Bericht des Aufsichtsrats

Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,

als Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG, der ident mit jenem unserer größten Tochtergesellschaft UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, haben wir uns im Jahr 2025 bestmöglich bemüht, die weitere Entwicklung unserer Gruppe aufmerksam und sorgfältig zu unterstützen.

1. Was uns besonders wichtig war und wie wir arbeiten

Wir haben uns, basierend auf den komplementären Kompetenzen unserer Mitglieder, in jeder Sitzung intensiv mit der operativen Performance des Unternehmens in den einzelnen Quartalen des Jahres 2025 befasst, dem ersten – und sehr erfolgreichen – im Rahmen unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact (2025 – 2028)“.

Unverändert haben unsere Ausschüsse hohe Relevanz, weil wir sie intensiv zur Vertiefung von strategisch wichtigen Themenkomplexen nutzen: Im Ausschuss für digitale Transformation, für IT, für HR, für Veranlagung, für Audit sowie für Vorstandsangelegenheiten arbeiten Mitglieder des Aufsichtsrats mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern und Führungskräften von UNIQA, oft unter Beiziehung externer Impulsgeber:innen. Hatten wir – aufgrund der ständig steigenden Bedeutung unseres Geschäfts in CEE – in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils eine unserer Sitzungen in Prag, Warschau und Sarajevo abgehalten, entschieden wir uns im Jahr 2025 für Salzburg. Ganz bewusst deswegen, um uns am neuen Standort unserer Landesdirektion intensiv mit der Entwicklung unserer österreichischen Tochtergesellschaft zu befassen und die Gelegenheit zu suchen, uns direkt mit den Führungskräften der Regionen sowie den größten Talenten auszutauschen.

Ebenso unverändert hat unsere kontinuierliche fachliche Weiterbildung höchste Priorität: Die Veränderungen in unserer Branche – etwa in der Regulatorik, im sich rasch weiterentwickelnden Kundenverhalten oder im Risikomanagement, ganz besonders aber im weiten Feld der künstlichen Intelligenz – finden mit einer derart hohen Geschwindigkeit statt, dass nur ein inhaltlich breit und komplementär aufgestellter Aufsichtsrat damit Schritt halten kann. Wir versuchen, die Schwerpunkte unserer regelmäßigen Weiterbildungen danach auszurichten.

Und schließlich legen wir, ebenso unverändert, großes Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand. Wir tun dies – unter anderem – mittels einer jährlichen anonymisierten Befragung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und einer anschließenden In-Camera-Diskussion der Auswertungsergebnisse im Aufsichtsrat. In regelmäßigen Abständen führen wir eine umfassende Selbstevaluierung durch, die von Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management an der Wirtschaftsuniversität Wien, begleitet wird (über anonymisierte Befragungen, Einzelinterviews und einen anschließenden Workshop). Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2025 fortgesetzt.

2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2025 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte über die geschäftliche Entwicklung informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert.

Im Jahr 2025 fanden vier Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen Rückversicherung und „NatCat Competence Center“, Künstliche Intelligenz und ESG sowie zu den Aufgabenstellungen der Compliance und zur Geschäftsstrategie „Vertical Integration“ informiert wurde.

Die Schwerpunkte unserer Beratungen

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2025 zu fünf Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und – nach Schwerpunkten gegliedert – die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg, nämlich über die Verschmelzung der UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH auf die UNIQA Österreich Versicherungen AG sowie über die Verlängerung des Vorstandsmandats von Sabine Pfeffer bis 30. Juni 2028.

  • In unserer Sitzung vom 12. März befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2024. Weiters genehmigten wir die Umwandlung bzw. Neustrukturierung unserer „Nearshoring“-Serviceeinheiten in der Slowakei, in Ungarn, in Rumänien und in Bulgarien in Zweigniederlassungen der UNIQA Insurance Group AG.

  • Im Fokus der Sitzung vom 10. April standen im Beisein des Abschlussprüfers PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und auf Grundlage der Prüfberichte des Abschlussprüfers die Abnahme des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 samt dem konsolidierten Corporate-Governance-Bericht 2024 sowie der in den Nachhaltigkeitsbericht integrierten (konsolidierten) nichtfinanziellen Erklärung 2024. Behandelt wurde weiters der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2024 (SFCR) der Gesellschaft, über die Gesamtaufwendungen für Prüfungen der Gesellschaften der Unternehmensgruppe wurde vom Vorstand informiert. Zu aktuellen Entwicklungen der Unternehmensgruppe im ersten Quartal 2025 wurde vom Vorstand berichtet. Darüber hinaus befassten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 26. ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juni, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung sowie dem Vorschlag an die Hauptversammlung, erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüferin und Prüferin für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung der UNIQA Insurance Group AG je für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2024 wurde zur Kenntnis genommen. Nach Vorerörterung im Vergütungsausschuss wurde der Vergütungsbericht 2024 betreffend Vorstand und Aufsichtsrat zur Vorlage an die Hauptversammlung aufgestellt und beschlossen. Darüber hinaus wurde die Abgabe einer Minderheitsbeteiligung an der Mavie Next GmbH an Raiffeisen NÖ-Wien zur Begründung einer strategischen Beteiligungspartnerschaft genehmigt.

