1. Allgemeine Angaben

1.1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen (BP-1)

Die Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2025 wurde auf konsolidierter Basis erstellt und umfasst alle vollkonsolidierten Konzernunternehmen der UNIQA Insurance Group AG. Der Konsolidierungskreis stimmt daher mit jenem des Konzernabschlusses überein.

Bei der Bewertung der Wesentlichkeit und der Steuerung der Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen befasst sich UNIQA mit dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Im Bereich der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden Themen vor allem im Bereich der Lieferant:innen für den operativen Betrieb identifiziert. Die wichtigsten Aspekte in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette liegen im Bereich des Anlageportfolios (Eigene Anlagen und Anlagen von Drittgeldern) sowie jenem der Versicherungskund:innen.

UNIQA hat von der Möglichkeit gemäß ESRS 1 Abschnitt 7.7, bestimmte Informationen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Know-how oder Ergebnissen von Innovationen auszulassen, keinen Gebrauch gemacht.

1.2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen (BP-2)

1.2.1 Zeithorizonte

Die verwendeten Zeithorizonte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichen jenen in ESRS 1 Abschnitt 6.4:

  • Für den kurzfristigen Zeithorizont: bis zu Jahr

  • Für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahre

  • Für den langfristigen Zeithorizont: mehr als fünf Jahre

1.2.2 Schätzungen zur Wertschöpfungskette, Datenquellen und Ergebnisunsicherheit

Die Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen von UNIQA sind weitgehend mit Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette verbunden und weniger mit den direkten Geschäftstätigkeiten. Dies spiegelt die Besonderheiten des Geschäftsmodells wider.

Daher hängt die Fähigkeit, positive Veränderungen zu fördern, Risiken zu reduzieren und Chancen zu nutzen, maßgeblich davon ab, wie effektiv sich UNIQA über eigene Abläufe hinaus für nachhaltige Praktiken einsetzt und diese beeinflusst.

Zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung wird häufig auf Schätzungen für Daten aus der Wertschöpfungskette zurückgegriffen, da die Verfügbarkeit präziser Informationen je nach vertraglichen Rahmenbedingungen und dem Einflussgrad variieren kann. Wenn direkte Daten begrenzt sind, werden diese durch indirekte Quellen wie Branchenbenchmarks oder andere Näherungswerte ergänzt. Damit stellt UNIQA sicher, dass diese Schätzungen auf soliden und kontextgerechten Methoden basieren.

Alle Schätzungen unterliegen strengen Kriterien hinsichtlich Genauigkeit, Relevanz und Konsistenz, um aussagekräftige und verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten. Zur Transparenz werden Details zu Kennzahlen, bei denen Schätzungen angewendet werden, einschließlich ihres Umfangs, zugrunde liegender Annahmen und potenzieller Unsicherheiten, in den jeweiligen thematischen Standards offengelegt:

  • Klimawandel (E1):

    • Science Based Targets initiative (SBTi) – Ziele & Zielfortschritt

  • Klimawandel in der Veranlagung:

    • Science Based Targets initiative (SBTi) – Ziele & Zielfortschritt

    • Weighted Average Carbon Intensity (WACI)

    • Carbon Footprint

    • Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen

    • Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Staatsanleihen

  • Klimawandel im Firmenkundengeschäft:

    • Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen (Firmenkund:innen)

  • Klimawandel im Privatkundengeschäft:

    • Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen (Privatkunden-Kfz-Geschäft)

  • Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie:

    • Science Based Targets initiative (SBTi) – Ziele & Zielfortschritt

    • Treibhausgasemissionen aus vermieteten Immobilien

    • Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aus eigengenutzten Immobilien

    • Treibhausgasemissionen aus selbst genutzten Fahrzeugen

1.2.3 Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Im Geschäftsjahr kam es zu Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von einigen Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber dem Vorjahr. Die Details zu Kennzahlen, bei denen es zu Änderungen kam, einschließlich der Gründe dieser Änderungen werden in den jeweiligen thematischen Standards offengelegt:

  • Klimawandel (E1):

    • Anteil der Scope-3-Treibhausgasemissionen, die aufgrund von Primärdaten berechnet wurden

    • Biogene Treibhausgasemissionen

    • Treibhausgasemissionen gemäß E1-6

    • Treibhausgasemissionsintensität pro Nettoerlös

  • Klimawandel in der Veranlagung:

    • Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Unternehmen

    • Finanzierte Treibhausgasemissionen aus Investitionen in Staatsanleihen

  • Klimawandel im Firmenkundengeschäft:

    • Kennzahlen für das Geschäft mit Kund:innen, welche im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen oder erneuerbaren Energien stehen

    • Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen (Firmenkund:innen)

  • Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie:

    • Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aus Immobilien

  • Arbeitskräfte von UNIQA (S1):

    • Bereinigter Gender Pay Gap

1.2.4 Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen

Im Rahmen der Erstellung der Berichtserstattung wurden bei einzelnen Vorjahreszahlen Fehler festgestellt. Diese wurden korrigiert. Die Details werden in den jeweiligen thematischen Standards offengelegt:

  • Klimawandel (E1):

    • Biogene Treibhausgasemissionen

    • Treibhausgasemissionen gemäß E1-6

    • Treibhausgasemissionsintensität pro Nettoerlös

  • Klimawandel in der Veranlagung:

    • Direktes Investitionsvolumen in Unternehmen mit mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus Aktivitäten im Erdölsektor (Förderung, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung)

  • Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie:

    • Science Based Targets initiative (SBTi) – Ziele & Zielfortschritt

    • Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aus Immobilien

1.3 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GOV-1) und Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen (GOV-2)

UNIQA wird vom Vorstand geleitet, die Aufsicht über die Unternehmensführung obliegt dem Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen.

Männliche und weibliche Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats

 

Geschäftsführende Mitglieder
(Vorstand)

Nicht geschäftsführende Mitglieder
(Aufsichtsrat)

 

2025

2024

2025

2024

Anzahl der Mitglieder per 31.12.

7

7

15

15

Davon männliche Mitglieder in % im Jahresdurchschnitt

85,7 %

87,5 %

60,0 %

62,8 %

Davon weibliche Mitglieder in % im Jahresdurchschnitt

14,3 %

12,5 %

40,0 %

37,2 %

Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern

0,17

0,14

0,67

0,59

Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen zusammen. 100 Prozent der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) erklärt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als auch Jutta Kath erfüllen zudem die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK und sind somit weder Anteilseignerinnen mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen.

UNIQA hat in einer Richtlinie Anforderungen an die fachliche Qualifikation („Fit“) und persönliche Zuverlässigkeit („Proper“) von Personen, die das Unternehmen leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, festgelegt. Ziel dieser Anforderungen ist es, über einen Regelprozess sicherzustellen, dass diese Personen fortlaufend fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig sind. Dabei gilt das Prinzip der kollektiven fachlichen Qualifikation. Im Vorstand und im Aufsichtsrat ist langjährige Erfahrung im internationalen Versicherungsgeschäft wie auch in den Sektoren Bankwesen und Informationstechnologie vorhanden.

Grafik zur UNIQA-Gruppenstruktur

Group ESG-Komitee

Die laufende Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen findet über das Group ESG-Komitee statt, das sich aus zwei Mitgliedern des Vorstands und den Leiter:innen der Bereiche Asset Management, Corporate Business, Retail Business, Operations, Legal & Compliance sowie Group ESG-Office zusammensetzt. Das Group ESG-Komitee tagt halbjährlich und ist für die ESG-Integration im Kerngeschäft verantwortlich. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:

  • Strategische Definition und kontinuierliche Weiterentwicklung der konzernweiten ESG-Ambitionen

  • Laufende Beobachtung des Bewusstseins der Stakeholder:innen für ökologische und soziale Auswirkungen sowie Themensetzung für die Schwerpunkte im Stakeholderdiskurs

  • Verabschiedung der Wesentlichkeitsanalyse und Diskussion von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • ESG-Targeting und KPI-Monitoring bezüglich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • Überwachung der konzernweiten Klimastrategie und des Umweltmanagements und wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Das Group ESG-Komitee hat im Geschäftsjahr quartalsweise über die Auswirkungen, Risiken und Chancen an den Vorstand berichtet. Im Geschäftsjahr lag der Fokus des Group ESG-Komitees auf den Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Klimawandelvermeidung und -anpassung in den Bereichen Underwriting, Investments und eigene Betriebsführung sowie auf dem Thema Biodiversität. Zudem wurden die Wesentlichkeitsanalyse erörtert sowie die daraus resultierenden wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgestellt und beschlossen. Darüber hinaus werden Aktualisierungen aus allen Kernbereichen der Nachhaltigkeitsstrategie behandelt.

Group ESG-Office

Das Group ESG-Office ist für die konzernweite Koordination der Nachhaltigkeitsagenden verantwortlich und berichtet an das für den Bereich Nachhaltigkeit verantwortliche Vorstandsmitglied, das auch den Vorsitz des Group ESG-Komitees innehat. Das Group ESG-Office berichtet quartalsweise über Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie über Fortschritte in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie an den Vorstand.

Group Finance and lokale ESG-Koordinatoren

Group Finance erstellt den Konzernanhang samt Konzernlagebericht und stellt sicher, dass nichtfinanzielle Angaben mit den finanziellen Angaben in Einklang stehen. Group Finance berichtet an das für den Bereich Finanz- und Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied.

Die Konzerngesellschaften sind mit ESG-Expert:innen ausgestattet, die sich mit der operativen und fachspezifischen Erarbeitung und Umsetzung von Inhalten und Maßnahmen beschäftigen. In den internationalen Konzernunternehmen sind strategische ESG-Koordinator:innen in allen Ländern bzw. Regionen der UNIQA in die lokale Organisationsstruktur und Governance integriert.

