Bericht des Aufsichtsrats

Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor einem Jahr habe ich mich auch an dieser Stelle herzlich bei Walter Rothensteiner, dem langjährigen Mitglied und späteren Vorsitzenden des Aufsichtsrats von UNIQA, für sein Wirken bedankt. Heuer möchte ich dies ebenso herzlich bei Christian Kuhn tun, der als zweiter Vizepräsident gegen Jahresmitte 2024 nach 18 Jahren erfolgreicher und außerordentlich engagierter Tätigkeit aus Altersgründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, der ident mit jenem unserer größten Tochtergesellschaft UNIQA Österreich Versicherungen AG ist, haben auch im Jahr 2024 die Entwicklung unserer Gruppe mit viel persönlichem Engagement, hohem zeitlichem Einsatz und großer Sorgfalt begleitet.

Unverändert sehen wir unsere Rolle – über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – als die wachsamer, konstruktiv-kritischer, aufmerksamer „Challenger“ des Vorstands. Wir haben uns in jeder Sitzung intensiv mit der operativen Performance des Unternehmens in den einzelnen Quartalen des Jahres 2024 befasst – dem letzten im Rahmen des vierjährigen Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“.

Daraus haben wir gelernt und haben – gemeinsam mit dem Management – jene strategischen Bereiche definiert, in denen die UNIQA Group in Zukunft besser werden und Weichen stellen will:

Aus welchen Quellen kommt langfristig das profitable Wachstum der Gruppe? In welchen Märkten wollen wir in Zukunft vertreten sein? Wie ist die Performance unserer drei Produktgruppen? Und die unserer drei Kund:innensegmente? Wie können wir die potenzialreichen Gesundheitsdienstleistungen, die wir unter unserer jungen Zweitmarke Mavie anbieten, skalieren? Wie stellen wir sicher, weiterhin Top-Talente als Mitarbeitende für uns gewinnen zu können? Und wie können wir mit steigenden Kundenansprüchen Schritt halten? Welche Erwartungshaltung hat der Kapitalmarkt nachhaltig an UNIQA?

Eine besondere Rolle in unserer Unternehmenskultur kommt den Ausschüssen des Aufsichtsrats zu: Im Ausschuss für digitale Transformation, für IT, für HR, für Veranlagung, für Audit sowie für Vorstandsangelegenheiten arbeiten Mitglieder des Aufsichtsrats mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern vertieft an Spezialthemen von strategischer Relevanz. Dies oft unter Einbindung externen Referent:innen und Impulsgeber:innen, immer unter Einbeziehung der jeweiligen Expert:innen von UNIQA auch außerhalb des Vorstands. Hatten wir – aufgrund der massiv gestiegenen Bedeutung unseres Geschäfts in CEE – in den Jahren 2022 und 2023 jeweils eine unserer Sitzungen in Prag sowie Warschau abgehalten, entschieden wir uns im Jahr 2024 für Sarajevo. Dabei haben wir uns intensiv mit der Performance jener sechs Länder in Südosteruropa beschäftigt, die wir unter dem Namen SEE 6 in einer Region zusammenfassen und die immer mehr ökonomische Relevanz innerhalb unserer Gruppe bekommt: Rumänien, Bulgarien, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro. Bei diesen Sitzungen in CEE bietet sich für uns jeweils auch die Möglichkeit, nicht nur in direkten Kontakt mit dem operativen lokalen Management zu treten, sondern auch mit den größten Talenten der Region.

Unverändert hat die ständige fachliche Weiterbildung des Aufsichtsrats hohe Priorität: Die Veränderungen in unserer Branche, etwa rund um das Thema Künstliche Intelligenz, finden mit einer derartigen Geschwindigkeit statt, dass nur ein fachlich wirklich breit und komplementär aufgestellter Aufsichtsrat damit Schritt halten kann. Wir versuchen, sowohl bei personellen Besetzungen im Aufsichtsrat derartige Entwicklungen zu antizipieren als auch die Schwerpunkte unserer Schulungen danach auszurichten.