  • In der Sitzung vom 22. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal. Weiters wurden die Ergebnisse aus dem im Vorjahr eingeleiteten Programm „Board Excellence“ zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Effizienz und Effektivität des Aufsichtsrats präsentiert und in einem Workshop eingehend diskutiert. Vorgelegt wurde der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2024 (SFCR) auf Gruppenebene.

  • Am 21. August tagten wir in Salzburg und beschäftigten uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr sowie mit der Entwicklung im laufenden dritten Quartal.

  • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen und der laufenden Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 19. November mit dem Bericht zum Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) 2025 und der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2025. Im Zentrum der Beratungen stand darüber hinaus der Beschluss über die Planrechnung 2026 und die Mittelfristplanung der Folgejahre – beide haben wir, wie Sie wissen, aufgrund des exzellenten Geschäftsverlaufs nach den ersten drei Quartalen 2025 nach oben hin angepasst. Weiters genehmigten wir den Verkauf einer Immobilie und den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Gesundheitsplattform uLékaře.cz, s.r.o. mit Sitz in Prag. Der jährlichen Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat widmeten wir uns ebenfalls.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgesehenen Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und bestellt.

  • Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Personalausschuss“) entspricht in seiner Zusammensetzung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Neu ist, dass darüber hinaus auch ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats an den Sitzungen teilnimmt. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs­ und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In vier Sitzungen hat sich der Ausschuss 2025 mit der Abrechnung des Short Term Incentives 2024 und des Long Term Incentives der Tranche 2021 bis 2024 der Vorstandsmitglieder beschäftigt, weiters mit der Neuausschreibung der Incentives für bzw. ab dem Berichtsjahr und der Zielearchitektur für die Folgejahre. Gegenstand der Sitzungen waren weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte 2024 für Vorstand und Aufsichtsrat. Auch zu Themen der Nachfolgeplanung wurde beraten.

  • Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2025 in drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-)Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands standfanden. In der Sitzung vom 10. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen bzw. im Besonderen der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden der Jahresbericht 2024 der Internen Revision samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2024 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde über die erstmalige Anwendung und die freiwillige Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch PwC Wirtschaftsprüfung GmbH nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berichtet. Weiters wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin und Prüferin der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 22. Mai wurde die Planung der Prüfungshandlungen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2025 vom Abschlussprüfer vorgestellt und mit dem Ausschuss abgestimmt. Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2024 (SFCR) auf Gruppenebene wurde vorgelegt. In der Sitzung vom 19. November informierte der Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Vorprüfungen betreffend das laufende Geschäftsjahr. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses nachgekommen.

  • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements.

  • Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Business & IT-Transformation (UNIQA Insurance Platform) sowie weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Projektportfolio.

  • Der Ausschuss für digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen möglichen Anwendungsfällen von künstlicher Intelligenz, der Digitalisierung in der Personenversicherung, der Group-Operations-Strategie sowie der Geschäftstätigkeit von Mavie, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwickelt. Gastvortragende zu speziellen Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.

  • Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-Managements, Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziellen HR-Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.

  • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.

3. Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht je für das Geschäftsjahr 2025 und die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt. Die Prüfungen haben keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2025 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2025 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2025 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2025 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2025 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2026 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 72 Cent je Aktie vorgeschlagen werden.

Damit ist der Jahresabschluss 2025 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.

Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen, sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2025 danke ich auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ihnen Gesundheit sowie weiterhin viel Erfolg!

Wien, im April 2026

Für den Aufsichtsrat

Burkhard Gantenbein
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Asset-Liability-Management
Managementkonzept, bei dem Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensaktiva und -passiva aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess Strategien zu den Aktiva und Passiva formuliert, umgesetzt, überwacht und revidiert, um bei vorgegebenen Risikotoleranzen und Beschränkungen die finanziellen Ziele zu erreichen.
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Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
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Environmental, Social und Governance (ESG)
ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und beschreibt Kriterien, die Unternehmen zu nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln anregen. Investor:innen nutzen diese, um Unternehmen zu bewerten, die neben finanzielle auch ökologische und soziale Verantwortung übernehmen.
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European Sustainability Reporting Standards (ESRS) & Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dienen der einheitlichen und vergleichbaren Offenlegung von ESG-Daten durch Unternehmen in der EU. Ziel ist es, Transparenz über Nachhaltigkeitspraktiken zu schaffen und eine bessere Bewertung durch Investoren und Stakeholder zu ermöglichen.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)
Unternehmenseigener und vorausschauender Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungsprozess. Er ist ein integrierender Bestandteil der Unternehmensstrategie sowie des Planungsprozesses – gleichzeitig aber auch des gesamthaften Risikomanagementkonzepts.
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Solvabilität
Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens
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