliche Reduktion der Treibhausgasemissionen gemäß entsprechenden Szenarien beziehungsweise Pfaden (siehe oben) und der daraus folgenden Neutralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr.

2.4.5 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) ist UNIQA bestrebt, die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen zu berichten und Ziele zu setzen, um die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 konzernweit auf Netto-Null zu reduzieren. Im Jahr 2023 konnte erstmalig mithilfe der PCAF-Methodik zur Messung versicherungsbedingter Treibhausgasemissionen die Analyse des österreichischen Firmenkundengeschäftsportfolios durchgeführt werden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen im Geschäftsjahr für den gesamten durch den PCAF Standard C geforderten Umfang berechnet.

Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen des Firmenkundengeschäfts insgesamt 316.263 Tonnen CO2e (2024 angepasst: 301.019 Tonnen CO2e, 2024 veröffentlicht: 172.888 Tonnen CO2e). Die Aufteilung auf die jeweiligen Scopes ist in der Tabelle dargestellt.

Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen

 

Österreich

Andere Länder,
in denen UNIQA tätig ist

Angaben in t CO2e

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

Scope 1 und Scope 2

35.314

33.933

27.578

113.137

117.921

84.773

Scope 3

37.477

36.700

17.997

130.335

112.464

42.540

Gesamt

72.791

70.634

45.575

243.472

230.385

127.313

Die Berechnungen berücksichtigen die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen des Firmenkundengeschäfts in den Sparten Sach- und Technikversicherung, Haftpflichtversicherung, Transportversicherung und Kfz-Versicherungen. Aufgrund der geringen Datenverfügbarkeit wurden Klein- und Mittelbetriebe, die standardisierte Produkte beziehen, in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen wurden gemäß dem PCAF-Standard Teil C für die Versicherungsbranche berechnet:

  • Option 1a: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamttreibhausgasemissionen des versicherten Unternehmens, basierend auf verifizierten Treibhausgasemissionen (Scope 2, marktbasiert). Diese Methode entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von 1.

  • Option 1b: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamttreibhausgasemissionen des versicherten Unternehmens, wobei Scope 1 nicht verifiziert berücksichtigt wird sowie Scope 2 sowohl marktbasiert als auch standortbasiert (teils unbestätigt, teils verifiziert). Diese Methode entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von 2.

Die Treibhausgasemissionsdaten stammen aus den jährlichen nichtfinanziellen Berichten der jeweiligen Unternehmen. Dabei besteht stets eine zeitliche Verzögerung, da die Berechnung der versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen im Jänner eines jeden Jahres auf den Treibhausgasemissionsdaten des Vorjahres basiert. Für die Berechnung des Portfolios im Geschäftsjahr wurden die Treibhausgasemissionsdaten der Kund:innen aus dem Jahr 2024 verwendet.

Die Umsatzdaten der Unternehmen werden aus öffentlich zugänglichen Datenquellen entnommen. Abhängig von der jeweiligen Branche handelt es sich dabei um Angaben zu Umsatz, Erlösen oder zum operativen Ergebnis.

Für jene Firmenkund:innen, für die ausschließlich Primärdaten zu den Treibhausgasemissionen der Muttergesellschaft verfügbar sind, wurde die Option 3a des PCAF‑Standards angewendet:

  • Option 3a: Versicherungsprämie/Umsatz × Gesamttreibhausgasemissionen der Muttergesellschaft. Diese Berechnung entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von 4.

Für jene Firmenkund:innen, die ihre Treibhausgasemissionen nicht berichten, wurde die Option 3b des PCAF-Standards genutzt:

  • Option 3b: Versicherungsprämie × Treibhausgasemissionsintensität des Umsatzes (basierend auf dem NACE-Code). Diese Berechnung entspricht dem PCAF-Datenqualitätsscore von 5.

Als Treibhausgasemissionsfaktoren werden die durchschnittlichen Treibhausgasemissionsintensitäten des Umsatzes (Scope 1, 2 und 3) des jeweiligen Sektors (NACE-Code) von Swiss Re (Tonnen CO2e pro Million Euro Umsatz) verwendet.

Im Geschäftsjahr wurde die Berechnung der versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen auf Basis des Datenanbieters (Swiss Re) aktualisierten Emissionsfaktoren neu ausgerichtet. Swiss Re hat 2025 sowohl die Datenbasis als auch die Methodik überarbeitet, wodurch sich die Intensitätswerte zahlreicher Sektoren verändert haben. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurden die versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen für das Basisjahr 2022 sowie das Geschäftsjahr 2024 rückwirkend mit den neuen Faktoren berechnet und angepasst. Die Berechnung der versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen für das Geschäftsjahr wird ebenfalls auf Basis dieser aktualisierten Methodik ausgewiesen.

Gemäß dem PCAF-Standard Teil C sind All-Risk-Produkte für Bauwesen und Montage sowie Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung (von UNIQA als NACE 84 definiert) von der Berechnung der versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen ausgenommen.

Der PCAF-Datenqualitätsscore des gesamten Portfolios (Scope 1, 2) im Firmenkundengeschäft beträgt 4,8 (2024 angepasst: 4,8, 2024 veröffentlicht: 4,7).

2.5 Klimawandel im Privatkundengeschäft

2.5.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

UNIQA hat für den Bereich des Privatkundengeschäfts wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Nachhaltige Elemente in Produkten des Privatkundengeschäfts können die Kund:innen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und gleichzeitig ihr Risiko hinsichtlich klimabedingter Auswirkungen reduzieren. UNIQA kann durch entsprechende Produkte Anreize zur Dekarbonisierung und zur Erhöhung der Energieeffizienz der Kund:innen setzen. Mittel- bis langfristig stellt die Zunahme von Naturkatastrophenereignissen ein wesentliches physisches Risiko für UNIQA dar. Diese Entwicklung führt unter anderem zu erheblichen Versicherungsansprüchen in den Sparten Landwirtschaft, Kfz und Haushalt.

2.5.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

ESG-Strategie im Privatkundengeschäft-Österreich

Ziel der strategischen Ambitionen im Privatkundengeschäft in Österreich ist es, die Kund:innen bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen zu unterstützen, deswegen ist seit 2024 die ESG-Retail-Strategie in Österreich implementiert. Der Anwendungsbereich dieser Strategie konzentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess in den Sparten Sachversicherung, Haftpflicht, Unfall und Kfz. Gezielte Schulungen und Informationskampagnen fördern das Nachhaltigkeitsbewusstsein der Mitarbeitenden und tragen dazu bei, dieses in die Kundenberatung zu integrieren. Im Umweltbereich bezieht sie sich auf Anpassungen an den Klimawandel und Klimaschutz.

