2.3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebens­versicherung

Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“). Finanzielle Vermögenswerte werden dabei in folgende Klassifizierungskategorien gegliedert:

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2025

Angaben in Tausend Euro

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapital­anlagen

Derivative Finanz­instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.321.215

1.681.906

546

8.362

4.012.029

Verpflichtend

2.321.215

1.681.906

546

8.362

4.012.029

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

13.029.497

312.110

0

0

13.341.607

Verpflichtend

13.029.497

0

0

0

13.029.497

Designiert

0

312.110

0

0

312.110

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

0

0

391.232

0

391.232

Summe

15.350.712

1.994.016

391.779

8.362

17.744.868

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2024

Angaben in Tausend Euro

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapital­anlagen

Derivative Finanz­instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.310.610

1.449.558

1.602

742

3.762.511

Verpflichtend

2.310.610

1.449.558

1.602

742

3.762.511

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

12.997.638

199.804

0

0

13.197.442

Verpflichtend

12.997.638

0

0

0

12.997.638

Designiert

0

199.804

0

0

199.804

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

0

0

483.369

0

483.369

Summe

15.308.248

1.649.362

484.971

742

17.443.323

Eine Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist nur möglich, wenn sich das Geschäftsmodell, in welchem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, geändert hat. Solche Änderungen des Geschäftsmodells werden nur in sehr seltenen Fällen erwartet. Reklassifizierungen sind dabei prospektiv durchzuführen.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „sonstigen“ Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, oder

  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI‑Kriterium“ ist nicht erfüllt).

Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ Geschäftsmodell zugeordnet und daher verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.

Sämtliche Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst.

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2025

Angaben in Tausend Euro

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapital­anlagen

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

1.669.938

2.501.530

122.921

235.564

4.529.953

Summe

1.669.938

2.501.530

122.921

235.564

4.529.953

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2024

Angaben in Tausend Euro

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapital­anlagen

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

1.752.058

2.221.543

138.411

247.724

4.359.736

Summe

1.752.058

2.221.543

138.411

247.724

4.359.736

Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und

  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI‑Kriterium“ ist erfüllt).

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum Marktwert. Marktwertänderungen werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Periodenergebnis werden Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode und Fremdwährungsumrechnung erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen des Modells für erwartete Kreditverluste werden gleichsam im Periodenergebnis und im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.

Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert)

Für Eigenkapitalinstrumente besteht im Zugangszeitpunkt ein unwiderrufliches Wahlrecht zur Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“). Dieses Wahlrecht kann für jedes Eigenkapitalinstrument einzeln getroffen werden.

Das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte strategische Beteiligungen und Eigenkapitalinvestments wird angewendet.

Sämtliche Wertänderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umgliederung von im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen in das Periodenergebnis ist bei Ausbuchung nicht gestattet.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Angaben in Tausend Euro

Beizulegender Zeitwert

Erfasste Dividendenerträge

Kumulierte Gewinne/Verluste aus dem Abgang

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Eigenkapitalinstrumente designiert als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet1)

312.110

199.804

8.937

9.709

 

 

Während des Berichtszeitraums ausgebuchte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente

1

250

 

 

0

25

1)

Diese beinhalten im Wesentlichen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „Halten“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und

  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI‑Kriterium“ ist erfüllt)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode, Fremdwährungsumrechnung und Wertminderungen werden im Periodenergebnis erfasst.

Geschäftsmodellkriterium

Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle wird insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen abgestellt. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen.

Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“, „Halten“ und „Sonstige“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Sonstige Kapitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darlehen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Die Zuordnung von sonstigen Kapitalanlagen in das Geschäftsmodell „Sonstige“ erfolgt bei einer primären Steuerung und Beurteilung auf Fair-Value-Basis, wie beispielsweise bei Venture-Capital oder Restrukturierungen.

SPPI-Kriterium

In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme werden dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-)automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen verwendet. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts – wesentliche Schätzungen

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.

Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Veranlagungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld werden so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten verwendet. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.

  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.

  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind vor allem sonstige Beteiligungen, Private-Equity- und Hedgefonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.

Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.

  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

 

Preismethode

Inputfaktoren

Preismodell

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

 

 

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Theoretischer Kurs

Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierungszinssatz, Nutzungsdauer der Immobilie, Bodenwert

Bewertungsgutachten

Festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Rentenpapiere

Notierter Kurs

Notierte Preise

Nicht notierte Rentenpapiere

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

Nicht verzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Notierte Preise

Private Equities

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Infrastruktur­finanzierungen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

Sonstige Unternehmensanteile

Theoretischer Wert

WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie

Bewertungsgutachten

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

Swap, Cross Currency Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Notierte Preise

Nicht notierte Investmentfonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Bewertungshierarchie

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Bewertungshierarchie – Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

 

 

 

1.308.862

1.333.599

1.308.862

1.333.599

Summe

 

 

 

 