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand erhält quartalsweise Berichte vom Group ESG-Office, in denen über den Fortschritt der Nachhaltigkeitsstrategie, den Status laufender Projekte sowie über die Klimastrategie informiert wird, um eine effektive Überwachung und Steuerung sicherzustellen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat ebenso quartalsweise über Fortschritte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und entsprechenden Zielsetzungen. Derzeit berücksichtigt der Vorstand bei der Überprüfung und Entscheidungsfindung im Rahmen wesentlicher Transaktionen keine systematische Analyse oder Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der zu verfolgenden Nachhaltigkeitsstrategie und prüft im beratenden Gremium des Prüfungsausschusses die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der Vorstand verfügt über relevante Kompetenzen im Klima- und Nachhaltigkeitsbereich. Ein Mitglied des Vorstands hat eine postgraduale Ausbildung im Bereich Umweltmanagement absolviert. Der Aufsichtsrat nimmt jährlich an Schulungen teil, um sich den laufenden Veränderungen im Bereich der Nachhaltigkeit anzupassen. Die Schulungen beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus dem Risikomanagement und dem regulatorischen Umfeld, unter besonderer Berücksichtigung von UNIQA-spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Im Geschäftsjahr wurde der Aufsichtsrat außerdem zu speziellen Nachhaltigkeitsthemen geschult. Der Fokus lag dabei auf dem Klimatransitionsplan, der EU-Taxonomie und Biodiversität.

Im Geschäftsjahr waren folgende ESG-Themen im Fokus des Vorstandes und Aufsichtsrates: CSRD-Berichterstattung und Wesentlichkeitsanalyse, Regulatorik. ESG-Ratings, Biodiversität, ESG Customer Strategie und Mitarbeiter:innenengagement.

Zielsetzung und -überwachung

Die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt durch die Fachbereiche, unterstützt durch das Group ESG-Office. Die Freigabe der Ziele erfolgt durch das für diesen Fachbereich zuständige Vorstandsmitglied, durch das Group ESG-Komitee bzw. durch den Vorstand. Das Group ESG-Office erteilt die fachliche Freigabe und stellt die korrekte Einordnung in Bezug auf die Gruppenziele sicher. Die Fortschritte bei der Zielerreichung werden von den Fachbereichen, unterstützt durch das Group ESG-Office, analysiert und interpretiert und an das Group ESG-Komitee und den Vorstand berichtet.

1.4 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (GOV-3)

Der Prozentsatz der im Jahr 2025 zuerkannten Vergütung an die Vorstandsmitglieder, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, beträgt 10,2 Prozent (2024: 18,1 Prozent).

Für die Vergütung des Aufsichtsrats sind keine erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile vorgesehen.

Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung am jährlichen Fixeinkommen beträgt 65 Prozent (2024: 65 Prozent). Ein Teil der variablen Vergütungen, die UNIQA gewährt, ist an die Erreichung nachhaltigkeitsbezogener Ziele geknüpft. Die Ziele sowie die festgelegten Zielgrößen hängen von der Art des Programms (kurzfristige oder langfristige variable Vergütungskomponente) sowie von der Zielgruppe ab und werden nachfolgend dargestellt, wobei die kurzfristigen Ziele (STI) stets auf ein Jahr ausgerichtet sind und die langfristigen Ziele (LTI) einen Vierjahreszeitraum umfassen:

Programm

 

Kurzfristige variable Vergütungen (STI) – ESG-relevante Funktionen

Kurzfristige variable Vergütungen (STI)

Kurzfristige variable Vergütungen (STI)

Langfristig variable Vergütungen (LTI)

Zielgruppe

CEO, CFRO, ESG-verantwortliches Vorstandsmitglied

Vorstandsmitglieder exkl. CEO, CFRO, ESG-verantwortliches Vorstandsmitglied

Sonstige Führungskräfte (Vorstandsmitglieder der internationalen Versicherungs­gesellschaften und Führungskräfte mit STI-Vereinbarung in Österreich)

Alle Vorstandsmitglieder

Ziel

Verringerung der gewichteten durchschnittlichen CO2-Intensität des Investmentportfolios (WACI)

Verringerung der gewichteten durchschnittlichen CO2-Intensität des Investmentportfolios (WACI)

Verringerung der gewichteten durchschnittlichen CO2-Intensität des Investmentportfolios (WACI)

Verringerung des CO2-Fußabdrucks des Investmentportfolios (Carbon Footprint)

Anteil am Jahreszielbonus

5 %

5 %

5 %

10 %

Anteil am individuellen Zielbonus

10 %

0 %

n/a

n/a

 

 

 

 

 

Ziel

Verringerung des bereinigten Gender Pay Gaps

Verringerung des bereinigten Gender Pay Gaps

Verringerung des bereinigten Gender Pay Gaps

Erhöhung des Anteils von Frauen in Top‑Management-Positionen

Anteil am Jahreszielbonus

5 %

5 %

5 %

10 %

Anteil am individuellen Zielbonus

0 %

0 %

n/a

n/a

 

 

 

 

 

Ziel

Erhöhung der Kundenzufriedenheit (harmonized C-SAT)

Erhöhung der Kundenzufriedenheit (harmonized C-SAT)

Erhöhung der Kundenzufriedenheit (harmonized C-SAT)

 

Anteil am Jahreszielbonus

10 %

10 %

10 %

 

Anteil am individuellen Zielbonus

0 %

10 %

n/a

 

Die Vergütungspolitik für den Vorstand wird gemäß § 78b Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat aufgestellt und jährlich überprüft sowie alle vier Jahre oder bei einer wesentlichen Änderung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde am 10. April 2024 vom Aufsichtsrat aufgestellt und am 3. Juni 2024 in der Hauptversammlung beschlossen. Die Vergütung der sonstigen Führungskräfte unterliegt der Remuneration Policy. Die Remuneration Policy für UNIQA wird im Group Remuneration Komitee beschlossen.

1.5 Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)

Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in den folgenden Abschnitten:

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

 

Abschnitt im Bericht

a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger

ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen

ESRS S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

ESRS S4-1: Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen

ESRS G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur

ESRS G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferant:innen

c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen

Jeweilige Abschnitte zu „Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“

e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

Jeweilige Abschnitte zu „Parameter & Ziele“

1.6 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-5)

Als zentrale Themen der internen Kontrollen sind die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Konsistenz der Daten und Angaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert worden. Über ein CSRD Reporting Manual sowie standardisierte Templates zur Erhebung von quantitativen Daten wird sichergestellt, dass konzernwert einheitliche Definitionen und Methoden für die Ermittlung von Berichtsinformationen verwendet werden. Auf Ebene der Konzerngesellschaften wie auch auf Konzernebene wurden Plausibilitäts- und Vollständigkeitschecks zur Überprüfung der quantitativen Angaben eingerichtet. Zur Kontrolle der Übereinstimmung des Berichts mit den Angabepflichten der ESRS-Standards dienen standardisierte Checklisten, die im Zuge der gesamthaften Kontrolle des Berichts durch das Group ESG-Office und Group Finance verwendet werden.

Die Risiko-Heatmap, die auch Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst, wird quartalsweise an für den Bereich Finanz- und Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied, das Risk Committee und den Aufsichtsrat berichtet. Im Rahmen dieser Berichterstattung werden wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, bewertet und visualisiert, um ihre potenziellen Auswirkungen transparent darzustellen. Dabei berücksichtigt die Heatmap sowohl regulatorische Risiken als auch operative, strategische und reputationsbezogene Risiken, die sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben können. Diese systematische Darstellung ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung auf Führungsebene und stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen zur Risikominderung rechtzeitig eingeleitet werden können.

1.7 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (SBM-1)

UNIQA bietet in Österreich sowie in Zentral- und Osteuropa Versicherungsprodukte in der Schaden- und Unfallversicherung, der Kranken- und der Lebensversicherung sowie Dienstleistungen an. Zu den Kund:innen zählen sowohl Privat- als auch Firmenkund:innen, die über alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, Generalagenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb) betreut werden. Die Hauptmärkte von UNIQA sind, – neben Österreich – Polen, Tschechien und die Slowakei.

Neben dem Versicherungsgeschäft ist UNIQA in Österreich mit der MavieMed Gruppe, die Patient:innen stationär und ambulant versorgt, im Bereich des Gesundheitswesens tätig.

Die Anzahl der Mitarbeitenden verteilen sich wie folgt auf die Länder, in denen UNIQA tätig ist:

Anzahl der Mitarbeitenden

 

Anzahl der Mitarbeitenden

 

2025

2024

Österreich

7.070

7.228

Zentraleuropa (CE): Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn

5.419

5.325

Südosteuropa (SEE): Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro und Serbien1)

1.766

2.248

Osteuropa (EE): Rumänien und Ukraine

1.518

1.500

Übrige Länder (Deutschland, Liechtenstein, Schweiz)

93

93

Gesamt

15.866

16.394

1)

Im Jahr 2024 sind auch Mitarbeitende der im Jahr 2025 veräußerten Gesellschaften in Albanien, Kosovo und Nordmazedonien enthalten.

Fünf Eckpfeiler bilden das Fundament der Nachhaltigkeitsstrategie. Die daraus abgeleiteten Strategien, Aktionspläne und Ziele werden in den einzelnen Themenstandards genauer beschrieben:

Nach ESG-Kriterien ausgelegte Veranlagungspolitik

Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenstätigkeit besteht in der Kapitalveranlagung. Bei der Gestaltung und Steuerung des Portfolios wird sowohl die laufende Bewertung ökologischer und sozialer Auswirkungen auf die Investments („outside-in“) als auch die Beurteilung ökologischer und sozialer Auswirkungen der Investments berücksichtigt („inside-out“). Letztere umfassen auch indirekte CO2-Emissionen. Die Basis hierfür bilden transparente und standardisierte Datengrundlagen sowie entsprechende Datenbanken. UNIQA ist Mitglied in renommierten Netzwerken wie den Principles for Responsible Investments (PRI) unter Federführung der UNEP Finance Initiative und des UN Global Compact, der Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA), der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) oder der Climate Action 100+, die das Engagement des Unternehmens für mehr Nachhaltigkeit in der Veranlagung unterstützen. Die Klimaziele für das Investmentportfolio orientieren sich an dem bei der Pariser Klimakonferenz vereinbarten 1,5°C-Zielpfad und wurden als Klimazwischenziele durch die Science-Based Targets initiative (SBTi) erfolgreich validiert.