Im Geschäftsjahr wurden die strategischen Pfeiler der ESG-Retail-Strategie konsequent weitergeführt. Dabei lag besonderes Augenmerk darauf, die bestehenden Maßnahmen zur Umsetzung der ESG-Retail-Strategie weiter zu konkretisieren und umzusetzen. Durch die enge Verzahnung von Nachhaltigkeitsaspekten mit den operativen Abläufen wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsziele nicht nur auf konzeptioneller Ebene bestehen bleiben, sondern aktiv im Arbeitsalltag gelebt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. So wurde beispielweise die Integration von ESG-Kriterien im Produktentwicklungsprozess weiter gestärkt sowie die Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden intensiviert.

ESG-Strategie im Privatkundengeschäft international

Für das internationale Privatkundengeschäft wurde im Geschäftsjahr eine neue Strategie entwickelt. Die ESG Customer Strategie orientiert sich inhaltlich an der österreichischen ESG-Retail-Strategie und priorisiert die Bereiche nachhaltige und innovative Produktentwicklung sowie die Sensibilisierung der Mitarbeitenden in diesem Bereich. Der Anwendungsbereich umfasst die UNIQA Versicherungsgesellschaften außerhalb Österreichs.

Produktentwicklungsprozess, Produktüberwachung

UNIQA hat sich mit einer konzernweiten Product Development Process Policy das Ziel gesetzt, Produkte und Dienstleistungen im Sinn der Nachhaltigkeit zu entwickeln und einen ökologisch und sozial nachhaltigen Ansatz in der Wertschöpfung zu verfolgen. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Produktentwicklung steht dabei in Einklang mit der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie. Im Produktentwicklungsprozess wird für jedes Produkt ein Zielmarkt unter Berücksichtigung der Merkmale, des Risikoprofils, der Komplexität und der Eigenschaften des jeweiligen Produkts definiert. Bei der Produktprüfung wird bewertet, ob das Produkt die definierten Bedürfnisse, Ziele und Eigenschaften des Zielmarkts, einschließlich der Nachhaltigkeitsziele, erfüllt. UNIQA führt nach der Markteinführung eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Überprüfungen des Produkts durch, um notwendige Verbesserungen zu ermitteln und sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin den Bedürfnissen, Eigenschaften und (Nachhaltigkeits-)Zielen des identifizierten Zielmarkts entspricht. Dabei werden auch die Präferenzen der Kund:innen hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien, die auf Trend- und Marktforschungen basieren, in die Produktentwicklung berücksichtigt.

ESG-Produkt-Check

In Österreich wird zusätzlich ein umfassender und verpflichtender ESG-Check als Teil des Produktentwicklungsprozesses durchgeführt. Diese Prüfung basiert auf einer Guideline für Nachhaltigkeit im Produktentwicklungsprozess, die als strukturiertes Instrument zur internen Bewertung der Nachhaltigkeit eines Produkts dient. Sie definiert wesentliche Umweltmerkmale, darunter die Anpassung an den Klimawandel oder die Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen sowie Sozialmerkmale. Eine wesentliche Leitlinie dabei sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Um die Relevanz und die Aktualität der Bewertungskriterien zu gewährleisten, wird die Guideline jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Während der Bewertungsprozess von einem funktionsübergreifenden Team durchgeführt wird, liegt die operative Verantwortung dafür bei den jeweiligen Produktmanager:innen.

Dieser ESG-Check wird ab 2026 auch in den UNIQA Versicherungsgesellschaften außerhalb Österreichs möglich sein, wobei dieser vorerst als freiwillige Implementierungsmöglichkeit zur Verfügung stehen wird. Die Implementierung und Verantwortlichkeiten sind aufgrund der Vielfalt des Privatkundengeschäfts in den einzelnen Ländern in der jeweiligen lokalen Governance festgelegt.

Verankerung von Maßnahmen in Management und Vorstand

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in Österreich beim Head of Performance Management und für die Versicherungsgesellschaften außerhalb Österreichs beim Head of Business Development International. Gemeinsam mit den für die Ressorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt International verantwortlichen Vorstandsmitgliedern sorgen sie dafür, dass die Prozesse mit allen dafür notwenigen Schritten umgesetzt werden.

Weiterbildung und Schulungen in Bezug auf Produktentwicklung

Ein weiterer für die ESG-Produktbewertung wesentlicher Faktor, besteht darin, die Produktmanager:innen dafür zu sensibilisieren, das Thema Nachhaltigkeit in die Konzeption neuer und die Überarbeitung bestehender Versicherungsprodukte zu integrieren. Produktmanager:innen werden regelmäßig im Rahmen eines eigenen Weiterbildungskonzepts geschult. Im Geschäftsjahr umfassten die Inhalte unter anderem die ESG-Guideline in Bezug auf Produktentwicklung, praxisnahe Umsetzungsbeispiele sowie Workshops zur Marktrecherche im Bereich Nachhaltigkeit. Durch das umfangreiche Weiterbildungsangebot soll sichergestellt werden, dass die relevanten Inhalte kontinuierlich und zielgruppengerecht vermittelt werden.

Neben der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Produktwelt wird großer Wert auf die Integration des Themas in den Beratungsprozess gelegt. Um Berater:innen bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitskompetenz zu unterstützen, wurde in Österreich bereits im Jahr 2024 eine umfassende Schulungsstrategie erarbeitet, die neu entwickelte Seminare, Workshops und E-Learnings sowie die Integration des Themas Nachhaltigkeit in bestehende Schulungskonzepte umfasst. International wird seit 2025 ebenfalls darauf geachtet, die Qualifikation der Berater:innen durch Workshops, Schulungen, Kurse, Ausbildungen, E-Learnings und ähnliche Formate sicherzustellen.

2.5.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Um die Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie und der Group Product Development Process Policy zu erreichen und identifizierte Dekarbonisierungsmaßnahmen zu setzen, konnte UNIQA im Privatkundengeschäft auch im Geschäftsjahr zahlreiche Initiativen umsetzen und Nachhaltigkeitsaspekte weiter in Produkte und Beratung integrieren. Eine Abschätzung der erzielten und erwarteten Treibhausgaseinsparungen im Zusammenhang mit den ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen ist derzeit nicht möglich.