1. Was uns 2024 besonders wichtig war

Der Schwerpunkt unserer sieben Sitzungen lag einerseits in der Umsetzungsevaluierung des letzten Jahres unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“, das im Dezember 2024 endete. Gleichzeitig haben wir intensiv an der Entwicklung der neuen Konzernstrategie „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ gearbeitet, die von 2025 bis 2028 gültig sein wird.

Die Breite der Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat beschäftigt, ist groß. Nehmen – neben der selbstverständlichen Evaluierung der operativen Geschäftsentwicklung – einerseits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, so beschäftigen wir uns andererseits unverändert intensiv mit drei Bereichen, die für die langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Bedeutung sind: (i) der kulturellen Transformation, Diversität und Human Development, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen Arbeitsmärkten – alleine in den letzten drei Jahren haben wir gruppenweit rund 6.000 neue Mitarbeiter:innen bei uns willkommen geheißen; (ii) der strategischen Bedeutung von ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Produktgestaltung, Asset Management sowie Governance; und schließlich (iii) der kostenintensiven, anspruchsvollen technologischen und digitalen Weiterentwicklung des Unternehmens.

Seit mehreren Jahren berichten wir Ihnen, dass wir großes Augenmerk auf die Qualität unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand legen. Wir tun dies unter anderem mittels einer jährlichen anonymisierten Befragung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und anschließender Diskussion der Auswertungsergebnisse im Aufsichtsrat. Alle vier Jahre wickeln wir eine umfassende Selbstevaluierung ab, die von Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann (Vorstand des Instituts für Strategisches Management an der Wirtschaftsuniversität Wien), begleitet wird (über anonymisierte Befragungen, Einzelinterviews und einen anschließenden Workshop). Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt – mit einer personellen Änderung: Anstelle von Christian Kuhn wurde in der letzten Hauptversammlung Monika Henzinger, Professorin am Institute of Science and Technology Austria (ISTA), in den Aufsichtsrat gewählt und lässt dort ihre langjährige Erfahrung engagiert einfließen.

2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte über die geschäftliche Entwicklung informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert.

Im Jahr 2024 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen „NatCat Competence Center“, „Produktlandschaft, Services, Nachhaltigkeit“, „Artificial Intelligence“ sowie „DORA, ESG, Compliance und IFRS“ informiert wurde.

Die Schwerpunkte unserer Beratungen

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2024 zu sieben Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Insbesondere beschäftigte sich der Aufsichtsrat im zweiten Halbjahr in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Plan zur Entwicklung der Unternehmensstrategie ab 2025. Darüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg, nämlich die Genehmigung zum Erwerb einer Büroimmobilie in Warschau.