An ESG ausgerichtete Produktpolitik mit nachhaltigem Zusatznutzen

Um sowohl die Risikoprävention als auch die Risikominderung zu verbessern, werden ökologische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Beratungsansatz integriert. Daraus resultieren auch Anpassungen der Produkte. Im Bereich der Lebensversicherung sollen weitere Anlagemöglichkeiten angeboten werden, insbesondere nachhaltigkeitsorientierte Produkte im Bereich der fondsgebundenen Versicherungsprodukte. Um einen nachhaltigen Lebensstil und eine nachhaltige Unternehmensführung auf breiter Basis zu fördern, sollen weiters sukzessive zusätzliche Kranken- und Sachversicherungsprodukte angeboten werden. Ergänzende Produktbausteine sowie eine Verbesserung der Beratungsqualität tragen dabei zu Ressourceneffizienz und Emissionsminderung bei. Auch in Bezug auf das Versicherungsgeschäft ist UNIQA Unterstützerin der Principles for Sustainable Insurance (PSI) unter Federführung der UNEP Finance Initiative.

Nachhaltige Betriebsführung im Fokus

Die eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen von UNIQA sollen Kund:innen sowie Partner:innen inspirieren, ökologischer und sozialer zu handeln. Bei allen Aktivitäten im Unternehmen und im Umgang mit Lieferant:innen wird auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und Standards geachtet. Insbesondere bei den Klimazielen will UNIQA mit gutem Beispiel vorangehen und das Bekenntnis zu einer kontinuierlichen Reduktion der CO2-Emissionen in der eigenen Betriebsführung konsequent umsetzen. Die Klimaziele für die eigene Betriebsführung orientieren sich am Pariser 1,5°C-Zielpfad. Die Zwischenziele für 2030 wurden durch die SBTi erfolgreich validiert.

Transparente Berichterstattung und kontinuierliche unabhängige Ratings

UNIQA informiert umfassend, zeitnah und transparent über die Ziele und die Fortschritte bei deren Umsetzung. Grundlage hierfür sind neben den bereits bestehenden Berichterstattungsprozessen auch Leitlinien, die sich aus der Mitgliedschaft in ESG-Netzwerken sowie aus der Unterstützung verschiedener Initiativen ergeben. Ergänzend zur höheren Transparenz in der Berichterstattung wird auch aktiv der Dialog mit ESG-Ratingagenturen gesucht. UNIQA ist bestrebt, die ESG-Ratings durch zusätzliche ESG-Offenlegungen kontinuierlich zu verbessern.

Engagiertes Stakeholdermanagement für mehr soziale und ökologische Verantwortung

Es gehört zum Managementansatz von UNIQA, einen kontinuierlichen Dialog mit allen wesentlichen Stakeholder:innen und ihren Vertreter:innen zu führen. Wichtige Gesprächspartner:innen des Stakeholderdialogs sind:

  • Kund:innen und deren Interessenvertretungen

  • Vertreter:innen der Öffentlichkeit

  • Mitarbeitende

  • Investor:innen

  • Unternehmen, in die UNIQA investiert

  • Vertriebspartner:innen

Zusätzlich zu den fünf Eckpfeilern bilden die Mitarbeitenden und die Unternehmenskultur das Fundament der UNIQA Strategie. Sie sind ein zentraler Einflussfaktor für die Wertschöpfung und sorgen für den Geschäftsbetrieb. Indem das Unternehmen in ihre Entwicklung investiert, Vielfalt fördert und neue Arbeitsmodelle einführt, verbessert es nicht nur die Kompetenz und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeitenden, sondern trägt auch zu einer nachhaltigeren und gerechteren Zukunft bei. Der Umgang mit den eigenen Mitarbeitenden steht dabei im Fokus. Den Rahmen dafür bildet eine auf ESG ausgerichtete Governance.

Kerngeschäft von UNIQA ist es, Risiken von Privat- und Firmenkund:innen zu übernehmen und diese durch effektive Bündelung zu minimieren, Kapital möglichst ertragbringend zu veranlagen sowie Ertragsbeteiligungen an ihre Investoren auszuschütten. Die zentrale Wertschöpfung von UNIQA liegt in der Gestaltung von Versicherungsprodukten, der Kapitalveranlagung und der Beratung der Kund:innen hierzu. Die Wertschöpfungskette im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit besteht neben den genannten primären Aktivitäten auch aus unterstützenden Aktivitäten. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Unternehmensleitung, Risikomanagement, Unternehmensinfrastruktur und Facility Management (Operations), Human Resources (People), Finanz- & Rechnungswesen, Einkauf (Procurement), Marketing, sowie IT-Services. Wesentliche Teile der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die Lieferant:innen, insbesondere die Asset-Management-Partner:innen sowie die Gläubiger:innen und Anteilseigner:innen. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette besteht aus den Vertriebspartner:innen, den Kund:innen sowie den Unternehmen, in die UNIQA investiert.

1.8 Interessen und Standpunkte der Interessenträger (SBM-2)

Als wesentliche Stakeholder:innen wurden im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Mitarbeitende, Kund:innen, Investor:innen, Unternehmen, in die UNIQA investiert, Vertriebspartner:innen sowie die Öffentlichkeit identifiziert. Auch die Natur wird als stille Stakeholderin angesehen.

Der Ansatz zur Einbindung von Stakeholder:innen unterstreicht das Engagement, den Stakeholder:innen aktiv zuzuhören und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Durch einen kontinuierlichen Dialog in unterschiedlichsten Formaten werden ihre Positionen, Bedenken und Erwartungen berücksichtigt, um insgesamt eine nachhaltige Entwicklung zu forcieren.

Die Erkenntnisse aus dieser kontinuierlichen Interaktion werden in den jeweiligen Fachbereichen sowie im Group ESG-Office und im Group ESG-Komitee reflektiert und fließen damit in die Nachhaltigkeitsstrategie, die Nachhaltigkeitsaktivitäten, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie in Projekte und (Due-Diligence-)Prozesse ein.

Die Wahrnehmung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen seitens der Stakeholder:innen deckt sich mit den Prioritäten der UNIQA und mit den in diesem Bericht dargestellten Informationen. Wesentliche Anliegen, die von Stakeholder:innen betont wurden, betreffen Themen, die bereits Teil der strategischen Ausrichtung von UNIQA sind und in den internen Überlegungen Beachtung finden.

Die Interaktion mit verschiedenen Stakeholdergruppen findet in folgenden Formaten statt:

Stakeholdergruppen

 

Dialogmodus

Mögliche Auswirkungen auf UNIQA

Mitarbeitende/
Arbeitnehmervertretung/
Vorstand

  • Mitarbeitergespräch
  • Umfragen und Beschwerdemechanismen
  • Intranet und E-Mails
  • Netzwerke und Dialoge
  • Karrieremessen
  • Programme für freiwilliges Engagement
  • Aktualisierungen der internen Strategien/Richtlinien
  • Verbesserungs- und Aktionspläne
  • Mitteilungen des Managements
  • Adaptierung wesentlicher Themen

Kund:innen

Privatkund:innen
Firmenkund:innen

  • Persönliche und digitale Kundenbetreuung
  • Feedback über Social-Media-Kanäle
  • Kundenzufriedenheits­umfragen
  • Kunden- und Marktanalysen
  • Beschwerdemanagement
  • Produkt-/Dienstleistungs­verbesserungen
  • Anpassung der Marketingstrategien

Investor:innen

Klein- und Privatanleger:innen
Institutionelle Investor:innen
Kernaktionär:innen

  • Persönlicher und digitaler Informationsaustausch
  • Jahreshauptversammlung
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Ratings und Benchmark
  • Ableitung von Plänen zur Verbesserung des ESG-Ratings
  • Angepasste interne und externe Kommunikation über Nachhaltigkeitspraktiken

Unternehmen in die UNIQA investiert

  • Engagement- und Monitoringcalls
  • Kapitalmarkttage und Konferenzen
  • Ratings
  • Abstimmung des Geschäftsmodells und Strategie
  • Wertschöpfung und Risikominderung durch Compliance-Adaptierung wesentlicher Themen

Vertriebspartner:innen

  • Trainings und Schulungen
  • Produkt-/Dienstleistungs­verbesserungen
  • Anpassung der Marketingstrategien

Öffentlichkeit

Gesetzgebende Körperschaften, Regulierungsbehörden, Bundesregierung, Ministerien
Branchenvereinigungen
Interessenvertretungen
NGOs
Ratingagenturen
Medien
Lieferant:innen

  • Pressekonferenzen und Interviews
  • Dialogformate
  • Mitgliedschaften
  • Online- und Social-Media-Kanäle und Plattformen
  • Branchenevents
  • Lieferantengespräche
  • Abstimmung des Geschäftsmodells und Strategie
  • Wertschöpfung und Risikominderung durch Compliance
  • Adaptierung wesentlicher Themen

Natur

Einbezug von Studien und Ratings in die Wesentlichkeitsanalyse

Identifikation von IROs und Ableitung von Scorings oder Ausschlusskriterien für die Veranlagung oder das Underwriting

Die Ergebnisse aus dem laufenden Stakeholderdialog führten im Geschäftsjahr auch zu Anpassungen in der Strategie. So wurde im Geschäftsjahr das Thema Biodiversität als wesentliches Thema ergänzt. Mit dieser Entscheidung wurde auch das Feedback der Stakeholder berücksichtigt sich diesem Thema für die Veranlagung zu widmen.