Maßnahmen in Österreich

In Österreich wurden durch Produktneuerungen und -überarbeitungen neue ESG-Komponenten auf den Markt gebracht. In der Sachversicherung bietet der Baustein „Erneuerbare Energietechnik“ die Möglichkeit, Energieerzeugungs- und -verwertungsanlagen wie Solartechnik und Wärmepumpen unabhängig von anderen Deckungen abzusichern. Im Bereich Mobilität wurde der Tarif für Kraftfahrzeuge weitergeführt, der unter anderem spezielle Leistungen für Elektrofahrzeuge und deren Batterien sowie ein CO2-Pricing-Modell enthält. Dieses Modell bietet Preisreduktionen für verbrauchsarme Fahrzeuge.

Im Geschäftsjahr lag ein besonderer Fokus darauf, Klimarisiken noch gezielter in den Versicherungsprodukten abzubilden und innovative Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Ein wesentliches Ergebnis dieser Weiterentwicklung ist die sogenannte Hitzestressklausel, die erstmals in der Unfallversicherung umgesetzt wurde. Damit trägt UNIQA den wachsenden Herausforderungen durch klimabedingte Veränderungen Rechnung und schafft die Grundlagen dafür, dass die Kund:innen künftig noch umfassender gegen klimabedingte Risiken abgesichert sind.

Parallel dazu wurde die Marktpositionierung von ESG-Produktmerkmale weiterentwickelt. Im Rahmen gezielter Testkampagnen wurden verschiedene Ansätze erprobt, um herauszufinden, wie nachhaltigkeitsbezogene Produktmerkmale von Kund:innen wahrgenommen werden und welche Kommunikationsstrategien besonders wirksam sind. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Weiterentwicklung der Produkt- und Marketingstrategien ein und tragen dazu bei, ESG-Aspekte noch stärker im Markt zu verankern.

Ein weiterer Schwerpunkt bestand darin, Mitarbeitende für das Thema Nachhaltigkeit sowie die damit einhergehenden regulatorischen Anforderungen zu qualifizieren und zu sensibilisieren. Im Geschäftsjahr wurde ein zielgruppenbasiertes, verpflichtendes E-Learning für den Mitarbeitenden im Vertrieb durchgeführt und durch ein Monitoring begleitet. Damit wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden über die aktuellen regulatorischen Vorgaben informiert sind und Nachhaltigkeitsthemen in der Beratung aktiv berücksichtigen können. Ergänzend dazu wurden im Rahmen der freiwilligen Weiterbildung zahlreiche Webinare und Seminare für unterschiedliche Zielgruppen angeboten.

Maßnahmen in internationalen Märkten

Auch die Versicherungsgesellschaften außerhalb Österreichs setzen weiterhin auf Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Produkten. So wird zum Beispiel ein CO2-Pricing-Modell im Kfz-Bereich, das Vergünstigungen für einen geringeren CO2-Ausstoß bietet, bereits seit 2023 in Tschechien und der Slowakei und seit 2024 in Kroatien angeboten.

In einigen Ländern lag der Fokus auf Schulungsmaßnahmen, um die Kompetenzen der Mitarbeitende zu gewährleisten. So wurden beispielweise in Tschechien, der Slowakei, Polen und Ungarn gezielte Schulungskonzepte entwickelt, um das Nachhaltigkeitsbewusstsein der Mitarbeitenden zu verstärken.

2.5.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

Quantitative Zielsetzungen für die strategischen Schwerpunkte im Bereich Privatkundengeschäft, die mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen, sowie entsprechende Aktionspläne, befinden sich aktuell noch in Arbeit und werden innerhalb der nächsten zwei Jahre veröffentlicht. Bis dahin wird der Fokus auf der Integration von ESG-Kriterien in die Produktentwicklung sowie in eine angepasste und angemessene Kundenberatung liegen. Es gibt keine verbindliche Vorgabe zur Messung der Wirksamkeit der ESG-Kriterien in der Produktentwicklung. Durch die ESG-Guideline beziehungsweise den damit verbundenen ESG-Check im Produktentwicklungsprozess wird lediglich die einheitliche interne Bewertung von ESG-Features sowie deren Transparenz sichergestellt.

2.5.5 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Im Bereich Privatkundengeschäft quantifiziert UNIQA versicherungsbedingte Scope-3-Treibhausgasemissionen aus dem Motorportfolio von Privatpersonen auf Basis eines Berechnungsmodells sowie Schätzungen gemäß dem PCAF-Standard. Ergebnis der Berechnung sind die Treibhausgasemissionen, die den versicherten Fahrzeugen zugeordnet werden. Dabei werden die Treibhausgasemissionen eines Fahrzeugs anteilig dem Versicherungsunternehmen zugerechnet. Die daraus resultierenden Ergebnisse ermöglichen es, die Auswirkungen der von UNIQA versicherten Fahrzeuge auf das Klima darzustellen.

Für die Berechnung wird die jährlich zurückgelegte Distanz des jeweiligen Fahrzeugs herangezogen und mit einem länderspezifischen Attributionsfaktor multipliziert. Dieser Zurechnungsfaktor für die anteilige Zurechnung von versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen für das UNIQA Motorportfolio wird aus einem Zusatzdokument von PCAF entnommen. Die dort aufgeführten Länder werden mit den vorgegebenen Faktoren berücksichtigt. Der Anteil der versicherten Treibhausgasemissionen in Österreich bleibt – wie im Vorjahr – unverändert bei 7,71 Prozent. Für nicht gelistete Länder wird ein länderspezifischer Durchschnittswert von 4,48 Prozent herangezogen, der ebenfalls dem Vorjahreswert entspricht.

Da für die durchschnittlich gefahrenen Distanzen einiger Länder keine adäquaten lokalen Datenbanken verfügbar sind, verwendet UNIQA als Quelle die Werte des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts. Bei der Berechnung der Emissionswerte von Fahrzeugen mit Verbrennungs- und Hybridmotoren werden die jeweiligen Durchschnittsemissionswerte pro gelistetem marken- und zulassungsjahrspezifischem Fahrzeug aus der europäischen Datenbank der EEA (European Environment Agency) berücksichtigt. Bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen von Elektrofahrzeugen wird der länderspezifische Strommix über den Netzemissionsfaktor, der die Emissionsintensität der Stromerzeugung des jeweiligen Landes abbildet, berücksichtigt.