1.308.862

1.333.599

1.308.862

1.333.599

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht verzinsliche Wertpapiere

696.637

593.102

189

0

985.079

856.456

1.681.906

1.449.558

Festverzinsliche Wertpapiere

937.388

906.017

29.703

19.769

1.354.124

1.384.824

2.321.215

2.310.610

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

 

 

 

 

546

1.602

546

1.602

Derivative Finanzinstrumente

0

0

8.362

109

0

633

8.362

742

Summe

1.634.025

1.499.119

38.255

19.878

2.339.749

2.243.514

4.012.029

3.762.511

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht verzinsliche Wertpapiere

230.215

128.004

0

0

81.895

71.800

312.110

199.804

Festverzinsliche Wertpapiere

9.897.482

8.644.852

2.918.216

4.029.223

213.799

323.562

13.029.497

12.997.638

Summe

10.127.697

8.772.856

2.918.216

4.029.223

295.694

395.363

13.341.607

13.197.442

Bewertungshierarchie – Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schulden

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

0

0

51

7.711

0

5.010

51

12.721

Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Bewertungshierarchie – Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

 

 

 

1.665.177

1.622.475

1.665.177

1.622.475

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

276.081

343.940

115.090

135.856

391.172

479.795

Bewertungshierarchie – Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schulden

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen­verbindlichkeiten

557.340

552.726

 

 

 

 

557.340

552.726

Leasingverbindlichkeiten

 

 

 

 

88.474

82.606

88.474

82.606

Summe

557.340

552.726

 

 

88.474

82.606

645.814

635.332

Nachrangige Verbindlichkeiten

680.936

870.013

 

 

 

 

680.936

870.013

Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2

Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 149.841 Tausend Euro (2024: 921.792 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 1.147.610 Tausend Euro (2024: 505.313 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Bewertungshierarchie – Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

31.12.2025

31.12.2024

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

2.911.597

2.838.686

497.928

536.252

884.864

737.074

4.294.389

4.112.012

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

233.720

243.982

577

754

1.267

2.988

235.564

247.724

Summe

3.145.317

3.082.668

498.505

537.006

886.131

740.062

4.529.953

4.359.736

Stufe-3-Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.

Stufe-3-Finanzinstrumente – Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Sonstige

Sonstige Kapital­anlagen gesamt

Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

Stand am 1. Jänner

1.708.387

1.673.168

930.490

815.560

2.638.877

2.488.728

740.062

889.975

Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

–13.513

0

–605

0

–14.118

0

0

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1

–487

–4.112

0

0

–487

–4.112

0

–275

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2

–70.472

–66.656

0

–2.078

–70.472

–68.735

0

0

Transfers in die Stufe 3

10.858

88.448

0

441

10.858

88.889

150.349

37.604

In der Konzerngewinn- und ‑verlust­rechnung erfasste Gewinne und Verluste

–12.267

39.052

–22.037

20.274

–34.304

59.326

7.155

13.352

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

–14.692

5.150

4.827

86

–9.865

5.236

0

0

Zugänge

151.973

202.959

194.337

187.074

346.310

390.034

100.093

23.436

Abgänge

–207.289

–218.644

–40.302

–101.195

–247.590

–319.839

–112.260

–224.108

Veränderung aus Währungsumrechnung

1.911

2.534

205

174

2.116

2.708

733

76

Änderung des Konsolidierungskreises

0

0

0

10.760

0

10.760

0

0

Stand am 31. Dezember

1.567.923

1.708.387

1.067.521

930.490

2.635.443

2.638.877

886.131

740.062

Sensitivitäten

Festverzinsliche Wertpapiere

Der wesentlichste nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts um 3,4 Prozent (2024: 3,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 3,5 Prozent (2024: 4,0 Prozent).

Sonstige

Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanagement mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital-Bewertungen (IPEV).

Wertpapierleihgeschäfte

Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ aus Wertpapierleihgeschäften 581.854 Tausend Euro (2024: 643.791 Tausend Euro). Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 617.378 Tausend Euro (2024: 691.204 Tausend Euro). Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert.

Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2025

31.12.2024

Ausleihungen

 

 

Hypothekendarlehen

2.020

2.797

Sonstige Ausleihungen

59.251

114.042

Summe

61.271

116.839

Übrige Kapitalanlagen

 

 

Einlagen bei Kreditinstituten

276.081

343.940

Depotforderungen

54.426

24.192

Summe

330.507

368.132

Gesamtsumme

391.779

484.971

Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch deren Aufholung umfassen. Im Geschäftsjahr betreffen die erfassten Wertänderungen Aufholungen von Verlusten aus Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ von 3 Tausend Euro (2024: 69 Tausend Euro).

Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2025

31.12.2024

Buchwerte

beizulegende Zeitwerte

Buchwerte

beizulegende Zeitwerte

Bis zu 1 Jahr

57.608

57.541

44.653

44.614

Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

3.013

3.019

71.549

68.014

Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren

595

595

591

591

Von mehr als 10 Jahren

56

56

46

46

Summe

61.271

61.211

116.839

113.265

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bonität der Schuldner:innen. Die Buchwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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