Die Ergebnisse der Einbeziehung der Stakeholder:innen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden dem Vorstand im Rahmen eines regulären Berichts des Group ESG-Office vorgestellt und diskutiert. Dem Group ESG-Komitee sowie dem Aufsichtsrat wird jeweils ad-hoc über relevante Interaktionen mit Stakeholder:innen berichtet.

1.9 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3)

Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit wird jährlich durchgeführt und identifizierte die Themen, durch die UNIQA wesentliche Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft oder die Umwelt hat, sowie jene, die gegenwärtig oder zukünftig finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen darstellen könnten. Da ein sektorspezifischer Standard für den Versicherungsbereich fehlt, wurden versicherungsspezifische IROs und relevante Informationen, wie etwa versicherungsbedingte Emissionen, in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln integriert.

Themen sowie untergeordnete Themen

 

Wo in der Wertschöpfungskette?

Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen

Wesentliche Risiken oder Chancen

E1 – Klimawandel

Anpassung an den Klimawandel

Eigene Geschäftstätigkeit

 Die Zunahme von Natur­katastrophen­ereignissen durch den Klimawandel führt in einzelnen Sparten zu erheblichen Versicherungsansprüchen. Selbst die eigenen Liegenschaften und Fuhrpark sind durch häufiger auftretende Extremwetter­ereignisse sowie erhöhte regulatorische Erfordernisse betroffen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Weiteres ergeben sich im Immobilienbereich Chancen den Marktwert von Objekten zu erhöhen.

Anpassung an den Klimawandel

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Das Angebot gewisser Produktmerkmale und Beratungsleistungen gibt Kund:innen die Möglichkeit, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Der Klimawandel birgt physische und transitorische Risiken, die zu Wert­verlusten bei Vermögens­werten führen sowie Reputations­risiken nach sich ziehen, welche sich negativ auf die Unter­nehmens­ergebnisse auswirken können.

Die Anpassung an den Klimawandel eröffnet neue Geschäftsfelder. UNIQA entwickelt spezielle Produkte für erneuerbare Energien, E-Mobilität sowie Beratung. Damit profitiert das Unternehmen von der steigenden Nachfrage nach gewissen Versicherungs- und Serviceangeboten.

 

 

 

 

Klimaschutz

Eigene Geschäftstätigkeit

Es besteht Verbesserungspotenzial zur Verringerung der Treibhausgas­emissionen durch Investitionen in nachhaltige Gebäude und den Fuhrpark. Die Integration von ESG-relevanten Zielen in die Vergütungssysteme kann nachhaltige Entscheidungen fördern und somit langfristig positive Auswirkungen auf die Unternehmensführung und auf die Umwelt haben.

Klimaschutz

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Unternehmen, in die UNIQA investiert oder die von UNIQA versichert werden, leisten einen zu geringen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgas­emissionen.

Investitionen in Unternehmen aus treibhausgas­intensiven Sektoren könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnte.

 

 

 

 

Energie

Eigene Geschäftstätigkeit

Maßnahmen zur erhöhten Energie­effizienz der eigenen Geschäftstätigkeit sowie Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie verringern den Druck auf das allgemeine Energienetz.

Die Abhängigkeit der Betriebsstandorte von externen Energieversorger:innen stellt ein potenzielles finanzielles Risiko in Energiekrisen dar.

Energie

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Unternehmen, in die UNIQA investiert oder die von UNIQA versichert werden, weisen einen erhöhten Anteil an nicht-erneuerbaren Energien auf.

Investitionen in Unternehmen aus energieintensiven Sektoren könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnte.

 

 

 

 

E4 – Biodiversität und Ökosysteme

Biodiversität und Ökosysteme

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Unternehmen, in die UNIQA investiert, leisten einen zu geringen Beitrag ihre negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosystemen zu verringern.

 

 

 

 

 

S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Arbeitskräfte des Unternehmens (alle Unterthemen)

Eigene Geschäftstätigkeit

Erhöhte Kosten wegen Personal­engpässen, durch die geringe Attraktivität von Sozialleistungen für (potenzielle) Arbeitskräfte oder durch Todesfälle, Krankheiten oder Streiks.

 

 

 

 

Arbeitsbedingungen – Sichere Beschäftigung

Eigene Geschäftstätigkeit

Mitarbeitende in Nicht-EU-Ländern können möglicherweise keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Arbeitslosen­unterstützung, Krankengeld oder Renten­zahlungen haben.

Durch das Anbieten von mehrheitlich befristeten Dienst­verhältnissen würde UNIQA den Anteil der sicheren Beschäftigung ihrer Mitarbeitenden reduzieren.

Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit

Eigene Geschäftstätigkeit

Durch ein fehlendes Angebot von Dienstverträgen mit flexiblen Arbeitszeit­modellen und unterschiedlichen Arbeitszeit­ausmaßen würde UNIQA die Flexibilität der Mitarbeitenden verringern.

Arbeitsbedingungen – Sozialer Dialog & Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung

Eigene Geschäftstätigkeit

Durch das Fehlen von Betriebsräten wird die wirksame Vertretung der Interessen der Mitarbeitenden bei Management­entscheidungen erheblich erschwert.

Arbeitsbedingungen – Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte

Eigene Geschäftstätigkeit

Eine unzureichende Abdeckung aller Mitarbeitenden durch Tarifverträge und Betriebs­vereinbarungen kann die Verhandlungsposition der Mitarbeitenden bei Gehalts­verhandlungen erheblich schwächen.

Arbeitsbedingungen – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Eigene Geschäftstätigkeit

Falls familienbezogene Abwesenheiten nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, können diese dennoch freiwillig angeboten werden.

 

 

 

 

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Eigene Geschäftstätigkeit

Ein Gender Pay Gap beeinträchtigt die Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Mitarbeitenden.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Eigene Geschäftstätigkeit

Ein unzureichendes Schulungs- und Weiterentwicklungs­programm beeinträchtigt die Entwicklung der Mitarbeitenden.

Eine unzureichende Schulung und Weiterentwicklung kann die Performance der Mitarbeitenden beeinträchtigen.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Eigene Geschäftstätigkeit

Durch die unzureichende Bereitstellung angemessener Infrastruktur für Menschen mit Behinderung werden diese diskriminiert.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Eigene Geschäftstätigkeit

Eine unzureichende Implementierung von Maßnahmen und Meldekanälen zur Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und der Verletzung grundlegender Menschenrechte kann diese ermöglichen.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Vielfalt

Eigene Geschäftstätigkeit

Ohne gezielte Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Geschlechter oder bestimmter Altersgruppen in spezifischen Management­ebenen und Abteilungen kann die Vielfalt der Belegschaft und damit die Gleichbehandlung und Chancengleichheit beeinträchtigt sein.

 

 

 

 

Sonstige arbeits­bezogene Rechte – Datenschutz

Eigene Geschäftstätigkeit

Sollten keine Prozesse zur Verhinderung von Datenlecks vorhanden sein, besteht die Gefahr, dass mitarbeiter­spezifische Daten kompromittiert werden.

 

 

 

 

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Arbeitsbedingungen

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Das Fehlen sozialer Ausschlusskriterien und die unzureichende Überwachung der Arbeits­bedingungen kann es Lieferant:innen ermöglichen, die arbeitsbezogenen Rechte ihrer Mitarbeitenden zu verletzen.

Arbeitsbedingungen

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Durch unzureichende Implementierung von Maßnahmen kann es zu fehlender Ambition von Firmenkund:innen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden kommen.

 

 

 

 

S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Vertrieb

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Das Fehlen ordnungsgemäßer Informations­prozesse über Investitions- und Versicherungsprodukte sowie unzureichende Know-Your-Customer-Prozesse zur Ermittlung der tatsächlichen Bedürfnisse der Kund:innen kann dazu führen, dass diese Bedürfnisse möglicherweise nicht richtig erfasst und erfüllt werden.

Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Datenschutz

Eigene Geschäftstätigkeit

Sollten die Prozesse, die Verwaltung und die IT-Infrastruktur den Schutz sensibler Kundendaten nicht ausreichend gewährleisten, können Datenschutz­verletzungen auftreten.

Verstöße gegen die Informationspflichten bei Kundenberatungen oder den Schutz sensibler Kundendaten, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO), könnten zu Geldstrafen führen.

 

 

 

 

Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Benachteiligte Kundengruppen (z. B. chronisch Erkrankte, Migrant:innen, ältere Personen, Personen mit Behinderungen etc.) könnten mangels angepasster Versicherungs- oder Investitionsprodukte ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

(Finanzielle) Gesundheit von Kund:innen

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Verbesserung der Gesundheit (potenzieller) Kund:innen

 

(Finanzielle) Gesundheit von Kund:innen

Nachgelagerte Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen auf die Sicherung der Rentensysteme und die Erhaltung der Kaufkraft im Alter

 

 

 

 

 

G1 – Unternehmensführung

Unternehmenskultur

Eigene Geschäftstätigkeit

Unzureichende Strategien, Leitlinien und Schulungen zur Unternehmenskultur können ein Geschäftsumfeld schaffen, das die Entfaltung des vollen Potenzials der Mitarbeitenden behindert.

 

Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten

Eigene Geschäftstätigkeit

Das Fehlen klarer Verantwortlichkeiten, Strategien und Leitlinien für politisches Engagement, Lobbying sowie Spenden kann unerwünschte Aktivitäten in diesen Bereichen zur Folge haben.

 

Schutz von Hinweis­geber:innen (Whistleblower)

Eigene Geschäftstätigkeit, vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette

Unzureichende Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern führen dazu, dass potenzielle Hinweisgeber:innen Vorfälle nicht melden. Im Fall von internen Hinweisgeber:innen könnten diese direkte oder indirekte Konsequenzen durch Kolleg:innen oder Vorgesetzte erleiden.

 

Management der Beziehungen zu Lieferant:innen einschließlich Zahlungspraktiken

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Die Integration von ESG-Kriterien in das Lieferantenmanagement könnte die Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette verbessern.