Generell erfolgt die Bewertung der Datenqualität gemäß PCAF-Standard auf einer fünfstufigen Skala von 1 bis 5. Dabei zeigen niedrigere Werte eine bessere Datenqualität an. Für die Berechnung der versicherungsbedingten Treibhausgasemissionen bietet der PCAF-Standard drei verschiedene Optionen. Die erste Option basiert auf tatsächlichen fahrzeugspezifischen Treibhausgasemissionen, die anhand von tatsächlichen Verbrauchs- oder Fahrleistungsdaten berechnet werden. Die zweite Option basiert auf geschätzten fahrzeugspezifischen Treibhausgasemissionen, die aus statistischen Daten abgeleitet werden. Die dritte Option bezieht sich auf geschätzte fahrzeugunspezifische Treibhausgasemissionen, die auf allgemeinen statistischen Durchschnittswerten basieren. Aufgrund eingeschränkter Datenverfügbarkeit kommen bei UNIQA alle drei Optionen zum Einsatz.

Bedingt durch die Unsicherheit hinsichtlich der Primärdaten in einigen Ländern und die eingeschränkte Verfügbarkeit von länderspezifischen Sekundärdaten für gefahrene Kilometer wird für das Geschäftsjahr ein PCAF-Score von 5 vergeben. Besonders die Abhängigkeit von Sekundärquellen erschwert in bestimmten Bereichen eine präzisere Darstellung. In einigen Punkten entspricht die derzeitige Datenqualität der Definition von besseren (niedrigeren) Scores, wie z. B. bei der Emissionsintensität, abgeleitet von der jeweiligen Marke und dem Modell des Fahrzeugs. Derzeit ist es für den österreichischen Markt noch nicht durchgängig möglich, die Treibhausgasemissionen einzelner Fahrzeuggruppen separat zu berechnen. In diesen Fällen erfolgt eine Hochrechnung auf Basis jener Teile des Versicherungsportfolios, für die Emissionsinformationen vorliegen. Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbedingten Emissionen aus dem Motorportfolio 389.531 Tonnen CO2e (2024: 393.405 Tonnen CO2e).

UNIQA strebt eine Verbesserung der Genauigkeit und Transparenz der Berechnungen des Motorportfolios an. Insbesondere ist eine Verfeinerung der genutzten Datenquellen für die in den jeweiligen Ländern gefahrenen Kilometer vorgesehen. Dies kann durch externe Kooperationen oder die Nutzung von aussagekräftigen eigenen Datenquellen erfolgen, deren Generierung unter anderem eine detailliertere Erfassung des Verbrauchsverhaltens, zum Beispiel von Ladezyklen und gefahrenen Kilometern, voraussetzen.

2.6 Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie

2.6.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

UNIQA hat im Zusammenhang mit Immobilien und mit der eigenen Betriebstätigkeit wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, die sich auf die Themen Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung des Klimawandels sowie Energieverbrauch beziehen. Eine wesentliche negative Auswirkung ist eine unzureichende Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) sowohl im Zusammenhang mit Immobilien als auch mit dem Fuhrpark, welche zu einer weiteren Erhöhung der Treibhausgasintensitäten in der Atmosphäre führen könnte. Eine weitere wesentliche negative Auswirkung ist der Energieverbrauch, der im Fall von Energiekrisen oder einer höheren Abhängigkeit von volatilen erneuerbaren Energien das Energienetz stark belasten könnte. Zur Gegensteuerung sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude sowie Investitionen in erneuerbare Energien geplant, um das Netz zu entlasten und einen Teil des Eigenbedarfs an Energie zu decken. Zudem besteht das physische Klimarisiko, dass durch Extremwetterereignisse Schäden sowohl an eigengenutzten Immobilien als auch an Immobilien, die als Finanzinvestition gehaltenen werden, entstehen. Weitere Übergangsrisiken ergeben sich aus steigenden regulatorischen Anforderungen bezüglich Treibhausgasemissionen und Energieeffizienz, die im Fall der Nichterfüllung zu sogenannten Stranded Assets führen könnten. Insbesondere in Zeiten von begrenzter Energieverfügbarkeit oder hoher Energiekosten könnte die Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen für den laufenden Betrieb der UNIQA Standorte ein finanzielles Risiko darstellen.

Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde im Geschäftsjahr für 77,1 Prozent (2024: 74,4 Prozent) der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro (2024: 3,0 Milliarden Euro) eine Klimarisikoanalyse durchgeführt (siehe auch Kapitel Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten Grundsätze der Berichterstattung zur EU-Taxonomie). Bei zwei (2024: zwei) der geprüften Objekte wurde ein hohes Klimarisiko identifiziert. Zukünftig sollen neben weiteren als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auch die eigengenutzten Immobilien einer Klimarisikoanalyse unterzogen werden, sodass eine Risikoeinschätzung für das gesamte im Eigentum stehende Immobilienportfolio vorliegt. Für die Klimarisikoanalysen wurde das Klimaszenario RCP 8.5 (globaler Temperaturanstieg von 4,3°C bis zum Jahr 2100) über den Zeitraum 2020 bis 2100 verwendet. Die überprüften Klimarisiken wie z. B. Hochwasser, Sturm und Hitzestress basieren auf den Vorgaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung. Die Analyse ergab ein finanzielles Risiko für die untersuchten EU-taxonomiefähigen als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 7,7 Millionen Euro (2024: 7,6 Millionen Euro). Die ermittelten Risiken werden im Detail geprüft und Schwachstellen mit entsprechenden Maßnahmen behoben.

2.6.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Die Klimastrategie von UNIQA zielt darauf ab, die Risiken des Klimawandels zu mindern und gleichzeitig Chancen zu nutzen, um die Transformation hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft voranzutreiben. Die Strategie ist eng mit den Zielen des Übereinkommens von Paris verknüpft und richtet sich gemäß den validierten SBTi-Zielen bestmöglich am 1,5°C-Zielpfad aus. Dies gilt sowohl für eigengenutzte Immobilien, die im Eigentum von UNIQA stehen, als auch für Immobilien, die als Finanzinvestition gehaltenen werden. Für die operative Umsetzung der Strategie sind der Vorstand für Operations bezüglich des Fuhrparks und der Vorstand für Asset Management hinsichtlich der Immobilien verantwortlich. Die Strategie umfasst die Themen Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels, Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien und basiert auf den folgenden Schwerpunkten:

Dekarbonisierung der Immobilien und Erhöhung der Energieeffizienz

UNIQA hat sich das durch SBTi validierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) der eigengenutzten Immobilien bis zum Jahr 2030 um 42 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 zu reduzieren. Die langfristige Klimastrategie sieht vor, dass alle im Eigentum von UNIQA stehenden Immobilien bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen erreichen. Dazu werden insbesondere Maßnahmen wie thermische Sanierungen, die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme, der verstärkte Einsatz von zertifiziertem Ökostrom, die Steigerung der Energieeffizienz durch die Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungssysteme sowie durch die Ausweitung des Energiemonitorings ergriffen.