  • In unserer Sitzung vom 6. März befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2023. Weiters wurde zum Status und zur Planung der Ausarbeitung des neuen Strategieprogramms ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtet.
  • Im Fokus der Sitzung vom 10. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt konsolidiertem Corporate-Governance-Bericht 2023 sowie die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2024. Weiters befassten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung, dem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, erneut PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Der Bericht von PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und von Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2023 wurde zur Kenntnis genommen. Nach Vorerörterung im Vergütungsausschuss wurde der Vergütungsbericht 2023 und die erneuerte Vergütungspolitik 2024 zur Vorlage an die Hauptversammlung aufgestellt und beschlossen. Zum Ausarbeitungsstand des neuen Strategieprogramms wurde informiert.
  • In der Sitzung vom 23. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal. Vom Vorstand wurden wir erneut zum Status des neuen Strategieprogramms informiert.
  • Am 3. Juni erfolgte im Anschluss an die Hauptversammlung die Konstituierung des neu gewählten Aufsichtsrats. Aufgrund der satzungsmäßigen Altersgrenze schied der 2. Vorsitzenden-Stellvertreter Christian Kuhn aus dem Aufsichtsrat aus. Er gehörte dem Gremium von 2006 bis 2024 an. Die Nachfolge als 2. Vorsitzender-Stellvertreter des Aufsichtsrats übernahm Elgar Fleisch. Aufgrund des Ausscheidens von Christian Kuhn aus dem Aufsichtsrat und der Neuwahl von Monika Henzinger in den Aufsichtsrat ergaben sich Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats.
  • Am 21. August tagten wir in Sarajevo am Sitz unserer Versicherungskonzerngesellschaft in Bosnien und Herzegowina. Wir beschäftigten uns speziell mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr sowie der Entwicklung im laufenden dritten Quartal. Zudem wurde eine Änderung in der Geschäftsverteilung im Vorstand der UNIQA Insurance Group AG bzw. der UNIQA Österreich Versicherungen AG genehmigt. Zu den geänderten Ressortzuständigkeiten nach Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern zum Halbjahr wurde bereits im November des Vorjahres Beschluss gefasst.
  • In einer außerordentlichen Sitzung am 30. September beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der vorgelegten Rohfassung des ausgearbeiteten neuen Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ab dem Geschäftsjahr 2025.
  • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen und der laufenden Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 20. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2024. Im Zentrum der Beratungen stand die genehmigende Abnahme des vom Vorstand abschließend ausgearbeiteten Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ ab 2025, welches insbesondere die Planrechnung 2025 und die Mittelfristplanung bis 2029 mitumfasste. Weiters wurde der Verkauf der Konzerngesellschaften in Albanien, in Nordmazedonien und im Kosovo beschlossen. Schließlich entschieden wir über Änderungen in zwei Ausschüssen des Aufsichtsrats und beschäftigten uns mit der jährlichen Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und bestellt.

  • Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Personalausschuss“) entspricht in der Zusammensetzung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss 2024 intensiv mit den Fortschritten der Ausarbeitung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 ab 2025 beschäftigt. Gegenstand der Sitzungen waren weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte 2023 für Vorstand und Aufsichtsrat. Eine neue Vergütungssystematik für den Vorstand wurde auf Grundlage einer erneuerten Vergütungspolitik ausgearbeitet und beschlossen.
  • Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2024 in drei Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-)­Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, wobei auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands standfanden. In der Sitzung vom 10. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2023 der Internen Revision samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2023 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde erneut PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2025 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 23. Mai wurde die Planung der Prüfungshandlungen für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2024 vom Abschlussprüfer vorgestellt und mit dem Ausschuss abgestimmt. In der Sitzung vom 20. November informierte der Abschlussprüfer über die Ergebnisse der Vorprüfungen betreffend das laufende Geschäftsjahr. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungs­feststellungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses nachgekommen.
  • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements.
  • Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Business & IT-Transformation (UNIQA Insurance Platform) sowie weiterer IT-Projekte, speziell mit dem Projektportfolio.
  • Der Ausschuss für digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Geschäftstätigkeit der Mavie Holding, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungsprodukten und -services evaluiert, die Überlegungen zu einem Group Collaboration Model erörtert sowie weiters die digitale Transformation in SEE und die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Gastvortragende zu speziellen Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.
  • Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-Managements, Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit der Überarbeitung der HR-Strategie im Rahmen des neuen Strategieprogramms beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Gastvortragende zu speziellen HR-Themen wurden zu den Sitzungen eingeladen.
  • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.

3. Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2024 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2024 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2024 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2024 führte die PwC Wirtschafts­prüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2024 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2024 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2024 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2024 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2025 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 60 Cent je Aktie vorgeschlagen werden.

Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 danke ich auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ihnen Gesundheit und weiterhin viel Erfolg!

Wien, im April 2025

Für den Aufsichtsrat

Burkhard Gantenbein
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Asset-Liability-Management
Managementkonzept, bei dem Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensaktiva und -passiva aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess Strategien zu den Aktiva und Passiva formuliert, umgesetzt, überwacht und revidiert, um bei vorgegebenen Risikotoleranzen und Beschränkungen die finanziellen Ziele zu erreichen.
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Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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