 

Korruption und Bestechung – Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung und Vorkommnisse

Eigene Geschäftstätigkeit

Unzureichende Strategien, Richtlinien und Maßnahmen zur Korruptions­prävention und ‑aufdeckung sowie mangelhafte Kommunikation und Schulung der Mitarbeitenden zu diesem Thema können unbeabsichtigte Fälle von Korruption und Bestechung begünstigen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten erschweren.

 

Im Fall der Umweltthemen wurde der Klimawandel als wesentlich bewertet. Dies liegt zum einen an den indirekten kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen, die durch die Investmententscheidungen und Versicherungsleistungen auf Umwelt und Gesellschaft bestehen.

Zum anderen liegt es an den Transitionsrisiken und den physischen Klimarisiken im Versicherungsgeschäft und in den Investments, die sich in Zukunft verstärkt auf die finanzielle Position und die Performance von UNIQA auswirken könnten. Bereits verabschiedete Dekarbonisierungsstrategien beinhalten konkrete Vorgehensweisen zur Reduktion bis hin zur gänzlichen Beendigung der Vertragsbeziehungen mit Kund:innen, die in fossilen Sektoren tätig sind, sowie Investitionen in diese.

UNIQA versteht den Klimawandel als Chance, die Kund:innen beim Übergang zu einer Netto-Null-Emissionen-Wirtschaft zu unterstützen, sich an Auswirkungen des Klimawandels anzupassen und mit passenden Versicherungs- und Beratungsleistungen neue Geschäftsfelder aufzubauen. Die erwarteten finanziellen Effekte finden sich zum einen in einer Reduktion der Schadensfälle in Verbindung mit dem Klimawandel, zum anderen in einer Steigerung der Prämieneinnahmen durch das erweiterte Versicherungsangebot.

Aus der eigenen Betriebsführung resultieren direkte kurz- und langfristige wesentliche Auswirkungen im Bereich des Klimawandels, insbesondere durch den Energieverbrauch für eigene Gebäude und Fahrzeuge. UNIQA wirkt diesen Auswirkungen entgegen, indem der Fuhrpark und Heizsysteme schrittweise dekarbonisiert werden und so weit wie möglich auf Strom aus erneuerbaren Energien umgestellt wird.

Zusätzlich sind die eigenen Gebäude kurzfristigen physischen Klimarisiken ausgesetzt, die sich in Zukunft noch verstärken können. Durch hieraus entstehende Schäden würden sich finanzielle Auswirkungen auf UNIQA ergeben.

Im Geschäftsjahr wurde erstmalig Biodiversität und Ökosysteme als wesentlich für die Veranlagung bewertet.

Die Bereiche Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen und Kreislaufwirtschaft wurden als nicht wesentlich eingestuft.

Als Arbeitgeberin von rund 16.000 Mitarbeitenden ist UNIQA von zahlreichen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die eigene Belegschaft betroffen, die sich zumeist kurzfristig auswirken, so etwa Weiterbildung oder Diversität.

Zusätzlich können sich gewisse Themen (Weiterbildung im Außendienst, Verlust von Schlüsselpersonen, fehlende Attraktivität für Schlüsselpersonal) langfristig auf die finanzielle Situation von UNIQA auswirken.

UNIQA ist sich dieser tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen bewusst und hat zahlreiche Strategien und Maßnahmen entwickelt, um sie gezielt zu mitigieren, zu verfolgen oder zu fördern. Diese Strategien und Maßnahmen lassen sich grob in folgende Hauptpfeiler gliedern:

  • Employee & Customer Experience

  • Culture

  • Leadership & Upskilling Re-Skilling

  • JEDI (Justice, Equity, Diversity, Inclusion)

In Antizipation der entsprechenden Vorschriften der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden die themenbezogenen Standards „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ sowie „Management der Beziehung mit Lieferant:innen“ (exkl. Zahlungspraktiken) als wesentliche Themen in Bezug auf Lieferant:innen bewertet. Durch die Wahl von Lieferant:innen besteht indirekt kurz- und langfristig Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von deren Arbeitskräften. Konkrete Maßnahmen wurden bereits durch die Einführung eines Onboarding-Prozesses mit Menschenrechtsfragebogen und den Code of Conduct gesetzt.

Weiters wurde der themenbezogene Standard „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Bereich des Firmenkundengeschäfts aufgrund quantitativer Analysen sowie regulatorischer Erfordernisse (Einhaltung „Minimum Social Safeguards“ der EU-Taxonomie) als wesentlich bewertet. Dies fand Niederschlag in der Berücksichtigung von sozialen Aspekten in der Corporate-Underwriting-Strategie sowie eine Nachschärfung der Prozesse und Dokumentationen bezüglich „Minimum Social Safeguards“ im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Aufgrund der Privatkund:innen angebotenen Produktpalette sowie der damit verbundenen Beratung, ergeben sich wesentliche kurz- und langfristige Auswirkungen, Risiken und Chancen zu den Nachhaltigkeitsthemen „Klimawandel“, „Informationsbezogene Auswirkungen auf Kund:innen“ sowie „Soziale Inklusion von Kund:innen“ auf die Umwelt und/oder auf Privatkund:innen.

Die ESG-Strategien für das Privatkundengeschäft („ESG- Retail- Strategie“ und „ESG Customer Strategie“) haben Schwerpunkte in den Bereichen Klimaschutz und soziale Inklusion definiert. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung strategischer Ziele hierzu werden in den nächsten Jahren festgelegt.

Als Versicherungsunternehmen verwaltet UNIQA sensible personenbezogene Daten. Datenschutz und Cybersicherheit sind daher Nachhaltigkeitsthemen, die potenziell wesentliche Auswirkungen auf Kund:innen haben können. Ein Datenschutzmanagement-Standard regelt die Aufgabenverteilung wie die Zuweisung spezifischer Datenschutzaufgaben und Verantwortlichkeiten auf verschiedene Organisationeinheiten.

Nachhaltigkeitsthemen im Bereich der Unternehmenspolitik wurden mit Ausnahmen der Themen Tierwohl für die eigene Betriebsführung als wesentlich erachtet. Die Wesentlichkeit betrifft hier vor allem kurzfristige Auswirkungen im Bereich der Geldwäscheprävention, Korruptionsprävention, politischen Einflussnahme und des Schutzes von Whistleblowern. Diesen Auswirkungen wird durch das Pflegen der Unternehmenskultur, durch interne Vorschriften bezüglich Korruptionsvermeidung, Whistleblowing und politischer Einflussnahme sowie durch verpflichtende Schulungen aller Mitarbeitenden und des Vorstands konstant entgegengewirkt.

Details zur Resilienz des Geschäftsmodells und der Standorte im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen resultierend aus dem Klimawandel finden sich in den Angaben zu Resilienzanalyse. Weiters werden konzernweit Business-Continuity-Pläne erstellt, um die Resilienz des Geschäftsbetriebs auf personelle Ausfälle zu gewährleisten. Durch quartalsweise Mitarbeiterbefragungen wird die Zufriedenheit der Belegschaft abgefragt, um die soziale Resilienz des Geschäftsbetriebs zu überwachen.

In Bezug auf die finanziellen Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere von Risiken und Chancen, sind Prozesse und Systeme zur Erfassung und Berichterstattung aktuell im Aufbau.

1.10 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

1.10.1 Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit

1.10.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)

1.10.1.1.1 Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse

Der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gliedert sich in sechs Abschnitte und ist für alle untersuchten Nachhaltigkeitsthemen gleich:

A. Verständnis

In einem ersten Schritt wurden der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sämtliche damit verbundenen Geschäftsaktivitäten und deren Regionen sowie die dabei involvierten Stakeholder:innen und Geschäftspartner:innen identifiziert.

Geschäftsaktivitäten wurden in Wertschöpfungsaktivitäten zusammengefasst, die ähnliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte haben oder ähnliche Risiken und Chancen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte aufweisen. Diese Aktivitäten umfassen das Versicherungsgeschäft, die Investments, die eigene Betriebsführung, die Mitarbeitenden, Compliance sowie das Gesundheitswesen.

Auf Basis dieser Informationen wurde ermittelt in welchen Bereichen UNIQA in Bezug auf Nachhaltigkeit wirken oder Auswirkungen erwarten kann.

B. Identifizierung

Ausgangsbasis für die Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen waren die Themen und Subthemen aus ESRS 1 AR 16 erweitert durch Themen aus bestehenden Mitgliedschaften und ESG-Ratings, um etwaige weitere, unternehmensspezifische Themen zu reflektieren. Weiters wurden auf Basis von öffentlich verfügbaren Informationen vergleichbarer Unternehmen Peer-Group-Vergleiche angestellt. Aus den Erkenntnissen dieser Schritte wurde eine Liste an Nachhaltigkeitsthemen für die detaillierte Analyse von möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erstellt.

C. Bewertung

Auf Basis dieser Analysen wurde unter Miteinbeziehung von internen Expert:innen aus den jeweiligen Fachabteilungen eine Vorauswahl an Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen je Wirtschaftsaktivitätsgruppe über alle Nachhaltigkeitsthemen hinweg getroffen und eine Wesentlichkeitsbewertung anhand der in den folgenden Absätzen beschriebenen Methodologie durchgeführt.

Der Prozess zur Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der Unternehmenspolitik wurde durch die Compliance-Abteilung durchgeführt.

D. Vervollständigung

In den Gesprächen mit Stakeholder:innen und dem Vorstand wurden die vorläufigen Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erörtert, um Konsistenz der quantitativ ermittelten Ergebnisse mit der internen und externen Einschätzung sicherzustellen.

E. Validierung

Die Ergebnisse werden zuerst im Rahmen des Group ESG-Komitees abgestimmt und schlussendlich durch den Vorstand genehmigt.

F. Integration

Die Ergebnisse fließen in das Risikomanagement von UNIQA ein und dienen als Grundlage für die nichtfinanzielle Erklärung. Es werden nur Themen berichtet, die einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis der Auswirkungen und des Risikomanagements von UNIQA leisten, wodurch eine fokussierte und für die Stakeholder relevante Kommunikation gewährleistet wird.