Elektrifizierung des Fuhrparks

Einen weiteren Hebel zur Dekarbonisierung stellt die Elektrifizierung des Fuhrparks dar. Ziel ist eine vollständige Umstellung auf Elektrofahrzeuge – in Österreich bis 2030 und konzernweit bis 2040. Begleitet wird diese Umstellung von einem Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Nutzung erneuerbarer Energien

In Österreich wird für eigengenutzte Immobilien bereits seit mehreren Jahren Ökostrom – seit dem Jahr 2024 sogar nur mehr Strom, der mit dem Umweltzeichen 46 zertifiziert ist – bezogen. Darüber hinaus werden kontinuierlich Photovoltaikanlagen installiert, um den extern bezogenen Strombedarf zu reduzieren. Auch im Bereich der Heizungssysteme soll eine Umstellung auf erneuerbare Energien erfolgen. Bis zum Jahr 2035 sollen sämtliche Öl- und Gasheizungen sowie Stromdirektheizungen an den österreichischen Vertriebsstandorten durch ökologischere Alternativen wie Fernwärme, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ersetzt werden.

Managementsysteme

Als weiteren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie hat UNIQA im Jahr 2024 das bereits bestehende interne Energiemanagement in ein nach EMAS und ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingegliedert – sowohl an den österreichischen Vertriebsstandorten wie auch an den Standorten der Konzerngesellschaften der MavieMed. Ziel ist es, die Umweltleistung auf Basis eines systematischen Ansatzes kontinuierlich zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren. Im Geschäftsjahr konnte das System erfolgreich rezertifiziert werden.

2.6.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Dekarbonisierung der Immobilien

Zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von Immobilien und zur Anpassung an den Klimawandel hat UNIQA im Geschäftsjahr 2,3 Millionen Euro (2024: 3,0 Millionen Euro) investiert, für das Jahr 2026 sind weitere 5,2 Millionen Euro vorgesehen. Diese Investitionen dienen der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris sowie der Verbesserung der physischen Widerstandsfähigkeit der Immobilien im Eigentum von UNIQA. Sie tragen wesentlich zur Erreichung der SBTi-Ziele von UNIQA und von Netto-Null-Emissionen bis 2040 in Österreich und bis 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, bei.

Im Bereich der Gebäude nimmt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärme eine zentrale Rolle ein. Dafür wurden im Geschäftsjahr 0,6 Millionen Euro (2024: 0,5 Millionen Euro) investiert, für das Jahr 2026 sind weitere 2,0 Millionen Euro vorgesehen. Im Geschäftsjahr wurden drei (2024: vier) fossile Heizungen durch ökologischere Alternativen ersetzt, wodurch geschätzt 13 Tonnen (2024: 19 Tonnen) Scope-1-Treibhausgasemissionen pro Jahr eingespart werden konnten. Bis zum Jahr 2035 sollen alle Öl- und Gasheizungen an den Vertriebsstandorten in Österreich durch ökologische Alternativen (Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen) ersetzt werden.

Erhöhung der Energieeffizienz

Darüber hinaus investiert UNIQA in die Reduktion des Energieverbrauchs. Für diesen Bereich wurden im Geschäftsjahr 1,7 Millionen Euro (2024: 2,5 Millionen Euro) investiert, für das Jahr 2026 sind weitere 3,2 Millionen Euro vorgesehen. Begleitend wurde das umfassende Energiemonitoringsystem, das in Österreich bereits im Jahr 2018 eingeführt worden war, auf drei (2024: fünf) weitere Standorte in Zentral- und Osteuropa ausgedehnt. Mit den aus dem Energiemonitoring abgeleiteten Maßnahmen konnten geschätzte jährliche Einsparungen von 1 MWh (2024: 66 MWh) an Fernwärme, 17 MWh (2024: 0 MWh) an Gas und 312 MWh (2024: 112 MWh) an Strom erzielt werden, wodurch die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen (standortbasiert) um geschätzt 86 Tonnen CO2e (2024: 39 Tonnen CO2e) gesenkt wurden. Das Monitoringsystem dient nicht nur der Effizienzsteigerung, sondern ermöglicht auch die laufende Optimierung des Energieverbrauchs. Dies soll die Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen reduzieren und die Widerstandsfähigkeit im Fall von Energiekrisen erhöhen.

Nutzung erneuerbarer Energien

Im Geschäftsjahr wurden in Österreich Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von in Summe 176 kWp (2024: 205 kWp) an vier (2024: drei) Standorten installiert. Dies führt zu einer geschätzten Reduktion der Scope-2-Treibhausgasemissionen (standortbasiert) um 44 Tonnen CO2e (2024: 64 Tonnen CO2e) pro Jahr.

Elektrifizierung des Fuhrparks

Der Anteil elektrisch betriebener Fahrzeuge wurde gegenüber dem Vorjahr in Österreich von 57,2 Prozent auf 74,0 Prozent gesteigert, international sank er aufgrund des Verkaufs der Gesellschaften in Albanien, Nordmazedonien und Kosovo von 1,1 Prozent auf 0,9 Prozent.

Die Wesentlichkeit dieser Maßnahmen spiegelt sich deutlich in der Priorisierung wider: Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind die zentralen Maßnahmen, um die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Dekarbonisierungsziele zu erreichen.

Die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen bereitgestellt wurden, reflektieren das Commitment von UNIQA, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig das Immobilienportfolio und die Betriebsökologie an die regulatorischen und physischen Anforderungen des Klimawandels anzupassen. Im Geschäftsjahr wurde mit der Planung eines detaillierten Aktionsplans zur Umstellung des Elektrizitätsbedarfs auf erneuerbare Energien in allen eigengenutzten Immobilien begonnen.

2.6.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

Sowohl für eigengenutzte Immobilien, im Eigentum von UNIQA als auch für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gilt das Ziel, bis 2040 in Österreich und bis 2050 konzernweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Für den Fuhrpark wird das Erreichen dieses Ziels in Österreich bis 2030 und konzernweit bis 2040 angestrebt. Dazu hat sich UNIQA ein wissenschaftsbasiertes Zwischenziel gesetzt und sich bis 2030 zur Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Treibhasgasemissionen der eigengenutzten Immobilien und des Fuhrparks um 42 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2021 verpflichtet. Bis zum Ende des Geschäftsjahres sanken die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen um insgesamt 15,9 Prozent (2024 angepasst: 16,3 Prozent, 2024 veröffentlicht: 13,3 Prozent) im Vergleich zum Bezugswert. Der Bezugswert wurde im Geschäftsjahr rückwirkend auf 11.900 Tonnen CO2e (2024 angepasst: 11.902 Tonnen CO2e, 2024 veröffentlicht: 14.510 Tonnen CO2e) geändert. Die Gründe für die Änderung des Bezugswertes decken sich mit jenen der Korrektur des Energieverbrauchs des Vorjahres und werden im Abschnitt „Energieverbrauch und Energiemix“ beschrieben. Das Zwischenziel wurde von SBTi validiert und entspricht demnach dem Pariser 1,5°C-Zielpfad.

Dekarbonisierung der Immobilien und Erhöhung der Energieeffizienz

UNIQA verfolgt auch im Immobilienbereich klare Klimaziele: Für alle als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ist der vollständige Ausstieg aus Öl bis 2030 vorgesehen.

Elektrifizierung des Fuhrparks

Für Österreich ist das Ziel, bis 2030 eine vollständige Elektrifizierung zu erreichen. International wird bis 2030 ein Anteil von 20 Prozent als Zwischenziel und bis 2040 eine vollständige Umstellung angestrebt.

Nutzung erneuerbarer Energie

Bis zum Jahr 2035 sollen 10 Prozent des Stromverbrauchs der österreichischen Vertriebsstandorte bilanziell über das Jahr gesehen durch selbst erzeugten Photovoltaikstrom gedeckt werden. Derzeit beläuft sich dieser Anteil auf 10,9 Prozent (2024: 8,7 Prozent), wodurch das Ziel bereits im Jahr 2025 erreicht wurde.

EU-Taxonomie

Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird die Konformität mit der EU-Taxonomie als zentraler Maßstab herangezogen. Ziel bis Ende des Geschäftsjahres war eine Steigerung der EU-Taxonomiekonformität der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf 76,8 Prozent (2024: 74,4 Prozent) nach Marktwert.

Eine detaillierte Angabe über den Beitrag der jeweiligen Dekarbonisierungshebel zur Erreichung einzelner Ziele ist nach derzeitigem Stand noch nicht im Bereich der Grünstromumstellung möglich.

2.6.5 Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)

Der Gesamtenergieverbrauch der eigengenutzten Immobilien und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien belief sich im Geschäftsjahr auf 205.791 MWh (2024 angepasst: 220.013 MWh, 2024 veröffentlicht: 258.168 MWh). Da nur für einen Teil der Immobilien Primärdaten für das gesamte Jahr vorliegen, kommen bei jenen Objekten, für die Primärdaten nur teilweise oder überhaupt nicht verfügbar sind, Schätzverfahren zur Anwendung. 92,4 Prozent (2024 angepasst: 73,9 Prozent, 2024 veröffentlicht: 70,3 Prozent) der eigengenutzten Immobilien (nach Quadratmeteranzahl; Eigentum und Miete) sind durch Primärdaten abgedeckt. Für 32,9 Prozent (2024 angepasst: 28,4 Prozent, 2024 veröffentlicht: 32,4 Prozent) erfolgt die Primärdatenerhebung auf Basis jahresaktueller Daten, für 59,5 Prozent (2024 angepasst: 45,5 Prozent, 2024 veröffentlicht: 37,9 Prozent) auf Basis historischer Werte, z. B. des Heizverbrauchs von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025. Dieser Ansatz wurde durch interne Analysen und Vergleiche zwischen historischen und jahresaktuellen Verbrauchsdaten validiert. Bei 7,6 Prozent (2024 angepasst: 26,1 Prozent, 2024 veröffentlicht: 29,7 Prozent) der eigengenutzten Immobilien liegen derzeit weder aktuelle noch historische Primärdaten vor, sodass auf eine Sekundärdatenmethode zurückgegriffen werden muss. Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt dieser Anteil 100 Prozent. Für diese Gebäude werden anhand energierelevanter Gebäudeeigenschaften Durchschnittswerte errechnet und daraus der Strom- und Wärmeverbrauch geschätzt. Zu diesen Eigenschaften zählen Nutzungsart, Flächen, Baujahr (wenn nicht bekannt: Verwendung des Energieaufwandsklassendurchschnitts Baujahr 1977 bis 2008), Art des eingekauften Stroms, geografische Lage, Lüftungs-, Klimatisierungs- und Heizungsart sowie über Heiz- und Kühlgradtage extrapolierte Energieaufwandsklassen. Die Durchschnittswerte, die zu den jeweiligen Gebäudeeigenschaften hinterlegt sind, wurden aus öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Datenbanken bezogen. Die Implementierung von Smart Meters und Green Leases verbessert die Datenqualität, wodurch der Anteil der Objekte mit Primärdaten laufend erhöht wird. Auf dieser Basis können künftige Aktionspläne und immobilienspezifische Optimierungsmaßnahmen für das Gesamtimmobilienportfolio entwickelt werden. Trotz Berücksichtigung der Gebäudeeigenschaften kann es jedoch zu wesentlichen Unterschieden zwischen dem geschätzten und dem tatsächlichen Energieverbrauch kommen.

Im Geschäftsjahr wurden Verbesserungen am Berechnungsmodell und Korrekturen an der Flächenaufteilung (zwischen eigengenutzen und fremdgenutzten Immobilien) vorgenommen. Die Vorjahreszahlen des Gesamtenergieverbrauchs, die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen der Immobilien sowie alle darauf aufbauenden Kennzahlen wurden entsprechend angepasst.

Der durchschnittliche Energieverbrauch der eigengenutzten Immobilien beläuft sich auf 161 kWh/m2 (2024 angepasst: 175 kWh/m2, 2024 veröffentlicht: 182 kWh/m2).

53,6 Prozent (2024 angepasst: 48,7 Prozent, 2024 veröffentlicht: 64,8 Prozent) des zugekauften Stroms, der in eigengenutzten Immobilien verbraucht wird, stammt aus erneuerbaren Energieträgern. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien liegen keine Informationen über den Anteil erneuerbarer Energieträger vor.