1.10.1.1.2 Methodologie

Die angewendete Methodologie richtet sich nach den Vorgaben des ESRS 1, Kapitel 3 „Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für Nachhaltigkeitsinformationen“, ergänzt durch die Leitfäden der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).

Die Wesentlichkeitsbewertung erfolgte grundsätzlich über Einschätzungen von internen Expert:innen der Fachbereiche und Stakeholder:innen im Rahmen von Workshops, die mittels Analyse öffentlich verfügbarer Daten, insbesondere zu den Kapitalanlagen und den Versicherungskund:innen, ergänzt wurden. Die Quellen umfassen unter anderem Näherungswerte für die Umwelt- und insbesondere die Biodiversitätsauswirkungen von Sektoren aus der Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure (ENCORE)-Datenbank, UNEP-FI-Daten, WWF Biodiversity Risk Filter & Water Risk Filter sowie ESG-Scores von Swiss-Re und der ESG-Datenbank von ISS. Details zu den durchgeführten Analysen in Bezug auf Biodiversität finden sich um Unterkapitel „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“.

Wesentlichkeitsbewertung von Auswirkungen

Die Wesentlichkeitsbewertung der Auswirkungen wird anhand der Kriterien

  • Ausmaß (Scale)

  • Umfang (Scope)

  • im Fall von negativen Auswirkungen der Unabänderlichkeit (Remediability) und

  • im Fall von potenziellen Auswirkungen der Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood)

bewertet.

Für jede identifizierte positive oder negative Auswirkung wird für die genannten Kriterien eine quantitative Einstufung auf einer fünfstufigen Skala mit qualitativer Begründung vorgenommen und anschließend ein kombinierter Wert aus Ausmaß, Umfang, gegebenenfalls Unabänderlichkeit und gegebenenfalls Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt, um die wesentlichen Auswirkungen festzulegen. Die Analyse einer Auswirkung wurde jeweils getrennt in bis zu drei verschiedenen Zeithorizonten (kurz-, mittel- und langfristig) durchgeführt. Bei Erreichung von 53,33 Prozent der maximal möglichen Punkteanzahl wird eine Auswirkung als wesentlich angesehen.

UNIQA identifiziert und misst die Auswirkungen auf den Klimawandel, indem Treibhausgasemissionen aus der eigenen Betriebsführung (Gebäude, Fahrzeuge) und aus wesentlichen Teilen der Wertschöpfungskette berechnet und verwaltet werden. Die Methoden orientieren sich an internationalen Standards wie dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) und dem Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF).

Für die Bewertung der Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette wurde eine Hot-Spot-Analyse durchgeführt, in der für alle 15 Scope-3-Kategorien abgeschätzt wurde, um die wesentlichsten Kategorien zu identifizieren. Wesentlichkeit wird in diesem Kontext durch die Höhe der Treibhausgasemissionen bestimmt.

Es findet weder eine Priorisierung von negativen Auswirkungen noch eine Priorisierung aufgrund anderer Merkmale statt. Die wesentlichen Auswirkungen sind in den allgemeinen Risikomanagementprozess eingebunden.

Wesentlichkeitsbewertung von Risiken und Chancen

Die Wesentlichkeitsbewertung der Risiken und Chancen wird anhand der Kriterien

  • Ausmaß (Magnitude) und

  • Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood)

bewertet.

Die Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt auf einer fünfstufigen Bewertungsskala (0 bis 25 Prozent, zwischen 25 und 50 Prozent, zwischen 50 und 75 Prozent, zwischen 75 und weniger als 100 Prozent, 100 Prozent), die Bewertung des Ausmaßes erfolgt auf einer, aus den bestehenden Risikomanagementsystemen abgeleiteten, dreistufigen Bewertungsskala (weniger als 5 Millionen Euro, zwischen 5 und 15 Millionen Euro, mehr als 15 Millionen Euro). Für identifizierte positive Auswirkungen wird geprüft, ob sich auch Risiken und Chancen ergeben können und diese mitbewertet.

Die Wesentlichkeit von Risiken und Chance wurde anhand folgender Matrix ermittelt, wobei der Dunkelrot gekennzeichnet Bereich Wesentlichkeit bedeutet:

Grafik zur Wesentlichkeitsanalyse

Es findet keine Priorisierung von Risiken und Chancen aufgrund der Herkunft statt. Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen werden daher gegenüber anderen nicht prioritär behandelt, sondern sind in den allgemeinen Risikomanagementprozess eingebunden. Das Management der Chancen wird zukünftig in einen kollaborativen strategischen Prozess zwischen den jeweiligen Fachabteilungen und dem Group ESG-Office eingebettet werden.

UNIQA analysiert physische und transitorische Klimarisiken für das Investmentportfolio sowie das Corporate Underwriting Portfolio in verschiedenen Szenarien (siehe Kapitel „Resilienzanalyse“).

Klimabezogene Chancen wurden qualitativ im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet.

1.10.2 Wesentliche Auswirkungen, Risiken, und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3) und Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)

UNIQA hat Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in die Geschäftsstrategie und Risikomanagementprozesse integriert, um potenzielle ökologische, soziale und Governance-bezogene Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und wirksam zu steuern.

  • Die Weiterentwicklung der langfristigen Klimaszenarien ist ein zentrales Thema für UNIQA. Ein quantitativer, konzernweiter Ansatz wird entwickelt, der methodisch mit klimabezogenen Annahmen in anderen Berichten im Einklang steht. Dabei werden sowohl physische Risiken (Naturkatastrophenrisiken, physische Risikoexposition der Unternehmen, in die UNIQA investiert) als auch transitorische Risiken (klimabezogene Vermögenswerte) im Portfolio analysiert.

  • Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsrisiken und potenzielle Ursachen im operativen Risikokreislauf frühzeitig identifiziert (internes Kontrollsystem und Risikoidentifikation), indem verschiedene Abteilungen kritisch hinterfragt werden (Quality Assurance Prozess).

  • In Verbindung mit Solvency II Meldebögen werden Quantitative Daten zu physischen Risiken sowie Übergangsrisiken direkt an die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) gemeldet.

  • Außerdem wird der Prozess zur Bewertung von Outsourcing-Risiken bei externen Geschäftspartnern konzernweit weiterentwickelt, wo die Nachhaltigkeit der Outsourcing-Partner:innen explizit berücksichtigt wird.

  • Alle relevanten ESG-Daten sind in die IT-Risikoanalysesoftware integriert, sodass eine tägliche Überwachung der Auslastungsgrade der ESG-Limits erfolgt.

  • Einige der für UNIQA relevanten Emerging Risks wie Naturkatastrophen, Klimawandel und die Verschlechterung öffentlicher Gesundheitssysteme – stehen in engem Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen. Diese Risiken verdeutlichen die Notwendigkeit proaktiver Anpassungsmaßnahmen, resilienter Infrastruktur und nachhaltiger Investitionsstrategien zur Minderung langfristiger Auswirkungen.

Resilienzanalyse – Ergebnisse

Die Einbeziehung von Klimawandelszenarien in das Risikomanagement zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu bewerten und zu stärken. Diese umfassende Analyse ist Teil der Eigenrisikoabschätzung „Own Risk and Solvency Assessment“ (ORSA), die jährlich durchgeführt wird, und umfasst die Bewertung sowohl der Kapitalanlagen als auch der Verluste durch Naturkatastrophen aus Versicherungsverträgen unter verschiedenen Klimaszenarien. UNIQA nutzt zwei Szenarien, um klimabezogene Risiken zu messen: das Szenario „Frühes Handeln“ (NGFS-Szenario: Net Zero 2050) und das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ (NGFS-Szenario: Current Policies). Diese beiden Szenarien wurden gewählt, da sie die zwei plausibelsten und relevantesten Extreme (Hohe Übergangsrisiken & geringe physische Risiken, niedrige Übergangsrisiken & hohe physische Risiken) abbilden. Der Umfang der Analyse zur Klimawandelresilienz erstreckt sich auf die größten Versicherungsgeschäftsgesellschaften von UNIQA und konzentriert sich vorwiegend auf die wichtigsten Geschäftsfelder und geografischen Regionen. In den Klimaszenarien wurde die Analyse von Hochwasser- und Sturmrisiken priorisiert. Diese Gefahren sind geografisch weitreichend, können mehrere Tage andauern und bergen ein hohes Potenzial für erhebliche menschliche und wirtschaftliche Verluste. Zusätzlich wurden Hagelrisiken analysiert, bedingt durch jüngste schwere Hagelstürme, insbesondere in Österreich. Es wurden keine wesentlichen physischen oder transitorischen Risiken von der Analyse exkludiert.

Die Analyse der physischen Risiken der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde von Climate X Spectra auf Adressenebene durchgeführt. Dabei wird jedem analysierten physischen Risiko eine Wahrscheinlichkeit und ein Schweregrad zugeordnet, um potenzielle physische und finanzielle Auswirkungen darzustellen. Eigengenutzte Immobilien im Eigentum von UNIQA waren nicht Teil dieser Analyse.

Übergangsrisiken wurden für Unternehmensanleihen, Aktien und Immobilien analysiert. Dabei wurde jeder Position der einzelnen Assetklassen ein Kreditrisiko auf Grundlage des Wirtschaftssektors und seines Transitionsrisikos zugewiesen.