Der Energieverbrauch des Fuhrparks belief sich auf 14.400 MWh (2024: 15.265 MWh), von denen 3,2 Prozent (2024: 1,9 Prozent) aus erneuerbaren Energieträgern stammten. Bei einer Jahresfahrleistung von 27.962.615 Kilometern (2024: 27.276.702 Kilometern) ergibt sich ein spezifischer Energieverbrauch des Fuhrparks von 52 kWh/100 km (2024: 56 kWh/100 km).

Die Datenermittlung im Zusammenhang mit dem Fuhrpark erfolgte auf Basis von softwarebasierten Tankkarten-Auswertungssystemen, Tank- oder Spesenabrechnungen sowie Fahrtenbüchern. Bei unvollständigen oder nicht verfügbaren Daten erfolgte eine Schätzung auf Ebene von Einzelfahrzeugen unter Berücksichtigung der jeweiligen Antriebs- bzw. Kraftstoffart und des Fahrzeugtyps. Diese Schätzung basiert auf Daten von vergleichbaren Fahrzeugen des eigenen Fuhrparks sowie auf öffentlich zugänglichen Datenbanken. Für rund 93,1 Prozent (2024: 92,2 Prozent) der selbst genutzten Fahrzeuge wurden die Verbrauchsdaten auf Grundlage von Primärdaten dargestellt.

Im Geschäftsjahr wurden die Fuhrparkdaten analysiert und ein Plan für die Erreichung der 2030-Ziele (100 Prozent E-Autos in Österreich, 20 Prozent international) entwickelt. Hierzu wurde für die Jahre 2026 bis 2030 in Abstimmung mit allen verantwortlichen Flottenmanagern eine Simulation durchgeführt, wie sich die Fuhrparkzusammensetzung in ihren Wirkungsbereichen bis 2030 voraussichtlich verändern wird. Als Ergebnis der Simulation ist davon auszugehen, dass in Österreich bereits Ende 2028 ausschließlich E-Autos im Einsatz sind und auch der Anteil an E-Autos außerhalb Österreichs von 1 Prozent (2024) auf rund 30 Prozent bis 2030 ansteigen wird. konzernweit ist von einem E-Auto Anteil von rund 40 Prozent bis 2030 auszugehen. Es ist daher davon auszugehen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden können. Auf Basis der Simulation können bis 2030 konzernweit rund 1.900 t CO2e durch die Elektrifizierung des Fuhrparks und punktuelle Fuhrparkverkleinerungen eingespart werden und damit zur SBTi-Zielerreichung beitragen.

Energieverbrauch und Energiemix

 

Fuhrpark

Immobilien

Gesamt

 

2025

2024

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024
veröffent­licht

(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)

 

 

(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)

13.673

14.839

648

834

329

14.321

15.674

15.169

(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)

6

76.871

84.691

86.501

76.877

84.691

86.501

(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)

199

199

136

199

199

136

(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh)

183

100

48.630

48.270

63.493

48.813

48.370

63.593

(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) (Summe der Zeilen 1 bis 5)

13.862

14.939

126.348

133.994

150.459

140.210

148.933

165.399

(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)

77

41

9.648

9.317

12.658

9.724

9.358

12.699

(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen etc.) (MWh)

738

467

258

738

467

258

(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung sowie aus erneuerbaren Quellen (MWh)

462

284

68.014

75.195

93.652

68.476

75.479

93.936

(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)

1.044

1.041

1.140

1.044

1.041

1.140

(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 8 bis 10)

462

284

69.795

76.703

95.051

70.257

76.987

95.335

Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)

14.400

15.265

205.791

220.013

258.168

220.191

235.278

273.433

Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch

96,3 %

97,9 %

61,4 %

60,9 %

58,3 %

63,7 %

63,3 %

60,5 %

Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch

0,5 %

0,3 %

4,7 %

4,2 %

4,9 %

4,4 %

4,0 %

4,6 %

Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch

3,2 %

1,9 %

33,9 %

34,9 %

36,8 %

31,9 %

32,7 %

34,9 %

Energieintensität

Die Energieintensität von Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoerlös aus ebendiesen Sektoren beläuft sich auf 1.039 MWh/Million Euro (2024 angepasst: 1.142 MWh/Million Euro, 2024 veröffentlicht: 1.464 MWh/Million Euro) Nettoerlös und bezieht sich ausschließlich auf Wirtschaftstätigkeiten im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (NACE-Code L). Der Zähler der Energieintensität entspricht dem Gesamtenergieverbrauch der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Der Nenner umfasst alle Mieterlöse aus diesen Immobilien (siehe Kapitel „Kapitalanlagen“, „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" im Konzernanhang).

2.6.6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Für die Berechnung der Treibhausgasemissionen der Immobilien und des Fuhrparks und für ihre Zuordnung zu den einzelnen Scopes wurde ein Berechnungstool (ESG-Cockpit von akaryon) herangezogen. Darin sind für die einzelnen Stoffe, z. B. den durch den Fuhrpark verbrauchten Kraftstoff, Faktoren hinterlegt, anhand derer die resultierenden Treibhausgasemissionen berechnet werden. Diese Faktoren basieren primär auf der Datenbank von ecoinvent, Version 3.10 (GWP 100, IPCC 2021) und werden von dem Softwareprovider verwaltet und laufend aktualisiert. Davon umfasst sind Immobilien und der Fuhrpark aller vollkonsolidierten Konzernunternehmen.

Die Eingangsdaten wurden gemäß den in Kapitel „Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)“ beschriebenen Methoden ermittelt. Kältemittel wurden nur bei jenen Gebäuden in die Berechnung miteinbezogen, für die Primärdaten erhoben wurden.

Wenn keine Primärdaten zum Energieverbrauch vorlagen, wurde dieser aufgrund folgender Kriterien geschätzt: Fläche, Baujahr, Anlageklasse, Heizungstyp, Grünstrombezug (100 Prozent ja/nein) sowie Vorhandensein einer Klimaanlage.

Für die Berechnung der aus dem Stromverbrauch resultierenden Treibhausgasemissionen wird ein landesüblicher durchschnittlicher Strommix herangezogen. Sofern für ein Objekt nachweislich ausschließlich Grünstrom bezogen wird, werden die Treibhausgasemissionen auf null gesetzt. Die gesamten Treibhausgasemissionen aus Fernwärme werden Scope 2 zugeordnet. Da bei leerstehenden Flächen von einem geringeren Energieverbrauch auszugehen ist, werden die jeweiligen Verbrauchswerte um 50 Prozent, gegenüber in Verwendung befindlichen Flächen, reduziert. Treibhausgasemissionen aus Strom und Wärmeverbrauch von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden gesamthaft dem Scope 1 und Scope 2 zugerechnet.

Treibhausgasemissionen aus Immobilien (Scope 1 und 2)

 

Eigengenutzte Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Summe

Angaben in t CO2e

2025

2024
ange­passt

2024 veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024 veröffent­licht

2025

2024
ange­passt

2024 veröffent­licht

Scope-1-Treibhausgasemissionen

Scope-1-Treibhausgas­brutto­emissionen

2.304

1.184

1.541

12.492

15.605

15.895

14.796

16.789

17.436

Scope-2-Treibhausgasemissionen

Standortbasierte Scope-2-Treibhausgas­brutto­emissionen

10.484

9.663

11.441

16.032

14.793

21.720

26.516

24.457

33.161

Marktbasierte Scope-2-Treibhausgas­brutto­emissionen

3.806

4.707

6.959

9.123

8.722

12.547

12.929

13.429

19.506

Treibhausgasemissionen des Fuhrparks

 

2024

2025

Zieljahr (2030)

Zieljahr (2040)

Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark Österreich

57,2 %

74,0 %

100 %

100 %

Durchschnittliche CO2-Emissionen des Fuhrparks Österreich gemäß Herstellerangaben (g CO2/km)

35

19

0

0

Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark außerhalb Österreichs

1,1 %

0,9 %

20,0 %

100 %

Durchschnittliche CO2-Emissionen des Fuhrparks außerhalb Österreichs gemäß Herstellerangaben (g CO2/km)

123

119

80

0

Asset-Liability-Management
Managementkonzept, bei dem Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensaktiva und -passiva aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess Strategien zu den Aktiva und Passiva formuliert, umgesetzt, überwacht und revidiert, um bei vorgegebenen Risikotoleranzen und Beschränkungen die finanziellen Ziele zu erreichen.
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Biodiversität oder biologische Vielfalt
Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Süßwasser-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören.
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CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint)
Treibhausgasemissionskennzahl des Investmentportfolios, welche die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen der Unternehmen, in die investiert ist, pro investierter Million Euro bewertet und somit die tatsächliche Exposition des Unternehmens zu finanzierten Treibhausgasemissionen widerspiegelt.
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EU-Taxonomie
Die EU‑Taxonomie ist ein von der Europäischen Union eingeführtes Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie dient Anlegern als Orientierungshilfe, um zu beurteilen, inwieweit Unternehmen tatsächlich zur Erreichung von Umweltzielen wie Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel beitragen.
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Environmental, Social und Governance (ESG)
ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und beschreibt Kriterien, die Unternehmen zu nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln anregen. Investor:innen nutzen diese, um Unternehmen zu bewerten, die neben finanzielle auch ökologische und soziale Verantwortung übernehmen.
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Equity-Methode
Nach dieser Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bilanziert. Der Wertansatz entspricht grundsätzlich dem konzernanteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen. Im Fall von Anteilen an Unternehmen, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen, wird jeweils deren Konzerneigenkapital entsprechend angesetzt. Im Rahmen der laufenden Bewertung ist dieser Wertansatz um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen fortzuschreiben; die anteiligen Jahresergebnisse werden dabei dem Konzernergebnis zugerechnet.
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European Sustainability Reporting Standards (ESRS) & Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dienen der einheitlichen und vergleichbaren Offenlegung von ESG-Daten durch Unternehmen in der EU. Ziel ist es, Transparenz über Nachhaltigkeitspraktiken zu schaffen und eine bessere Bewertung durch Investoren und Stakeholder zu ermöglichen.
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Fossiler Brennstoff
Nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
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Gewichtete durchschnittliche Treibhausgas­emissions­intensität (WACI)
Treibhausgasemissionskennzahl des Investmentportfolios welche die Treibhausgasemissionen der Portfoliounternehmen im Verhältnis zu ihrem Umsatz misst und damit die CO2e-Effizienz ihrer Geschäftstätigkeit angibt.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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Klimaschutz
Im Sinne der CSRD-Richtlinie wird unter dem Begriff Klimaschutz der Prozess der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verstanden.
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Kohlendioxid­äquivalent (CO2-Äquivalent, CO2e)
Universelle Maßeinheit zur Angabe des Erderwärmungspotenzials (Global Warming Potential, GWP) jedes Treibhausgases, ausgedrückt als das GWP einer Einheit von Kohlendioxid. Die Maßeinheit wird verwendet, um die Freisetzung (oder Vermeidung der Freisetzung) verschiedener Treibhausgase auf einer gemeinsamen Grundlage zu bewerten.
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Net‑zero (Netto‑Null‑Emissionen)
Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die bestmögliche Reduktion der operativen Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Restniveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechenden Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen der Ziele des Übereinkommens von Paris vereinbar ist, und andererseits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert.
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Sustainable Investments
Investitionen, die zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, indem unter anderem in grüne Anleihen und Infrastrukturprojekte mit Fokus auf erneuerbare Energien investiert wird. Durch Sustainable Investments werden Emittent:innen finanziert, die zur Treibhausgasemissionsreduktion oder zu sozialen Projekten beitragen. Diese lassen sich in die Kategorien Green, Social und Sustainability Bonds, SFDR Artikel-9-Fonds sowie nachhaltige Infrastrukturprojekte und Technologien untergliedern.
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Treibhausgas­emissionen
Emissionen von Treibhausgasen in die Erdatmosphäre, die Wärme absorbieren und wieder abstrahlen können – dadurch den sogenannten Treibhauseffekt verstärken und damit zur globalen Erwärmung beitragen. Zu Treibhausgasen gehören Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC).
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Treibhausgas­emissionen – direkte und indirekte
Treibhausgasemissionen werden in direkte (Scope-1) und indirekte (Scope-2 und Scope-3) unterteilt. Scope-1 Emissionen sind Emissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden. Indirekte Emissionen sind Treibhausgasemissionen, die infolge der Aktivitäten eines Unternehmens entstehen, aber an Quellen verursacht werden, die sich nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden. Scope-2 Emissionen sind Emissionen aus der Erzeugung von erworbener/m oder erhaltener/m Elektrizität, Dampf, Wärme oder Kühlung, die/den das Unternehmen verbraucht. Scope-3 Emissionen sind alle (nicht unter Scope 2 fallenden) indirekten Treibhausgasemissionen, die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens auftreten – sowohl vor- als auch nachgelagerte Emissionen.
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