Das Szenario „Frühes Handeln“ geht von der Umsetzung ambitionierter Klimapolitiken von Beginn an aus, mit dem Ziel, die globale Erwärmung bis zum Jahr 2050 auf 1,7 °C zu begrenzen und bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu senken. Dabei wird das neueste Network for Greening the Financial System (NGFS)-Szenario „Netto-Null 2050“ verwendet. Die makroökonomischen Annahmen beinhalten einen sofortigen Anstieg der Zinssätze, getrieben durch eine Inflation im Zusammenhang mit CO2-Preisen. Dies führt zu anfänglichen Wertminderungen, aufgrund der Marktanpassung bis zum Jahr 2050 jedoch zu einer deutlichen Erholung. Das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ hingegen geht von der Fortführung der aktuellen Politik ohne zusätzliche Maßnahmen aus, was bis zum Jahr 2050 zu einer Erwärmung von 2,4 °C und bis zum Jahrhundertende zu einem Temperaturanstieg um 3 °C führen würde. Dieses Szenario basiert auf den NGFS-Szenarien „Aktuelle Politik“ und zeigt im Vergleich zum Szenario „Frühes Handeln“ eine verzögerte Auswirkung auf die Finanzmärkte mit geringeren kurzfristigen Verlusten, jedoch höheren langfristigen physischen Risiken aufgrund vermehrter Naturkatastrophen. Die Resilienzanalyse für das Immobilienportfolio wurde auf Grundlage des Klimaszenarios RCP8.5 (Representative Concentration Pathway 8.5) durchgeführt. Dieses geht als Worst-Case-Szenario von einem Temperaturanstieg von 3 bis 5 °C aus. Die Analyse für die Immobilien untersucht den Einfluss physischer Risiken im Zeitraum von 2020 bis 2100. Die Analyse der Transitionsrisiken untersucht die einzelnen Positionen der abgedeckten Assetklassen nach deren Laufzeit, abweichend von den in ESRS 2 definierten Zeithorizonten, wobei eine kurzfristige Laufzeit bis Ende 2025, eine mittelfristige Laufzeit bis 2027 und eine langfristige Laufzeit ab dem Jahr 2028 definiert wurde.

Die Resilienzanalyse zeigt, dass das Szenario „Frühes Handeln“, geprägt durch ambitionierte Klimapolitiken aufgrund höherer Zinsen und Wertminderungen bei Immobilien zunächst zu Wertminderungen führt, jedoch bis zum Jahr 2050 eine deutliche Erholung erfährt. Im Gegensatz dazu verzeichnet das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ einen geringeren unmittelbaren Verlust mit steigenden Investitionen bis zum Jahr 2050, bringt jedoch höhere langfristige physische Risiken, da die durchschnittlichen jährlichen Verluste durch Naturkatastrophen bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Szenario „Frühes Handeln“ stark ansteigen. Diese Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit proaktiver Klimapolitiken und verstärkter Hochwasserschutzmaßnahmen, um zukünftige Risiken zu mindern. Folglich wird UNIQA in der Strategie den Fokus auf die Diversifizierung von Investitionen, die Umsetzung effektiver Risikominderungsmaßnahmen und die kontinuierliche Überwachung klimabedingter Risiken setzen, um langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz zu gewährleisten.

Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde im Geschäftsjahr eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Für die untersuchten als Finanzinvestition gehaltenen, taxonomiefähigen Immobilien ergab diese Analyse ein finanzielles Risiko in Höhe von 7,7 Millionen Euro (2024: 7,6 Millionen Euro). Der Anstieg ergab sich durch einen höheren Anteil taxonomiefähiger als Finanzinvestition gehaltener Immobilien und der damit einhergehenden Ausweitung der Klimarisikoanalyse.

Die Resilienzanalyse der Transitionsrisiken ergibt folgende erwartete finanzielle Auswirkungen je Assetklasse:

  • Unternehmensanleihen: 27,3 Millionen Euro (8,0 Prozent der relevanten Exposition)(2024: 40,6 Millionen Euro und 9,1 Prozent der relevanten Exposition)

  • Aktien: 0,3 Millionen Euro (8,1 Prozent der relevanten Exposition) (2024: 0,1 Millionen Euro und 9,1 Prozent der relevanten Exposition)

  • Immobilien: 37,7 Millionen Euro ( 2,0 Prozent der relevanten Exposition) (2024: 39,4 Millionen Euro und 2,0 Prozent der relevanten Exposition)

Resilienzanalyse – Auswirkung in der Strategie

Die Resilienzanalyse dient dazu, den Vorstand zu informieren, indem sie die Notwendigkeit proaktiver und flexibler Maßnahmen zur Minderung klimabedingter Risiken hervorhebt. Das Szenario „Frühes Handeln“ betont die Bedeutung sofortiger und ambitionierter Klimapolitiken zur Begrenzung langfristiger Auswirkungen. Im Gegensatz dazu verdeutlicht das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ die schweren Konsequenzen des Nichthandelns, insbesondere im Hinblick auf Verluste durch Naturkatastrophen.

Mithilfe der Nachhaltigkeitsstrategie und der in ihrem Rahmen formulierten Ziele und Maßnahmen ist UNIQA in der Lage, die Veranlagung kurz-, mittel- und langfristig geregelt an den Klimawandel anzupassen. Kurz- und mittelfristig kann es zum Risiko des Auftretens von Opportunitätskosten kommen, die sich aus den Limitierungen hinsichtlich fossiler Energieträger und Nuklearenergie ergeben.

Der schrittweise Ausstieg aus fossilen Energieträgern ermöglicht jedoch einen geregelten Übergang, um das Portfolio an den Klimawandel anzupassen. So wird der Ausstieg aus Erdöl bis 2030 und aus Erdgas bis 2035 für jene Direktinvestitionen in Unternehmen verfolgt, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus den jeweiligen fossilen Energieträgern erwirtschaften. Seit 2025 werden keine Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften gehalten.

Mit der Validierung dieser wissenschaftsbasierten Ziele verpflichtet sich UNIQA zur Dekarbonisierung der abgedeckten Assetklassen bis zum Jahr 2027 bzw. 2030. Darüber hinaus ist entsprechend dem SBTi-Rahmenwerk geplant, die Ziele im Fünf-Jahres-Abstand zu erneuern.

Die Investitionen in Sustainable Investments tragen zur Anpassung der Veranlagung an den Klimawandel bei, indem unter anderem in grüne Anleihen und Infrastrukturprojekte mit Fokus auf erneuerbare Energien investiert wird. Das aktuelle Ziel von 2 Milliarden Euro in Sustainable Investments wurde bis 2025 gesetzt. Dieses Ziel wurde bereits im Jahr 2023 erreicht.

1.10.3 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten (IRO-2)

Im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyseprozesses überprüft das Group ESG-Office detailliert die Anforderungen eines Disclosure Requirements und bewertet gemeinsam mit den Expert:innen der Fachabteilungen zudem qualitativ, ob die Veröffentlichung einzelner Informationen wesentlich zum Verständnis der Art und Weise beiträgt, wie UNIQA wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen steuert (Impact, Risk, and Opportunity Management). Damit wird sichergestellt, dass nur solche Informationen veröffentlicht werden, die für die Stakeholder:innen von Bedeutung sind und gleichzeitig ein klares Bild über die Effektivität der internen Steuerung und der Risikomanagementsysteme im Bereich Nachhaltigkeit vermitteln.

Auf Basis der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden folgende Angabepflichten als wesentlich identifiziert:

Angabepflicht

 

Beschreibung der Angabepflicht

Kapitel

E1

Klimawandel

 

ESRS 2 GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

1.4

1

Übergangsplan für den Klimaschutz

2.2.1

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

1.9, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 2.6.1

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

1.10.2

2

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

2.3.2, 2.4.2, 2.5.2, 2.6.2

3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten

2.3.3, 2.4.3, 2.5.3, 2.6.3

4

Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

2.3.4, 2.4.4, 2.5.4, 2.6.4

5

Energieverbrauch und Energiemix

2.6.5

6

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

2.2.2, 2.3.5, 2.4.5, 2.5.5, 2.6.6

7

Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften

Wird nicht berichtet

8

Interne CO2-Bepreisung

Wird nicht berichtet

9

Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Wird nicht berichtet (phase-in)

E2

Umweltverschmutzung

Nicht wesentlich

E3

Wasser- und Meeresressourcen

Nicht wesentlich

E4

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

 

1

Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

3.1.2

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

3.1.1

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

3.1.1

2

Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

3.1.3

3

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

3.1.4

4

Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

3.1.5

5

Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

3.1.6

E5

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Nicht wesentlich

S1

Arbeitskräfte des Unternehmens

 

ESRS 2 SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

1.8

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

1.9, 4.1

1

Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

4.2

2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen

4.3

3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

4.4

4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

4.5

5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

4.6

6

Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens

4.7

7

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Wird nicht berichtet (phase-in)

8

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

4.8

9

Diversitätskennzahlen

4.9

10

Angemessene Entlohnung

Nicht wesentlich

11

Soziale Absicherung

Wird nicht berichtet (phase-in)

12

Menschen mit Behinderungen

Wird nicht berichtet (phase-in)

13

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

4.10

14

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Nicht wesentlich

15

Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Wird nicht berichtet (phase-in)

16

Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

4.11

17

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

4.12

S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

 

ESRS 2 SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

1.8

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

1.9, 5.1

1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

5.2

2

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

5.3

3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

5.4

4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

5.5 

5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

5.6 

S3

Betroffene Gemeinschaften

Nicht wesentlich

S4

Verbraucher und Endnutzer

 

ESRS 2 SBM-2

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

1.8

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

1.9, 6.1

1

Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

6.2

2

Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen

6.3

3

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können

6.3

4

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

6.4

5

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

6.5

G1

Unternehmensführung

 

ESRS 2 GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

1.3

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

1.10.1

1

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

7.1

2

Management der Beziehungen zu Lieferanten

7.2

3

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

7.1

4

Korruptions- oder Bestechungsfälle

7.3

5

Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

7.4

6

Zahlungspraktiken

Nicht wesentlich

Angabepflicht und damit verbundene Daten, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

 

Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften

Kapitel

ESRS 2 GOV-1 § 21(d)

 

 

Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 1

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2020/1816, Anhang II

1.3

ESRS 2 GOV-1 § 21(e)

 

 

Prozentsatz der Leitungsorgan­mitglieder, die unabhängig sind

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung der Kommission (EU) 2020/1816, Anhang II

1.3

ESRS 2 GOV-4 § 30

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 3

1.5

ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) i.

 

 

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen

SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 1

Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

Nicht relevant

ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) ii.

 

 

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien

SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 2

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

Nicht relevant

ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iii.

 

 

Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen

SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 1

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

Nicht relevant

ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iv.

 

 

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

Nicht relevant

ESRS E1-1 § 14

 

 

Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050

EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. 1

2.2.1

ESRS E1-1 § 16 (g)

 

 

Unternehmen, die von den in Paris-abgestimmten Referenz­werten ausgenommen sind

Säule 3: Art. 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs­verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs. 1 Buchstaben d bis g und Art. 12 Abs. 2

2.2.1

ESRS E1-4 § 34

 

 

THG-Emissionsreduktionsziele

SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 2

Säule 3: Art. 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 6

2.3.4, 2.4.4, 2.5.4, 2.6.4

ESRS E1-5 § 38

 

 

Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)

SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 2

2.6.5

ESRS E1-5 § 37

 

 

Energieverbrauch und Energiemix

SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1

2.6.5

ESRS E1-5 §§ 40-43

 

 

Energieintensität im Zusammen­hang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren

SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 1

2.6.5

ESRS E1-6 § 44

 

 

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

SFDR: Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang I Tabelle 1

Säule 3: Art. 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 und Art. 8 Abs. 1

2.2.2, 2.3.5, 2.4.5, 2.5.5, 2.6.6

ESRS E1-6 §§ 53-55

 

 

Intensität der THG-Bruttoemissionen

SFDR: Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1

Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 8 Abs. 1

2.2.2

ESRS E1-7 § 56

 

Nicht relevant

Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften

EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. I

 

ESRS E1-9 § 66

 

Wird nicht berichtet (phase-in)

Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klima­bezogenen physischen Risiken

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

 

ESRS E1-9 § 66 (a)

 

Wird nicht berichtet (phase-in)

Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko

Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs­verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko.

 

ESRS E1-9 § 66 (c)

 

Wird nicht berichtet (phase-in)

Ort, an dem sich erhebliche Vermögens­werte mit wesentlichem physischem Risiko befinden

Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs­verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze. 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko.

 

ESRS E1-9 § 67 (c)

 

Wird nicht berichtet (phase-in)

Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen

Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Abs. 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten

 

ESRS E1-9 § 69

 

Wird nicht berichtet (phase-in)

Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II

 

ESRS E2-4 § 28

 

Nicht wesentlich

Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird

SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E3-1 § 9

 

Nicht wesentlich

Wasser- und Meeresressourcen

SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E3-1 § 13

 

Nicht wesentlich

Spezielle Strategie

SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E3-1 § 14

 

Nicht wesentlich

Nachhaltige Ozeane und Meere

SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E3-4 § 28 (c)

 

Nicht wesentlich

Gesamtmenge des zurück­gewonnenen und wieder­verwendeten Wassers

SFDR: Indikator Nr. 6,2 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E3-4 § 29

 

Nicht wesentlich

Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten

SFDR: Indikator Nr. 6,1 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (a) i.

 

Nicht wesentlich

 

SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 1

 

ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (b)

 

1.10.1.1

 

SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (c)

 

Nicht wesentlich

 

SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E4-2 § 24 (b)

 

Nicht relevant

Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft

SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E4-2 § 24 (c)

 

Nicht relevant

Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere

SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E4-2 § 24 (d)

 

Nicht relevant

Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung

SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E5-5 § 37 (d)

 

Nicht wesentlich

Nicht recycelte Abfälle

SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 2

 

ESRS E5-5 § 39

 

Nicht wesentlich

Gefährliche und radioaktive Abfälle

SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 1

 

ESRS 2 SBM-3 – ESRS S1 § 14 (f)

 

 

Risiko von Zwangsarbeit

SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3

Nicht wesentlich

ESRS 2 SBM-3 – ESRS S1 § 14 (g)

 

 

Risiko von Kinderarbeit

SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3

Nicht wesentlich

ESRS S1-1 § 20

 

 

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1

4.2

ESRS S1-1 § 21

 

 

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeits­organisation behandelt werden

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

4.2

ESRS S1-1 § 22

 

 

Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3

4.2

ESRS S1-1 § 23

 

Nicht wesentlich

Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen

SFDR: Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3

 

ESRS S1-3 § 32 (c)

 

 

Bearbeitung von Beschwerden

SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3

4.4

ESRS S1-14 § 88 (b) and (c)

 

Nicht wesentlich

Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle

SFDR: Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

 

ESRS S1-14 § 88 (e)

 

Nicht wesentlich

Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage

SFDR: Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3

 

ESRS S1-16 § 97 (a)

 

 

Unbereinigtes geschlechts­spezifisches Verdienstgefälle

SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

4.11

ESRS S1-16 § 97 (b)

 

 

Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3

4.11

ESRS S1-17 § 103 (a)

 

 

Fälle von Diskriminierung

SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3

4.12

ESRS S1-17 § 104 (a)

 

 

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1

4.12

ESRS 2 SBM-3 – ESRS S2 § 11 (b)

 

 

Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette

SFDR: Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3

Nicht wesentlich

ESRS S2-1 § 17

 

 

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1

5.2

ESRS S2-1 § 18

 

 

Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

SFDR: Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang I Tabelle 3

5.2

ESRS S2-1 § 19

 

 

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1

5.2

ESRS S2-1 § 19

 

 

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeits­organisation behandelt werden

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

5.2

ESRS S2-4 § 36

 

 

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschen­rechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3

5.5

ESRS S3-1 § 16

 

Nicht wesentlich

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte

SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1

 

ESRS S3-1 § 17

 

Nicht wesentlich

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1

 

ESRS S3-4 § 36

 

Nicht wesentlich

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3

 

ESRS S4-1 § 16

 

 

Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1

6.2

ESRS S4-1 § 17

 

 

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1

6.2

ESRS S4-4 § 35

 

 

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3

6.4

ESRS G1-1 § 10 (b)

 

 

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 3

7.1

ESRS G1-1 § 10 (d)

 

 

Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers)

SFRD: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 3

7.1

ESRS G1-4 § 24 (a)

 

 

Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungs­vorschriften

SFDR: Indikator Nr. 17 in Anhang I Tabelle 3

Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

7.3

ESRS G1-4 § 24 (b)

 

 

Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

SFDR: Indikator Nr. 16 in Anhang I Tabelle 3

7.3

UNIQA hat von den Möglichkeiten gemäß delegiertem Rechtsakt (EU) 2025/4812 („Quick Fix“), welche weitere Übergangserleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr vorsehen, keinen Gebrauch gemacht.

Unternehmen für die kein eigener Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist

Folgende Unternehmen werden in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen und machen daher von der Ausnahme nach Art. 19 (a) Abs. 9 oder Art. 29 (a) Abs. 8 der Richtlinie 2013/34/EU Gebrauch, wonach kein eigener Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist:

  • UNIQA Asigurari S.A. (Rumänien, Bukarest)

  • UNIQA osiguranje d.d. (Kroatien, Zagreb)

  • UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (Polen, Warschau)

Biodiversität oder biologische Vielfalt
Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Süßwasser-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören.
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Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
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EU-Taxonomie
Die EU‑Taxonomie ist ein von der Europäischen Union eingeführtes Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie dient Anlegern als Orientierungshilfe, um zu beurteilen, inwieweit Unternehmen tatsächlich zur Erreichung von Umweltzielen wie Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel beitragen.
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Environmental, Social und Governance (ESG)
ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und beschreibt Kriterien, die Unternehmen zu nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln anregen. Investor:innen nutzen diese, um Unternehmen zu bewerten, die neben finanzielle auch ökologische und soziale Verantwortung übernehmen.
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European Sustainability Reporting Standards (ESRS) & Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dienen der einheitlichen und vergleichbaren Offenlegung von ESG-Daten durch Unternehmen in der EU. Ziel ist es, Transparenz über Nachhaltigkeitspraktiken zu schaffen und eine bessere Bewertung durch Investoren und Stakeholder zu ermöglichen.
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Fossiler Brennstoff
Nicht erneuerbare kohlenstoffhaltige Energiequellen wie feste Brennstoffe, Erdgas und Erdöl.
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Gewichtete durchschnittliche Treibhausgas­emissions­intensität (WACI)
Treibhausgasemissionskennzahl des Investmentportfolios welche die Treibhausgasemissionen der Portfoliounternehmen im Verhältnis zu ihrem Umsatz misst und damit die CO2e-Effizienz ihrer Geschäftstätigkeit angibt.
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Klimaschutz
Im Sinne der CSRD-Richtlinie wird unter dem Begriff Klimaschutz der Prozess der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verstanden.
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Net‑zero (Netto‑Null‑Emissionen)
Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die bestmögliche Reduktion der operativen Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Restniveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechenden Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen der Ziele des Übereinkommens von Paris vereinbar ist, und andererseits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert.
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ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)
Unternehmenseigener und vorausschauender Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungsprozess. Er ist ein integrierender Bestandteil der Unternehmensstrategie sowie des Planungsprozesses – gleichzeitig aber auch des gesamthaften Risikomanagementkonzepts.
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Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen
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Sustainable Investments
Investitionen, die zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, indem unter anderem in grüne Anleihen und Infrastrukturprojekte mit Fokus auf erneuerbare Energien investiert wird. Durch Sustainable Investments werden Emittent:innen finanziert, die zur Treibhausgasemissionsreduktion oder zu sozialen Projekten beitragen. Diese lassen sich in die Kategorien Green, Social und Sustainability Bonds, SFDR Artikel-9-Fonds sowie nachhaltige Infrastrukturprojekte und Technologien untergliedern.
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Treibhausgas­emissionen
Emissionen von Treibhausgasen in die Erdatmosphäre, die Wärme absorbieren und wieder abstrahlen können – dadurch den sogenannten Treibhauseffekt verstärken und damit zur globalen Erwärmung beitragen. Zu Treibhausgasen gehören Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC).
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